Privater Sicherheitsdienst in der JVA Schwarze Pumpe

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Landtag Brandenburg                                             Drucksache 1/2886 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 618 des Abgeordneten Frank Werner Fraktion der CDU Drucksache 1/2761 Privater Sicherungsdienst in der JVA Schwarze Pumpe Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 618 vom 04.02.1994 Seit kurzer Zeit wird zur Bewachung des offenen Vollzugs in der JVA Schwarze Pumpe ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt. Mit einer Drei-Mann-Besatzung wird nachts außerhalb der Mauer eine Bestreifung vorgenommen. Der Sicherheitsdienst hat keine hoheitlichen Befugnisse, kann also beispielsweise bei Entweichungen die Flüchtenden lediglich zum Stehenbleiben auffordern. Ich frage die Landesregierung: 1.      Mit welcher Begründung wird ein privater Sicherheitsdienst zur Bewachung des offenen Vollzuges in der JVA Schwarze Pumpe eingesetzt, obwohl er keine hoheitlichen Befugnisse hat (und haben darf)? 2.      Wie ist diesbezüglich die Aussage des zuständigen Justizministers zu werten, der kürzlich gegenüber dem BSBD Landesverband Brandenburg erklärte, private Sicherheitsdienste nur bei Abschiebungshaft, jedoch nicht im Vollzug einsetzen zu wollen? Datum des Originals: 22.03.1994/Ausgegeben: 05.04.1994 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Zur Bewachung der im offenen Vollzug in der JVA Schwarze Pumpe untergebrachten Gefangenen wird kein privater Sicherheitsdienst oder privater Wachdienst eingesetzt. Der Einsatz von privaten Wachdiensten erfolgt ausschließlich zur äußeren Baustellenabsicherung im
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Rahmen des Um-/Neubaus der derzeit nicht belegten JVA Frankfurt und der Neugestaltung der Umwehrung der JVA Schwarze Pumpe. Die äußere Absicherung von Bauplätzen beinhaltet nicht die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. zu Frage 2: Da private Sicherheitsdienste nicht zur Sicherung des Strafvollzuges eingesetzt werden, besteht zu der zitierten Aussage des Justizministers kein Widerspruch.
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