Gnevsdorfer Wehr
Landtag Brandenburg Drucksache 2/5434 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1701 des Abgeordneten Rainer Neumann Fraktion der CDU, Drucksache 2/5303 Gnevsdorfer Wehr Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1701: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1432 erklärte die Landesregierung, daß die Auswirkungen eines eingeschränkten Betriebes oder der völligen Einstellung des Betriebes des Gnevsdorfer Wehres erst nach Vorliegen eines Gutachtens über die gegenwärtigen und künftigen Bedarfsansprüche analysiert und beurteilt werden können. Nach Aussage des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung liegt dieses Gutachten inzwischen vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen auf a) die Grundwasserentwicklung, b) die Realisierung der landwirtschaftlichen Zielvorstellungen, c) den Fortbestand der vorhandenen Biotopstrukturen, d) den Fortbestand der vorhandenen natürlichen Auwaldreste (z. B. "Lennewitzer Eichen"), e) das EU-Life-Projekt "Auenrenaturierung, Teilprojekt Gnevsdorfer Werder", f) das Nahrungsaufkommen der Weißstörche, hätte nach Auffassung der Gutachter eine völlige Aufgabe der Stauhaltung des Gnevsdorfer Wehres, insbesondere in Trockenperioden mit Niederschlagsdefiziten? 2. Welche Auswirkungen wären nach Auffassung der Gutachter zu erwarten, wenn das Wehr mit einer reduzierten Stauhaltung weiterbetrieben werden würde, untergliedert von a) bis f) (siehe Frage 1) ?
Datum des Eingangs: 23.06.1998 / Ausgegeben: 29.06.1998 3. Welche Stauhöhe ist nach Auffassung der Gutachter erforderlich, um alle landwirtschaftlichen und ökologischen Zielvorstellungen zur Grundwasserentwicklung, insbesondere in den Sommermonaten, zu realisieren ? 4. Welche technischen und baulichen Schäden wurden am Wehr festgestellt, und worauf sind sie zurückzuführen ? 5. Wie wird der Zustand der vorhandenen Wehrverschlüsse eingeschätzt (Tragsicherheit, Tragreserven, Gewährleistung sonstiger Sicherheitsstandards, ggf. Gefährdungen, usw.) ? 6. Besteht angesichts der Antworten zu den Fragen 1 bis 5 aus Sicht der Landesregierung Handlungsbedarf, wenn ja, mit welcher Dringlichkeit, wenn nein, warum nicht ? 7. Hält die Landesregierung es angesichts der Antworten zu den Fragen 1 bis 5 aus fachlicher Sicht für zumutbar und gerechtfertigt, daß die volle Stauhaltung des Gnevsdorfer Wehres nicht vor dem Jahre 2005 wiederhergestellt werden soll (Rekonstruktionsbeginn nicht vor dem Jahre 2002 - siehe Antwort des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung auf eine Mündliche Anfrage vom 26.02.1998, Bauzeit zwei bis drei Jahre - siehe Antwort auf Kleine Anfrage Nr. 1432), wenn ja, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung, wenn nein, was soll unternommen werden, um den Prozeß zu beschleunigen ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Ende 1997 im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg ausgearbeitete Studie "Stauhaltung Wehr Gnevsdorf" weist anhand der Auswertung langjähriger Meßreihen von Grundwassermeßstellen nach, daß sich bei Mittel- und Niedrigwasserabflüssen der Elbe und unterlassener Stauhaltung am Wehr Gnevsdorf ein Abfall der Grundwasserstände sowohl in Richtung Karthane-Niederung als auch im in Richtung Elbe angrenzenden Vorland einstellt. Der ungestaute Gnevsdorfer Vorfluter wirkt gleichsam als Entwässerungskanal für die nördlich angrenzenden Landbereiche mit zunehmender Wirkung von Gnevsdorf in Richtung Quitzöbel. Bei vorläufiger Aufgabe der Stauhaltung am Wehr Gnevsdorf würde ein dauerhaftes Absinken des Grundwasserniveaus zu negativen Auswirkungen auf die unter Frage 1.b) bis f) angeführten Einflußbereiche führen. Unabhängig davon wurde festgestellt, daß das Absinken der Grundwasserstände durch die vorhandenen Meliorationsanlagen noch verstärkt wird. Im Bereich des Deichvorlandes sind z. B. aus naturschutzfachlicher Sicht hingegen kaum negative Auswirkungen zu erwarten. Insbesondere seitens der Landwirtschaft wird infolge der sinkenden Grundwasserstände mit erheblichen Ertragsdepressionen gerechnet. In Trockenperioden mit Niederschlagsdefiziten und
Niedrigwasserführung der Elbe dürften die Auswirkungen ein gravierendes Maß annehmen. zu Frage 2: Eine zukünftig weiterhin reduzierte Stauhaltung könnte zur Beeinträchtigung der bestehenden ökologischen Eigenheiten des Gebietes führen, die sich auf Grund der jahrzehntelangen Stauhaltung eingestellt haben. Daraus resultiert analog die negative Beeinflussung der unter den Fragepunkten 1.b) bis f) aufgeführten Bereiche, wenn auch in geringerem Ausmaß als bei völligem Wegfall der Stauhaltung am Wehr Gnevsdorf. zu Frage 3: Die Studie weist im Ergebnis der Auswertungen aller Meßdaten, Rechenmodelle , Analysen und Erhebungen auf, daß nur die Stauhaltung mit der ursprünglich für das Wehr Gnevsdorf konzipierten Stauhöhe im Gnevsdorfer Vorfluter von 22,25 - 22,50 müNN den ökologischen und ökonomischen Ansprüchen des angrenzenden Territoriums voll gerecht werden kann. zu Frage 4: Schwachpunkt der Wehranlage Gnevsdorf sind vorrangig die Wehrverschlüsse, infolge Materialermüdung und Durchrostung. Hinzu kommt der ungenügende Energieabbau beim Wasserüberfall infolge des zu kurzen Tosbeckens, was zu ungewollten Turbulenzen und zur Kolkbildung im Unterwasser führt. Die ungeteilten 4,50 m hohen Schütztafeln wurden je nach Abflußmenge der Havel zur Abflußregulierung deshalb in unterströmter Fahrweise bedient, was zu ungewollten Schwingungen und damit zusätzlichen Belastungen des Bauwerkes führt. zu Frage 5: Der Zustand der Wehrverschlüsse wurde in einer Bauzustandsanalyse 1996 als "schlecht" eingeschätzt. Die Tragsicherheit ist in vielen Bereichen für hohe Stauziele nicht mehr g e w ä h r l e i s t e t . T r a g r e s e r v e n s i n d durch fortschreitende Korrosion nicht mehr vorhanden. Bei Beanspruchung durch Schwingungen können Lastspitzen auftreten, die im ungünstigsten Fall zum Versagen der Tragkonstruktion der Schütze führen können, jedoch ist auch bei Normallast eine Überschreitung der zulässigen Spannungen für einzelne Bauteile nachgewiesen. zu Frage 6: Dem zweifelsfrei vorhandenen Handlungsbedarf wurde dahingehend bereits Rechnung getragen, daß für die R e k o n s t r u k t i o n i m m i n i m a l notwendigen Um f a n g e i n e Entwurfsplanung veranlaßt wurde, die einen Kostenaufwand von mindestens 6,1 Mio.DM ausweist. zu Frage 7: Berechnungen des Landesumweltamtes weisen für die nächsten Jahre einen Investitionsaufwand für wasserwirtschaftliche Anlagen, die Eigentum des Landesumweltamtes sind, in einer Höhe von ca. 90 Mio DM aus. Aufgrund der wasserwirtschaftlichen Bedeutung und des Bauzustandes unter Beachtung der finanziellen Situation des Gesamthaushaltes ist es notwendig Prioritäten zu setzen. Das Ergebnis dieser Prioritätensetzung ist, daß das Wehr Gnevsdorf auf die 9. Position einer Aufstellung von 29 Anlagen gesetzt
wurde.