Brandenburg teuerster Hundezwinger
Landtag Brandenburg Drucksache 3/1577 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 586 der Abgeordneten Liane Hesselbarth Fraktion der DVU Drucksache 3/1487 Brandenburg teuerster Hundezwinger Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 586 vom 18.07.2000: Wie in einem Pressebericht der Lausitzer Rundschau vom 01.07.2000 zu entnehmen ist, beanstandete der Landesrechnungshof des Landes Brandenburg, dass im Prüfzeitraum 1999 120 Mill. DM an Haushaltsmitteln bedenklich ausgegeben wurden und 38 Mill. DM davon völlig unnötige Mehrausgaben waren. Als "plakatives" Beispiel wurde die Sanierung eines Forsthauses beschrieben, für die die Verwaltung 42.000,00 DM zur Verfügung stellte. Allein für den Bau eines Hundezwingers wurden 25.000,00 DM ver- wendet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die bedenkliche Ausgabe von Haushaltsmitteln in Zukunft zu minimieren? 2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um völlig unnötige Ausgaben, wie im Fall des beschriebenen Hundezwingers, in Zukunft zu verhindern? Datum des Eingangs: 16.08.2000 / Ausgegeben: 23.08.2000
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finan- - zen die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die bestehenden Regelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegen der ständigen Überprüfung. Änderungen dieser Rege- lungen werden durch die Landesregierung jeweils bei Bedarf ver- anlasst. Dabei werden die Jahresberichte des Landesrechnungs- hofes in die Prüfung, ob Änderungen erforderlich sind, einbezo- gen. Im Hinblick darauf bedarf es derzeit keiner besonderen Maßnahmen durch die Landesregierung. Zu Frage 2: Das staatliche Rechnungsprüfungsamt (StRPA) Cottbus hat auf Ortsebene die Ordnungsmäßigkeit der Ausschreibungen, der Ver- gaben und der Rechnungslegungen von Werterhaltungsmaßnahmen an Landesliegenschaften im Landesbauamt (LBA) Cottbus geprüft und die festgestellten Beanstandungen als Prüfbericht dem LBA Cott- bus zugeleitet. Das LBA Cottbus hat zunächst zu diesem Prüfbe- richt eine Stellungnahme abgegeben. Die Rückäußerung des StRPA steht dazu noch aus. Unabhängig von diesem laufenden Verfahren hat der Landesrech- nungshof in seinem Jahresbericht 2000 Teile der Prüfungsfest- stellungen des StRPA Cottbus über die v.g. im LBA Cottbus durch- geführte Prüfung verarbeitet. Da die abschließende Bewertung der Sachverhalte auf Ortsebene noch aussteht, kann gegenwärtig seitens des MdF noch keine Stel- lungnahme abgegeben werden.