WD 1 - 095/12 Fragen zur Situation der Sinti und Roma in Deutschland
Geschichte, Zeitgeschichte, Politik
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 11 WD 1 – 3000 - 095/12 ti-Kultur zu pflegen und diese an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Hierzu hat die Alli- anz in der Vergangenheit zahlreiche kulturelle Projekte gefördert, wie die Veranstaltung von Workshops für Kinder und Jugendliche. Auch im sozialen Bereich ist die SAD tätig, so betreut der Verein Jugendliche und Senioren und unterstützt außerdem Opfer des NS-Regimes. Obwohl der Zentralrat und die Sinti Allianz in vielen ihrer Tätigkeitsbereiche dieselben Ziele verfolgen, stehen sie sich nach wie vor kritisch gegenüber. Die Differenzen der beiden Verbän- 50 de beruhen insbesondere auf einem grundlegend unterschiedlichen Verständnis der eigenen Volksgruppe. Während die Mitglieder der Sinti Allianz sich nicht als nationale Minderheit be- trachten, hat der Zentralrat jahrelang für eine Anerkennung als nationale Minderheit gekämpft. Deutlich wurden die verschiedenen Standpunkte der Verbände auch beim Streit um die Inschrift des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma in Berlin. So herrschte jahrelang Uneinigkeit über die Bezeichnung der Opfergruppe, weshalb sich der Bau der Gedenk- stätte immer wieder verzögerte. Der Zentralrat bestand darauf, das Mahnmal den ermordeten 51 „Sinti und Roma“ zu widmen. Vehement wehrte er sich gegen eine Bezeichnung der Opfer als 52 „Zigeuner“, da es sich bei diesem Begriff um eine diskriminierende Formulierung handle, die insbesondere im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten verwendet worden sei. Die SAD 53 sprach sich dagegen für die Verwendung des Wortes „Zigeuner“ aus, da nur von diesem Begriff sämtliche von den Nationalsozialisten als „Zigeuner“ verfolgte Gruppen miterfasst würden. 54 Da eine Annäherung der beiden Verbände bis heute nicht stattgefunden hat, existiert kein zentra- les Organ, das die Interessen der Sinti und Roma in Deutschland vertritt. Im Gegensatz zu den anderen nationalen Minderheiten in Deutschland konnte für die Sinti und Roma daher auch kein Beratender Ausschuss beim Bundesministerium des Innern eingerichtet werden. 55 2. Demographische, soziale, wirtschaftliche Daten 2.1. Aktuelle Daten, Indikatoren und Statistiken zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma In der Bundesrepublik Deutschland werden von Amts wegen keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. „Dies ist unter anderem in den his- torischen Erfahrungen in Deutschland begründet, insbesondere im Zusammenhang mit der Ver- folgung von Minderheiten in den Zeiten des Nationalsozialismus.“ Zudem stehen einer Erhe- 56 50 51 Berliner Morgenpost (20.12.2008). Die Welt (02.08.2012); Die Welt (10.02.2005); Süddeutsche Zeitung (20.12.2008). 52 Frankfurter Allgemeine (23.03.2005); Stuttgarter Zeitung (16.02.2005). 53 Die Welt (10.12.2004); Neues Deutschland (05.09.2003). 54 Berliner Morgenpost (06.10.2003). 55 BMI 2011: 15. 56 BMI 2011: 12.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 12 WD 1 – 3000 - 095/12 bung statistischer Daten auf ethnischer Basis rechtliche Argumente entgegen, da das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit gemäß Art. 3 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten frei ist. Argumente dieser Art dürften im Übrigen auch dazu 57 geführt haben, dass die nationalen Minderheiten selbst der Erhebung von ethnischen Daten zur Lage ihrer Gemeinschaften mit großer Skepsis gegenüberstehen. 58 Weder das Statistische Bundesamt noch die Statistischen Ämter der Länder und Kommunen können deshalb Statistiken erstellen, die Angaben über Angehörige ethnischer oder nationaler Minderheiten mit deutscher Staatsangehörigkeit enthalten. Auch in den amtlichen Melderegis- 59 tern wird die Zugehörigkeit der in Deutschland lebenden Personen zu einer nationalen Minder- heit nicht erhoben. Ebenso ist es nicht möglich, entsprechende repräsentative Informationen im 60 Rahmen der amtlichen Stichproben zu erheben, da die Zahl der Angehörigen nationaler Minder- heiten in Deutschland gemessen an der Gesamtbevölkerung sehr gering ausfällt und so gut wie keine Informationen über die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit und deren Sied- lungsgebiete vorliegen. 61 Auch außeramtlichen Quellen können keine belastbaren Aussagen über Zahl und Siedlungsge- biete der deutschen Sinti und Roma entnommen werden. Die in Wissenschaft und Öffentlichkeit gelegentlich genannten Zahlen beruhen fast ausschließlich auf mehr oder weniger plausiblen Schätzungen und weichen nicht selten stark voneinander ab. Es dürfte daher schwierig sein, fundierte wissenschaftliche Untersuchung zur Demographie und sozialen Lage der deutschen Sinti und Roma auf Basis repräsentativer Stichproben durchzuführen. Die gelegentlich von Au- 62 toren derartiger Studien behauptete Repräsentativität ihrer Untersuchungsergebnisse dürfte vor dem Hintergrund des grundlegenden Defizits an zuverlässigen statistischen Daten mit großer Skepsis zu betrachten sein. 63 57 BMI 2011: 12. 58 BMI 2911: 13. 59 vgl. Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 16. 60 BMI 2011: 12. 61 BMI 2011: 13. 62 BMI 2011: 13. Die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission, Referat D3, hat bereits 2004 im Bericht „Die Situation der Roma in der erweiterten Europäischen Union“ ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „verlässliche Roma-spezifischen Daten, die für die Politik der EU zur sozialen Eingliederung und der Nichtdiskriminierung relevant sind“ nicht oder nur in unzureichendem Maße zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang kritisiert der Bericht auch eine in Politik, Administration und Wissenschaft verbreitete missverständliche Auffassung des Datenschutzes, die zu der irrigen Annahme führe, dass „das Sammeln von Daten über Roma und andere ethnische Minderheiten geltende Datenschutzgesetze verletze und somit nicht le- gal sei.“ Dabei wird explizit auf die von der Bundesregierung vertretene Position Bezug genommen, derzufolge „die Sammlung derartiger Daten wegen grundlegender rechtlicher Erwägungen nicht in Betracht“ gezogen wer- den könne. Vgl. Generaldirektion Beschäftigung und Soziales 2004: 44 und Anm.103. 63 Vgl. etwa Strauß 2011: 15f.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 13 WD 1 – 3000 - 095/12 Vor dem Hintergrund dieser Situation werden im Folgenden die im einschlägigen Schrifttum gelegentlich berichteten Daten dokumentiert. 2.2. Bevölkerungszusammensetzung der Roma nach Alter, Familienstand, Geschlecht Die Angaben zur Gesamtzahl der deutschen Sinti und Roma schwanken. Die meisten Publikatio- nen wie etwa der Bericht der Bundesregierung zu den nationalen Integrationsstrategien für Roma nennen eine Schätzwert von rund 70.000 in Deutschland lebenden deutschen Sinti und Roma (60.000 Sinti/10.000 Roma). Auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma geht Angaben von 64 2007 zufolge von diesem Wert aus Andere Schätzungen gehen von einer Zahl von etwa 80.000 65 deutschen Sinti und Roma aus, von denen ca. 50.000 Sinti und 30.000 Roma seien. Dagegen 66 geht Strauß in seiner Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma von ca. 80.000 bis 120.000 Personen aus, ohne Anhaltspunkte zu nennen, weshalb er einen weitaus hö- heren Maximalwert veranschlagt als die meisten anderen deutschen Quellen. Auch die von der 67 EU-Kommission genannten Schätzwerte liegen mit einem Minimalwert von 70.000, einem Ma- ximalwert von 140.000 und einem Durchschnittswert von 105.000 Personen um ein Vielfaches höher als die in den meisten deutschen Publikationen genannten Werte. 68 Zur Altersstruktur, zum Familienstand und zum Geschlecht der deutschen Sinti und Roma lie- gen keine quantitativen Daten vor. Die einzigen verfügbaren Informationen beziehen sich auf die Altersstruktur der Roma in Europa. Hierzu wird in einer Mitteilung der Europäischen Kommissi- on von 2011 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirt- schafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ausgeführt: „Die Roma sind eine junge Bevölkerungsgruppe: 35,7 % von ihnen sind unter 15 Jahre alt, in der EU- Gesamtbevölkerung liegt der Anteil dieser Personen bei 15,7 %. Die Roma sind im Durchschnitt 25 Jahre alt, das Durchschnittsalter in der EU liegt hingegen bei 40 Jahren.“ 69 2.3. Bildungsniveau, Schulbesuch und Schulabstinenz Da auch die deutschen Bildungsstatistiken keine Differenzierung nach ethnischer Herkunft vor- nehmen, sind Aussagen zum Bildungsstand von Sinti und Roma in Deutschland, die auf amtli- chen Daten basiert, nicht möglich. Einen – allerdings nur unvollkommenen - Ersatz bietet eine 70 von Daniel Strauß herausgegebene Studie zur Bildungssituation deutscher Sinti und Roma, die auf nicht-repräsentativen Befragungen von Angehörigen dieser Minderheit aus dem Jahre 2007 64 BMI 2011: 12; Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 16. 65 Zentrum für Antisemitismusforschung 2007: 3. 66 Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 16. 67 Strauß 2011: 4. 68 Integration der Roma 2011. 69 Mitteilung der Kommission 2011: 3; vgl. BMI 2011: 8; Integration der Roma 2011. 70 BMI 2011: 30.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 14 WD 1 – 3000 - 095/12 fußt. Auch wenn die Studie aufgrund ihres Datenmaterials und ihrer wissenschaftlich anfecht- 71 baren Methoden nicht unkritisch bewertet werden darf, liefern die vorgestellten Ergebnisse 72 doch Hinweise auf grundlegende Trends und Zusammenhänge. Ihr zentrales Ergebnis ist, dass die Minderheit der deutschen Sinti und Roma im Vergleich zur deutschen Mehrheitsbevölkerung ein erhebliches Bildungsdefizit aufweist. Neben der schwierigen sozialen Lage, die die Lebens- bedingungen der meisten Sinti und Roma kennzeichnet, führt Strauß deren Bildungsbenachteili- gung vor allem auf „Diskriminierungserfahrungen auch und besonders in der Schule“ zurück. 73 Unter anderem untermauert Strauß seine Thesen mit folgenden Befunden: – 13 Prozent der befragten Sinti und Roma haben keine Schule besucht (Gesamtbevölkerung weniger als 1 Prozent); 44 Prozent der Befragten haben die Schule ohne Abschluss verlassen (Gesamtbevölkerung 7,5 Prozent). Trotz wachsender Bildungsanstrengungen verfügten immer noch 7,5 Prozent der befragten 15- bis 17-jährigen Sinti und Roma über keinen Hauptschulab- schluss. 74 – Allerdings lässt sich feststellen, dass das Bildungsengagement in den jüngeren Generationen spürbar gestiegen ist. Während 39,5 Prozent der befragten über 50-Jährigen keine Grundschule besuchten, war dies bei den 26- bis 50-Jährigen zu 18,8 Prozent und bei den 14- bis 25- Jährigen sogar nur noch zu 9,4 Prozent der Fall. 75 – Mit 10,7 Prozent lag der Anteil der befragten Sinti und Roma, die eine Förderschule besuch- ten, mehr als doppelt hoch als in der Gesamtbevölkerung (4,9 Prozent). Allerdings fallen die entsprechenden Anteile in den einzelnen Altersgruppen unterschiedlich aus. Während 9 Pro- zent der befragten 14- bis 25-Jährigen und 13,4 Prozent der 26- bis 50-Jährigen auf eine spezi- elle Förderschule gegangen sind, trifft dies nur auf 7 %; der über 50-Jährigen zu. 76 – Lediglich 18,8 Prozent der befragten Sinti und Roma haben eine berufliche Ausbildung absol- viert, dagegen verfügen in der jüngeren Altersgruppe der deutschen Mehrheitsbevölkerung 83,4 Prozent über eine abgeschlossene Berufsausbildung. 77 – Mit 2,3 Prozent fällt auch der Anteil der befragten Sinti und Roma mit Abitur äußerst gering aus. In der deutschen Mehrheitsbevölkerung haben dagegen insgesamt 24,4 Prozent die All- 71 Strauß 2011. 72 So dürfte beispielsweise der als Vorzug gepriesene Einsatz von geschulten, aber wissenschaftlich nicht vorge- bildeten Interviewern, die selbst der Roma-Volksgruppe angehören, aus Sicht der Umfrageforschung problema- tisch sein, da eine allzu große Empathie mit den Befragten die Gefahr mit sich bringt, ein subjektiv verzerrtes Antwortverhalten zu produzieren; vgl. Strauß 2011: 7-16. 73 Strauß 2011: 11. 74 Strauß 2011: 11 u. 101. Ende der 1970er / Anfang der 1980er-Jahre war das Bildungsdefizit der erwachsenen Sinti und Roma allerdings noch wesentlich höher. So hatten nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums von 1982 30 Prozent der Sinti und Roma keine Schule besucht und weitere 50 Prozent hatten die Schule vor dem Abschluss abgebrochen; vgl. Zentrum für Antisemitismusforschung 2007: 5. 75 Strauß 2011: 102. 76 Strauß 2011: 101; Ende der 1970er / Anfang der 1980er-Jahre lag der Anteil der Sinti und Roma-Kinder, die eine Sonderschule besuchten, mit 25 bis 30 Prozent allerdings noch wesentlich höher; vgl. Zentrum für Antisemitismusforschung 2007: 5. 77 Strauß 2011: 101.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 15 WD 1 – 3000 - 095/12 gemeine Hochschulreife, in der Altersgruppe der 20- bis 25-Jährigen liegt der entsprechende Wert sogar bei über 40 Prozent. 78 – Die Erfahrungen von Sinti und Roma in der Schule sind in starkem Maße von offenen und verdeckten Diskriminierungen in Form von alltäglichen antiziganistischen Beschimpfungen und Vorurteilen bestimmt: So fühlten sich 55,9 Prozent der Schüler manchmal, 8,4 Prozent regelmäßig, 12,3 Prozent häufig und 4,6 Prozent sehr häufig diskriminiert. Lediglich 17,6 Pro- zent haben keine Diskriminierungserfahrungen gemacht (keine Angaben 1,1 Prozent). 79 – Außer Diskriminierungserfahrungen dürfte aber auch die mangelnde Unterstützung der Schü- ler durch das Elternhaus für das konstatierte Bildungsdefizit der Sinti und Roma mitverant- wortlich sein. So gaben fast die Hälfte der Befragten (45,6 Prozent) an, bei den Hausaufgaben keine Hilfen in der Familie zu erhalten bzw. erhalten zu haben. Als Gründe hierfür wurden u.a. genannt: „keine eigene Schulbildung der Eltern", „selbst nur begrenzte schulische Ausbil- dung", „zu geringe schulische Bildung", „kann weder lesen noch schreiben" o.ä. Allerdings 80 sprechen die Befunde von Strauß dafür, dass sich dieser Zustand nicht zuletzt aufgrund des wachsenden Bildungsniveaus in den nachwachsenden Generationen allmählich zum Besseren wendet. 81 Auch wenn die von Strauß vorgestellten Befunde ein gegenüber der deutschen Mehrheitsbevöl- kerung erhebliches Bildungsdefizit der deutschen Sinti und Roma anzeigen, nehmen diese im Vergleich zum Bildungsstand der Sinti und Roma in anderen europäischen Ländern immer noch eine führende Position ein. Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission von 2011, die sich auf eine Studie in sechs europäischen Staaten (ohne Deutschland) bezieht, „schließen nur 42 Prozent der Roma-Kinder die Grundschule ab, wohingegen der EU-Durchschnitt hier bei 97,5 Prozent liegt. Schätzungen zufolge besuchen nur 10 Prozent der Roma eine Sekundarschule.“ 82 Etwas anders fallen dagegen die Ergebnisse zweier Studien zur Situation der Roma in insgesamt 11 europäischen Staaten (ohne Deutschland) aus, die die European Union Agency For Funda- 83 mental Rights (FRA) 2009 vorgestellt hat: Danach besuchte jedes zweite in der Umfrage erfasste Roma-Kind eine Vorschule oder einen Kindergarten und neun von zehn Roma-Kindern im schulpflichtigen Alter von sieben bis 15 Jahren besuchten eine Schulen. Allerdings legen auch diese Studien gravierende Bildungsdefizite offen, wenn konstatiert wird, dass lediglich 15 Pro- zent der befragten jungen erwachsenen Roma die Sekundarstufe II oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben (Mehrheitsbevölkerung: über 70 Prozent). 84 78 Strauß 2011: 102. 79 Strauß 2011: 99. 80 Strauß 2011: 102. 81 Strauß 2011: 102. 82 Integration der Roma 2011. 83 Die Umfrage wurde in Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn durchgeführt; vgl. FRA 2009: 1. 84 FRA 2009: 1f.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 16 WD 1 – 3000 - 095/12 2.4. Gesundheit, Lebenserwartung, Fertilität, Mortalität Daten zum Gesundheitszustand der deutschen Sinti und Roma liegen ebenfalls nicht vor, da we- der die Gesundheitsberichterstattung der Amtlichen Statistik noch die Krankenversicherungssta- tistiken oder andere Krankheitsstatistiken die ethnische Herkunft von Patienten berücksichti- gen. Im Bericht der Bundesregierung zu den nationalen Integrationsstrategien für Sinti und Ro- 85 ma wird daher zur Frage der gesundheitlichen Situation dieser Minderheitengruppe ausgeführt: „Die gesundheitliche Versorgung der Sinti und Roma mit Wohnsitz in Deutschland wird grund- sätzlich über die gesetzliche oder private Krankenversicherungspflicht sichergestellt; ihnen ste- hen die Angebote der Gesundheitsversorgung und Prävention in demselben Umfang zur Verfü- gung wie den anderen versicherten Personengruppen, so dass ihre gesundheitliche Versorgung sichergestellt ist.“ 86 Studien auf EU-Ebene haben wiederholt eine allgemein schlechtere Gesundheitssituation der Roma im Vergleich zur übrigen Bevölkerung konstatiert. Als Gründe hierfür werden u.a. die ärm- lichen Lebensverhältnisse, ein Mangel an gezielten Informationskampagnen, der begrenzte Zu- gang zu einer guten Gesundheitsfür- und -vorsorge sowie die Tatsache, dass die Roma vom medi- zinischen Personal diskriminiert werden, angeführt. Unter anderem lässt sich der schlechtere Gesundheitszustand etwa an der geringeren Lebenserwartung der europäischen Roma ablesen, der zehn Jahre unter dem Durchschnitt der EU-Bevölkerung liegt (Frauen 82, Männer 76 Jahre). Die Kinder- und Säuglingssterblichkeit wird bei den europäischen Roma zwei- bis sechsmal hö- her geschätzt als in der Gesamtbevölkerung. Mehr als 25 Prozent der Roma-Kinder verfügen über keinen ausreichenden Impfschutz. 87 2.5. Wohnsituation, Wohnort, Mobilität Auch hierzu lassen sich keine gültigen Aussagen treffen, da die entsprechenden Daten der amtli- chen Statistik nicht nach ethnischer Zugehörigkeit differenziert erhoben werden. In ihrem Be- richt zu den nationalen Integrationsstrategien stellt die Bundesregierung 2011 fest, dass sie keine Erkenntnisse darüber habe, „dass die Wohnraumversorgung der Sinti und Roma sich insgesamt signifikant von der Wohnraumversorgung der übrigen Bevölkerung unterscheidet.“88 Eine 1982 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erarbeiteten Studie kam hingegen zum Ergebnis, dass ein überdurchschnittlich großer Teil der Volksgruppe in Armut lebe und sozial kaum abgesichert sei. Die ökonomische Lage wirke sich vor allem auf die Wohnsituation aus, die für einen beträchtlichen Teil der Minderheit unter den gängigen Mindeststandards liege. Die Un- tersuchung zeigte außerdem, dass Ende der siebziger Jahre fast alle deutschen Sinti sesshaft wa- ren. Hinsichtlich der Wohnqualität ließen sich deutliche Unterschiede zwischen den Wohnun- 89 85 BMI 2011: 44. 86 BMI 2011: 44 87 Mitteilung der Kommission 2011; Integration der Roma 2011. 88 BMI 2011: 47; Peucker 2009: 5. 89 Zentrum für Antisemitismusforschung 2007: 5.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 17 WD 1 – 3000 - 095/12 gen der finanziell und sozial besser gestellten Sinti-Familien und denen, die von Sozialhilfen abhängig waren, erkennen. So leben 52,4 Prozent der Familien, die Hilfen zum Lebensunterhalt erhielten, in so genannten Einfachstwohnungen und weitere 21 Prozent sogar in Notunterkünf- ten. Nach dieser Studie lebten somit Ende der 1970er / Anfang der 1980er-Jahre zwei Drittel der 90 bedürftigen Sinti in Wohnungen, die in puncto sanitäre Einrichtungen und Komfort nicht den allgemeinen Standards entsprachen. Demgegenüber bewohnten mehr als die Hälfte (52,6 Prozent) der gut situierten Familien Normalwohnungen, teilweise auch eigene Häuser (ca. 15 Prozent). 91 Auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnräume und die Größe der Wohnfläche wa- ren stark von der sozialen Stellung der jeweiligen Familien abhängig. Die Wohnungen der finan- ziell unabhängigen Familien waren größer und hatten mehr Zimmer als die Wohnungen der zu- meist größeren Familien, die auf Sozialhilfen angewiesen waren. 92 Ein weiteres Ergebnis der Studie von 1982 war, dass im Gegensatz zu verbreiteten Vorurteilen die weitaus meisten Mitglieder der Sinti-Minderheit bereits damals überwiegend in Städten oder größeren Gemeinden wohnten. Dies gilt gleichermaßen für wohlhabende wie für bedürftige Sinti. Über die Hälfte der Sinti-Familien hatten ihre Wohnungen in den Kernbereichen der Innenstädte, wohingegen lediglich fünf Prozent außerhalb der Städte wohnte. Nur gut neun Prozent der Sin- 93 ti-Familien lebten damals noch in mobilen oder ehemals mobilen Unterkünften (vor allem in Wohnwagen) und bestätigten somit das in der Mehrheitsbevölkerung verbreitete Klischee vom „fahrenden Volk“. 94 Aktuelle Befunde auf europäischer Ebene zeigen, dass die Roma in zahlreichen europäischen Staaten95 auch heute noch in oft prekären Wohnverhältnissen ohne angemessenen Zugang zu den öffentlichen Versorgungsnetzen (z. B. Wasser, Strom oder Gas) leben. Nicht sesshafte Roma ha- ben häufig sogar Schwierigkeiten, Aufenthaltsorte mit einer Wasserversorgung zu finden. Nicht selten hat die schlechte Wohnsituation gesundheitliche Beeinträchtigungen und negative Aus- wirkungen auf die gesellschaftliche Integration der Roma zur Folge. 96 2.6. Integration in den Arbeitsmarkt, Branchen, Einkommen, Bezug von Sozialleistungen, So- zialleistungsbetrug Auch zu diesem Themenkomplex liegen wegen der fehlenden Differenzierung der amtlichen Sta- tistik nach ethnischer Zugehörigkeit keine Daten vor. Ebenso verzichten die Sozialbehörden bei 90 Hundsalz 1982: 111. 91 Hundsalz 1982: 111. 92 Hundsalz 1982: 112. 93 Hundsalz 1982: 22 u. 108. 94 Hundsalz 1982: 111, 112. 95 In diesem Zusammenhang ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass die einschlägigen Erhebungen auch Daten für Länder wie Bulgarien und Rumänien einschließen, wo der Lebensstandard generell ungleich niedriger ist als in den wohlhabenden Staaten West- und Nordeuropas. 96 Mitteilung der Kommission 2011; Integration der Roma 2011.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 18 WD 1 – 3000 - 095/12 der statistischen Erfassung von für sie relevanten Informationen auf einer Differenzierung nach ethnischen Kriterien. Allerdings lässt sich dem Bericht der Bundesregierung über nationale In- tegrationsstrategien entnehmen, dass die Bundesregierung sich dem Ziel, „die Erwerbstätigenquote der Sinti und Roma der Erwerbstätigenquote der übrigen Bevölkerung“ als Voraussetzung für deren gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft anzugleichen, verpflich- tet fühlt. Auch wenn die tatsächliche „Erwerbstätigenquote der Roma in Deutschland nicht be- kannt ist, da grundsätzlich die ethnische Zugehörigkeit in der Erwerbstätigenstatistik in Deutsch- land nicht erfasst wird“, bringt die Bundesregierung mit diesen Formulierungen zum Ausdruck, dass es in Deutschland weiterhin Defizite bei der Integration der Sinti und Roma in den Arbeits- markt gibt. Für diese These spricht auch, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang 97 auf die gesetzlichen Förderprogramme zur Berufsausbildung und zur Integration in den Arbeits- markt verweist, auf deren Leistungen die deutschen und europäischen Sinti und Roma ebenso wie alle anderen Förderungsberechtigten einen gesetzlichen Anspruch hätten. 98 Die auf europäischer Ebene vorliegenden Daten zeigen, „dass die Erwerbsquote der Roma dras- tisch hinter der der übrigen Bevölkerung hinterherhinkt. Nach Angaben der Weltbank bleiben die Erwerbsquoten der Roma, insbesondere die der Frauen, weit hinter denen der übrigen Bevölke- rung zurück. Auch eine von der Europäischen Agentur für Grundrechte in sieben Mitgliedstaaten durchgeführte Erhebung zeigt erhebliche Diskrepanzen auf; u. a. wird berichtet, dass sich die Roma im Bereich der Beschäftigung erheblich diskriminiert fühlen.“ 99 2.7. Verwicklung in Straffälle, Straffälligkeit, Roma als Opfer von Straftaten, z.B. Menschen- handel Die Bundesregierung hat 1999 in ihrem ersten Bericht zum Schutz nationaler Minderheiten klar- gestellt: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigten oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Ver- ständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beach- ten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte (Richt- linie 12.1.).“ Die kriminalstatistischen Erhebungen, die jährlich vom Bundeskriminalamt 100 (BKA) veröffentlicht werden, enthalten dementsprechend keine Angaben, die sich auf Angehöri- ge der Volksgruppe der Sinti oder Roma beziehen lassen. Bei den Tatverdächtigen wird nur noch zwischen Personen nichtdeutscher und deutscher Staatsangehörigkeit unterschieden. Auch bei 101 der Erfassung der verschiedenen Opferstatistiken, z.B. von Menschenhandelsdelikten, wird keine Differenzierung nach ethnischer Herkunft vorgenommen. Bei der Erhebung der Daten wird ledig- lich die Staatsangehörigkeit der Täter und Opfer ermittelt. 102 97 BMI 2011: 40. 98 BMI 2011: 40. 99 Mitteilung der Kommission 2011; Integration der Roma 2011. 100 BMI 1999: 22 101 BMI 2012: 33 102 BKA 2010: 9ff.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 19 WD 1 – 3000 - 095/12 Im Gegensatz zur heutigen polizeistatistischen Praxis, die auf ethnische Differenzierungsmerkma- le weitgehend verzichtet, war es in der Vergangenheit durchaus üblich, in der polizeilichen Er- mittlungsarbeit ethnische, „rassische“ oder verschiedene biologische Kriterien zu berücksichti- gen. Dies galt auch und besonders für die Erfassung von Straftaten, an denen Sinti und Roma- beteiligt waren. Zu verweisen wären in diesem Zusammenhang vor allem auf folgende in der praktischen Ermittlungsarbeit übliche Vorgehensweisen: – Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) führte in der Nachkriegszeit unter der Rubrik „über- örtliche Täter“ auch die Kategorie „Landfahrer“. – Die Eintragungen im seit 1951 vom BKA als Fahndungsinstrument herausgegebenen „Bundes- kriminalblatt“ wurden in der praktischen Polizeiarbeit durch zusätzliche handschriftliche Vermerke und Hinweise zu ergänzen. Dabei war es durchaus üblich, Personenbeschreibungen durch Begrifflichkeiten wie „Landfahrer“ oder „Zigeuner“ zu „präzisieren“. – Der kriminalpolizeiliche Meldedienst erfasste Hinweise auf „Auffälligkeiten in der äußeren Erscheinung“ und leitete daraus Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu bestimmten „Rassen“ oder Volksgruppen ab. Man unterschied dabei unter anderem nach „Romanen“, „Südländern“ und „Zigeunern“. – Die erfassten Hinweise wurden in das polizeiliche Informationssystem INPOL eingespeist, dessen Personenprofile auch Kategorien wie „Landfahrer“ oder „Zigeunername“ enthielten. 103 Erst im Dezember 1980 wurde angeordnet, den Begriff „Landfahrer“ in der polizeilichen Arbeit nicht mehr zu verwenden. 1983 entfiel der Hinweis „Zigeunername“ und seit 1989 verzichtete man auch auf die Verwendung des Kryptonyms „HWAO“ („häufig wechselnder Aufenthalts- ort“).104 3. Diskriminierungserfahrungen und Integrationsbemühungen 3.1. Angaben zu Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung von Sinti und Roma Die Sinti und Roma waren in ihrer Geschichte immer wieder Diskriminierungen ausgesetzt. Sie wurden aus Erwerbszweigen verdrängt oder aus Städten und Regionen vertrieben. Während der NS-Diktatur erreichte die Jahrhunderte alte Stigmatisierung und Verfolgung ihren Höhepunkt. 105 Die Traumatisierungen während des Holocaust bestimmen bis heute das Selbstbild auch dieser Minderheit und ihr Verhältnis zur deutschen Mehrheitsgesellschaft. 106 Viele der rund zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Roma sind in ihrem Alltag mit Vor- urteilen, Intoleranz, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert und leben am Rande der Gesellschaft in äußerst schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies gilt ebenso für die 107 Roma in Deutschland. Das Leben der deutschen Sinti und Roma war auch noch lange nach dem Krieg von vielfacher Diskriminierung und Ausgrenzung gekennzeichnet. Eine historische Aufar- 103 Stephan 2011: 269-273. 104 Stephan 2011: 273. 105 Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 17. 106 Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 17. 107 EU-Kommission 2012: (Stand: 13.06.2012).
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 20 WD 1 – 3000 - 095/12 beitung des Völkermordes an den Sinti und Roma unterblieb über viele Jahre und lange Zeit wurden den Überlebenden Entschädigungen für erlittenes Unrecht versagt. Auch die Praxis der 108 gesonderten polizeilichen Erfassung von Sinti und Roma wurde zunächst fortgesetzt und von der nationalsozialistischen Rassentheorie beeinflusste Thesen über Leben und Gewohnheiten dieser Minderheit bestimmten noch lange die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion. Trotz zahl- reicher gesetzlicher und sonstiger Maßnahmen, mit denen Diskriminierung und Benachteiligung bekämpft werden sollten , sieht sich die Minderheit der Sinti und Roma in Deutschland auch 109 heute noch mannigfaltigen Diskriminierungen und Stigmatisierungen durch die Mehrheitsbevöl- kerung ausgesetzt. Auch die rechtliche Anerkennung als nationale Minderheit im Jahr 1998 konnte die Ausgrenzungen und Benachteiligungen dieser Volksgruppe nicht beseitigen. 110 Diskriminierung von Sinti und Roma geschieht etwa über die Produktion und Verbreitung abwer- tender Klischees und Stereotypen oder eine tendenziöse, vorurteilsbehaftete Berichterstattung in Öffentlichkeit und Medien, aber auch durch die immer noch vorhandene ungleiche bzw. aus- grenzende Behandlung von Sinti und Roma durch Arbeitgeber, Vermieter, Polizei, Schulen und Behörden etc. Zudem werden Sinti und Roma nach wie vor häufig Opfer rassistisch motivierter Gewalttaten. In der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion werden insbesondere das Bildungs- und Gesundheitswesen, der Arbeits- und Wohnungsmarkt, Verwaltung, Justiz und Po- lizei sowie die Medien als Bereiche genannt, in denen Sinti und Roma aufgrund strukturell ver- festigter Vorurteile und Ablehnung in besonderer Weise Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung ausgesetzt sind. Konkrete und belastbare Zahlenangaben über Anzahl und Art der- artiger Erfahrungen liegen zumindest für die jüngere Zeit nicht vor. 111 3.2. Studien und Erhebungen zur aktuellen Lage der Sinti und Roma in Deutschland Nur wenige methodisch gehaltvolle Studien beleuchten die aktuelle Situation der deutschen Sin- ti und Roma. Dies dürfte nicht zuletzt auch darin begründet sein, dass so gut wie keine statisti- sche Daten zu dieser Volksgruppe vorliegen (s. Kap. 2). Studien, die ein repräsentatives Bild der allgemeinen Lage oder bestimmter Lebensbereiche der Sinti und Roma zeichnen, sind daher praktisch nicht möglich. Eine weitere Schwierigkeit ergibt aus der Tatsache, dass die Angehöri- gen dieser nationalen Minderheit aufgrund schlechter Erfahrungen mit Umfragen gegenüber Be- fragungen äußerst misstrauisch sind und daher oft nicht bereits sind, sich an Umfragen zu betei- ligen. 112 Auch heute noch häufig zitiert wird die 1994 vom Forschungsinstitut Emnid im Auftrag des American Jewish Committee durchgeführte repräsentative Umfragestudie zu den Einstellungen der Deutschen gegenüber Juden und anderen Minderheiten. Ein hier besonders interessierendes 108 Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 25. 109 Vgl. Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 57-61. 110 Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 31. 111 Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung 2007: 62-67; Strauß 2011: 10 u. 100; vgl. hierzu auch Kap. 3.2. 112 Strauß 2011: 9.