Einstufung der Ämter für Lehrer

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Landtag Brandenburg                         Drucksache 2/160 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 26 der Abgeordneten Carola Hartfelder Fraktion der CDU - Drucksache 2/57 Einstufung der Ämter für Lehrer Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 26 vom 07.11.1994/ausgegeben am 10.11.1994: Der Deutsche Bundestag hat die Kompetenz zur abschließenden Regelung der besoldungsrechtlichen Einstufung der Ämter der Lehrer mit Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR auf die neuen Länder und damit auch auf Brandenburg übertragen. Die Vorschriften der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung für diese Lehrämter gelten nur noch längstens bis zum 1. Juli 1995. Mecklenburg-Vorpommern hat die besoldungsrechtliche Einstufung mittlerweile vorgenommen. 1.   Wann   wird   die   Landesregierung   dem   Landtag   einen Gesetzentwurf zur Einstufung der Ämter für Lehrer mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR vorlegen? 2.   Will die Landesregierung den KMK-Beschluß vom 7. Mai 1993 "Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen" vollständig beachten? 3.   Falls die Landesregierung von dem unter 2. genannten KMK- Beschluß abzuweichen gedenkt - in welchen Fällen will sie mit welchen Gründen abweichen? Datum des Originals: 22.12.1994 / Ausgegeben: 29.12.1994
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Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode              Drucksache 2/160 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Landesregierung wird einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch die erforderlichen zusätzlichen Einstufungsregelungen für Schulleitungsämter und sonstige Funktionsämter im Schulbereich enthalten wird, dem Landtag rechtzeitig nach Durchführung der vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren mit dem Deutschen Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Abstimmungsverfahren mit der Bundesregierung und den Regierungen der Länder im Frühjahr 1995 zur Beratung zuleiten. zu Fragen 2 und 3: Die gestellten Fragen sind im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion der PDS auf Entscheidung über landesrechtliche Regelungen zur Lehrerbesoldung (Drucksache 2/48) in der Landtagssitzung am 18. November 1994 von der Landesregierung durch den Minister der Finanzen und die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport bereits dahingehend beantwortet worden, daß der in Aussicht genommene Gesetzentwurf den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 7. Mai 1993 und den bundesrechtlichen Vorgaben Rechnung trägt. 2
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