Täter-Opfer-Ausgleich
Landtag Brandenburg Drucksache 3/2000 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 751 des Abgeordneten Werner Firneburg Fraktion der DVU Drucksache 3/1839 Täter-Opfer-Ausgleich Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 751 vom 10. Oktober 2000: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beratungsstellen zum Täter-Opfer-Ausgleich ar- beiten zurzeit im Land Brandenburg? 2. Wie hoch ist die Anzahl der Konfliktschlichtungen insge- samt? 3. In welchem Rahmen, in welcher Form und mit welchen Erfolgen wurden die durch Straftaten entstandenen Folgen aufgear- beitet und beigelegt? 4. Welche Rolle spielt hierbei die Wiedergutmachung der ent- standenen Schäden, auch der materiellen Schäden? 5. Welche Resozialisierungserfolge sind durch die Konflikt- schlichtung zu verzeichnen? 6. Wie erfolgt die Finanzierung dieser Beratungsstellen im Land Brandenburg? 7. Besteht die Gefahr, dass aufgrund von bestehenden Diffe- renzen zwischen Kommunen und freien Trägern Schlichtungs- stellen geschlossen werden müssen? Datum des Eingangs: 14.11.2000 / Ausgegeben: 20.11.2000
Namens ns der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz z und für Europaangelegenheiten die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Zurzeit werden Aufgaben des Täter-Opfer-Ausgleichs in allen 21 Dienstsitzen der Sozialen Dienste der Justiz und von 5 Ver- einen der Jugendhilfe im Land Brandenburg wahrgenommen. zu Frage 2: Zahlen über insgesamt abgeschlossene Konfliktschlichtungen lie- gen noch nicht vor. Erhoben ist die Zahl der Eingänge bei den Vermittlungsstellen des Landes Brandenburg. Dies waren im Jahr 1999 bei den Sozialen Diensten der Justiz 2.344 und bei den freien Trägern 849, insgesamt 3.193 und im 1. Halbjahr des Jah- res 2000 bei den Sozialen Diensten der Justiz 1.330 und bei den freien Trägern 522, insgesamt 1.852 Konfliktschlichtungsfälle (gezählt nach Anzahl der beteiligten Täter). zu Frage 3: Die Staatsanwaltschaften prüfen in Ermittlungsverfahren, ob sich der jeweilige Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich eignet. Ge- gebenenfalls schalten sie die Vermittlungsstellen für den Täter- Opfer-Ausgleich ein. Täter oder Opfer können sich auch selbst an die Vermittlungsstelle wenden, wenn sie einen Täter-Opfer-Aus- gleich wünschen. Ist der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich ab- geschlossen worden oder hat sich der Täter ernsthaft um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht, wird das Verfahren eingestellt, oder – bei schwerwiegenderen Taten – Anklage unter Hinweis auf den durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich erhoben. Die bisher vorliegenden Zahlen erlauben keinen sicheren Aufschluss darauf, in welchem Umfang die Täter-Opfer-Ausgleichsbemühungen erfolg- reich waren. zu Frage 4: Bei den bisher ausgewerteten 2.800 TOA-Fällen aus dem Jahr 1999 ist es durch die Tätigkeit der Vermittlungsstellen in 1.191 Fällen zu Vereinbarungen oder Leistungen von Wiedergutmachung gekommen, davon: in 173 Fällen zu Schmerzensgeldvereinbarungen, in 479 Fällen zu Schadensersatzvereinbarungen, in 228 Fällen zu sonstiger Wiedergutmachung (z. B. gemeinnützige Arbeit, Leistungen für den Ge- schädigten, symbolische Wiedergutmachung u. a.), in 311 Fällen zu schriftlichen Entschuldigungen.
zu Frage 5: Über die Resozialisierungserfolge von Konfliktschlichtungen liegen bisher keine Untersuchungsergebnisse vor. Dafür benötigte Daten konnten wegen des mit einer solchen Untersuchung verbun- denen hohen Aufwandes im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht erhoben werden. zu Frage 6: Die Finanzierung der Vermittlungsstellen erfolgt durch das Land Brandenburg, das einerseits die u. a. mit Täter-Opfer-Aus- gleichsaufgaben befassten Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz beschäftigt und andererseits die Tätigkeit der 5 von Vereinen der Jugendhilfe getragenen Vermittlungsstellen durch Zuwendungen aus Haushaltstiteln des MBJS und des MdJE fördert. zu Frage 7: Aufgrund des vom Landtag verabschiedeten Schlichtungsgesetzes können ab dem 1. Januar 2001 auch Schiedspersonen Aufgaben des Täter-Opfer-Ausgleichs wahrnehmen. Eine Konkurrenz mit den Ver- mittlungsstellen der Jugendhilfevereinigungen oder gar die Schließung dieser Stellen ist nicht zu erwarten. Vielmehr bedarf es in Anbetracht der hohen und ständig steigenden Eingangszahlen im Täter-Opfer-Ausgleichsbereich der Mitarbeit zusätzlicher Konfliktschlichter. Hierzu gehören auch geeignete Schiedsperso- nen, die sich bereit erklärt haben, entsprechende Aufgaben zu übernehmen.