Landeslabor Berlin-Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 5/4563 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1717 der Abgeordneten Klara Geywitz SPD-Fraktion Drucksache 5/4353 Landeslabor Berlin-Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1717 vom 29. November 2011: Im Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Lan - deslabors Berlin-Brandenburg ist die Finanzausstattung dieser Einrichtung geregelt. Nach einer jeweils hälftigen Finanzierung im Jahr 2009 richtet sich die Finanzierung nunmehr nach den anfallenden Leis - tungen und deren Kosten. Ich frage die Landesregierung. 1. Wie hoch waren im Jahr 2010 die auf das Land Berlin entfallenen Leistungen? 2. Wie hoch waren im Jahr 2010 die auf das Land Brandenburg entfallenen Leistungen? 3. Wie hoch waren im Jahr 2010 die jeweiligen Zahlungen von Berlin und Brandenburg für das gemeinsame Landeslabor? 4. Welchen Zuschuss für das Jahr 2012 wird das Land Brandenburg in der nach §9 (2) zu schließenden Vereinbarung zahlen? 5. Welchen Zuschuss für das Jahr 2012 wird das Land Brandenburg in der nach § 9 (2) zu schließenden Vereinbarung zahlen? 6. Von Leistungen in welcher Höhe geht die Landesregierung im Jahr 2012 für das Land Brandenburg und das Land Berlin aus? 7. Ist für das Jahr 2012 bereits mit dem Land Berlin eine einvernehmliche Vereinbarung über die Kostenteilung geschlossen, wenn nein, wann ist dies zu erwarten? Datum des Eingangs. 03.01.2012 / Ausgegeben: 09.01.2012
2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Abrechnung der Laborleistungen auf die beiden Trägerländer erfolgt mittels einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), in die Daten eines einheitlichen Laborinformationssystems eingehen sollen. Dieses einheitliche Laborinformationssystem konnte bisher noch nicht etabliert werden, so dass eine Bewertung der einzelnen Leistungen nicht in allen Details möglich ist. Deshalb prüfen die Fachverwaltungen der beiden Länder gemeinsam mit dem Landeslabor eine Möglichkeit der Leistungszuordnung und damit auch der Kostenzuordnung auf beide Länder anhand der derzeit von der KLR des Landeslabors bereitgestellten Daten. Voraussetzung für eine abschließende Bewertung ist jedoch ein geprüfter und testierter Jahresabschluss des Landeslabors. Dieser liegt derzeit für 2010 noch nicht vor. Nach dem Sitzlandprinzip gilt für das Landeslabor das Recht des Landes Berlin, danach wird der Wirtschaftsprüfer durch den Landesrechnungshof Berlin beauftragt. Nach derzeit vorliegenden Informationen ist das Ausschreibungsverfahren für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers noch nicht abgeschlossen. Frage 1: Wie hoch waren im Jahr 2010 die auf das Land Berlin entfallenen Leistungen? Frage 2: Wie hoch waren im Jahr 2010 die auf das Land Brandenburg entfallenen Leistungen? zu den Fragen 1 und 2: Die Untersuchungsbereiche, in denen das Landeslabor Berlin-Brandenburg für die Länder Berlin und Brandenburg Leistungen erbringt, sind in der Anlage aufgeführt. Aufgrund unterschiedlicher Leistungsbereiche, teilweise unterschiedlicher Untersuchungsumfänge in den einzelnen Leistungsbereichen sowie des bisher noch fehlenden einheitlichen Laborinformationssys - tems ist ein direkter Vergleich der Leistungen für die beiden Länder derzeit noch nicht möglich. Frage 3: Wie hoch waren im Jahr 2010 die jeweiligen Zahlungen von Berlin und Brandenburg für das gemeinsa - me Landeslabor? zu Frage 3: Der Zuschuss des Landes Berlin betrug im Jahre 2010 19.200.000 Euro. Der Zuschuss des Landes Brandenburg betrug 19.258.700 Euro. Zusätzlich wurden für Sonderleistun- gen, die nicht in der Leistungsvereinbarung enthalten waren, 264.000 Euro gezahlt. Frage 4: Welchen Zuschuss für das Jahr 2012 wird das Land Brandenburg in der nach § 9 (2) zu schließenden Vereinbarung zahlen? zu Frage 4: Aufgrund der Doppelung der Fragen 4 und 5 wird davon ausgegangen, dass mit dieser Frage die Zah - lungen des Landes Berlin gemeint sind. Entsprechend dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 wird die voraussichtliche Zahlung des Landes Berlin 17,2 Mio. Euro betragen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Jahresabrechnung 2010 haben
3 die Vertreter des Landes Berlin erklärt, dass dieser Betrag bis zu einer Höhe von 19,2 Mio. Euro erhöht werden kann. Frage 5: Welchen Zuschuss für das Jahr 2012 wird das Land Brandenburg in der nach § 9 (2) zu schließenden Vereinbarung zahlen? zu Frage 5: Im Entwurf des Haushaltsplans für 2012 ist in Kapitel 10 020 Titel 682 65 ein Zuschussbetrag für das Landeslabor Berlin-Brandenburg in Höhe von 18.838.800 Euro vorgesehen. Darüber hinaus stellt das Land Brandenburg dem Landeslabor Berlin-Brandenburg kostenfrei Überhangkräfte zur Verfügung. Hierfür sind im Haushaltsentwurf 2012 einschließlich der Zahlungen für Altersteilzeitkräfte des ehemali- gen Landeslabors Brandenburg, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, 1.579.300 Euro veranschlagt. Der Gesamtzuschuss des Landes Brandenburg ist im Wirtschaftsplan 2012 des Landeslabors mit 19.156.800 Euro ausgewiesen. In diesem Zuschuss sind 128.000 Euro Zuwendungen des Bundes und 190.000 Euro Zuwendungen der EU als Zuschüsse für hoheitliche Untersuchungsleistungen der Lan - desbehörden in den Bereichen Strahlenschutz und Veterinäruntersuchungen enthalten. Frage 6: Von Leistungen in welcher Höhe geht die Landesregierung im Jahr 2012 für das Land Brandenburg und das Land Berlin aus? zu Frage 6: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Untersuchungsleistungen der vergangenen Jahre für beide Länder grundsätzlich auch für das Jahr 2012 fortgeschrieben werden. Konkrete Leistungsverein- barungen zu den einzelnen Untersuchungsbereichen liegen bisher noch nicht vollständig vor. Frage 7: Ist für das Jahr 2012 bereits mit dem Land Berlin eine einvernehmliche Vereinbarung über die Kosten - teilung geschlossen, wenn nein, wann ist dies zu erwarten? zu Frage 7: Entsprechend dem Staatsvertrag sind durch jedes Land die Kosten für die beauftragten und durchge- führten Untersuchungen und sonstigen Leistungen des Landeslabors zu finanzieren. Eine Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen und eine möglicherweise daraus resultierende Verrechnung zwi - schen den Trägerländern basiert auf dem geprüften und testierten Jahresabschluss für das betreffende Wirtschaftsjahr sowie auf der Zuordnung sämtlicher Einzelleistungen in einer KLR im Labor auf die Trä - gerländer und sonstige Auftraggeber. Eine Abrechnung kann somit erst nach Vorliegen des testierten Jahresabschlusses erfolgen.
4 Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1717 Leistungen des LLBB 2010 für das Land Berlin Lebensmittel, Wein, Tabak, Bedarfsgegenstände, Kosmetika Futtermittel Hygieneproben Importproben Importproben VO (EG) 669/2009 freiverkäufliche Arzneimittel Umwelt Infektionsdiagnostik Veterinärproben InfektionsdiagnostikHumanproben Humanarzneimittel Gentechnik Abwasserproben Berliner Badestellen Grundwasser-Monitoring Grundwasser-Überwachung Altablagerungen Oberflächenwasser-Monitoring / Grundmessprogramm Fischuntersuchung / Biomonitoring Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene anlassbezogene Untersuchungen (Notwasserversorgung, Innenraumlufthygiene) Systematische Schwerpunktuntersuchungen 2010 Leistungen des LLBB 2010 für das Land Brandenburg Lebensmittel, Wein, Tabak, Bedarfsgegenstände, Kosmetika / Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) - Planproben und Sonderproben - Verdachtsproben - Hygiene Abklatsch - Hygiene Tupfer - Bakt. Fleischuntersuchung - Planproben NRKP Erzeugerbetrieb - NRKP Verdachtsproben - Planproben NRKP Hemmstoffe Humanarzneimittel veterinärmed. Arzneimittelproben medik. Futtermittel Vollzug Gentechnikgesetz-Überwachungsprogramm amtl. Futtermitteluntersuchung amtl. Pflanzenschutzmitteluntersuchung Düngemittel Düngemittel (außerhalb Düngemittelverkehrskontrolle) Pflanzen- und Ernteproben sowie andere landwirtschaftliche Substrate Bodenproben Tierseuchen Fließgewässer Grundwasserbeschaffenheitsmessnetze Luftschadstoffe
5 Bodendauerbeobachtung Abwassereinleiter Geologische Landesuntersuchungen Strahlenschutz Chemikalien