Personelle Situation der brandenburgischen Kriminalpolizei
21 In der Praxis werden die Beamten in den Behörden im Rahmen ihrer Probezeit zunächst als Schutzpolizisten und erst zu einem späteren Zeitpunkt als Kriminalbeamte eingesetzt. Quantitative Aussagen über einen späteren Einsatz von Absolventen in kriminalpolizeilichen Organisationseinheiten können nicht erfolgen, da hierüber keine statistischen Erhebungen geführt werden. zu Frage 24: Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil darüber keine Statistik geführt wird. zu Frage 25: Nein. zu Frage 26: entfällt (siehe Frage 25) zu Frage 27 und 28: Die Rotation wird zwischen den Polizeipräsidien und der Landeseinsatzeinheit vereinbart. Die Personalauswahl erfolgt bei den Polizeipräsidien nach Kriterien, die diese erarbeiten und mit den Personalräten abstimmen sollen. Hiervon sind Kriminalbeamte grundsätzlich nicht ausgenommen. zu Frage 29: Die Personalausstattung der Kirminalpolizei wird der Aufgabenentwicklung im Rahmen der Organisationsfortschreibung und nach Maßgabe des Haushalts angepaßt. zu Frage 30: entfällt (siehe Frage 29) zu Frage 31: Zur Frage der Personalentwicklung der Polizei verweise ich auf meine Antwort zur Großen Anfrage Nr. 26 der Fraktion der CDU. Das dort dargestellte Personalkonzept wird nach Maßgabe der haushaltspolitischen Entwicklung angepaßt. Dementsprechend sind 1997 zusätzlich für die Polizei des Landes Brandenburg 145 Planstellen zur Verfügung gestellt worden. Die Hälfte dieser Stellen wurde dem Landeskriminalamt, den Zentralen Kriminalpolizeilichen Diensten, den Einsatztrupps zur Bekämpfung der Kriminalität und sowie den Präventionsdezernaten zugewiesen. zu Frage 32: In den letzten Jahren wurde für die Polizei Anwendungssoftware zur Unterstützung verschiedenster Aufgabengebiete geplant, beschafft und eingeführt. Für den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung zählen dazu insbesondere das Informationssystem der Polizei des Bundes und der Länder (INPOL), der Kriminalaktennachweis der Polizei (KAN-Land), das Automatische Fingerabdruck-Identifikations-System (AFIS) beim LKA, das Vorgangstagebuch der Polizei (VTB) sowie das DV-System zur Unterstützung komplexer Ermittlungsverfahren (KEV) für die Bereiche Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Staatsschutz.
22 Zur weiteren Unterstützung der polizeilichen Vorgangssachbearbeitung planen die Länder Berlin und Brandenburg die gemeinsame Entwicklung und Einführung eines einheitlichen Informationssystems (POLIKS). Hierzu haben Berlin und Brandenburg eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Das System POLIKS wird sich aus einzelnen Modulen zusammensetzen. Im Endausbau sollen folgende Bereiche integriert sein: - Straftat (einschließlich Leichensachen) - Verkehrsunfall - Initiativermittlung (Organisierte- und Wirtschaftskriminalität, Staatsschutz) - Sofortmaßnahmen - Ordnungswidrigkeit - Prävention - Berichtswesen Die einzelnen Module werden schrittweise realisiert. Einige der aufgeführten Aufgabenbereiche wurden teilweise aufgrund bereits existierender Planungen und Entwicklungen in jeweiliger Zuständigkeit der Länder mit entsprechenden DV-Systemen ausgestattet. Dazu zählen Einsatzleitsysteme, Verwarn- und Bußgeldverfahren oder das o.a. DV-System zur Unterstützung bei komplexen Ermittlungsverfahren. Hauptschwerpunkt der weiteren Zusammenarbeit mit dem Land Berlin ist die Einführung eines DV-Systems zur Unterstützung des Bereiches “Straftat”. Es soll sowohl die Funktionalität für ein landesweites Auskunftssystem, als auch die Unterstützung der Vorgangsbearbeitung in den Polizeidienststellen gewährleisten. Die Planungen sehen eine stufenweise Einführung eines solchen DV-Systems vor. Im Land Brandenburg soll bis 1999 landesweit sowohl die zentrale Auskunftskomponente, als auch die am Arbeitsplatz notwendige Vorgangsbearbeitung zur Verfügung stehen. zu Frage 33: Im Rahmen der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung der Länder Berlin und Brandenburg wurden bereits geplante, sich in der Entwicklung befindliche oder bereits vorhandene Systeme der Polizeien der anderen Bundesländer begutachtet. Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich gemeinsam zur Pilotierung des sächsischen Systems PASS (Polizeiliches Auskunfts-System Sachsen) entschlossen. Dieses wurde im Landeskriminalamt Brandenburg als auch beim Polizeipräsidenten in Berlin durch eine Projektgruppe, die sich aus Mitarbeitern der Länder Berlin und Brandenburg zusammensetzt, in einem mehrmonatigen Probebetrieb getestet. Derzeit wird der Ergebnisbericht durch die Projektgruppe erstellt, abgestimmt und dem Lenkungsausschuß vorgelegt. Der Lenkungsausschuß wird anschließend über die weitere Vorgehensweise entscheiden. zu Frage 34: Wie bereits in der Antwort zur Frage 32 ausgeführt, soll die Einführung der noch nicht realisierten Module schrittweise erfolgen. Nach den zur Zeit vorliegenden Ergebnissen des Tests des sächsischen PASS-Systems sind die Anforderungen eines zentralen landesweiten Auskunftssystems erfüllt. Sollte der Lenkungsausschuß POLIKS Berlin/Brandenburg die Übernahme dieses Systems für die beiden Länderpolizeien beschließen, wird anschließend durch die Landesregierung die Anpassung des Systems an die Struktur, an die Aufbau- und Ablauforganisation der Brandenburger Polizei beauftragt und die schnellstmögliche Einführung in Brandenburg angestrebt. Um auch den Bereich der dezentralen Vorgangsbearbeitung in den Polizeidienststellen mit einem
23 modernen System zu unterstützen, ist ein weiterer Ausbau des PASS-Systems vorgesehen. Innerhalb einer geplanten Kooperation der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen soll eine “Integrierte Vorgangsbearbeitung” entworfen und entwickelt werden. Erste, die Kooperation vorbereitende Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. Dieses Modul des Gesamtsystems POLIKS wird frühestens Ende 1998 in einer ersten Version zur Verfügung stehen. Damit würden die beteiligten Länder im Bundesvergleich eine Spitzenposition einnehmen. zu Frage 35: Das Land Brandenburg hat zur Deckung der Informations- und Kommunikationserfordernisse für die Polizei in den letzten Jahren eine moderne und leistungsfähige technische Infrastruktur aufgebaut. Darüberhinaus besteht ein hoher Bedarf an polizeispezifischen Anwendungen zur Verbrechens- und Verkehrsunfallbekämpfung. Die Finanzierung der Entwicklungskosten erfordert eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern. Durch die Einführung des Gesamtsystems POLIKS in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin soll - die Verbrechens- und Verkehrsunfallbekämpfung der Polizei optimiert werden, - die Zusammenarbeit in der eng verflochtenen Region Berlin/Brandenburg verbessert werden und - eine Reduzierung der Planungs-, Entwicklungs- und Folgekosten für die Softwarekomponenten sowie die Sicherung der im Land Brandenburg bereits getätigten Investitionen in die technische Infrastruktur erreicht werden. Die angestrebte Verbesserung der polizeilichen Arbeit durch die Nutzung des POLIKS-Systems soll vor allem durch die Durchführung der polizeilichen Arbeitsabläufe in verbesserter Qualität (sicherer, einfacher und schneller), durch die Vermeidung der Mehrfacherfassung von Informationen und zahlreichen Doppelarbeiten sowie durch die Entlastung der Fachkräfte des Vollzugsdienstes von Routinetätigkeiten und administrativen Aufgaben erreicht werden. zu Frage 36: Nein. POLIKS wird zur effizienteren Arbeit der Polizei des Landes Brandenburg wesentlich beitragen. Die Vollzugsbediensteten, insbesondere die Fachkräfte im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, sollen von Routinearbeiten und administrativen Tätigkeiten weitgehend zugunsten aufgabenbezogener praktischer Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung entlastet werden. zu Frage 37: Exakte Angaben zur Anzeigenaufnahme durch die Kriminalbeamten bzw. Schutzpolizeibeamten sind nicht möglich, da hierzu keine Nachweise geführt werden. Nach Schätzungen der Polizeipräsidien erfolgt in ca. 70 - 80 % der Fälle die Anzeigenaufnahme durch den Wach- und Wechseldienst der Schutzpolizei. zu Frage 38: Die erfolgten Organisationsfortschreibungen in den Bereichen der Dezentralen Kriminalitätsbekämpfung (DKB) und Zentralen Kriminalpolizeilichen Diensten (ZKD) der Polizeipräsidien sowie der Ausbau der Servicebereiche des Landeskriminalamtes (LKA) erforderten eine neue Zuständigkeitsabgrenzung bezüglich der kriminaltechnischen und erkennungsdienstlichen Sachbearbeitung und Untersuchung. Sie wurde mit Runderlaß des Ministeriums des Innern vom 20.03.1997 verfügt. Der kontinuierliche Ausbau der materiell-technischen Ausstattung im Rahmen verfügbarer
24 Haushaltsmittel - bei gleichzeitiger Qualifizierung des Personals - und die Durchführung gezielter Maßnahmen der Qualitätssicherung trägt den ständig steigenden Anforderungen an die objektive Beweisführung Rechnung. zu Frage 39 bis 42: Weder über Tatorteinsätze noch zur Anzahl der dabei gesicherten Spuren wird eine Statistik geführt. zu Frage 43: 1996 wurden im Land Brandenburg 14.841 Spurenvorgänge zur kriminaltechnischen Untersuchung und Auswertung eingereicht. Ein Spurenvorgang kann mehrere Spuren beinhalten. Eine Einzelregistrierung erfolgt nicht. zu Frage 44: Den Beweiswert einer Spur würdigen ausschließlich die Gerichte. Deshalb kann die Polizei im Rahmen ihrer Tätigkeit lediglich den Spurenverursacher ermitteln bzw. identifizieren. Dieses Ergebnis (belastend bzw. entlastend) geht in die Ermittlungsakte ein. Auf die Bedeutung objektiver Beweise (Spuren) zur Entlastung potentieller Tatverdächtiger wird ausdrücklich hingewiesen. Da von einem Täter erst nach rechtskräftiger Verurteilung gesprochen werden kann und keine Verknüpfungen zwischen der Verurteilungsstatistik der Justiz und den Statistiken bzw. Dateien der Polizei bestehen, kann die Frage nicht beantwortet werden. Die Tendenz zeigt jedoch, daß durch das enorm gestiegene Aufkommen an gesicherten auswertbaren Spuren und Vergleichsmaterialien mittels objektiver Beweise (Spuren) ein steigender Beitrag zur Belastung bzw. Entlastung Tatverdächtiger geleistet wurde. zu Frage 45: Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in den Polizeipräsidien und im Landeskriminalamt in den einzelnen Untersuchungseinrichtungen der Kriminaltechnik variieren stark. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Vorgangsdurchlaufzeiten, aufgeschlüsselt nach Prozentanteilen und Bearbeitungszeit der im LKA im Berichtszeitraum abgeschlossenen Vorgänge. Die Tabelle verdeutlicht, daß aufgrund besonderer Komplexität der Untersuchungsanforderungen in zahlreichen Fällen die Bearbeitungszeiten mehrere Monate dauerten und der Bestand an unbearbeiteten Vorgängen, trotz angeordneter Mehrarbeit, Optimierung abteilungsinterner Arbeitsabläufe und Absprachen mit den Auftraggebern in einigen Expertiserichtungen weiter anstieg. Die Auswertung daktyloskopischer Spuren im Automatisierten Fingerabdruck Identifizierungsverfahren (AFIS) beträgt 7 bis 14 Tage.
25 Bearbeitungszeiten von Vorgängen aus den Jahren 1995 und 1996 (Stand: 01.06.1997) Form- und Schußwaffen Kriminalistische Handschriften Urkunden/Schreib- Sprechererk Forensische Forensische Werkzeugspuren Fotografie maschinen ennung Biologie Chemie abgeschlossene Vorgänge innerhalb eines Zeitraumes 1 - 10 Tage 6% 31 % 8% 4% 7% 8% 3% 1% 11 - 20 Tage 13 % 25 % 8% 4% 10 % 13 % 6% 3% 21 - 50 Tage 19 % 20 % 15 % 16 % 58 % 27 % 17 % 23 % 51 - 100 Tage 39 % 6% 38 % 26 % 18 % 26 % 29 % 30 % 101- 200 Tage 22 % 6% 31 % 22 % 5% 17 % 30 % 26 % mehr als 200 Tage 1% 12 % 0% 28 % 2% 9% 15 % 17 % noch nicht abgeschlossene Vorgänge (absolut) 1995* 525 180 4 15 11 38 182 17 2 1996* 702 210 15 58 4 58 169 32 1 * Am 01.01.1995 noch nicht abgeschlossene Vorgänge aus den Vorjahren sind in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.
26 zu Frage 46: Die Auswertung des daktyloskopischen Untersuchungsmaterials im Landeskriminalamt erfolgt in angemessenen Bearbeitungszeiten. Die Untersuchungszeiten für andere Spuren beim Landeskriminalamt sind teilweise noch zu lang. zu Frage 47: Abhilfe wird im kontinuierlichen Austausch veralteter Gerätetechnik und der schnellstmöglichen Beschaffung weiterer moderner kriminaltechnischer Geräte gesehen. zu Fragen 48 bis 50 : Eine statististische Erfassung der Fälle, in denen die Polizei Tatverdächtige auf frischer Tat stellt, erfolgt nicht. zu Frage 51: In der Polizei des Landes Brandenburg gibt es 34 Jugendbeauftragte. zu Frage 52: Mit Stand Januar 1997 verfügten die Polizeipräsidien über 158 Jugendsachbearbeiter. Die Anzahl der in Jugendsachen fortgebildeten Sachbearbeiter, die bedarfsbezogen eingesetzt werden können, geht noch darüber hinaus. Sie liegt bei ca. 200 Sachbearbeitern. II. Laufbahnmäßige Situation/ Besoldung/ Stellenpläne zu Frage 53: Da es aufgrund des Integrationsmodells keine Trennung der Stellenpläne für Schutzpolizei- und Kriminalbeamte gibt, ist eine Zuordnung von Planstellen nicht möglich. Daher ist die Darstellung in der nachfolgenden Tabelle anhand der Ist-Besetzung erfolgt: Besoldungsgruppe Kriminalbeamte/ Schutzpolizeibeamte/ Summe -angestellte -angestellte mittlerer Dienst A7 128 1.379 1.507 A8 221 1.446 1.667 A9 255 1.933 2.188 gehobener Dienst A9 454 401 855 A 10 275 283 558 A 11 275 363 638 A 12 74 131 205
27 Besoldungsgruppe Kriminalbeamte/ Schutzpolizeibeamte/ Summe -angestellte -angestellte A 13 30 46 76 höherer Dienst A 13 7 30 37 A 14 7 18 25 A 15 8 17 25 A 16 1 8 9 B2 1 0 1 Gesamt: 1.736 6.055 7.791 zu Frage 54: In der nachfolgenden Tabelle ist ebenfalls die tatsächliche Besetzung zum 01.01.1997 aufgeführt. Die Zahl der Kriminalbeamten/ -angestellten teilt sich in den Polizeipräsidien (ohne Wasserschutzpolizei) in den einzelnen Organisationseinheiten wie folgt: mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst A7 A8 A9 A9 A 10 A 11 A 12 A 13 A A 14 A 15 A 16 3 13 PP Cottbus ZKD 4 19 12 20 25 10 6 3 1 1 0 0 101 DKB SB 1 5 7 7 9 10 6 4 0 0 0 0 0 48 DKB SB 2 4 7 6 12 6 3 1 0 0 0 0 0 39 DKB SB 3 3 7 3 12 6 3 1 0 0 0 0 0 35 DKB SB 4 1 2 12 4 4 1 2 1 0 0 0 0 27 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 sonstige Bereiche 0 3 5 3 8 1 2 0 0 0 1 0 23 Summe: 17 45 45 60 59 24 16 4 1 1 1 0 273 PP Ebe rsw alde ZKD 7 8 8 25 6 21 0 1 1 0 0 0 77 DKB SB 1 10 4 1 9 1 4 0 1 0 0 0 0 30 DKB SB 2 3 5 4 10 3 8 0 0 0 0 0 0 33 DKB SB 3 2 3 3 3 0 7 0 1 0 0 0 0 19 DKB SB 4 0 8 8 10 2 6 0 0 0 0 0 0 34 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 sonstige Bereiche 4 2 3 10 2 7 0 1 1 1 0 0 31
28 mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst A7 A8 A9 A9 A 10 A 11 A 12 A 13 A A 14 A 15 A 16 3 13 Summe: 26 30 27 67 14 53 0 4 2 1 0 0 224 PP Frankfurt(O.) ZKD 11 7 9 39 16 16 5 3 1 0 0 0 107 DKB SB 1 9 2 9 8 3 3 2 1 0 0 0 0 37 DKB SB 2 1 10 6 15 4 6 3 0 0 0 0 0 45 DKB SB 3 10 7 10 11 5 6 3 1 0 0 0 0 53 DKB SB 4 2 4 4 12 3 5 2 1 0 0 0 0 33 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 sonstige Bereiche 1 0 5 2 1 4 3 0 0 0 0 0 16 Summe: 34 30 43 87 32 40 18 6 1 0 0 0 291 PP Oranienburg ZKD 7 13 20 18 6 15 2 3 0 1 0 0 85 DKB SB 1 1 8 11 3 4 2 4 0 0 0 0 0 33 DKB SB 2 3 5 6 9 3 8 2 0 0 0 0 0 36 DKB SB 3 6 13 6 12 12 6 2 0 0 0 0 0 57 DKB SB 4 1 9 10 7 8 2 3 0 0 0 0 0 40 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 sonstige Bereiche 2 3 6 2 5 6 1 0 0 0 1 0 26 Summe: 20 51 59 51 38 39 14 3 0 1 1 0 277 PP Potsdam ZKD 3 17 28 26 35 13 3 0 2 0 0 0 127 DKB SB 1 2 12 6 14 16 5 2 1 0 0 0 0 58 DKB SB 2 0 7 6 6 6 4 1 1 0 0 0 0 31 DKB SB 3 3 4 11 9 8 4 1 0 0 0 0 0 40 DKB SB 4 5 2 8 5 10 4 1 0 0 0 0 0 35 DKB SB 5 0 5 11 7 9 2 2 0 0 0 0 0 36 sonstige Bereiche 3 6 9 9 3 8 0 0 0 0 2 0 40 Summe: 16 53 79 76 87 40 10 2 2 0 2 0 367 Die Zahl der Schutzpolizisten teilt sich in den Polizeipräsidien (ohne Wasserschutzpolizei) in den einzelnen Organisationseinheiten wie folgt auf :
29 mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst A7 A8 A9 A9 A 10 A 11 A 12 A 13 A A 14 A 15 A 16 3 13 PP Cottbus ZKD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 DKB SB 1 3 0 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 6 DKB SB 2 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 DKB SB 3 2 4 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 DKB SB 4 5 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 8 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 sonstige Bereiche 127 224 299 49 46 63 24 4 6 2 0 1 845 Summe: 138 230 304 50 47 63 24 4 6 2 0 1 869 PP Eberswalde ZKD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 DKB SB 1 2 2 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 7 DKB SB 2 5 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 DKB SB 3 6 3 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 12 DKB SB 4 3 6 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 sonstige Bereiche 200 123 164 22 19 14 25 3 0 4 2 1 577 Summe: 216 136 171 24 20 14 25 3 0 4 2 1 616 PP Frankfurt(O.) ZKD 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 2 DKB SB 1 6 4 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 13 DKB SB 2 3 3 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 10 DKB SB 3 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 DKB SB 4 2 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 sonstige Bereiche 222 167 252 55 37 41 12 3 4 2 4 1 800 Summe: 235 178 256 57 38 43 12 3 4 2 4 1 833 PP Oranienburg ZKD 1 1 1 2 0 0 0 0 1 0 0 0 6 DKB SB 1 3 1 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 8 DKB SB 2 3 3 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 DKB SB 3 3 8 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14 DKB SB 4 2 3 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 7 DKB SB 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
30 mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst A7 A8 A9 A9 A 10 A 11 A 12 A 13 A A 14 A 15 A 16 3 13 sonstige Bereiche 170 263 313 63 37 59 17 14 2 2 6 0 946 Summe: 182 279 324 67 38 59 17 14 3 2 6 0 991 PP Potsdam ZKD 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 DKB SB 1 1 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 4 DKB SB 2 1 2 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 DKB SB 3 1 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 6 DKB SB 4 4 4 3 2 0 1 0 0 0 0 0 0 14 DKB SB 5 4 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 sonstige Bereiche 191 282 560 123 68 78 27 10 7 1 3 1 1.351 Summe: 202 292 575 128 68 79 27 10 7 1 3 1 1.393