Landtag Brandenburg Drucksache 3/7663 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2805 der Abgeordneten Birgit Fechner Fraktion der DVU Drucksache 3/7483 Kinderschutzgesetz Wortlaut der Kleinen Anfrage 2805 vom 30.04.2004: Nach Angaben des Deutschen Kinderschutzbundes werden jährlich 15.000 bis 16.000 sexuelle Übergriffe auf Kinder bundesweit angezeigt. In Brandenburg nimmt die Zahl der registrierten Fälle seit Jahren kontinuierlich zu. Daher forderte die Brandenburger CDU die Verabschiedung eines Kinderschutz− gesetzes, das durch eine Bundesratsinitiative bundesweit ermöglicht werden könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Befürwortet die Landesregierung die Forderung nach Verabschiedung eines Kinderschutzgesetzes entweder als Bundesgesetz oder auch auf Landes− ebene? 2. Wenn nein, welche alternativen Maßnahmen zum verbesserten Kinderschutz schlägt die Landesregierung vor? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Anfrage wie folgt: Die Annahme einer Zunahme von registrierten Fällen von Kindesmisshandlung und Missbrauch ist auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht gerechtfertigt. Laut Daten des LKA ist die Zahl der Misshandlungen von Kindern in den letzten beiden Jahren sogar leicht rückläufig, und nach den Daten des Landesamtes für Daten− verarbeitung und Statistik gibt es bezüglich der registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs an Kindern in den letzten erhobenen Jahren einen Durchschnitt von ca. 455 Fällen mit einer Schwankungsbreite von ca. 30 Fällen nach oben und unten. Datum des Eingangs: 10.06.2004 / Ausgegeben: 21.06.2004
Zu Frage 1 und 2: Eine eigene Initiative der Landesregierung mit der Zielsetzung der Schaffung eines Kinderschutzgesetzes ist nicht sinnvoll. Die Landesregierung befürwortet den am 12. Mai dieses Jahres vom Landtag verabschiedeten Antrag "Stärkung des Kinder− schutzes gegen Gewalt". Der Beschluss weist den richtigen Weg für eine Qualifi− zierung der Arbeit der Jugendämter in diesem Problembereich. Die in dem Beschluss des Landtags thematisierte Änderung des SGB VIII befindet sich zurzeit als Referentenentwurf in der Abstimmung. Entsprechend dem Be− schluss wird sich die Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Bestimmungen zur Arbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ver− nachlässigung und Misshandlung konkretisiert und verbessert werden.