Lärmschutz
Landtag Brandenburg Drucksache 3/6208 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 60 der Fraktion der PDS Drucksache 3/5727 Lärmschutz Wortlaut der Großen Anfrage 60 vom 03. April 2003 Lärm als Belastung für Mensch und Umwelt ist an die zweite Stelle der Umweltpro− bleme gerückt. Unbestritten sind inzwischen die zum Teil irreparablen Folgen von dauerhaften bzw. temporären Lärmeinwirkungen, u.a. Schwächung des Immunsys− tems, Depressionen, Verringerung der Hörleistungen bis zur Schwerhörigkeit, Bluthochdruck, Herz−, Kreislauferkrankungen bis zum Herzinfarkt und Beeinträch− tigung der geistigen Leistungsfähigkeit. Das Umweltbundesamt (Umfrage in "Daten zur Umwelt 2000") geht davon aus, dass etwa 12 Mio Menschen in der Bundesrepublik infolge Lärms unter einem erhöhten Risiko für Herzkrankheiten leiden. So haben Menschen, die an Straßen mit einem mittleren Lärmpegel von mindestens 65 Dezibel leben, ein 20 Prozent höheres Herzinfarktrisiko. Nach Angaben der Betriebskrankenkassen leiden in Deutschland mehr als 14 Millionen Menschen an Hörschäden, die durch massive Lärmeinwirkung verursacht wurden. Die Lärmschwerhörigkeit bildet mit 39% aller Berufskrankheitsfälle (absolut: 1.165) die Spitze im Berufskrankheiten geschehen. Derzeit arbeiten etwa 80.000 Beschäf− tigte in Brandenburg unter gehörschädigendem Lärm. Ca. 18% der Bevölkerung fühlt sich besonders durch Straßenverkehrslärm äußerst stark oder stark belästigt. Für Menschen, die im Bereich von Einflugschneisen der Flughäfen wohnen oder arbeiten, stellt der Fluglärm eine Bedrohung für ihre Gesundheit dar. Zu einem zunehmenden Problem wird der Freizeitlärm, insbesondere bei Groß− veranstaltungen und in Discos, aber auch durch die Benutzung von Walkman und Datum des Eingangs: 08.08.2003 / Ausgegeben: 12.08.2003
sogar durch einige Kinderspielzeuge. Aber nicht nur Menschen leiden unter Lärmbelastung. Auswirkungen sind inzwi− schen auch in der Fauna feststellbar. All das zwingt dazu, sich dem genannten Problem stärker zuzuwenden und Lö− sungskonzepte zu entwickeln. Wir fragen daher die Landesregierung: A Analyse 1. Welche Untersuchungen gibt es in Brandenburg zur Lärmbelastung a) allgemein b) durch Straßenverkehr c) durch Luftverkehr d) durch Schienenverkehr e) im Berufsleben f) durch Gewerbelärm g) im Freizeitbereich? Werden diese als vergleichende Intervalluntersuchungen geführt? 2. Zu welchen Ergebnissen kommen diese Untersuchungen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Untersuchungen? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der auf Lärm zurück zu führen ist, für das Land Brandenburg? 5. Inwiefern finden bei den Untersuchungen zu Lärmauswirkungen unterschied− liche Zielgruppen, wie zum Beispiel Kinder, Menschen mit Behinderungen, äl− tere Menschen usw. Berücksichtigung? Falls keine Unterscheidung der Ziel− gruppen erfolgt: Warum nicht? 6. Wie wird bei Untersuchungen u.a. berücksichtigt, dass bei Kindern in Abhän− gigkeit von der Körpergröße der Abstand zur Lärmquelle, z.B. im Straßenver− kehr, wesentlich geringer als bei einem Erwachsenen sein kann und sich damit Lärmfolgen anders gestalten können? 7. In welchen Bereichen wurden, mit Ausnahme von lärmintensiver Berufstätig− keit, Lärmpegel mit Werten von über 65 dB(A) temporär oder dauerhaft, jeweils unterschieden nach Belastung am Tage und Belastung in der Nacht, festge− stellt? 8. Mit welchem Anteil der städtischen Bevölkerung, der nur bei geschlossenem Fenster ohne Störungen schlafen kann, rechnet die Landesregierung? 9. Wie hoch ist der Anteil der Brandenburger Bevölkerung, der einem nächtlichen Lärmpegel von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt ist?
10. Inwieweit wurden Untersuchungen zur Lärmbelastung der Bevölkerung im engeren Verflechtungsraum und im äußeren Entwicklungsraum durchgeführt? Zu welchem Ergebnis kommen diese Untersuchungen? 11. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung, wonach Lärm zu einem erheblichen Gesundheits− und Umweltrisiko geworden ist, das in seinen Auswirkungen nach wie vor unterschätzt wird? 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass Lärm für immer mehr Menschen zu einem existentiellen Problem wird, für künftige Untersuchungen? B Straßenverkehrslärm 13. Wenn nach der bereits genannten UBA−Studie sich bundesweit etwa 18% der Bevölkerung äußerst stark oder stark durch Straßenverkehrslärm belästigt fühlen, wie hoch ist diesbezüglich der Anteil in der Brandenburger Bevölke− rung? 14. Wie unterscheiden sich die Lärmbelastungen am Tag und in der Nacht? 15. Welche gesundheitlichen Schädigungen wurden in Bezug auf Straßenver− kehrslärm nachgewiesen? 16. Auf welchen durch Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete führenden Landesstraßen liegen die Immissionswerte über 72/62 dB (A) Tag/Nacht? 17. Bei welchen an Landesstraßen gelegenen Krankenhäusern, Schulen, Kur− bzw. Altersheimen überschreiten die Mittelungspegel die Immissionswerte von 70 dB (A) tagsüber und 60 dB (A) nachts; welche Anzahl ergibt sich bei zu Grunde legen eines Mittelungspegels von 65 dB (A) tagsüber und 55 dB (A) nachts? 18. In welchen Bereichen von Landesstraßen, die durch reine Wohngebiete füh− ren, werden Mittelungspegel von über 65/55 dB (A) Tag/Nacht, darunter von über 70/60 dB (A) Tag/Nacht festgestellt? 19. Inwiefern hat die deutliche Zunahme von Straßenverkehrslärm, insbesondere in Städten und Ballungsgebieten, zu einer "Flucht", vor allem Besserverdie− nender, in die Randgebiete geführt? C Schutz vor Straßenverkehrslärm 20. Für welche Landesstraßen bzw. Straßennetze, zu denen Landesstraßen ge− hören, wurden bisher Lärmminderungspläne aufgestellt? 21. Auf welchen Abschnitten der Landesstraßen, für die noch keine Lärmminde− rungspläne bestehen, sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich?
22. Durch welche Maßnahmen fördert die Landesregierung Lärmschutz an Lan− des− und Kommunalstraßen? 23. Welche Position vertritt die Landesregierung zu einem generellen Nachtfahr− verbot für Lkws innerhalb von Ortschaften? 24. Wie stellt sich für Brandenburg das Verhältnis zwischen erreichten Erfolgen bei der Minderung von Straßenverkehrslärm und dem ständigen Mehr an Bewe− gungs− und Freizeitaktivitäten mit dem PKW dar? Wurden die Lärmminde− rungserfolge im Straßenverkehr durch mehr Verkehr überkompensiert? 25. Welche Potenziale an Lärmminderung im Straßenverkehr lassen sich kurz− und mittelfristig durch Überzeugung der Lärmverursachenden zu "lärmarmen" Verhalten (Wechsel des Verkehrsmittels, Einschränkung der Anzahl und Länge der Fahrten, Vermeidung von Fahrten usw.) real erschließen? 26. Welche Potenziale an Lärmminderung lassen sich durch städtebauliche und regionalplanerische Maßnahmen der Verkehrsvermeidung und −verlagerung ausschöpfen? 27. Welche eigenständigen Maßnahmen, die auf die weitergehende Einschrän− kung des motorisierten Individualverkehrs sowie auf Verkehrsvermeidung ge− richtet sind, gedenkt die Landesregierung mittelfristig zu verfolgen? 28. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der seit 01.02.2001 gel− tenden Vorschriften zur Einrichtung von Tempo 30−Zonen in den branden− burgischen Gemeinden? 29. In welchem Umfang haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bisher lärm− und schadstoffreduzierende Tempo 30−Zonen nach den seit 01.02.2001 geltenden Vorschriften angeordnet? 30. In welchem Umfang wurde seit dem Jahr 2000 aus Gründen der Lärmminde− rung an Landes− und Kreisstraßen von der Möglichkeit der Einzelfallent− scheidung zur Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit streckenbezogen auf unter 50 km/h Gebrauch gemacht? 31. Inwieweit wird im Land Brandenburg beim Bau oder der Sanierung von Stra− ßen lärmmindernder Straßenbelag verwendet? 32. Auf welche Art und Weise wird sicher gestellt, dass durch bauliche Maßnah− men zur Herabsetzung der möglichen Fahrgeschwindigkeit auf Gemeinde− straßen keine Quellen für neue Lärmbelästigungen entstehen? 33. Welchem Kreis der Öffentlichkeit (Anwohnerinnen und Anwohner, Gemeinde− räte, Gemeindeverwaltungen) werden Verkehrslärm−Untersuchungen an Landesstraßen jeweils bekannt gegeben? 34. Für welche Anzahl von Krankenhäusern, Schulen, Kur− bzw. Altersheimen an Landesstraßen (einschließlich Ortsdurchfahrten) wurden seit dem Jahr 2000
Schallschutzmaßnahmen abgeschlossen; um welches Maß konnte der Mitte− lungspegel durchschnittlich gesenkt werden? 35. Wie ist der Realisierungsstand der an den Landesstraßen insgesamt für er− forderlich gehaltenen Schallschutzmaßnahmen aktuell einzuschätzen? 36. Wie stellt sich der Stand der Bewilligung und Ausschöpfung der für Schall− schutzmaßnahmen an Landesstraßen geplanten Haushaltsmittel des Landes für die Jahre 2000, 2001 und 2002 dar? 37. Wie stellt sich der Stand der Bewilligung und Ausschöpfung der für Lärmsa− nierung an Landesstraßen geplanten Haushaltsmittel des Landes für die Jahre 2000, 2001 und 2002 dar? 38. Welche Mittel des Haushaltsplanes 2002/2003 dienen der Vorsorge und Nachsorge vor Straßenverkehrslärm, darunter unmittelbar und mittelbar? D Fluglärm 39. Wie hoch ist der Anteil der Brandenburger Bevölkerung, der mäßig bis stark von Fluglärm betroffen ist? 40. Wie unterscheiden sich die Lärmbelastungen am Tag und in der Nacht? 41. In welchen Gebieten überschreitet die Belastung durch Fluglärm Werte von 65/55 db (A) Tag/Nacht und Werte von 70/60 dB (A) Tag/Nacht? 42. Welche gesundheitlichen Schädigungen, die auf eine Belastung durch Flug− lärm zurück zu führen sind, wurden nachgewiesen? 43. An welchen Standorten in Brandenburg ist die Lärmbelastung der Bevölkerung besonders hoch, insbesondere auf Grund der Intensität des Flugverkehrs, des Aufkommens bestimmter Flugzeugtypen bzw. auf Grund von Nachtflug− und/oder Sondergenehmigungen? 44. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Belastungen durch Fluglärm zu mindern? Inwieweit wird im Land Brandenburg eine voraus− schauende Flächennutzungsplanung angewandt, um ein weiteres Heranrü− cken der Flughäfen an bebaute Gebiete zu verhindern? 45. Welches Lärmschutzkonzept verfolgt die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Schönefeld? E Schienenverkehrslärm 46. Wie hoch ist der Anteil der Brandenburger Bevölkerung, der sich durch Schienenverkehrslärm belästigt fühlt? 47. An welchen Bahnstrecken wurden Mittelungspegel von über 65/55 dB(A)
Tag/Nacht, darunter von über 70/60 dB (A) Tag/Nacht festgestellt? 48. Auf welchen Streckenabschnitten des Schienenverkehrs sind noch Lärm− schutzmaßnahmen erforderlich bzw. geplant? 49. Inwieweit nimmt die Landesregierung Einfluss auf die Betreiber von Schie− nenstrecken, mit dem Ziel, dass bevorzugt lärmarme Schienenfahrzeuge zum Einsatz kommen? F Lärm am Arbeitsplatz 50. Wie hat sich die Zahl arbeitsmedizinischer Gehörvorsorgeuntersuchungen seit 1991 entwickelt? 51. In welchen Bereichen (Berufsfeldern) sind Schwerpunkte für Lärmbelastungen erkennbar? 52. Durch welche Maßnahmen sollen diese Belastungen verringert werden? G Gewerbelärm 53. Wie hoch ist der Anteil der Brandenburger Bevölkerung, der sich durch Ge− werbelärm belästigt fühlt? 54. Welche gesundheitlichen Schädigungen sind infolge einer Belastung durch Gewerbelärm dokumentiert? H Freizeitlärm 55. Inwieweit hat die Landesregierung sich bisher mit dem Problem Freizeitlärm auseinander gesetzt? 56. Welche gesundheitlichen Schädigungen sind im Zusammenhang mit Freizeit− lärm nachgewiesen worden? 57. Inwiefern unterstützt die Landesregierung Forschungen bzw. vergleichende Untersuchungen zu Folgen von Lärmeinwirkungen in der Freizeit, z.B. Disco, Konzerte, Großveranstaltungen? 58. Welcher Art von Gesundheitsschäden durch Lärmeinwirkungen in der Freizeit sollte künftig verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden? 59. Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung in Hinblick auf gesetzli− che Regelungen zu Lärmschutz im Freizeitbereich?
I Lärmschutzpolitik 60. Welchen Stellenwert hat der Lärmschutz in der brandenburgischen Umwelt−, Verkehrs− und Gesundheitspolitik gegenwärtig inne? 61. Worin bestehen die zukünftigen Ziele und Schwerpunkte in der Lärmschutz− politik der Landesregierung? 62. Was hat die Landesregierung zur Erarbeitung eines Lärmschutzkonzeptes für das Land Brandenburg getan? 63. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Forderung nach einem Ru− heschutz−Gesetz? Welche Regelungen sollte ein solches Gesetz beinhalten? 64. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag zur Neufassung der Lärm− gesetzgebung, der im Mai 2001 durch die Verkehrsministerkonferenz vorgelegt wurde? 65. Inwieweit richtet die Landesregierung ihre Politik auf das vom Rat der Sach− verständigen für Umweltfragen formulierte Nahziel im Lärmschutz − den kriti− schen Wert für erhebliche Belastungen von 65 dB (A) möglichst nicht mehr zu überschreiten − aus? 66. Welche verkehrs− und haushaltspolitischen Konsequenzen würden sich aus der Verfolgung des vom Rat formulierten Nahziels im Lärmschutz für das Land Brandenburg ergeben? 67. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus der EU−Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Verkehrslärm gezogen? 68. Inwieweit erfolgt im Bereich der Lärmschutzpolitik Brandenburgs eine Ab− stimmung mit dem Land Berlin, in welchem eine Verordnung zur Bekämpfung des Lärms Anwendung findet? 69. Welchen Stellenwert hat der Lärmschutz bei der gesundheitsmedizinischen Aufklärung? 70. Inwieweit hat die Landesregierung Einfluss darauf genommen, dass das Thema Lärm in den Rahmenplan der Schulen aufgenommen wird bzw. durch welche Anregungen unterstützt sie die Vermittlung von Lärmschutz an den Schulen? 71. Wie bewertet die Landesregierung das Lärmbewusstsein der Bevölkerung im Land Brandenburg, das heißt, die Bereitschaft zu Verhaltensänderungen mit dem Ziel der Vermeidung bzw. Verringerung von Lärm allgemein und in den einzelnen Bereichen Straßenverkehr, Flugverkehr und Freizeit? 72. Was unternimmt die Landesregierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit, um in der Bevölkerung das Lärmbewusstsein und die Bereitschaft zur Lärmvermeidung bzw. Lärmminderung zu verbessern?
73. In welchen Gemeinden ist die Erstellung und Realisierung von Lärmminde− rungsplänen für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete am weites− ten fortgeschritten; in welchen Gemeinden besteht Nachholbedarf? 74. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Landesregierung Kommunen bei der Erstellung von Lärmstudien bzw. entsprechenden Lärmminderungsplänen und worin sieht sie die größten Hemmnisse? 75. Welchen Stellenwert bei der Lärmminderung wird zukünftig die Erschließung der Möglichkeiten des technischen Fortschritts einschließlich entsprechender Schallschutzprogramme erhalten? 76. Mit welchen über die gesetzlichen Verpflichtungen und Standards hinausge− henden Maßnahmen der Lärmschutzpolitik wird der besonderen Lärmemp− findlichkeit von Kranken und Kindern Rechnung getragen? 77. In welcher Höhe waren in den Jahren 2000, 2001 und 2002 Haushaltsmittel des Landes für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? 78. Wie ist der Stand der Bewilligung und Ausschöpfung der für Lärmschutz ein− geplanten Haushaltsmittel in den Jahren 2000, 2001 und 2002 und wie be− wertet die Landesregierung diesen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt− schutz und Raumordnung die Große Anfrage wie folgt: A Analyse 1. Welche Untersuchungen gibt es in Brandenburg zur Lärmbelastung a) allgemein Allgemeine, landesweite und flächendeckende Untersuchungen zur Lärmbetroffenheit, ausgehend von unterschiedlichen Quellen, wurden bisher nicht im Land Brandenburg durchgeführt. Aus bundesweiten Befragungen und darauf basierenden Analysen, die das Umweltbundesamt in regelmäßigen Abständen durchführt, lassen sich auch Rückschlüsse auf Brandenburg ziehen, sowohl weil die Unterschiede zwischen den Bundesländern relativ gering sind als auch, weil Brandenburger sich an den Umfragen beteiligt haben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) berücksichtigt bei der jeweiligen Überarbeitung des Bundesverkehrswege− planes auch den Faktor Lärm zur Abschätzung der Auswirkungen zur Dis− kussion stehender Neu− oder Ausbaumaßnahmen in den Bereichen Schiene,
Straße und Wasserstraße. Die aktuelle Methodik ist in den "Grundzügen der gesamtwirtschaftlichen Bewertungsmethodik Bundesverkehrswegeplan 2003" des BMVBW dargestellt. In Kommunen, in deren Gebieten planungsbezogene Untersuchungen und Prognosen zu Projekten erfolgten oder eine Lärmminderungsplanung nach § 47a Bundes−Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wurde, waren damit auch Untersuchungen zur Lärmproblematik verbunden. b) durch Straßenverkehr Lärmuntersuchungen erfolgen grundsätzlich einzelfall− bzw. projektbezogen. Untersuchungen zur Lärmvorsorge sind nach dem Bundes−Immissions− schutzgesetz bei Neubau bzw. wesentlicher Änderung von Straßen vorge− schrieben. Bei jedem Straßenbauvorhaben, welches die vorgenannten Krite− rien erfüllt, werden anhand lärmtechnischer Untersuchungen ggf. Lärm− schutzmaßnahmen festgelegt. Die Methodik der Lärmuntersuchungen richtet sich nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes−Immissions− schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung − 16. BImSchV) und dem dazu in der Anlage 1 festgelegten Berechnungsverfahren. In 57 Gemeinden Brandenburgs wurden über einzelfall− bzw. pro− jektbezogene Untersuchungen hinaus Lärmminderungspläne nach § 47a Bundes−Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgestellt. Die darin enthal− tenen Schallimmissionspläne geben insbesondere Auskunft über die Lärm− belastung durch Straßenverkehr. Eine für das Land flächendeckende Aus− sage ist jedoch auch damit nicht erreicht. Auf der Grundlage von Lärmsanierungsanträgen anspruchsberechtigter Bürger werden punktuell auch an bestehenden Bundesfernstraßen lärm− technische Untersuchungen und ggf. Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt. c) durch Luftverkehr Landesweite Untersuchungen (Studien, Gutachten etc.) zur aktuellen Lärm− belastung durch Fluglärm im Land Brandenburg liegen nicht vor. Gemäß § 19a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die Flughafen Berlin−Schönefeld GmbH verpflichtet, zur Erfassung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung des Flughafens Berlin−Schönefeld eine Fluglärmmessanlage zu betreiben. Die Mess− und Auswertungsergebnisse sind der Genehmigungsbehörde und der Fluglärmkommission sowie auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ande− ren Behörden mitzuteilen. Die Mess− und Auswertungsergebnisse dienen der Genehmigungsbehörde als Grundlage für Entscheidungen über die Not− wendigkeit bzw. den Umfang von Maßnahmen zum Schutz der in der Um− gebung des Flughafens lebenden Bevölkerung vor Fluglärm. Diese Fluglärmmessanlage wird kontinuierlich betrieben (ganzjährig im 24− Stunden−Betrieb).
Regelmäßige Messungen des Fluglärms sind nur für Verkehrsflughäfen, die dem Linienverkehr angeschlossen sind, vorgeschrieben. Die Mess− und Auswertungsergebnisse lassen somit auch eindeutige Aus− sagen über die Veränderung der Lärmbelastung in der Umgebung des Flughafens zu. Insofern kann in diesem Zusammenhang im weitesten Sinne von einer "vergleichenden Intervalluntersuchung" gesprochen werden. An den Landeplätzen im Land Brandenburg werden keine kontinuierlichen Messungen vorgenommen. Durch die Landesplanungsbehörde wurden Untersuchungen mit Bezug zu möglichen zukünftigen Lärmbelastungen durch den Luftverkehr im Rahmen der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans Standortsicherung Flugha− fen (Berechnung der Konturen der Planungszonen Siedlungsbeschränkung) für den Flughafenstandort Schönefeld in Auftrag gegeben sowie an den Be− rechnungen der Konturen der Planungszonen Siedlungsbeschränkung für die Einstellung in Regionalpläne für 13 Verkehrs− bzw. Sonderlandeplätze mit− gewirkt. d) durch Schienenverkehr Durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) werden Untersuchungen zur Lärmbe− lastung der Anwohner im Zusammenhang mit Neu− und Ausbaumaßnahmen von Strecken und Anlagen durchgeführt (Lärmvorsorge). Der von der Bahn ausgehende Schallpegel wird dabei nach dem in der Verkehrslärmschutz− verordnung (16. BImSchV) gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsver− fahren Schall 03 ermittelt und auf die benachbarte Bebauung umgerechnet. Zusätzlich laufen Voruntersuchungen zur Lärmsanierung im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Bundesregierung für bestehende Schienen− strecken des Bundes. Die DB Netz AG und das Bahn−Umwelt−Zentrum stellen für die Lärmminde− rungsplanung der Gemeinden aufbereitete Verkehrs− und Fahrwegdaten zur Verfügung. Das Landesumweltamt Brandenburg war mit umfangreichen Messreihen über mehrere Jahre an Langzeituntersuchungen des Umweltbundesamtes an Versuchsstrecken der Deutschen Bahn AG im Land Brandenburg beteiligt. Gegenstand dieser Langzeituntersuchung waren die Ermittlung von Emissi− onsfaktoren, die zur Ermittlung und Berechnung der Lärmbelastung hinsicht− lich einer bundeseinheitlichen Vorsorgebetrachtung in Zulassungsverfahren anzuwenden sind. e) im Berufsleben Durch das Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber eine Beur− teilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen