Die Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 5/2063 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 782 des Abgeordneten Dierk Homeyer CDU-Fraktion Drucksache 5/1882 an die Landesregierung Die Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 782 vom 25.08.2010: Nach der sogenannten „Maserati-Affäre“, in der der Chef der Treberhilfe in Berlin, einem Verein, der sich um obdachlose Jugendliche kümmert, sich Vorwürfen ausgesetzt sah, er habe sich am Unterneh- men bereichert und seine Mitarbeiter ausgebeutet, hatten einige Bezirksämter beschlossen, keine Auf- träge mehr an die Treberhilfe zu vergeben. Solche Einzelfälle können zu einer Allgemeinverdächtigung aller sozialen Unternehmen und damit auch der Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg führen. Um dies zu verhindern, ist es erforderlich, eine größtmögliche Transparenz der AWO herzustellen. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Fördersumme, die die Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg vom Land Brandenburg in den Jahren 2009/2010 ausgezahlt bekommen hat? 2. Welche Aufwandsentschädigung (einschließlich mögl. Aufwandspauschalen und sonstiger Vergünstigungen) bekommen die AWO-Landesvorsitzende und die anderen Vorstandsmitglieder im Monat ausgezahlt? 3. Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand der sechzehn AWO Kreisverbände im Monat in den Jahren 2009/2010 bekommen? 4. Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. in den Jahren 2009/2010 bekommen? 5. Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. in den Jahren 2009/2010 bekommen? 6. Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand der AWO Ortsverband Schwedt e. V. in den Jahren 2009/2010 bekommen? Datum des Eingangs: 27.09.2010 / Ausgegeben: 04.10.2010
7. Welche Vergütung haben die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in den Jahren 2009/2010 bekommen? 8. Welchen Anteil am Gesamtvolumen, das der AWO Brandenburg zur Verfügung steht, hatte die Fördersumme, die vom Land Brandenburg in den Jahren 2009/2010 ausgezahlt wurde? 9. Welchen Anteil am Gesamtvolumen, das der AWO Brandenburg zur Verfügung steht, wurde für Personalkosten und andere Verpflichtungen ausgegeben, die nicht in die eigentliche soziale Arbeit vor Ort investiert wurde? 10. Welchen Anteil am Gesamtvolumen, das der AWO Brandenburg zur Verfügung steht, wurde für die soziale Arbeit vor Ort eingesetzt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie die Klei- ne Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war die Fördersumme, die die Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg vom Land Branden- burg in den Jahren 2009/2010 ausgezahlt bekommen hat? zu Frage 1: Die Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg besteht aus dem AWO-Landesverband und verschiedenen Regio- nal-, Bezirks- Kreis- und Ortsverbänden. In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die aus dem Haushalt des Landes Brandenburg in den Jahren 2009 und 2010 (bis Stichtag 31.07.2010) an die AWO Verbände in Brandenburg geleisteten Zahlungen zusammengestellt. Frage 2: Welche Aufwandsentschädigung (einschließlich mögl. Aufwandspauschalen und sonstiger Vergünstigungen) bekommen die AWO-Landesvorsitzende und die anderen Vorstandsmitglieder im Monat ausgezahlt? Frage 3: Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand der sechzehn AWO Kreis- verbände im Monat in den Jahren 2009/2010 bekommen? Frage 4: Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. in den Jahren 2009/2010 bekommen? Frage 5: Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. in den Jahren 2009/2010 bekommen? Frage 6: Welche Vergütung haben die Geschäftsführung und der Vorstand der AWO Ortsverband Schwedt e. V. in den Jahren 2009/2010 bekommen? Frage 7: Welche Vergütung haben die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in den Jahren 2009/2010 bekom- men? zu Frage 2 bis 7: Der AWO Landesverband Brandenburg e.V. ist anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspfle- ge und Mitglied in der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg. Die erfragten Angaben zu Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführungen der genannten AWO-Verbände liegen der Landesregierung nicht vor. Bei den in der Anlage zur Antwort zu Frage 1 aufgeführten Zahlungen handelt es sich in der Regel um Projektförderungen. Die Zuwendungen für Personalkosten im Rahmen einer Projektförderung sind stets
stellenbezogen auf den konkreten Förderzweck ausgerichtet. Eine rein projektbezogene Verwendung der Mittel ist damit im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises gewährleistet. Nach den für Projektförderungen geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen besteht kein Erfordernis, Angaben zur Höhe der Gehälter von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführungen sowie deren Mitarbeitern zu er- fassen. Es bestehen keine gesonderten gesetzlichen Grundlagen speziell für Verbände und Vereine im Sozial- bereich, wie die verbandlichen AWO-Gliederungen in Brandenburg, nach denen diese verpflichtet sind, ihre Kosten- und Gehaltsstruktur gegenüber dem Land Brandenburg offen zu legen. Im Interesse der Verständigung auf Regelungen für gute Organisationsführung steht das MASF mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Dialog über einen allgemein verbindlichen Eh- renkodex. Einige Verbände, darunter auch die AWO in Brandenburg, haben bereits in ihren Satzungen, Leitbildern oder verbandsinternen Kodizes Regelungen für gute Organisationsführung aufgestellt. Der- zeit wird von der LIGA geprüft, ob diese Einzelregelungen in Form freiwilliger Selbstverpflichtung in ei- nen gemeinsamen Kodex einfließen können. Frage 8: Welchen Anteil am Gesamtvolumen, das der AWO Brandenburg zur Verfügung steht, hatte die Fördersumme, die vom Land Brandenburg in den Jahren 2009/2010 ausgezahlt wurde? Frage 9: Welchen Anteil am Gesamtvolumen, das der AWO Brandenburg zur Verfügung steht, wurde für Personalkosten und andere Verpflichtungen ausgegeben, die nicht in die eigentliche soziale Arbeit vor Ort investiert wurde? Frage 10: Welchen Anteil am Gesamtvolumen, das der AWO Brandenburg zur Verfügung steht, wurde für die soziale Arbeit vor Ort eingesetzt? zu Frage 8 bis 10: Die Höhe des Finanzvolumens, das den verbandlichen AWO-Gliederungen (Landesverband sowie ver- schiedenen Regional-, Bezirks- Kreis- und Ortsverbänden) in Brandenburg insgesamt zur Verfügung steht ist der Landesregierung nicht bekannt. In Folge dessen kann der Anteil der Zahlungen aus dem Haushalt des Landes Brandenburg (vgl. Antwort zu Frage 1) daran nicht bestimmt werden. Angaben zur Ausgabestruktur des der AWO in Brandenburg zur Verfügung stehenden Finanzvolumens liegen der Landesregierung ebenfalls nicht vor. Im Übrigen wird auf den in der Antwort zu den Fragen 2 bis 7 erwähnten Dialog zwischen MASF und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege verwiesen.
Kleine Anfrage 782 "Die Arbeiterwohlfahrt in Brandenburg" Anlage zu Frage 1 Haushaltsstelle Zweckbestimmung Institution/Einrichtung Gegenstand der Geldleistung Auszahlungsbetrag Auszahlungsbetrag 2010 (Kapitel/ Titel) 2009 (bis 31.07.2010) MASF 07 030/ 684 74 ESF-Förderung AWO KV Uckermark e. V. Integrierte Projekte Jugendhilfe/Schule (MBJS) 85.348,80 40.150,00 07 030/ 684 74 ESF-Förderung AWO Oberhavelland gGmbH Integrierte Projekte Jugendhilfe/Schule (MBJS) 102.588,80 0,00 07 030/ 684 74 ESF-Förderung AWO Oberhavelland gGmbH Regionalbudget 4.756,40 0,00 07 030/ 684 74 ESF-Förderung AWO LV Brandenburg e.V. Freiwilliges Soziales Jahr (MBJS) 8.673,34 0,00 07 030/ 684 74 ESF-Förderung AWO Kreisverband Havelland e.V. Regionalbudget 3.365,50 330,71 07 040/ 684 80 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen AWO KV Eisenhüttenstadt e.V Konsultationskita "Gesundheit" 10.000,00 07 040/ 684 80 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen AWO Oberhavelland gGmbH Konsultationskita "Gesundheit" 11.000,00 07 040/ 684 80 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen AWO Prignitz gGmbH Konsultationskita "Gesundheit" 10.000,00 07 040/ 684 80 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen AWO RV Brandenburg Süd e.V. Netzwerk "Gesunde Kinder" 7.500,00 AWO Kreisverband e.V. Personal- und Sachkosten für den Integrationsfachdienst 07 060 / 685 70 Zuschüsse an Integrationsfachdienste … Prenzlau 324.466,43 209.276,96 Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGBXII 07 070 / 671 70 Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe AWO Betreuungsdienste g GmbH 66.200,68 34.656,25 Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGBXII 07 070 / 671 70 Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe AWO Soziale Dienste gGmbH 233.695,21 89.014,11 07 070/ 684 11 Zuschüsse an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege AWO LV Brandenburg e. V. rechnerischer Anteil an der LIGA-Förderung 211.200,00 158.400,00 07 080/ 684 65 Zuschüsse an freie Träger AWO LV Brandenburg e. V. Zuschüsse für Familienferienreisen 40.400,00 15.056,44 07 080/ 684 65 Zuschüsse an freie Träger AWO KV Bernau e.V. Öffentlichkeitsarbeit für das Lokale Bündnis 5.000,00 07 080/ 684 70 Zuschüsse an freie Träger für lfd. Zwecke AWO Wohnstätten gGmbH Fläming Schwangerschaftskonfliktberatung 102.300,00 76.725,00 07 080/ 684 70 Zuschüsse an freie Träger für lfd. Zwecke AWO RV Brandenburg Süd e.V. Schwangerschaftskonfliktberatung 51.150,00 38.362,50 07 080/ 684 70 Zuschüsse an freie Träger für lfd. Zwecke AWO OPR gem. Sozialges. mbH Schwangerschaftskonfliktberatung 51.150,00 38.362,50 07 080 / TGr. 95 Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Insolvenzordnung AWO Bezirksverband Potsdam e. V., Potsdam Finanzierung der Fälle nach Verbraucherinsolvenzfinanzierungs VO 3.492,00 2.088,00 07 080 / TGr. 95 Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Insolvenzordnung AWO Bezirksverband Potsdam e. V., Werder Finanzierung der Fälle nach Verbraucherinsolvenzfinanzierungs VO 62.921,00 40.393,00 07 080 / TGr. 95 Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Insolvenzordnung AWO KV Bernau e. V., Bernau und Eberswalde Finanzierung der Fälle nach Verbraucherinsolvenzfinanzierungs VO 57.703,00 29.395,00 07 080 / TGr. 95 Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Insolvenzordnung AWO Kreisverband Prignitz e. V., Wittenberge Finanzierung der Fälle nach Verbraucherinsolvenzfinanzierungs VO 27.020,00 18.401,00 07 080 / TGr. 95 Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Insolvenzordnung AWO Oberhavelland gGmbH, Rathenow Finanzierung der Fälle nach Verbraucherinsolvenzfinanzierungs VO 21.486,00 13.398,00 07 080 / TGr. 95 Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Insolvenzordnung AWO, Kreisverband Eisenhüttenstadt, Finanzierung der Fälle nach Verbraucherinsolvenzfinanzierungs VO 24.073,00 10.172,00 20 020/ 685 59 Verteilung der Einnahmen aus der Glückspielabgabe AWO Ortsverein Bernau e.V. Einrichtung eines Seniorenchores 1.600,00 20 020/ 685 59 Verteilung der Einnahmen aus der Glückspielabgabe AWO KV Uckermark e.V. Erwerb eines Kühlfahrzeuges für die Prenzlauer Tafel 15.000,00 Fachtag "Qualitätsentwicklung sozialrechtlicher Beratung von 20 020/ 685 59 Verteilung der Einnahmen aus der Glückspielabgabe AWO LV Brandenburg e. V. Familien im Kontext zur Landesstiftung "Familien in Not" des Landes Brandenburg" 3.300,00 MBJS 20 020/ 685 59 Verteilung der Einnahmen aus der Glückspielabgabe AWO LV Brandenburg e. V. Jugendkonferenz für Freiwilligendiesnte 3.000 € 20 020/ 685 59 Verteilung der Einnahmen aus der Glückspielabgabe AWO LV Brandenburg e. V. Broschüre "Abkehr von rechtsextremistisch motivierter Gewalt …" 3.750 € 20 020/ 685 59 Verteilung der Einnahmen aus der Glückspielabgabe AWO LV Brandenburg e. V. 2. Aufl. Broschürendruck "Abkehr von rechtsextremistisch 3.750 € motivierter Gewalt …" 20 020/ 685 59 Verteilung der Einnahmen aus der Glückspielabgabe AWO RV Brandenburg Süd e.V. Projekt "Nachdenken mit Kindern über ethische Fragen" 2.500 € Gesamt 1.558.390 € 814.181 €