"Naumann-Mittel"
Landtag Brandenburg Drucksache 3/2438 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 910 des Abgeordneten Dr. Andreas Trunschke Fraktion der PDS Drucksache 3/2291 "Naumann-Mittel" (Kurzbezeichnung des Wortlautes der Kleinen Anfrage 910 vom 16.01.2001) Wortlaut der Kleinen Anfrage 910 vom 16.01.2001: Für das Jahr 2000 wurden aus dem Bundeshaushalt auch für das Land Brandenburg Mittel für den Bereich Kultur zur Verfügung gestellt, die sogenannten "Naumann-Mittel". Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Summe aus den "Naumann-Mitteln", die Bran- denburg im Jahr 2000 erhalten hat? 2. Welche Projekte im Land Brandenburg wurden damit in welcher Höhe finanziert? 3. Nach welchem Modus wurden diese Projekte ausgewählt? 4. Wie hoch ist die Summe der entsprechenden Ko-Finanzierung? Bei welchen Projekten gab es Schwierigkeiten bei der Be- reitstellung der kommunalen Mittel? 5. Welche Projekte werden im Jahr 2001 in welcher Höhe aus diesen Bundesmitteln gefördert? 6. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob es zu einer Verstetigung dieser Mittel in den nächsten Jahren kommen wird? Datum des Eingangs: 23.02.2001 / Ausgegeben: 28.02.2001
2 Namens ns der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wis- - senschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Mit der Bezeichnung "Naumann-Mittel" ist wohl das Programm "Kul- tur in den neuen Ländern" des Bundes gemeint. Aus der Jahres- tranche 2000 hat das Land Brandenburg im Rahmen dieses Programms Mittel in Höhe von 5,5 Mio. DM erhalten. Hinzu kommt eine Summe von 1,15 Mio. DM, die bei der ersten Jahrestranche des Pro- gramms, der sogenannten "Liste 1", nicht belegt worden sind. Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich eben diese "Liste 1" sowohl auf das Jahr 1999 als auch auf das Jahr 2000 bezog. Des- wegen hat das Land Brandenburg, in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Abrufes der Mittel, auch im Jahr 2000 noch Bundesmittel für Projekte der "Liste 1" erhalten. zu Frage 2: Die vom Bund und dem Land Brandenburg unterzeichnete Projekt- liste für die Jahrestranche 2000, die sogenannte "Liste 2", beinhaltet folgende Projekte: a) Kloster Stift zum Heiligengrabe, Herrichtung des Hauses Gottessegen zu musealen Veranstaltungsort; Investitions- volumen 0,98 Mio. DM, davon Bundesförderung 0,49 Mio. DM. b) Kulturfabrik Fürstenwalde, Herrichtung eines alten Braue- reigebäudes zu einem soziokulturellen Zentrum; Investi- tionsvolumen 1,35 Mio. DM, davon Bundesförde-rung 0,456 Mio. DM. c) Slawenburg Raddusch, Ausbau der rekonstruierten Slawenburg für eine museale Präsentation von archäologischem Kulturgut aus Grabungen in den Niederlausitzer Tagebaugebieten; In- vestitionsvolumen 0,96 Mio. DM, davon Bundesförderung 0,48 Mio. DM. d) Neue Bühne Senftenberg, Investitionen im technischen An- lagenbereich und Sanierung des Werkstattgebäudes; Investi- tionsvolumen 0,64 Mio. DM, davon Bundesförderung 0,32 Mio. DM. e) Fortführung des Sonderprogramms für die Öffentlichen Bi- bliotheken zur Verbesserung der technischen und medialen Infrastruktur; Investitionsvolumen 7,6 Mio. DM, davon Bun- desförderung 3,8 Mio. DM. f) Erweiterung des technischen Museums Hüttenwerk Peitz um einen Gebäudeteil für Ausstellungen und Besucherbetreuung; Investitionsvolumen 0,35 Mio. DM, davon Bundesförderung 0,2 Mio. DM. g) Dezentrale Museumsprojekte im Land Brandenburg zur Landes-
3 ausstellung Berlin-Brandenburg "Preußen 2001"; Investi- tionsvolumen 0,8 Mio. DM, davon Bundesförderung 0,4 Mio. DM. h) Erweiterung des Schulmuseums Reckahn um eine Ausstellung zur brandenburgisch-preußischen Schulgeschichte; Investi- tionsvolumen 1,0 Mio. DM, davon Bundesförderung 0,5 Mio DM. zu Frage 3: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur legt der Behörde des Beauftragten des Bundes für Angelegenheiten der Kultur und der Medien für jede einzelne Jahrestranche des Pro- gramms konkrete Projektvorschläge vor, die für eine Förderung aus diesem Programm in Frage kommen könnten. Die Projektauswahl findet dann einvernehmlich im Rahmen von Abstimmungsgesprächen zwischen Bundes- und Landesvertretern statt. zu Frage 4: Zu Ihrer Frage bezüglich der Höhe der Ko-Finanzierung ist fest- zuhalten, dass diese in derselben Höhe zu erbringen ist wie Bundesmittel zum Einsatz kommen sollen; d.h. der Finanzierungs- schlüssel für alle Projekte beträgt grundsätzlich 50 % Bund und 50 % andere Quellen. Seitens des Bundes wird der Anteil von 50 % als Obergrenze gesehen; was bedeutet, dass bei solchen Projek- ten, bei denen der Fehlbedarf geringer ist als 50 %, der Bundes- anteil niedriger als 50 % sein kann. Zu Ihrer Frage nach den Projekten, bei denen es Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der kommunalen Anteile gegeben hat, ist erstens grundsätzlich feststellen, dass gegenüber dem Bund ohne- hin nur solche Projekte für eine Förderung vorgeschlagen werden, bei denen die Gesamtfinanzierung gesichert erscheint. Und zwei- tens sind nicht in allen Projekten der "Liste 2" kommunale An- teile enthalten. zu Frage 5: Die sogenannte "Liste 3", die die brandenburgischen Projekte für die Förderung aus dem Programm "Kultur in den neuen Ländern" enthält, tritt erst nach der Unterzeichnung durch den Beauftrag- ten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien und durch die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg in Kraft. Da dies erst in den kommenden Wochen terminiert wird, wäre eine Benennung der ein- zelnen Projekte zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Hingegen steht bereits jetzt fest, dass mit dem Inkrafttreten der "Liste 3" dem Land Brandenburg weitere 5,5 Mio. DM an Bundesmitteln für Pro- jekte im Rahmen des Programms "Kultur in den neuen Ländern" zur Verfügung stehen werden. zu Frage 6:
4 Im Bundeshaushalt 2001 sind Verpflichtungsermächtigungen für das Programm "Kultur in den neuen Ländern" in Höhe von insgesamt 120 Mio. DM ausgebracht, die bis ins Jahr 2004 reichen; d. h. die Förderung ist, wenngleich auf sinkendem Niveau, über die laufende Legislaturperiode beim Bund hinaus verstetigt worden.