Krawalle zum 1. Mai in Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 2/1016 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 237 des Abgeordneten Thomas Lunacek Fraktion der CDU Drucksache 2/728 Standpunkt der Landesregierung zu Krawallen zum 1. Mai 1995 in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 237 vom 09. 05. 1995: Bedauerlicherweise gab es, wie inzwischen in jedem Jahr, in Berlin wieder Krawalle und Randale am Vorabend und Abend des 1. Mai 1995. Der Austragungsort verlagerte sich zwar aus Kreuzberg in den Stadtbezirk Prenzlauer Berg, eine gewisse "Tra- dition" ist jedoch unverkennbar. Laut Pressemitteilungen waren auch einzelne Orte im Land Brandenburg von Ausschreitungen betroffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, daß es am 01. Mai 1995 auch im Land Brandenburg zu Ausschreitungen gekommen ist? 2. Wenn ja, wo? 3. Wenn ja, welche Ausmaße hatten die Krawalle? 4. Ist ähnlich wie in Berlin auch schon im Land Brandenburg eine gewisse "Tradition" in diesen Ausschreitungen erkennbar? 5. Was unternimmt die Landesregierung, um derartigen Krawallen vorzubeugen? Datum des Eingangs: 21.06.1995 / Ausgegeben: 27.06.1995
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Im Land Brandenburg gab es im Zusammenhang mit dem 1.Mai keine Auseinandersetzungen, die mit den Ereignissen in Berlin vergleichbar wären. Es ist auch keine "Tradition" erkennbar. Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3: Am 1. Mai 1995, gegen 19.00 Uhr, beobachteten Aufklärungskräfte der Polizei in Finsterwalde, wie Jugendliche sich trafen und zum Zentrum zogen. Nach und nach kamen im Bereich des Marktplatzes etwa 120 Personen zusammen, von denen sich einige vermummt hatten. Sie errichteten in der Berliner Straße eine Barrikade aus mitgebrachtem Holz und entzündeten sie. Währenddessen wurden ca. 80 Polizeibeamte (auch ein Einsatzzug Bereitschaftspolizei) zusammengezogen und eingesetzt. Sie wurden beim Eintreffen mit Steinen beworfen, die anrückende Feuerwehr zunächst daran gehindert, das Feuer zu löschen. Die Polizei räumte den Marktplatz und setzte ausgesprochene Platzverweise durch. Die Feuerwehr konnte löschen. Kurz nach 21.00 Uhr hatten fast alle Jugendlichen die Stadt verlassen. Die Polizei blieb zunächst verstärkt in Finsterwalde und Umgebung präsent. Zwei Polizeibeamte erlitten durch Steinwürfe leichte Verletzungen. Hinweise auf weitere Verletzte wurden nicht gewonnen. Es wurden im Stadtpark Finsterwalde mehrere Lampen beschädigt, außerdem entstanden Schäden an drei Einsatzfahrzeugen der Polizei durch Steinwürfe. Es erfolgte die vorläufige Festnahme von 6 Personen, die alle noch in der Nacht zum 2.5.95, nach Vernehmung in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, entlassen wurden. 9 Ermittlungsverfahren sind eingeleitet (Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Körperverletzung). Die Mehrzahl der Beteiligten stammte nicht aus Finsterwalde und Umgebung, sie waren zu einem großen Teil aus anderen Bundesländern angereist. Motive für die Aktivitäten und etwaige Ziele der Jugendlichen sind nicht deutlich geworden. Weitere Ausschreitungen im Land Brandenburg am 1.5.95 wurden nicht bekannt. 2
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1016 Zu Frage 4: Nein. Zu Frage 5: Um entsprechende Ausschreitungen möglichst zu verhindern, wird die Polizei eingesetzt. Dazu werden den Polizeibehörden zu tatkritischen Zeiten zur Erhöhung der Präsenz unter anderem Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstellt und auf Landesebene Reserven vorgehalten. Sie stehen auch für die möglichst schnelle Beendigung entsprechender Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verfügung. Erforderliche Kräftezuweisungen darüber hinaus -auch unter Einbeziehung von Unterstützungen aus anderen Bundesländern- erfolgen nach der jeweiligen Lage. Im Hinblick auf die besonderen Probleme bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung in diesem Zusammenhang werden die Führungs- und Einsatzkräfte in speziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, auch durch praxisbezogene Übungen, gezielt vorbereitet. Soweit sich auf örtlicher Ebene entsprechende Lageentwicklungen andeuten, strebt die Polizei unabhängig von ihren Einsatzmaßnahmen die Zusammenarbeit mit Kommunen und Landkreisen im Rahmen der "Kommunalen Kriminalitätsverhütung (KKV)" an. Absicht ist, ressortübergreifende Vorbeugungsstrategien gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen. Mit polizeilichen Maßnahmen sind zwar unmittelbar bevorstehende Auseinandersetzungen zu verhindern oder Gewalttätigkeiten zu beenden, die Ursachen von Gewalt jedoch nur begrenzt zu beeinflussen. Die Landesregierung unterstützt daher aktiv alle Bemühungen zur Eindämmung der Ursachen von Gewalt. 3