Gesetz zur Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-VVG)
Landtag Brandenburg Drucksache 1/2948 1. Wahlperiode Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 634 des Abgeordneten Prof. Dr. Bernhard Gonnermann Fraktion der PDS-LL - Drucksache 1/2820 Gesetz zur Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-VVG) Wortlaut der Kleinen Anfrage 634 vom 02.03.1994: In seinen Ausführungen zur 1. Lesung des WGT-Gesetzes schätzte der Herr Finanzminister Kühbacher den Umfang der in absehbarer Zeit verwertbaren Liegenschaften mit weniger als 10 % des Gesamtumfangs der Liegenschaften ein. Das bestärkt natürlich Zweifel an der Variante der Eigenfinanzierung des Sondervermögens aus Verwertungserlösen. Da aber auch alle interessierten Ministerien und Einrichtungen des Landes Brandenburg bereits fachspezifische Informationen zu den genannten Liegenschaften sammeln, frage ich die Landesregierung: Gibt es bereits eine liegenschaftsbezogene Übersicht, welche Flächen 1. einer schnellen Verwertung zugeführt werden können, 2. für eine bauliche Nutzung nicht in Betracht kommen, 3. Vorbehaltsflächen für den Natur-, Landschafts- und Biotopschutz sind (bzw. anders nicht nutzbar sind), 4. land- und forstwirtschaftliche Flächen sind und 5. Flächen, die mit Restitutionsansprüchen belastet sind. Datum des Originals: 19.04.1994 / Ausgegeben: 28.04.1994
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand zur Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund ist nunmehr ein Übergang von 92 605 ha an das Land vorgesehen. Insbesondere durch den Wegfall des Bundesbedarfs für den Truppenübungsplatz Lieberose und die Reduzierung der Vorbehaltsflächen für die Flughafenplanung Jüterbog-Ost und Sperenberg hat sich der Umfang der vom Bund zur Übertragung angebotenen Flächen erheblich erhöht. Allerdings kann das Land die Übernahme von ökologisch hochbelasteten Einzelliegenschaften im Umfang von 0,8 v. H. der Gesamtflächen ablehnen. Diese Flächen werden vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen ausgewählt; es wird sich hierbei hauptsächlich um Tanklager, Chemielager, Munitionslager und Technikbereiche handeln. Im Ergebnis würden beim Bund rd. 765 ha hochbelasteter Liegenschaften verbleiben. Durch den Verzicht auf die militärische Nachnutzung bislang von der WGT genutzter großer Truppenübungsplätze, wie z. B. Lieberose mit rd. 24 000 ha und Jüterbog mit rd. 6 000 ha, steht flächenbezogen der überwiegende Teil der von der WGT in Brandenburg genutzten Liegenschaften zur Übertragung auf das Land an; eine Vielzahl von Einzelliegenschaften wird jedoch nach wie vor militärisch genutzt und kann deswegen in ihrer Nachnutzung noch nicht beurteilt werden. Zu 1: Bezogen auf die Gesamtfläche der derzeit zum Übergang auf das Land vorgesehenen Flächen von rd. 92 600 ha ergibt sich folgende Flächenverteilung: Innenbereich 926 ha ( 1 v. H.) Ortsrandlagen 16 669 ha (18 v. H.) Außenbereich 75 010 ha (81 v. H.) Es ist damit zu rechnen, daß die Flächen des Innenbereichs sowie große Teile der Ortsrandlagen kurz- oder mittelfristig verwertet werden können. Für rd. 940 ha hat die Oberfinanzdirektion Cottbus einvernehmlich mit dem Ministerium der Finanzen bereits Verwertungszusagen erteilt. Es kann erwartet werden, daß etwa die Hälfte der im Innenbereich und Ortsrandlagen befindlichen Flächen, das sind 10 v. H. der insgesamt zur Übernahme anstehenen Liegenschaften, in absehbarer Zeit verwertet werden können. Zuverlässige Aussagen darüber setzten die Kenntnis der kommunalen Bauleitplanung voraus. Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat über das Institut für Stadtentwicklung und Wohnen die ehemals von der Westgruppe der Truppen genutzten Wohnliegenschaften
untersuchen lassen. Das Institut ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß von den ca. 25 000 WGT-Wohnungen ca. 8 000 WE - in innerstädtischen Bereichen bzw. am Stadtrand gelegen - bei einer schnellen Übertragung der Grundstücke und Wohngebäude an investitionsbereite Bewerber, insbesondere Kommunen, durch umgehend aufzunehmende Sanierungs- und sonstige Instandsetzungsmaßnahmen einer kurzfristigen Nachnutzung zugeführt werden können. Weitergehende Aussagen über mögliche Wohn- oder gewerbliche Nutzungen der Grundstücke liegen aufgrund des in der Regel fehlenden Planungsrechtes sowie der eingeschränkten Einschätzbarkeit der Nachfrage nicht vor. Zu 2: Die Flächen außerhalb der Siedlungsräume im Umfang von rd. 75 000 ha dürften für eine bauliche Nutzung im Regelfall nicht in Betracht kommen. Dort befindliche ehemals militärische Bauten sollen aber bei einer weiteren Nutzung nach Möglichkeit für zivile Zwecke genutzt werden. Die Planungshoheit der Belegenheitsgemeinde wird dabei beachtet. Zu 3: Im Zuge der Erfassung der Naturausstattung auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen wurden die für den Natur-, Landschafts- und Biotopschutz bedeutsamsten Flächen ermittelt. Diese Naturschutzerstbewertungen sind das Ergebnis der landesweiten Biotopkartierung für 25 WGT-Übungsplätze (rd. 98 000 ha). In Fortsetzung bereits 1992 begonnener Untersuchungen im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und des Landesumweltamtes wurden vom Institut für Ökologie und Naturschutz e. V. Eberswalde darüber hinaus für sechs weitere WGT-Übungsplätze Gutachten erstellt, und zwar für Wittstock, Fürstenberg, Neuruppin (Storbeck), Himmelpfort-Bredereiche, Barsdorf-Tornow und Vogelsang-Burgwald. Für den Platz Jännersdorf hat ein privates Planungsbüro eine Vorstudie erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen wurden für die großen WGT-Übungsplätze die Vorbehaltsflächen für den Natur- , Landschafts- und Biotopschutz ermittelt und als Vorrangflächen für den Naturschutz in den Entwurf des Landschaftsprogramms Brandenburg eingearbeitet. Die besondere Bedeutung all dieser Flächen liegt in der Erhaltung natürlicher, naturnaher und überwiegend extensiv genutzter Lebensräume, die über ein hohes ökologisches Potential verfügen. Sie zeichnen sich durch Großräumigkeit, Offenheit und Unzerschnittenheit aus und verfügen über eine außerordentliche Vielfalt an Biotopen und über einen außerordentlichen Artenreichtum. Eine liegenschaftsbezogene Übersicht besteht nur für die eingangs genannten großen ehemaligen Truppenübungsplätze. Eine flurstücksgenaue Abgrenzung ist allerdings erst im Rahmen notwendiger Unterschutzstellungsverfahren zu erwarten. Für die kleineren Plätze, insbesondere die Standortübungsplätze
und andere Liegenschaften ist eine liegenschaftsbezogene Übersicht zu naturschutzrelevanten Flächen auf diesen Standorten in Vorbereitung. Zu 4: Zu den zur Übertragung anstehenden Flächen gehören nach Informationen der Bundesverwaltung 50 000 ha land- und forstwirtschaftliche Flächen. Zu 5: Nach dem Entwurf des Verwaltungsabkommens mit dem Bund zur Übertragung der WGT-Liegenschaften werden Einzelgrundstücke, bei denen Restitutionsansprüche oder entsprechende Anhaltspunkte bestehen, nicht übertragen. Eine Ausnahme besteht für den Fall, daß restitutionsbehaftete Flächen eine wirtschaftliche Einheit mit Übertragungsflächen bilden. Eine abschließende Übersicht gibt es dazu bislang nicht. Mit diesen Antworten sind nur die Vorüberlegungen innerhalb der Landesregierung dargestellt.