Nachfragen zur Kleinen Anfrage "Stauchung" des Stadtschlosses - hier: Schenkung der Hasso-Plattner-Förderstiftung
Landtag Brandenburg Drucksache 5/1496 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 560 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig CDU-Fraktion Drucksache 5/1235 Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Stauchung“ des Stadtschlosses – hier: Schenkung der Hasso-Plattner-Förderstiftung Wortlaut der Kleinen Anfrage 560 vom 25.05.2010: Vorbemerkung: In der Kleinen Anfrage „Stauchung des Stadtschlosses“ (Drucksache 5/758) wurde explizit nach den Einzelpositionen der Verwendung der Spende der Hasso-Plattner-Förderstiftung gefragt. Da diese kon- krete Frage nur allgemein (Drucksache 5/1132) beantwortet wurde, besteht weiterhin Informationsbe- darf. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche konkreten Bedingungen beinhaltet der Schenkungsvertrag der Hasso-Plattner-Förderstiftung zugunsten des Landes Brandenburg hinsichtlich der historischen Um- und Aufrisse und der histori- schen Fassade? 2. Wer kann in den Schenkungsvertrag Einsicht nehmen und wie ist das dafür erforderliche Verfahren? 3. Welche Teilsumme der Schenkung wurde vom Ministerium der Finanzen für Verfahrenskosten (Prä- zisierung der Vergabeunterlagen) ausgegeben? 4. Weshalb hat das Ministerium der Finanzen im Zuge der Spende eine externe Rechtsberatung in Anspruch genommen? 5. Um welche Form der Rechtsberatung handelte es sich und wer erhielt den Auftrag? 6. Wie hoch war der Betrag, der vom Ministerium der Finanzen für die externe Rechtsberatung ausge- geben wurde? Datum des Eingangs: 18.06.2010 / Ausgegeben: 23.06.2010
7. Wie hoch ist die „zusätzliche Entschädigung“ für die einzelnen Bieter ausgefallen? 8. Welcher Betrag von den ursprünglich 20 Millionen Euro wird nach Abzug aller Verfahrens- und Bera- tungskosten für den eigentlichen Verwendungszweck der Spende – die größtmögliche Annäherung an die historische Fassade –letztendlich eingesetzt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Bedingungen beinhaltet der Schenkungsvertrag der Hasso-Plattner-Föderstiftung zu- gunsten des Landes Brandenburg hinsichtlich der historischen Um- und Aufrisse und der historischen Fassade? zu Frage 1: Der Schenkungsvertrag sieht die größtmögliche Annäherung an die historische Fassade vor. Wörtlich heißt es dort: „ unter Auflage der Verwendung der Mittel (einschließlich Zinsen) zur Herstellung der Fassade des Landtagsneubau einschließlich der Flügelbauten im Rahmen des auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 20.05.2005 laufenden Vergabeverfahrens (einschl. Raumbedarf, Funktionsanforderungen, planungs- rechtliche Grundlagen) unter der Bedingung der größtmöglichen Wiederannäherung an Gliederung und Erscheinung der äußeren historischen Fassade des Potsdamer Stadtschlosses unter Einsatz vorhande- ner historischer Bauteile bzw. erforderlichenfalls von Nachfertigungen. Eingeschlossen ist die Verwen- dung für zusätzliche Kosten des erweiterten Vergabeverfahrens (z.B. zusätzliche Aufwandsentschädi- gungen für die Bieter).“ Frage 2: Wer kann in den Schenkungsvertrag Einsicht nehmen und wie ist das dafür erforderliche Verfahren? zu Frage 2: Der Schenkungsvertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Land und der Hasso-Platt- ner-Förderstiftung; diese Vereinbarung darf nicht veröffentlicht werden, da mit dem Schenker Vertrau- lichkeit vereinbart worden ist. Frage 3: Welche Teilsumme der Schenkung wurde vom Ministerium der Finanzen für Verfahrenskosten (Präzi- sierung der Vergabeunterlagen) ausgegeben? zu Frage 3: Für Verfahrenskosten wurden aus der Spende insgesamt 1.906.281,44 Euro ausgegeben. Darin enthal- ten sind neben Kosten für die Präzisierung der Vergabeunterlagen (406.281,44 Euro) auch die Kosten, die als Entschädigung an die beteiligten Bieter zu zahlen waren (siehe Antwort zu Frage 7). Frage 4: Weshalb hat das Ministerium der Finanzen im Zuge der Spende eine externe Rechtsberatung in Anspruch genommen?
zu Frage 4: Das Ministerium der Finanzen hat für den Landtagsneubau neben der externen Rechtsberatung weite- re Beratungsleistungen in Auftrag gegeben. Ohne externe Leistungen sind derartig komplexe Vergabe- verfahren nicht durchführbar. Dies ist bundesweite Praxis, insbesondere bei Öffentlich-Privaten-Partner- schaften. Die Steuerung und Gesamtkoordinierung obliegt einer Projektgruppe im Ministerium der Fi- nanzen. Das Ministerium der Finanzen verfolgt damit den Grundsatz, Dienstleistungen so weit als mög- lich und verantwortbar zu vergeben und sich auf die staatlichen Kern- bzw. Steuerungsaufgaben zu be- schränken. Frage 5: Um welche Form der Rechtsberatung handelte es sich und wer erhielt den Auftrag? zu Frage 5: Die Rechtsanwaltskanzlei Gassner, Groth, Siederer & Coll. aus Berlin begutachtete die vergaberechtli- chen Auswirkungen der Spende auf das laufende Vergabeverfahren, überprüfte die präzisierte Aufga- benstellung ebenso wie die notwendigen Entscheidungen der Vergabestelle auf Vergaberechtskonfor- mität und gewährleistete auf diese Weise, dass das Vergabeverfahren auch nach der Spende gemäß der Vorgaben des Vergaberechts durchgeführt wurde. Frage 6: Wie hoch war der Betrag, der vom Ministerium der Finanzen für die externe Rechtsberatung ausgege- ben wurde? zu Frage 6: Es wurden für Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Weiterführung des Vergabever- fahrens zum Landtagsneubau nach Annahme der Spende Zahlungen von insgesamt ca. 202.000 Euro geleistet. Diese Beratungskosten wurden entgegen der Darstellung in der Antwort auf Frage 5 der Klei- nen Anfrage Nr. 306 (Drucksache 5/1132) nicht aus den Spendenmitteln, sondern aus dem Landes- haushalt finanziert. Die Landesregierung korrigiert hiermit die Antwort in der Kleinen Anfrage Nr. 306. Frage 7: Wie hoch ist die „zusätzliche Entschädigung“ für die einzelnen Bieter ausgefallen? zu Frage 7: Es wurden jeweils 300.000 Euro Entschädigung an 5 Bieter gezahlt. Insgesamt zahlte das Land damit 1.500.000 Euro zusätzliche Entschädigung aus Spendenmitteln. Frage 8: Welcher Betrag von den ursprünglich 20 Millionen Euro wird nach Abzug aller Verfahrens- und Bera- tungskosten für den eigentlichen Verwendungszweck der Spende – die größtmögliche Annäherung an die historische Fassade – letztendlich eingesetzt? zu Frage 8: Vom ursprünglichen Spendenbetrag wurden Verfahrenskosten i.H.v. 1.906.281,44 Euro abgezogen. Durch das Ministerium der Finanzen wurden die Spendenmittel auf dem Kapitalmarkt angelegt.
Einschließlich der anfallenden Zinsen wird ein auf der Spende beruhender Betrag von ca. 21,5 Millionen Euro als Einmalzahlung bei der Abnahme des Neubaus des Landtages für den eigentlichen Verwen- dungszweck in das Projekt einfließen.