BtL-Produktionsstätten in Brandenburg

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Landtag Brandenburg                                                   Drucksache 5/1104 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 292 des Abgeordneten Marion Vogdt FDP-Fraktion Drucksache 5/726 BtL-Produktionsstätten in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 292 vom 06.04.2010 Biomass to Liquid-Kraftstoffe (BtL) sind synthetische Kraftstoffe, die aus Biomasse, wie etwa Holz und Stroh, hergestellt werden. Hierbei handelt es sich um hochreinen Kraftstoff, der vollkommen schwefel- und aromatenfrei ist. BtL verbrennt extrem schadstoffarm und nahezu CO2-neutral. Getreide-, Raps- und Maisstroh aus der Landwirtschaft sowie Kron- und Dünnholz aus der Forstwirtschaft können für die Herstellung dieses Kraftstoffes verwendet werden. BtL-Kraftstoff hat somit ähnliche Vorteile wie andere erneuerbare Energien. Nach einer Bewertung durch das EU-Projekt RENEW (renewable fuels for advanced powertrains) verfügt Brandenburg über ein sehr hohes Biomassepotential für die Produktion von BtL. Der Wirtschaftsminister Brandenburgs äußerte, dass es politisches Ziel sein müsse, den angepeilten Anteil von 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis 2020 noch zu übertreffen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welchen ökonomischen und ökologischen Stellenwert hat die Entwicklung von BtL- Produktionsstätten auf der Basis von biogenen Rest- und Rohstoffen für das Land Brandenburg? 2. Gibt es derzeit BtL-Produktionsstätten in Brandenburg? Wenn ja, an welchen Standorten und wie ist der derzeitige Produktionsstand dieser? Wenn nicht, sind welche geplant? 3. Wie gedenkt die Regierung, Firmen zu fördern und zu unterstützen, die sich diesem zukunftsweisenden Thema verschreiben? 4. Welche Möglichkeiten gibt es, dass bekannte Probleme der Bereitstellung von ILB- Fördermitteln ausschließlich über Hausbanken, die aufgrund der auftretenden Risiken und der minimalen Gewinnmargen an einer Betreuung der Firmen nicht interessiert sind, zu beseitigen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen ökonomischen und ökologischen Stellenwert hat die Entwicklung von BtL-Produktionsstätten auf der Basis von biogenen Rest- und Rohstoffen für das Land Brandenburg? Datum des Eingangs: 04.05.2010 / Ausgegeben: 10.05.2010
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2 zu Frage 1: Die Aussage, dass BtL-Kraftstoff schadstoffarm und nahezu CO2-neutral verbrennt, ist richtig. Energie- und Klimabilanzen über den gesamten Herstellungsprozess von BtL liegen jedoch noch nicht vor. Ungeklärt ist weiterhin die Frage, wie der enorme Bedarf von fester Biomasse bei einer nennenswerten Produktion von Biokraftstoffen der 2. Generation gedeckt werden soll, zumal über 4 Tonnen trockene Biomasse für die Herstellung von einer Tonne Biokraftstoff benötigt werden. Folgenden Aussagen des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. im Jahresbericht 2009 schließt sich die Landesregierung an: - es existiert derzeit noch keine funktionsfähige Großanlage zur Produktion von BtL - selbst bei optimistischen Betrachtungen ist nicht vor 2020 mit relevanten Kraftstoffmengen zu rechnen - angesichts der rund 12 mal höheren Investitionskosten gegenüber vergleichbaren Biodieselanlagen ist die Wettbewerbsfähigkeit von BtL - Anlagen ungeklärt. Frage 2: Gibt es derzeit BtL-Produktionsstätten in Brandenburg? Wenn ja, an welchen Standorten und wie ist der derzeitige Produktionsstand dieser? Wenn nicht, sind welche geplant? zu Frage 2: Nein. Ein geplantes Großprojekt der Choren Industries GmbH auf dem Gelände der PCK Schwedt wurde von Seiten des Investors gestoppt. Frage 3: Wie gedenkt die Regierung, Firmen zu fördern und zu unterstützen, die sich diesem zukunftsweisenden Thema verschreiben? zu Frage 3: Sofern F&E-Aktivitäten und/oder entsprechende Ansiedlungsvorhaben in Brandenburg durchgeführt werden sollen, wird auf die einschlägigen Förderprogramme des Landes verwiesen. Frage 4: Welche Möglichkeiten gibt es, dass bekannte Probleme der Bereitstellung von ILB-Fördermitteln ausschließlich über Hausbanken, die aufgrund der auftretenden Risiken und der minimalen Gewinnmargen an einer Betreuung der Firmen nicht interessiert sind, zu beseitigen? zu Frage 4: Die Bereitstellung von Darlehen aus den Förderprogrammen der ILB erfolgt grundsätzlich über die Hausbank. Einzige Ausnahme ist das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm. Hier werden Darlehen unmittelbar durch die ILB ausgereicht. Das Programm kann aber nur von Unternehmen in Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden. Die Hausbank stellt in der Regel die Durchfinanzierung eines Vorhabens sicher und besitzt einen Informationsvorsprung z.B. vor öffentlichen Förderinstituten. Falls die Hausbank nicht bereit ist, eine bestimmte Finanzierung zu übernehmen, besteht die Möglichkeit im Rahmen von öffentlichen
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3 Förderprogrammen, Anreize in Form von Zinsverbilligungen sowie durch die Bereitstellung von fehlenden Sicherheiten (Bürgschaftsprogramme) zu setzen.
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