Regionale Entwicklungszentren
Landtag Brandenburg Drucksache 2/1169 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 273 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Drucksache 2/853 Regionale Entwicklungszentren Wortlaut der Kleinen Anfrage 273 vom 02.06.1995: Am 24.05.1995 forderte der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie auf einer Beratung mit dem Unternehmerverband Teltow-Fläming die Kommunen auf, regionale Entwicklungskonzepte zu entwickeln. Dieses sei ein unschätzbarer Vorteil, da damit Fördermittel aus verschiedenen Ministerien gebündelt werden könnten. Seit zwei Jahren besteht ein Konzept des Regionalen Entwicklungszentrums (REZ) Jüterbog, Luckenwalde, Amt Niedergörsdorf und der Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Diese Kommunen erarbeiten als Planungsgemeinschaft das o.g. Konzept, während das MUNR ausschließlich die Städte Jüterbog und Luckenwalde als Entwicklungszentrum betrachtet. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie ist der geschilderte Widerspruch zwischen den Fachressorts zu erklären? 2. Wie werden die vom Minister Dr. Dreher angesprochenen regionalen Entwicklungskonzepte in der Landesplanung berücksichtigt? 3. Welche Möglichkeiten der Förderung von REZ bestehen nach dem 24. Rahmenplan GA, Teil III? 4. Wie steht die Landesregierung zur Entwicklung von Wirtschaftsregionen an zu entwickelnden Orten nach dem Leitbild der dezentralen Konzentration? Datum des Eingangs: 02.08.1995 / Ausgegeben: 08.08.1995
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1169 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Bestimmung und Abgrenzung von Raum- und Siedlungskategorien als Instrumente der Landesentwicklung ist eine Aufgabe der Landesplanung und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich kommunaler Planungshoheit. Die Landesregierung vertritt bezüglich der Abgrenzung der Regionalen Entwicklungszentren (REZ) eine einheitliche Auffassung gemäß ihrem Beschluß zum raumordnerischen Leitbild der dezentralen Konzentration vom 10.08.1993 (Berichterstattung an den Landtag vom 24.08.93/ Landtagsdrucksache 1/2216). Danach sind 11 Städte bzw. Städtepaare eindeutig als Regionale Entwicklungszentren des Städtekranzes und des äußeren Entwicklungsraumes bestimmt, nicht aber ihre Umlandgemeinden. In diesen und weiteren im Leitbild der dezentralen Konzentration benannten Zentren sollen die vorhandenen Ressourcen effektiv gebündelt werden, damit starke Zentren entstehen, die auf ihr Umland ausstrahlen können. Das Leitbild der dezentralen Konzentration bedeutet keine Absage an die interkommunale Zusammenarbeit. Die Landesregierung unterstützt und fördert auch weiterhin solche K o o p e rationsansätze, insbesond e r e zur Entwicklung funktionsfähiger Stadt-Umland-Beziehungen im Bereich der Regionalen Entwicklungszentren. Alle landesentwicklungspolitischen Instrumente dienen dem Ziel, die Regionalen Entwicklungszentren, in diesem Fall Jüterbog/Luckenwalde, zu stärken und im Interesse der gesamten Region zu entwickeln. Dieses abgestimmte Vorgehen in der Landesregierung bedeutet also keinen Widerspruch zwischen den Ressorts bezüglich der Abgrenzung und Stellung der Regionalen Entwicklungszentren. Die Konzentration der Landesmittel auf das Zentrum selbst ist erforderlich, da die Effizienz des Mitteleinsatzes aufgrund der in den Zentren vorhandenen Bevölkerung und infrastrukturellen Erschließung weitaus günstiger eingeschätzt wird als in den dünn besiedelten Umlandgemeinden. Zu Frage 2: Die von Herrn Minister Dr. Dreher mit Bezug auf Teil II des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 16.03.1995 angesprochenen regionalen Entwicklungskonzepte sind ein Instrument, mit dem 2
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1169 Fördermittel gebündelt auf regionale Schwerpunkte gelenkt werden sollen. Gemäß Ziffer 1.6 Teil II des Rahmenplanes sollen sie "in erster Linie - die Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten der Region festlegen, - die vorgesehenen Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung und Verzahnung der notwendigen Entwicklungsmaßnahmen der verschiedenen Politikbereiche und Politikebenen darstellen, - die vorrangigen Entwicklungsprojekte aufführen." Diese Handlungskonzepte sind, soweit sie nicht durch die Regionalplanung selbst erstellt werden, an den Grundsätzen und Zielen von Raumordnung und Landesplanung auszurichten und mit der Regionalplanung abzustimmen. Das Land kann die Konzepte beispielsweise zur Beurteilung der Dringlichkeit der zur Förderung beantragten Projekte heranziehen, und Projekte, die sich in ein solches Konzept einfügen, vorrangig fördern. Andererseits kann aus der Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes kein Anspruch abgeleitet werden, daß alle an der Erarbeitung eines solchen Konzeptes beteiligten Kommunen mit Höchstfördersätzen nach Teil III des 24. Rahmenplanes belegt werden. Zu Frage 3: Die Regionalen Entwicklungszentren des Städtekranzes und des äußeren Entwicklungsraumes erhalten gemäß Teil III des 24. Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" jeweils Höchstfördersätze hinsichtlich der wirtschaftsnahen Infrastruktur und gewerblichen Wirtschaft. Hierzu ist anzumerken, daß weitere Kommunen in die Förderkulisse des 24. Rahmenplanes einbezogen wurden. Mit der Zuordnung von Höchstfördersätzen zu den Regionalen Entwicklungszentren entspricht die Landesregierung dem raumordnerischen Leitbild der dezentralen Konzentration. Der seit 1991 verfolgte Konzentrationsprozeß der Förderkulisse auf Schwerpunktorte, die sich 1995 dezidiert am raumordnerischen Leitbild der dezentralen Konzentration orientiert, war erforderlich, um Fehlentwicklungen, beispielsweise eine ungenügende Auslastung von Gewerbegebieten und Infrastruktureinrichtungen und -anlagen, künftig zu vermeiden. 3
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1169 Die Einbeziehung der an die Regionalen Entwicklungszentren angrenzenden Gemeinden in die Förderkulisse hätte eine Verdopplung der Anzahl der Förderschwerpunkte zur Folge. Damit würde eine Minimierung der wirtschaftlichen Effekte dieses Bund- Länder-Förderprogrammes einhergehen. Mit der Bündelung von Fördermitteln auf die Regionalen Entwicklungszentren sind auch für die angrenzenden Gemeinden positive Effekte verbunden. Zu Frage 4: Die Landesregierung setzt in ihrer Landesentwicklungspolitik auch auf den Erhalt und die Entwicklung von Wirtschaftsstandorten. Auf der Grundlage des raumordnerischen Leitbildes der dezentralen Konzentration fördert sie die wirtschaftliche Entwicklung der Zentren des raumordnerischen Leitbildes, einschließlich der industriell-gewerblichen Entwicklungsstandorte. Ausdruck hierfür ist die Beimessung von Höchstfördersätzen gemäß Anlage III des 24. Rahmenplanes. Die Landesregierung ist der Auffassung, daß die Stärkung der Regionalen Entwicklungszentren und der übrigen Zentren des Leitbildes der wichtigste Beitrag zur Entwicklung der Regionen ist. 4