Landtag Brandenburg Drucksache 3/2391 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 904 des Abgeordneten Michael Claus Fraktion der DVU Drucksache 3/2283 Falschetikettierung von Lebensmitteln in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 904 vom 12.01.2001: Wie aus Pressemeldungen hervorgeht, ermittelte ein Labor in Frankfurt/Oder, welches BSE-Schnelltests durchführt, in einem Wurstprodukt, das laut Etikett kein Rindfleisch enthalten soll- te, Rindfleischbestandteile. Es handelt sich dabei um Delikatessjagdwurst aus Rheinland- Pfalz, die in einem Supermarkt im Elbe-Elster-Kreis verkauft wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verbraucherschutzmaßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um in Zukunft zu verhindern, dass in Brandenburg verkaufte und laut Etikett rindfleischfreie Fleisch- und Wurstwaren Rindfleischbestandteile erhalten? 2. Welche verwaltungsrechtlichen, lebensmittelrechtlichen, strafrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen will die Lan- desregierung gegen Personen und Firmen ergreifen, welche Erzeugnisse mit Rindfleischbestandteile durch Falschetiket- tierungen als rindfleischfrei in Brandenburg verkaufen wollen bzw. verkaufen? Namens s der Landesregierung beantwortet der Minister für Land- - wirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung g die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Mit dem Bekanntwerden von falsch etikettierten Wurstwaren im Handel wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- schutz und Raumordnung ein Sonderüber-wachungsprogramm veran- lasst. Datum des Eingangs: 19.02.2001 / Ausgegeben: 26.02.2001
In dessen Rahmen wurden die Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsämter (VLÜA) der Landkreise und kreisfreien Städte ange- wiesen, verstärkt Kontrollen von Fleisch- und Wurstwaren durch- zuführen, um den Wahrheitsgehalt der Etikettierungsangaben zu überprüfen. zu Frage 2: Die auf der Grundlage der analytischen Befunde durch das zustän- dige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingeleiteten Überwachungsmaßnahmen sind mit dem Ziel durchzuführen, zu prü- fen, ob vorsätzlich oder fahrlässig Rindfleisch verarbeitet wurde, obwohl die Kennzeichnung ausdrücklich auf dessen Nicht- verwendung hinweist. Bei fahrlässigem Handeln werden durch die VLÜA der Landkreise und kreisfreien Städte Ordnungswidrigkeits- verfahren eingeleitet bzw. bei Verdacht einer Straftat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Bei Firmensitz im Land Brandenburg erfolgt die Ahndung von Ord- nungswidrigkeiten durch das zuständige VLÜA des jeweiligen Land- kreises. Hat die Herstellerfirma ihren Sitz außerhalb des Landes Branden- burg, so erfolgt die Übergabe des Untersuchungsbefundes an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde des Herstellerlandes.