Landtag Brandenburg Drucksache 1/337 1. Wahlperiode 27.06.1991 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 25 des Abgeordneten Dr. Peter Wagner Fraktion der CDU Am 4. und 5. März 1991 haben die Tarifpartner für die Angestellten im öffentlichen Dienst den Tarifvertrag für den Bundesangestelltentarif in den ostdeutschen Ländern ab 1. Juli 1991 abgeschlossen. Tarifpartner sind hierbei die ÖTV und DAG sowie der Marburger Bund auf der Arbeitnehmerseite und der Bundesinnenminister, die Landesregierung sowie die Kommunalverbände auf der Arbeitgeberseite. Es wurde der BAT ab 1. Juli 1991 mit 60 % gegenüber den Altbundesländern vereinbart. Darüber hinaus werden die Steigerungsstufen entsprechend dem Lebensalter für Hochschulabsolventen ab dem 35. Lebensjahr und für die sonstigen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ab dem 31. Lebensjahr gegenüber den Altbundesländern halbiert. Wie will die Landesregierung als ein Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite ihren Einfluß geltend machen, um Neuverhandlungen durchzusetzen, die diese Diskriminierung der Angestellten im öffentlichen Dienst der Neubundesländer verhindern?
Datum des Originals: 21.06.1991 / Ausgegeben: 27.06.1991 Ihre Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Um zu dem einvernehmlichen und tarifpolitisch notwendigen Ergebnis von 60 % der vergleichbaren BAT-Vergütungen im Altbundesgebiet zu gelangen, mußten Arbeitgeber und Gewerkschaften einen Kompromiß schließen. Die Gewerkschaften haben betont, daß die Verhandlungsziele im wesentlichen erreicht seien. Die Arbeitgeber haben erklärt, daß der Abschluß im öffentlichen Dienst sich an den Abschlüssen der gewerblichen Wirtschaft im neuen Bundesgebiet orientiert. Aus einer Vielzahl von Gründen konnte allerdings u. a. über die Vergleichbarkeit der Steigerungsstufen noch kein Einvernehmen erzielt werden. Diese und andere Punkte müssen in den Folgeverhandlungen geklärt werden. Unabhängig davon sind die nächsten Verhandlungen zur Angleichung an die Höhe der Bezüge im Altbundesgebiet für das Frühjahr 1992 vereinbart worden.