Landtag Brandenburg Drucksache 5/3057 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1133 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 5/2896 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1133 vom 04.03.2011: Sanierung der Humboldtbrücke in Potsdam Die Humboldtbrücke in Potsdam muss in den nächsten Jahren weiter saniert werden. Laut aktuellen Presseberichten werden die Kosten für die Sanierung der stadteinwärts führenden Spuren auf 21 Millionen Euro geschätzt. Nach Angaben des Infrastrukturministeriums könnten 75% der Kosten für den Straßenkörper über das Entflechtungsgesetz gefördert werden. Dennoch gibt es offenbar Unklarheiten zwischen der Stadt Potsdam und dem Land Brandenburg über die Kostenverteilung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird sich die Landesregierung an den Sanierungskosten für die stadteinwärts führende Fahrbahn der Humboldtbrücke beteiligen? Wenn ja, in welcher Höhe? 2. Welche Bedingungen müssen für eine Förderung vorliegen? 3. Wie ist der Sachstand bezüglich der Antragstellung auf Förderung der Sanierungskosten der Humboldtbrücke durch die Stadt Potsdam? 4. Welche Probleme bestehen aus Sicht des Landes über die endgültige Kostenverteilung zwischen der Stadt Potsdam und dem Land Brandenburg? 5. Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Instandsetzung der stadteinwärts führenden Spuren der Humboldtbrücke? 6. Wie viele Fördermittel hat das Land bisher für die Instandsetzung der Humboldtbrücke aufgewendet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird sich die Landesregierung an den Sanierungskosten für die stadteinwärts führende Fahrbahn der Humboldtbrücke beteiligen? Wenn ja, in welcher Höhe? Datum des Eingangs: 04.04.2011 / Ausgegeben: 11.04.2011
Frage 2: Welche Bedingungen müssen für eine Förderung vorliegen? Frage 3: Wie ist der Sachstand bezüglich der Antragstellung auf Förderung der Sanierungskosten der Humboldtbrücke durch die Stadt Potsdam? Zu Frage 1 bis 3: Das Land kann sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel aus Zuweisungen des Entflechtungsgesetzes an der grundhaften Erneuerung der L40/Nuthestraße inkl. Humboldtbrücke und unmittelbar damit im Zusammenhang stehenden Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Hierzu bedarf es eines formellen Fördermittelantrages bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung West, Hauptsitz Potsdam, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, durch den zuständigen Straßenbaulastträger, der Landeshauptstadt Potsdam. Seitens der Landeshauptstadt Potsdam war diese Antragstellung - nach mehrmaligen Ankündigungen - zuletzt auf Ende 2010 avisiert worden. Dennoch liegt bis heute kein Förderantrag hierzu vor. Insofern kann das Land bisher auch keinen konkreten Fördermittelbedarf seitens der Landeshauptstadt Potsdam benennen. Frage 4: Welche Probleme bestehen aus Sicht des Landes über die endgültige Kostenverteilung zwischen der Stadt Potsdam und dem Land Brandenburg? Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung sind keine Probleme erkennbar. Sowohl das Landesstraßenrecht als auch das Zuwendungsrecht des Landes sind diesbezüglich eindeutig. Frage 5: Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Instandsetzung der stadteinwärts führenden Spuren der Humboldtbrücke? Zu Frage 5: Über Art und Umfang sowie Sicherung der Finanzierung der Baumaßnahmen hat der zuständige Straßenbaulastträger, die Landeshauptstadt Potsdam, alleinige Entscheidungshoheit. Insofern kann ohne entsprechenden Fördermittelantrag seitens des Landes keine Aussage zur Dauer der grundhaften Erneuerung getätigt werden. Frage 6: Wie viele Fördermittel hat das Land bisher für die Instandsetzung der Humboldtbrücke aufgewendet? Zu Frage 6: Für Maßnahmen des ÖPNV (Umverlegung/Ertüchtigung des Straßenbahnnetzes) wurden seitens des Landes Brandenburg bislang 4.672.802,39 € Fördermittel bewilligt. Damit sind die ÖPNV-Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der L40/Humboldtbrücke
ausfinanziert. Für die Maßnahmen aus der Straßenbauförderung wurden bislang Fördermittel in Höhe von 11.585.709,75 € Fördermittel bewilligt.