Maul- und Klauenseuche
Landtag Brandenburg Drucksache 3/2854 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1082 des Abgeordneten Werner Firneburg Fraktion der DVU Drucksache 3/2701 Maul- und Klauenseuche Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1082 vom 23.04.2001: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorkehrungen hat die Landesregierung getroffen und welche Maßnahmen werden unverzüglich durchgeführt, um bei einem Übergreifen der Maul- und Klauenseuche auf landwirt- schaftliche Betriebe im Land Brandenburg die weitere Aus- breitung zu verhindern? 2. Welche Landesmittel stehen für derartige Notfallmaßnahmen bereit? 3. Setzt sich die Landesregierung für eine Lockerung des Impf- verbotes ein? 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass ein Impfstoff exis- tiert dem eine Markierung beigegeben wird, so dass bei Tests festgestellt werden kann, ob das Tier infiziert oder geimpft ist? 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Zootiere, alte Haustierrassen sowie Zirkustiere durch Impfungen besser geschützt werden? Wurden derartige Impfungen in den letzten Wochen im Land Brandenburg durchgeführt? 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es weder mit der Verfassung, den einschlägigen Tierschutzgesetzen, noch mit unseren sittlichen moralischen Vorstellungen vereinbar ist, dass Massentötungen zur Marktbereinigung oder Markt- sicherung erfolgen? Datum des Eingangs: 31.05.2001 / Ausgegeben: 05.06.2001
Namens s der Landesregierung beantwortet der Minister für Land- - wirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung g die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Vorkehrungen bezogen sich in erster Linie auf den Transport von Klauentieren und Veranstaltungen mit Klauentieren. Nach dem MKS-Ausbruch im Vereinigten Königreich wurden alle Veranstaltungen mit Klauentieren, wie Auktionen und Ausstellun- gen verboten. Transporte von Klauentieren wurden nur in bestimm- ten Fällen mit amtstierärztlicher Ausnahmegenehmigung ermög- licht. Pferdeveranstaltungen unterlagen strengen seuchenhygieni- schen Bestimmungen. Das Verbringen von Wanderschafherden wurde untersagt, wie auch das Verbringen lebender Klauentiere und von deren Fleisch aus betroffenen Ländern oder Regionen . Die Veterinärämter der Landkreise wurden angewiesen, verstärkte Kontrollen des Tierseuchenschutzes durchzuführen. Zu Frage 2: Eine durch das Land zu finanzierende Notfallmaßnahme ist im Falle eines MKS-Ausbruches die Bereitstellung des Impfstoffes, wenn eine Not- oder Ringimpfung erforderlich wird. Für die Vor- rätighaltung des Impfstoffes werden für die MKS-Vakzinebank jährlich rund 640.000,- DM eingesetzt. Zu Frage 3: Die Landesregierung steht zum Beschluss der Agrarministerkon- ferenz, die MKS-Impfung als Notimpfung bei einem MKS-Ausbruch als konkrete Bekämpfungsmaßnahmen einzusetzen. Sie ist bereit, sich dafür einzusetzen, dass bei bekanntem Virustyp in begrenz- tem Umfang in gefährdeten Gebieten sowie auch zum Schutz selte- ner Rassen und der Zootiere die Impfung eingesetzt werden kann, sofern schwerwiegende Sanktionen für geimpfte Tiere und deren Produkte vermieden werden können. Die Wiedereinführung einer generellen Schutzimpfung gegen die MKS ist abzulehnen. Zu Frage 4: Ein markierter MKS-Impfstoff existiert bisher nicht. Zu Frage 5: Die Haltung der Landesregierung zur Impfung von Zootieren und gefährdeten Klauentierrassen ist unter Pkt. 3 bereits dargelegt worden. Bei akuter Gefährdung macht die Impfung dieser Tiere Sinn. Impfungen gegen MKS wurden aber im laufenden Jahr in kei- nem Fall in Deutschland durchgeführt.
Zu Frage 6: Massentötungen zur Marktbereinigung sind abzulehnen. Im Fall eines Seuchenausbruches ist allerdings die Tötung auch größerer Tierbestände gesetzlich vorgeschrieben und zur schnellen Besei- tigung eines Seuchenherdes im Interesse des Schutzes anderer Klauentiere oder sogar ganzer Regionen auch notwendig. Daran würde auch der Einsatz der Impfung nichts Grundsätzliches än- dern.