Landtag Brandenburg Drucksache 4/2591 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1003 des Abgeordneten Norbert Schulze der Fraktion der DVU Landtagsdrucksache 4/2476 Illegale Müllexporte in das Ausland Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1003 vom 02.02.2006: Wie kürzlich seitens des Umweltministeriums in Prag bekannt wurde, wurden durch deutsche Entsorgungsunternehmen tausende Tonnen Abfall illegal in das Nachbar- land Tschechien verbracht, der sich dort unter anderem auf verlassenen Bauernhö- fen türmt. In den Frachtpapieren der LKW’s wurden die Ladungen als Kunststoffabfälle be- zeichnet. Tatsächlich handelt es sich aber um kommunalen Müll, möglicherweise so- gar um Abfall, der in Deutschland zum Zweck der Wiederverwendung über die gel- ben Tonnen eingesammelt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit sind der Landesregierung vergleichbare oder ähnliche Fälle illegaler Müllverbringung aus Brandenburg in unser Nachbarland Polen oder weitere EU-Mitgliedstaaten bekannt? 2. Welche konkreten Maßnahmen zur Verhinderung solcher illegalen Mülltrans- porte werden nach den Erkenntnissen der Landesregierung von welchen Stel- len auf dem Gebiet des Landes Brandenburg und/oder an seinen Grenzen durchgeführt? 3. Welche konkreten Maßnahmen kann die Landesregierung ergreifen, oder be- absichtigt die Landesregierung zusätzlich zu ergreifen, um künftig solche ille- galen Mülltransporte von Brandenburg aus in EU-Nachbarstaaten zu verhin- dern? Datum des Eingangs: 01.03.2006 / Ausgegeben: 06.03.2006
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit sind der Landesregierung vergleichbare oder ähnliche Fälle illegaler Müll- verbringung aus Brandenburg in unser Nachbarland Polen oder weitere EU-Mitglied- staaten bekannt? zu Frage 1: Außer dem angesprochenen Fall ist der Landesregierung aktuell ein weiterer Vor- gang einer illegalen Abfallverbringung bekannt. In den letzten Tagen wurden von den Zollbehörden zwei Lastkraftwagen mit Abfällen eines Brandenburger Erzeugers an der tschechischen Grenze gestoppt. Der Abfallerzeuger hat sich bereit erklärt, diese Abfälle zurückzuführen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen zur Verhinderung solcher illegalen Mülltransporte werden nach den Erkenntnissen der Landesregierung von welchen Stellen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg und/oder an seinen Grenzen durchgeführt? zu Frage 2: Der erste Zugriff auf illegale grenzüberschreitende Abfallverbringungen findet in der Regel auf der Straße statt. Mit dem Wegfall der Zollkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien nutzen deshalb die mobilen Kontrollgruppen des Zoll und die Polizei LKW-Kontrollen - insbesondere auf Straßen im grenznahen Raum - um ille- gale grenzüberschreitende Abfalltransporte aufzudecken und zu verhindern, die dann das Landesumweltamt Brandenburg als für die grenzüberschreitende Abfall- verbringung zuständige Brandenburger Überwachungsbehörde weiterverfolgt. Nach Bekanntwerden von Verstößen gegen das Abfallverbringungsgesetz und die EU-Abfallverbringungsverordnung werden vom Landesumweltamt die ordnungsbe- hördlichen Mittel zur Verhinderung und Ahndung der illegalen Verbringungen ergrif- fen. Auch im Rahmen der Kontrollen der Abfallerzeuger und Entsorger werden anhand der Nachweispapiere grenzüberschreitende Entsorgungsvorgänge überprüft. Außerdem nimmt das Landesumweltamt - wie im vergangenen Jahr an der deutsch- polnischen Grenze - an gemeinsamen Überwachungsaktionen der mobilen Kontroll- gruppen des Zolls, der Polizei und des Umweltbundesamtes teil. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen kann die Landesregierung ergreifen, oder beabsich- tigt die Landesregierung zusätzlich zu ergreifen, um künftig solche illegalen Müll- transporte von Brandenburg aus in EU-Nachbarstaaten zu verhindern? zu Frage 3: Neben den in der Beantwortung zu Frage 2 genannten Maßnahmen werden zusätz- lich die bestehenden Kontakte zu den zuständigen Behörden der anderen EU-Mit- gliedstaaten, insbesondere zu den polnischen Behörden, gepflegt und intensiviert. Durch die SBB GmbH (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH) wird da- rüber hinaus in den Verfahren zur Andienung und Zuweisung maßgeblich auf die le- gale Entsorgung von Sonderabfällen eingewirkt.