Verteilung der Mittel aus den EU-Strukturfonds

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Landtag Brandenburg                      Drucksache    3/1098 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 333 der Abgeordneten Gerlinde Stobrawa Fraktion der PDS Drucksache 3/801 Verteilung der Mittel aus den EU-Strukturfonds Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 333 vom 15.03.2000: Die Fördermittel aus der EU sind, bevor sie ausgereicht werden, schon umstritten. Umstritten von den Fondsverwaltern, d. h. von den Ministerien, die bisher für ESF, EFRE und EAGFL verantwort- lich waren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1.   Welche inhaltlichen Prioritäten setzt die Landesregierung beim Einsatz der EU-Fördermittel? 2.   Welche Aufteilung auf die einzelnen Strukturfonds wird unter dieser Sicht vorgenommen? 3.   Werden EU-Mittel für bestimmte Programme konzentriert? Wenn ja, in welchen Ministerien mit welcher Zielstellung? 4.   Welche Landesprogramme werden mit EU-Mitteln weitergeführt bzw. neu aufgelegt? Datum des Eingangs: 10.05.2000 / Ausgegeben: 15.05.2000
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Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finan- - zen die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die nachhaltige Steigerung der Beschäftigung auf wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsplätzen hat für die Landesregierung oberste Priorität, der Einsatz der Strukturfondsmittel wird dementspre- chend gesteuert. Vor dem Hintergrund, dass Brandenburg voraussichtlich letztmalig mit seiner gesamten Fläche Ziel-1-Region und die Fortführung des Solidarpaktes nach 2004 nicht sichergestellt ist, sollten die in dieser Förderperiode zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel aus der Sicht der Landesregierung vor allem dafür genutzt wer- den, die Standortqualität Brandenburgs auf eine längerfristig wirksame Weise zu erhöhen. EU-Mittel des Europäischen Regional- fonds (EFRE) werden daher vorrangig für Maßnahmen des Infra- strukturausbaus und der Unterstützung der gewerblichen Wirt- schaft eingesetzt. Ebenfalls aus dem EFRE unterstützt werden Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt. Priorität haben hier Investitionen die zur Erfüllung der EU-Richtlinien im Abwasserbereich beitragen. Die Finanzierung von Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik mit EU- Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist angesichts der nach wie vor bestehenden hohen Arbeitslosigkeit weiterhin erfor- derlich. Deshalb sollen die ESF-Mittel im Land Brandenburg zur Verstetigung der Arbeitsförderung und der Sicherung der Erst- ausbildung eingesetzt werden. Da die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes Ziel der Landespolitik bleibt, werden EU- Mittel des Europäischen Ausgleichs und Garantiefonds für die Landwirtschaft – Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen – einschließlich der Verarbeitungs- und Vermark- tungsstrukturen – zu verbessern und den Ausbau der Infrastruktu- ren sowie alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum zu unterstützen. zu Frage 2: Die Landesregierung plant die Brandenburg in der Periode 2000- 2006 zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel wie folgt auf die drei Strukturfonds aufzuteilen: Fonds                Mio DM             in v. H. EFRE                        3.206,1               53,05 ESF                         1.429,0               23,65 EAGFL-A                     1.408,8               23,30 laufende Preise, ohne Gemeinschaftsinitativen, ohne leistungs- bezogene Reserve.
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Die Aufteilung steht noch unter dem Vorbehalt der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission im Zuge der Genehmigung der Programmplanungsdokumente. zu Frage 3 und 4: In der kommenden Förderperiode plant die Landesregierung, die Strukturfondsmittel in besonderer Weise in folgenden Bereichen einzusetzen (Bereiche mit einem vorgesehenen Volumen an EU-Mit- teln über 100 Mio DM im Förderzeitraum; soweit nicht anders angegeben, werden bestehende Programme fortgeführt): Ministerium Programme                       Zielstellung MW          GA "Verbesserung der regionalen Schaffung dauerhafter Arbeits- Wirtschaftsstruktur"            plätze, Förderung von KMU, - gewerbliche Wirtschaft        Förderung von größeren Unterneh- - wirtschaftsnahe Infrastruktur men und Ansiedlungen insb. zum - Beratung                      Aufbau industrieller Cluster auf regionaler Ebene. Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruk- tur einschließlich der touristi- schen Infrastruktur. MW          KMU und Technologieförderung    Stärkung der unternehmerischen Potentiale der KMU u.a. durch Gründungs- und Wachstumsfinan- zierung, Förderung der Markter- schließung und Beratungsmaßnah- men. Stärkung des FuE Potentials brandenburgischer Unternehmen sowie der Verbreitung von IuK- Technologien. Die Richtlinien werden zum Teil überarbeitet. MWFK        Hochschulen und außeruniversi-  Stärkung des FuE-Potentials in täre Forschungseinrichtungen    Brandenburg, Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzun- gen für FuE und für den Transfer von FuE-Ergebnissen in KMU. MSWV        Erneuerung und Entwicklung      Stärkung der Rolle der Städte städtischer Problemgebiete      zugunsten einer ausgewogenen regionalen Entwicklung im Rahmen im Rahmen integrierter städti- scher Entwicklungskonzepte. Zur Umsetzung des integrierten För- deransatzes fließen die im Rah- men von URBAN gemachten Erfah- rungen in die Entwicklung eines neuen Landesprogramms ein. MSWV        Verkehrsinfrastruktur           Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des Landes über den Ausbau von Straßenverbindungen, der Entwicklung der regionalen Schienenverkehrsinfrastruktur, sowie Verbesserung der Schiff- barkeit und der verkehrlichen und infrastrukturellen Erschlie- ßung von Flugplätzen. MLUR        Abwasserableitungs- und -be-    Verbesserung der kommunalen In- handlungsanlagen                frastruktur, Einhaltung der ent- sprechenden EU-Richtlinien. MW          Nachfolgeprogramme für die Ge-  Unterstützung der Umstrukturie- meinschaftsinitiativen KONVER   rung ehemaliger Militär- bzw. und RECHAR                      Braunkohleregionen. Da die För- derung vorher über eigene Pro- gramme der EU erfolgte, werden derzeit Landesrichtlinien für die Förderung erarbeitet.
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Ministerium Programme                      Zielstellung MASGF       Landesprogramm "Qualifizierung Qualifizierung für das Erwerbs- und Arbeit in Brandenburg"     leben, Programme zur beruflichen Ausbildung, insbesondere Siche- rung der Erstausbildung; Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzie- ren; Integration Benachteiligter am Arbeitsmarkt; Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze; inno- vative Ansätze und Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Richtlinien des Landesprogrammes werden derzeit überarbeitet. MLUR        Betriebliche Förderung         Verbesserung der Wettbewerbsfä- higkeit der Land- und Forstwirt- schaft einschließlich der Ver- arbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse, Neuausrichtung/Di- versifizierung des betrieblichen Potentials, Einführung neuer Technologien, Unterstützung der Erzeugung ökologisch angebauter Produkte und nachwachsender Roh- stoffe für den non-food Bereich. MLUR        Ländliche Entwicklung          Verbesserung der Beschäftigung in den und Verringerung der Ab- wanderung aus den ländlichen Räumen durch Schaffung außerbe- trieblicher, agrarnaher und/oder außerlandwirtschaftlicher Ein- kommens- und Beschäftigungsal- ternativen, Erhöhung der Attrak- tivität der ländlichen Räume für Wohnen, Tourismus und Naherho- lung. Die Mehrzahl der Landesprogramme, in denen in der Vergangenheit Strukturfondsmittel eingesetzt wurden, werden entsprechend dem sich verändernden Bedarf fortgeführt; hierzu zählt auch das OSZ- Bauprogramm. Änderungen ergeben sich u.a. aus dem Wegfall einer Reihe von Gemeinschaftsinitativen der EU, deren Fördergegenstän- de zum Teil in Landesprogramme integriert werden. Neue Landes- programme werden vor allem zur Förderung der Verbreitung und des Einsatzes von IuK-Technologien entwickelt. Detailliertere Fest- legungen werden in der sogenannten "Ergänzung zur Programmpla- nung" getroffen, die erst nach der Genehmigung des Operationel- len Programms durch die EU vorzulegen ist.
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