Unterhaltungsaufwendungen und -maßnahmen an Gewässern I. Ordnung

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Landtag Brandenburg                                              Drucksache 5/4788 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1790 des Abgeordneten Dieter Dombrowski Fraktion der CDU Drucksache 5/4585 Unterhaltungsaufwendungen und -maßnahmen an Gewässern I. Ordnung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1790 vom 09.01.2012: Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat sich in seiner 16. Sitzung am 30. März 2011 mit den Bedarfsanmeldungen zur Pflege und Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung sowie den dafür seitens des Landes tatsächlich zur Verfügung gestellten Mitteln inhaltlich befasst. Eine Erhö - hung des Mittelansatzes in Titel 521 83, Kapitel 10 105 über die dort veranschlagten neun Millionen Euro hinaus, wurde in der Debatte zum Haushaltsentwurf 2012 mit der Begründung abgelehnt, dass bei einem begründeten zusätzlichen Bedarf den Gewässerunterhaltungsverbänden weitere Mittel sei - tens des zuständigen Fachressorts zur Verfügung gestellt werden. Ich frage die Landesregierung: 1.       Welche vertraglich festgelegten Jahressummen (siehe Anlage 8 zum Protokoll der 16. Sitzung des AUGV am 30.03.2011) wurden im Jahr 2011 aufgrund von begründeten Mehrbedarfen von welchen Gewässerunterhaltungsverbänden überschritten? 2.       Welche zusätzliche Summe wurde je Wasser- und Bodenverband seitens des Landes für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung in 2011 zur Verfügung gestellt? 3.       Welche konkreten Unterhaltungsmaßnahmen haben die Gewässerunterhaltungsverbände bei der Anmeldung des Mittelbedarfs für 2011 angemeldet und welche konkreten Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen wurden in welchem Kostenumfang tatsächlich umgesetzt? (bitte tabellarisch auflisten) 4.       Wann erfolgten im vergangenen Jahr die Gewässerschauen in den jeweiligen Verbandsgebieten an den Gewässern I. Ordnung und für wann sind diese im Jahr 2012 geplant? (bitte tabellarisch auflisten) Datum des Eingangs: 16.02.2012 / Ausgegeben: 21.02.2012
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2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher - schutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Land Brandenburg ist für die Unterhaltung der rd. 2000 km Gewässer I. Ordnung zuständig. Dem - gegenüber stehen rd. 30.000 km Gewässer II. Ordnung deren Unterhaltung den Gewässerunterhal - tungsverbänden obliegt. Für „Unterhaltungsaufwendungen der Wasser- und Bodenverbände Gewässer I. Ordnung“ wurden in den Jahren von 2006 bis 2011 jeweils zwischen 6,6 (2006) und 9 Mio. € (2011) im Titel 10 105 521 83/ 84 des Haushaltsplans veranschlagt. Dieser Haushaltstitel ist für Unterhaltungsaufwendungen vorgese - hen, welche durch die an die Gewässerunterhaltungsverbände übertragenen Unterhaltungsleistungen an Gewässern I. Ordnung (rund 2.000 km), Deichen (rund 1.320 km) und wasserwirtschaftlichen Anla - gen anfallen. Ebenfalls sind die Energiekosten für die dem Land unterstehenden Schöpfwerke aus die - sem Titel abzudecken. In jedem Jahr wurden über die Haushaltsansätze hinaus weitere Mittel, situati- onsbedingt, abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsbedarf, zur Verfügung gestellt. Frage 1: Welche vertraglich festgelegten Jahressummen (siehe Anlage 8 zum Protokoll der 16. Sitzung des AUGV am 30.03.2011) wurden im Jahr 2011 aufgrund von begründeten Mehrbedarfen von welchen Gewässerunterhaltungsverbänden überschritten? zu Frage 1: Zur Beantwortung der Frage wird nachfolgende tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2011 und des Ausgabenstandes per 31.12.2011 vorgelegt. WBV / GUV                  Ansatz             Summe                Ansatz           Ausgaben- lt. Rahmenvertrag       Nachtrag         einschl. Nachtrag        stand HHP 2011           Juli 2011            Juli 2011       per 31.12.2011 Prignitz                                  500.000,00          93.729,60           593.729,60         560.342,98 Dosse-Jäglitz                             350.000,00         111.623,95           461.623,95         480.623,57 Rhin-/Havelluch                           500.000,00         215.179,78           715.179,78         716.036,80 Oberer Rhin/Temnitz                       450.000,00         152.222,67           602.222,67         602.223,44 Uckermark-Havel                           153.924,00          63.451,84           217.375,84         217.382,85 Schnelle Havel                              55.000,00         15.891,81            70.891,81          75.051,25 Uckerseen                                 207.881,00         110.000,00           317.881,00         317.895,82 Welse                                     575.587,00         165.000,00           740.587,00         740.588,31 Untere      Havel-Brandenburger Havel                                     250.000,00          65.201,31           315.201,31         326.201,25 GHHK-Havelkanal-Havelseen                 380.000,00         113.707,21           493.707,21         543.707,22 Nuthe                                     204.000,00          68.991,83           272.991,83         272.863,31 Dahme-Notte                               358.130,00          30.000,00           388.130,00         390.977,12 Finowfließ                                   1.895,00              0,00             1.895,00            1.883,99 Stöbber-Erpe                                 5.685,00         12.406,00            18.091,00          19.763,63 GEDO                                      830.928,00         597.000,00        1.427.928,00        1.427.701,44 Schlaubetal/Oderauen                      396.604,00          78.000,00           474.604,00         474.603,62 Mittlere Spree                            178.118,00          20.000,00           198.118,00         200.746,31 Untere Spree                                46.235,00        150.000,00           196.235,00         196.235,06 Neiße/Malxe-Tranitz                       411.944,00          89.450,00           501.394,00         501.394,03 Oberland Calau                          1.082.349,00         388.000,00        1.470.349,00        1.470.349,00 Nördlicher Spreewald                      580.588,00         222.700,00           803.288,00         844.522,05 Obere Dahme-Berste                           6.064,00              0,00             6.064,00            6.096,37
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3 Kremitz Neugraben                        366.847,00         126.800,00         493.647,00           493.725,60 Kleine Elster Pulsnitz                   751.884,00         110.644,00         862.528,00           862.528,00 Energiekosten Schöpfwerke I. Ordnung                                  350.000,00         506.337,00         856.337,00           995.851,50 Gesamt 2011                           8.993.663,00        3.506.337,00      12.500.000,00        12.739.294,52 Frage 2: Welche zusätzliche Summe wurde je Wasser- und Bodenverband seitens des Landes für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung in 2011 zur Verfügung gestellt? zu Frage 2: Die zusätzliche Summe je Wasser- und Bodenverband ist in der Spalte „Summe Nachtrag Juli 2011“ der vorstehenden Tabelle zur Frage 1 aufgeführt. Die angegebenen Summen umfassen die Kostener - stattung an die Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) für Unterhaltungsleistungen an Gewässern I. Ordnung, an Hochwasserschutzanlagen sowie für Leistungen zur Unterhaltung und zum Betrieb der landeseigenen wasserwirtschaftlichen Anlagen. Frage 3: Welche konkreten Unterhaltungsmaßnahmen haben die Gewässerunterhaltungsverbände bei der Anmeldung des Mittelbedarfs für 2011 angemeldet und welche konkreten Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen wurden in welchem Kostenumfang tatsächlich umgesetzt? (bitte tabellarisch auflisten) zu Frage 3: Der geplante Umfang an Leistungen, den die GUV zur Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung und der Hochwasserschutzanlagen, sowie zum Betrieb und zur Unterhaltung der landeseigenen wasserwirt- schaftlichen Anlagen erbringen, wird regulär im 4. Quartal des Vorjahres durch die Bereichsingenieure des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), in Abstimmung mit den zu- ständigen GUV, erhoben. Der finanzielle Bedarf für die Durchführung der geplanten Leistungen ergibt sich aus der auf Selbstkostenbasis erstellten Kostenkalkulation der GUV. In den letzten 10 Jahren vari - ierte der Umfang der geplanten Maßnahmen nur geringfügig. Ausgehend vom erhobenen Bedarf werden vom LUGV im Jahresverlauf die durchzuführenden Arbeiten konkret beauftragt. Dabei können witterungs- und situationsabhängig gegenüber der Planung Leistun - gen entfallen oder weitere notwendig werden. Die umfangreichen Planungs- und Abrechnungsunterlagen der Leistungen, die die 24 GUV zur Unter - haltung der Gewässer I. Ordnung und der Hochwasserschutzanlagen sowie zur Unterhaltung und zum Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen im Jahr 2011 erbracht haben, können in den Regionalab - teilungen des LUGV eingesehen werden. Frage 4: Wann erfolgten im vergangenen Jahr die Gewässerschauen in den jeweiligen Verbandsgebieten an den Gewässern I. Ordnung und für wann sind diese im Jahr 2012 geplant? (bitte tabellarisch auflisten)
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4 zu Frage 4: Die Zuständigkeit für die amtlichen Gewässerschauen gemäß § 111 Brandenburgisches Wassergesetz liegt bei den Unteren Wasserbehörden. Deshalb ist die nachfolgende Auflistung nach Verwaltungsein - heiten gegliedert.
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5 Landkreis/ Kreisfreie Stadt                       2011                                       2012 Barnim                      Gewässerkontrollen durch die UWB finden im Gewässerkontrollen durch die UWB fin- Rahmen der Verbandsschauen regelmäßig im den im Rahmen der Verbandsschau- Frühjahr statt.                               en regelmäßig im Frühjahr statt. Brandenburg an der Havel    keine Angaben                                 keine Angaben Cottbus                     operativ an Gefahrenpunkten                   15.3.2012 Dahme-Spreewald             15.6.2011 Oberspreewald                       Gewässerschau findet in der Regel 1 x 29.6.2011 Oberspreewald                       jährlich statt, Termin 2012 steht noch Raum Lübben                                   nicht fest. 6.7.2011 Unterspreewald Teilgebiet 1 7.7. 2011 Unterspreewald Teilgebiet 2 19.10.2011 und 30.11.2011 Dahmegebiet Elbe-Elster                 23.05. - 27.05.2011                           II. /III. Quartal 2012, je nach Witte- rungssituation Frankfurt (Oder)            11.4.2011                                     16.04. bis 19.04.2012 Havelland                   Aufgrund der lang anhaltenden Hochwasser-     1 x jährlich regelmäßig im Sommer, führung der Havel und der verbreitet flächen- Termin für 2012 steht noch nicht fest. haft aufgetretenen Grundwasserproblematik fand 2011 keine amtliche Gewässerschau statt. Der Umfang der "normalen" Gewässeraufsicht außerhalb amtlicher Schauen war jedoch er- höht. Märkisch-Oderland           Gewässerschauen an den Gewässern I. Ord-      April - Juni 2012 nung finden turnusmäßig mit den Verbands- schauen alle 2 Jahre statt, zuletzt 2010. Oder-Spree                  Anfang Juli 2011                              Gewässerschau findet in der Regel 1 x jährlich statt, Termine für 2012 stehen noch nicht fest. Oberhavel                   jährliche Bereisung der schiffbaren Landesge- Termine 2012 stehen noch nicht fest. wässer mit dem LUGV; Kontrolle der Gewässer an den nichtschiffbaren Landesgewässern I. Ordnung im Rahmen der Verbandsschauen; zusätzlich finden punktuelle, anlassbezogene Kontrollen durch die UWB statt Oberspreewald-Lausitz       Schwarze Elster 20.7.2011                     Juli 2012 Pulsnitz 27.7.2011 und 5.10.2011              Juli 2012 Oberspreewald 27./28.4.2011, 4.5.2011         Frühjahr 2012 Ostprignitz-Ruppin          Keine regelmäßigen Gewässerschauen gem. Termine 2012 stehen noch nicht fest. §111 BbgWG an den Gewässern I. Ordnung. Grund ist, dass die Begehbarkeit der Ufer we- gen standsicherheitgefährdeter Verwallungen nicht gegeben ist. Gewässerkontrollen punktu- ell und abschnittsweise im Rahmen von Ver- bandsschauen Potsdam                     mehrere amtliche Gewässerschauen nach Be- Termine 2012 stehen noch nicht fest. darf (kein Gewässer I. Ordnung) Potsdam- Mittelmark         keine Angaben                                 keine Angaben Prignitz                    Untere Karthane 22.3.                         Termine 2012 stehen noch nicht fest. Untere Stepenitz 22.3. Untere Stepenitz 29.3. Mittlere Stepenitz 8.4.
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6 Spree-Neiße    1./2.2.2011 und 12./13.10. 2011 – für die Spree Gewässer- und Deichschauen finden in 10. und 17.10. 2011 – für die Neiße             der Regel finden 2 x jährlich statt, Ter- mine 2012 stehen noch nicht fest. Teltow-Fläming punktuelle, bedarfsweise Gewässerkontrollen, punktuelle, bedarfsweise Gewässer- keine regelmäßigen Gewässerschauen              kontrollen, keine regelmäßigen Gewäs- serschauen Uckermark      März und Mai (Verbandsschau WBV Welse)          April/ Mai 2012 (Verbandsschau WBV Oktober (Verbandsschau WBV Uckerseen)           Welse) Oktober 2012 (Verbandsschau WBV Uckerseen)
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