Sparstrumpf für die BTU
Landtag Brandenburg Drucksache 4/2496 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 958 der Abgeordneten Barbara Hackenschmidt Fraktion der SPD Landtagsdrucksache 4/2375 Sparstrumpf für die BTU Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 958 vom 11.01.2006: Laut Presseberichten im Dezember 2005 werden den Lausitzer Hochschulen im kommenden Jahr Haushaltsmittel gekürzt. Dies kann einen Wegfall von 40 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen bedeuten. Angesichts verschiedener Ak- tionen der Landesregierung um Fachkräftemangel in der Brandenburger Region vor- zubeugen, frage ich die Landesregierung: 1. Wie lässt sich die Kürzung der Mittel mit dem Ziel von zusätzlicher Ausbildung junger Leute in technischen Berufen vereinbaren? 2. Inwieweit wird beim Verteilungssystem an Hochschulen für Landesmittel die Fachkräftestudie und ihre Forderungen mit herangezogen? 3. Wie korrespondiert die Absenkung der Mittel für die Lausitzer Hochschulen mit der Forderung der Wirtschaft im Land mehr Investitionen in die Ausbildung junger Leute für die Fachkräfte von Morgen vor Ort investieren? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung die technischen Hochschu- len im Land zu unterstützen? Datum des Eingangs: 08.02.2006 / Ausgegeben: 13.02.2006
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lässt sich die Kürzung der Mittel mit dem Ziel von zusätzlicher Ausbildung jun- ger Leute in technischen Berufen vereinbaren? Zu Frage 1: Angesichts der Bedeutung von Wissenschaft und Forschung hat die Landesregie- rung beschlossen, die Ausgaben für den Hochschulbereich nicht zu kürzen. Im Rah- men der Überlastmaßnahmen erhalten die Hochschulen zusätzliche Mittel für die Schaffung neuer Studienplätze. Folglich ist die Feststellung, dass die Landesregierung die Mittel gekürzt hat, nicht nachvollziehbar. Frage 2: Inwieweit wird beim Verteilungssystem an Hochschulen für Landesmittel die Fach- kräftestudie und ihre Forderungen mit herangezogen? Zu Frage 2: Da das Modell der leistungsorientierten Mittelvergabe bereits im Jahr 2004 einge- führt wurde, kann die kürzlich von der Landesregierung vorgelegte Fachkräftestudie keine explizite Grundlage des Modells darstellen. Die Fachkräftestudie und das Mo- dell der leistungsorientierten Mittelvergabe stehen jedoch nicht im Widerspruch zuei- nander. Das Modell setzt Anreize für die Steigerung der Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit, der Drittmitteleinwerbungen, die Zahl der Absolventen und Promotionen und für die Anteile der Frauen und der ausländischen Studierenden. Diese Anreize sind aus Sicht der Landesregierung ein geeignetes Steuerungsinstru- ment, um die Deckung des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs durch die Hoch- schulen positiv zu beeinflussen. Frage 3: Wie korrespondiert die Absenkung der Mittel für die Lausitzer Hochschulen mit der Forderung der Wirtschaft im Land mehr Investitionen in die Ausbildung junger Leute für die Fachkräfte von Morgen vor Ort investieren? Zu Frage 3: Das Modell der leistungsorientierten Mittelvergabe dient der Stärkung der Finanzau- tonomie und damit dem Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Insgesamt wurden die Mittel für den Hochschulbereich nicht gesenkt. Insofern besteht kein Widerspruch zwischen den Forderungen der Wirtschaft und der Zielstellung der Landesregierung. Das Modell hat einen sehr starken Studiennachfragebezug. Die BTU Cottbus als auch die FH Lausitz haben mit ihren hauptsächlich technisch orientierten Studien- gängen derzeit Probleme bei der Gewinnung von Studierenden, so dass einzelne Studiengänge nicht ausgelastet werden können. Die Landesregierung und die Lau- sitzer Hochschulen stimmen überein, dass es gelingen muss, die Studienstruktur stärker an die Nachfrage anzupassen.
Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung die technischen Hochschulen im Land zu unterstützen? Zu Frage 4: Das Modell der leistungsorientierten Mittelvergabe beinhaltet fächer- und hochschul- artspezifische Ausstattungs- und Kostennormwerte. Dadurch werden die unter- schiedlichen Fächerstrukturen an den einzelnen Hochschulen angemessen berück- sichtigt. Das bedeutet, dass an geeigneter Stelle im Modell für die technischen Hochschulen vergleichsweise höhere Parameter zur Anwendung kommen. Zusätzlich zu den Landeszuweisungen für den Hochschulhaushalt haben alle Hoch- schulen die Möglichkeit, sich um Projektmittel aus den EFRE-Mittel-basierten För- derprogrammen „Multimedia im Hochschulbereich“ und „Wissenstransfer als Wachs- tumsmotor“ beim MWFK zu bewerben. Diese Programme dienen der Verbesserung der investiven Ausstattung der Hochschulen für die Lehre und der Kooperation zwi- schen Hochschulen und der regionalen Wirtschaft. Hochschulen können darüber hinaus über Unteraufträge auch an den Technologie- förderprogrammen des Wirtschaftsministeriums beteiligt werden. Zuwendungsemp- fänger dieser Programme sind zwar ausschließlich Unternehmen. Forschungs- dienstleistungen, die geförderte Unternehmen bei Hochschulen einkaufen, sind aber förderfähige Ausgaben.