Förderung von Erwerbstätigen und Arbeitslosen über 50 Jahre

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Landtag Brandenburg                                 Drucksache 4/1504 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 521 des Abgeordneten Dr. Jens Klocksin Fraktion der SPD Landtagsdrucksache 4/1345 Förderung von Erwerbstätigen und Arbeitslosen über 50 Jahre Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 521 vom 07.06.2005: Die demografische Entwicklung im Land Brandenburg führt dazu, dass der Anteil der Bevölkerung über 50 Jahre weiter steigt. Und nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit von Mai 2005 sind im Land Brandenburg mehr als ein Viertel aller Ar− beitsloser älter als 50 Jahre. Die bisherigen Instrumentarien der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Brandenburg zur Unterstützung dieser Zielgruppe sind jedoch in der letzten Zeit stark zurückgenommen worden. Ich frage die Landesregierung: 1.     Welche Finanzmittel im Haushalt des Landes Brandenburg und in welcher Höhe stehen für die Förderung älterer Erwerbstätiger(Lebenslanges Lernen) und älterer Arbeitsloser (ALG I− und ALG II−Bezieher) 2005 im Land Bran− denburg zur Verfügung? 2.     Wie haben sich die Ausgaben für die Wiedereingliederung der über 50−jäh− rigen Arbeitslosen in den letzten Jahren im Land Brandenburg entwickelt? 3.     Mit welchen Maßnahmen soll die vom Europäischen Rat im März 2001 fest− gelegte Beschäftigungsquote von mindestens 50% der Menschen zwischen 55 und 64 Jahren bis 2010 im Land Brandenburg erreicht werden? 4.     Wie viele Ältere konnten 2004 im Land Brandenburg von Unterstützungs− maßnahmen der EU, des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen des Landeshaushaltes profitieren, aufgeschlüsselt nach Eingliederungszu− schüssen für Ältere, Befreiung des Arbeitgebers von Beiträgen zur Arbeits− förderung; Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen, Förderung be− schäftigter ArbeitnehmerInnen bei beruflicher Weiterbildung, Anteil an Be− schäftigungsmaßnahmen, an Weiterbildungs− und Trainingsmaßnahmen, und andere Förderungen? Datum des Eingangs: 07.07.2005 / Ausgegeben: 12.07.2005
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5.     Erfolgte eine Auswertung der Erfahrungen mit SAM für ältere Arbeitslose in Brandenburg? Wenn ja, welche Ergebnisse brachte diese Auswertung? 6.     Inwieweit sind Erfahrungen anderer Bundesländer, z.B. aus den Programmen "Aktiv bis zur Rente", "Öffentlicher Beschäftigungssektor unter besonderer Berücksichtigung der Älteren" in Brandenburg aufgenommen worden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Es stehen im Haushalt des Landes in 2005 für die Förderung älterer Arbeitsloser im Rahmen der gemeinsamen Richtlinie für die Kofinanzierung von ABM für Ältere, für das Förderangebot "Akademie 50 plus" und für die INNOPUNKT−Kampagne "Mehr Chancen für ältere Fachkräfte" 1,21 Mio.      zur Verfügung. In der letzt genannten Kampagne sind auch ältere Erwerbstätige miteinbezogen. zu Frage 2: Die Ausgaben des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Wie− dereingliederung der über 50−jährigen Arbeitslosen haben sich seit 2001 − für 2000 liegen keine Angaben vor − folgendermaßen entwickelt: Jahr                          2001           2002          2003           2004 Betrag in Tausend Euro        870            2.339        5.592          3.838 Die Ausgaben, die seitens der Bundesanstalt für Arbeit und des Bundes für die Wiedereingliederung der über 50−Jährigen im Land Brandenburg in den letzten fünf Jahren zum Einsatz kamen, werden in deren Geschäftsstatistik nicht ausgewiesen. zu Frage 3: Die Erreichung der Zielsetzung des Europäischen Rates zur Beschäftigungsquote von Älteren im Land Brandenburg ist nicht nur wesentlich durch die Entwicklung der Wirtschaft bestimmt, sondern auch durch die Maßnahmen auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen − nicht zuletzt die Hartz−Refor− men − eingeleitet, mit denen den Leitlinien der EU entsprochen werden soll: a) Anhebung der Altersgrenzen, Einführung von Abschlägen bei frühzeitigem Ren− tenbeginn, Verschärfung von Anspruchsvoraussetzungen und Senken des Ren− tenniveaus durch Änderungen an der Rentenformel und durch den Abbau von ausbildungsbezogenen Anwartschaften.
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b) Einführung von Anreizen im Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleis− tungen am Arbeitsmarkt, die sich einerseits an die Arbeitgeber, andererseits an die Arbeitnehmer/−innen bzw. Arbeitslosen richten, z.B.: • die Aufstockung des Lohnes bei Aufnahme einer geringer bezahlten Beschäfti− gung von Arbeitslosen ab 55 Jahren (Entgeltsicherung § 421 j SGB III) • Erlass des Arbeitgeberanteils der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung von Arbeitslosen über 55 Jahren (§ 421 k SGB III) • Eingliederungszuschüsse nach § 217 SGB III • Absenkung des Höchstalters für den Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse auf 50 Jahre • gezielte Förderung der Fortbildung für Ältere ab 50 Jahren (§ 417 SGB III). c) Einführung weiterer Maßnahmen im Dritten und Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: • Verschärfung der Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung des Arbeitslosengeldes bei Entlassung älterer Arbeitnehmer (Senkung der Altersgrenze von 56 auf 55 Jahre; Verlängerung der maximalen Erstattungsdauer von 24 auf 32 Monate; ausgenommen sind Betriebe mit nicht mehr als 20 Beschäftigten) • Lockerung des Kündigungsschutzes für neu Eingestellte in Kleinbetrieben • Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien. Aktuell setzt die Bundesregierung mit drei weiteren Maßnahmen Akzente in ihrer Politik für Ältere: "  Aktuell ist ein bundesweiter Wettbewerb für 50 regionale Beschäftigungspakte für ältere Langzeitarbeitslose mit einem Fördervolumen von 250 Mio.            ausge− schrieben. "  Außerdem werden 30.000 Arbeitsgelegenheiten für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren gefördert werden. Durch diese Sofortmaßnahme soll eine Beschäftigungsmöglichkeit für die rund 91.000 Langzeitarbeitslosen in dieser Altersgruppe in Deutschland geschaffen werden. Für die rd. 2.700 älteren Langzeitarbeitslosen in Brandenburg ständen gemäß ihrem Anteil 900 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung. "  Darüber hinaus soll ein Pakt mit der Wirtschaft entstehen verbunden mit einer Öffentlichkeitskampagne, die die unter a) und b) dargestellten Maßnahmen bes− ser bekannt machen soll. Das Land Brandenburg kann im Rahmen seiner Möglichkeiten eigenständige Ak− zente mit Maßnahmen für Ältere setzen, um die Erreichung der Ziele des Europäi− schen Rates zu unterstützten. Bei den Ansätzen des Landes spielen die Möglich− keiten, die der Europäische Sozialfonds bietet, eine entscheidende Rolle. Angesichts des hohen strukturellen Arbeitsplatzdefizites muss sich das Land wie in der Vergangenheit auch zukünftig für öffentlich geförderte Beschäftigung von älte− ren Arbeitslosen einsetzen. Beispielsweise prüft es zur Zeit die Beteiligung an einer Aufstockung des Programms der Bundes "30.000 Arbeitsgelegenheiten für ältere Langzeitarbeitslose", um ergänzend zum Bundesprogramm älteren Arbeitslosen in Brandenburg eine Beschäftigung für die nächsten drei Jahre zu bieten.
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Der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Kompetenzentwicklung älterer Arbeits− loser und älterer Beschäftigter bleibt ein zweiter Schwerpunkt der Landesaktivitäten. Diesen Zielen dienen das Förderangebot der " Akademie 50 plus" und die laufende INNOPUNKT−Kampagne "Mehr Chancen für ältere Fachkräfte". Vor diesem Erfahrungshintergrund werden in der neuen EU−Förderperiode 2007 bis 2013 die Ansätze, die der Zielerreichung der Beschäftigungsquote Älterer die− nen, eine wichtige Rolle spielen und im anstehenden Planungsprozess weiterent− wickelt werden. zu Frage 4: Beigefügter Tabelle sind die Unterstützungsmaßnahmen für Ältere seitens der Bundesanstalt für Arbeit im Land Brandenburg in 2004 aufgeschlüsselt zu entneh− men. Bewilligungen/Eintritte in ausgewählte Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung − im Alter 50 Jahre und älter − für das Land Brandenburg Berichtsjahr: 2004 Maßnahmeart                                                            Land Brandenburg Gesamt                                                                 29.733 A Chancen auf 1. Arbeitsmarkt verbessern                        12.778 P37 Beautragung Dritter mit Vermittlung                   3.924 EM Beauftr. von Träger mit Eingliederungsmaßnahmen        80 FbW berufliche Weiterbildung                              963 TM Eignungsfeststellung / Trainingsmaßn.                  7.530 DSL Deutsch−Sprachförderung                               281 B Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen                           5.272 EGZ Eingliederungszuschüsse                               2.329 EZN Einstellungszuschuss für Neugründungen                224 EZV Einstellungszuschuss bei Vertretungen. (Job−Rotation) 31 AEZ Arbeitsentgeltzuschuss zur bW Beschäftigter           6 ÜG Überbrückungsgeld für Selbständige                     1.008 EXGZ Existenzgründerzuschuss (Ich−AG)                     1.674 D Beschäftigungsschaffende Maßnahmen                            7.897 ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen                          6.878 SAM trad. Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell        774 BSI Beschäftigungsschaffende Infrastrukturmaßnahmen       245 E Freie Förderung − § 10                                        2.958 FF Freie Förderung                                        2.958 F nachrangige sonstige Förderungen / Sonderprogramme            828 AfL Sofortprogramm Arbeit für Langzeitarbeitslose         828 Zum Erlass des Arbeitgeberanteils der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung von Arbeitslosen über 55 Jahren (§ 421 k SGB III) liegen keine statistischen Anga− ben vor.
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Durch das Land wurden mit Hilfe des ESF 963 Teilnehmer/−innen an der "Akademie 50 plus" im Jahr 2004 gefördert und 268 Teilnehmer/−innen an Strukturanpassun− gen für Ältere. Eine weitere Aufschlüsselung der Förderungen des Landespro− gramms für Qualifizierung und Arbeit für die Altersgruppe 50 Jahre und älter ist nicht möglich. zu Frage 5: Zum Einsatz von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) für ältere Arbeitslose lie− gen bei der Regionaldirektion Berlin−Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit keine Auswertungen der Erfahrungen für Brandenburg vor. Auch auf Landesseite liegen keine aktuellen Auswertungen von Erfahrungen vor. Eine − allerdings aus 2001 stammende − Auswertung des Modellprojektes "SAM für ältere Langzeitarbeitslose zur längerfristigen Beschäftigung im Landkreis Ucker− mark", das 1999 startete, stellt fest, dass die Teilnahme an SAM bei den älteren ehemals arbeitslosen Beschäftigten die negativen Folgen der Arbeitslosigkeit ab− bauten und deutliche Verbesserungen in materieller und ebenso psychologischer Hinsicht bei ihnen erreicht wurden. Die höchste Zufriedenheit mit den Arbeitsstellen äußerten diejenigen, die am längsten arbeitslos waren, und jene, die das höchste Lebensalter erreicht hatten. Die Auswirkungen der Teilnahme an SAM auf die Rente spielte für die Beschäftigten eine große Rolle. zu Frage 6: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie nutzt vielfältige Gele− genheiten zum Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern über Förderpro− gramme und initiiert Erfahrungsaustausche auch selbst, z.B. seien erwähnt " die Fachtagung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, der Akademie 2. Lebenshälfte und der LASA Brandenburg GmbH am 26. und 27. August 2002 "Nutzung und Weiterentwicklung der Kompetenz Älterer − eine ge− sellschaftliche Herausforderung der Gegenwart" mit Beiträgen aus Thüringen, Berlin und aus dem Ausland sowie " der 4. Arbeitsmarktpolitische Tag organisiert von der Friedrich Ebert Stiftung gemeinsam mit der LASA Brandenburg GmbH am 23. Juni 2004 "Erfahrungs− wissen nutzen" mit Beiträgen aus Nordrhein−Westfalen. Aktuell stimmen alle Bundesländer mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein Beschäftigungsprogramm für ältere Langzeitarbeitslose ab. Länderspezi− fische Programmumsetzungserfahrungen fließen in die Abstimmung ein. Weitere konkrete Änderungs− und insbesondere Programmerweiterungsbedarfe haben sich bislang nicht ergeben.
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