Konzept zur Rekonstruktion der Elbedeiche
Landtag Brandenburg Drucksache 2/4226 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1320 des Abgeordneten Rainer Neumann Fraktion der CDU, Drucksache 2/4011 Konzept zur Rekonstruktion der Elbedeiche Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1320 In einem vom Landesumweltamt in Auftrag gegebenen "Konzept zur Variantendiskussion im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie Rekonstruktion Rechter Elbedeich von Fährstraße Wootz bis Hafen Wittenberge" vom 15.05.1995, sind verschiedene Deichlinienvarianten bis hin zu Deichrückverlegungen, untergliedert in die Teilabschnitte A (Kietz-Mödlich), B (Mödlich-Böser Ort), C (Böser Ort-Cumlosen), D (Cumlosen- Müggendorf) und E (Müggendorf-Wittenberge), dargestellt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 312 vom 21.06.1995, also vor etwa zwei Jahren, erklärte die Landesregierung, daß die e n d g ü l t i g e L i n i enführung der Deichverleg u n g e n ü b e r Modellversuche ermittelt werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche der o. g. Teilabschnitte wurden oder werden derzeit Modellversuche bzw. Gutachten für Deichverlegungen durchgeführt bzw. erstellt ? 2. Welche Kosten werden dadurch insgesamt verursacht ? 3. Wie werden diese finanziert ? 4. Welche Einrichtungen wurden mit den Untersuchungen (siehe Frage 1) beauftragt, untergliedert nach Name und Anschrift der Einrichtung, untersuchter bzw. zu untersuchender Teilabschnitt und Benennung des Gutachterauftrages (z. B. Anfertigung eines hydraulischen Gutachtens, eines geologischen Gutachtens, eines Gutachtens zu den Auswirkungen auf den Hochwasserschutz usw.) ? 5. Welche Ergebnisse liegen bisher vor bzw. welche tendenziellen Aussagen zu Deichverlegungen können nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen getroffen werden, untergliedert nach Gutachten für jeden einzelnen Teilabschnitt ?
Datum des Eingangs: 01.07.1997 / Ausgegeben: 07.07.1997 6. Welche Schlußfolgerungen hinsichtlich der Planungen für die zukünftige Deichtrassierung hat die Landesregierung bisher auf diesen Ergebnissen (siehe Frage 5) gezogen, untergliedert für jeden Teilabschnitt ? 7. Wie definiert die Landesregierung den in dem o. g. Konzept vom 15.05.1995 (Seite 7) formulierten Begriff "ökologische Erfordernisse des modernen Hochwasserschutzes" ? 8. Welche Vorzugsvarianten für die zukünftige Deichtrassierung werden nach Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse (siehe Frage 5) und der Schlußfolgerungen (siehe Frage 6) derzeit von der Landesregierung favorisiert, untergliedert für jeden Teilabschnitt ? 9. Welche Kosten werden bei der Realisierung der Vorzugsvarianten für die Deichtrassierung (siehe Frage 8) erwartet, untergliedert für jeden einzelnen Teilabschnitt u n d u n t e r t e i l t nach Kosten für Planu n g e n u n d Untersuchungen, Bau, Grunderwerb (mit Angaben zur Größe und gegenwärtigen Bewirtschaftung der zu erwerbenden Flächen) sowie Eingriffs- und Ausgleichsregelungen) ? 10. Welche Aussagen zur Verkaufsbereitschaft derjenigen Eigentümer, deren Flächen für die Realisierung der Projekte unerläßlich sind, lassen sich derzeit treffen, untergliedert für jeden Teilabschnitt ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Von den möglichen Deichrückverlegungen zwischen Wootz und Wittenberge wurden für den Teilabschnitt B (Mödlich- Böser Ort), der aus ökologischer und wasserwirtschaftlicher Sicht die höchste Priorität hat, Modellversuche bzw. Gutachten erstellt bzw. ausgelöst. Das betrifft ein im Jahre 1995 für den Abschnitt Lenzen-Wustrow in Auftrag gegebenes Gutachten zur Ermittlung der hydraulischen und morphologischen Auswirkungen einer Deichrückverlegung im Bereich "Böser Ort". Weiterhin wurde die Untersuchung der möglichen Dränge- und Grundwasserentwicklung hinter einem in diesen Abschnitt verlegten Deich 1996 veranlaßt. Für die anderen Abschnitte sind derzeit noch keine Untersuchungen vorgesehen. zu Fragen 2 und 3: Die hydraulischen und morphologischen Modelluntersuchungen für die Deichrückverlegung zwischen Lenzen und Wustrow verursachen einen Kostenaufwand in Höhe von 198 TDM.
Die Finanzierung erfolgt zu rd. 50 % aus Mitteln des EU-Life- Projektes "Renaturierung Brandenburgische Elbtalaue" und zu 50 % durch die Landesanstalt für Großschutzgebiete (LAGS). Die Untersuchung zur Dränge- und Grundwasserproblematik für die mögliche Deichrückverlegung wird im Rahmen des vom BMBF zu 100 % finanzierten 3,5 Mio.DM umfassenden Elbe-Ökologie-Projektes "Renaturierungspotentiale mitteleuropäische Flußauenlandschaften - Möglichkeiten und Grenzen der Auenregeneration- und Auenwaldentwicklung" am Beispiel von Naturschutzprojekten an der unteren Mittelelbe (Brandenburg) durchgeführt. zu Frage 4: Das Gutachten der hydraulisch-morphologischen Untersuchung von Rückdeichungen an der Elbe bei Lenzen, mit den Schwerpunkten - Veränderung von Wasserspiegellagen und Gefälle sowie des zeitlichen Ablaufs von Hochwasserwellen, - Veränderungen von Strömungsrichtung und -größe mit Auswirkungen auf den Feststofftransport, wurde in der Bundesanstalt für Wasserbau Karlsruhe, Außenstelle Berlin, Alt Stralau 44, 10245 Berlin bearbeitet. Die Auswirkungen auf die Dränge- und Grundwasserentwicklung hinter dem neuen Deich werden im Rahmen der "Untersuchungen der Auswirkungen wasserbaulicher Eingriffe auf die Grundwasserdynamik in Flußauen" innerhalb des vorgenannten Elbe- Ökologie-Forschungsvorhabens des BMBF an der technischen Hochschule Darmstadt, Rundturmstraße 1, 64283 Darmstadt untersucht. zu Frage 5: Bisher liegt nur das Gutachten der hydraulisch- morphologischen Untersuchungen mit folgenden wesentlichen Aussagen vor: - Die Rückdeichung führt bei Hochwasser zu einer kurzzeitigen Wasserspiegelabsenkung innerhalb des Rückdeichungsabschnittes. - Im Umfeld der Rückdeichung verändern sich langfristig die Feststofftransportverhältnisse. Diese Veränderungen sind aus der Sicht des Wasserhaushaltes und des Naturschutzes positiv einzuschätzen, da sie der bestehenden leichten Erosionstendenz entgegenwirken. Lokal müssen sie in einigen Bereichen aber als problematisch hinsichtlich der Gewährleistung der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs eingeschätzt werden. - Das Speichervolumen des durch mögliche Deichrückverlegung vergrößerten Vorlandes ist gering und kann nur im Zusammenhang mit weiteren Deichrückverlegungen und Hochwasserrückhaltemaßnahmen entlang der Elbe zu einer großräumigen Verbesserung der Hochwassersituation beitragen. zu Frage 6: Da die Deiche an der Elbe im Landkreis Prignitz überwiegend nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechen, sind sie als nicht ausreichend standsicher einzuordnen und müssen saniert werden. Im Zuge der Sanierungen besteht die Möglichkeit, diese mit der Umsetzung von Großprojekten zur Auenwaldrenaturierung und Wiederbelebung der Flußdynamik im Naturpark "Brandenburgische Elbtalaue" zu verknüpfen. In dem Untersuchungsprozeß der Deichsanierungen werden deshalb auch die Rückverlegungsvarianten mit einbezogen. Im Planfeststellungsverfahren ist dann durch die zuständige Behörde zu entscheiden, welche der möglichen Lösungen zur Ausführung kommen. Für den Abschnitt Lenzen-Wustrow ist durch das LUA ein Planungsbeginn für 1999 vorgesehen, wenn - die Ergebnisse der noch ausstehenden Voruntersuchungen (Drängewasser, Grundwasser) ausgewertet sind - die Schwerpunktabschnitte bis 2000, gemäß "Generalplan Hochwasserschutz Elbe im Landkreis Prignitz", durch eine jährliche Mittelbereitstellung von > 4,5 Mio.DM eingeordnet sind - der finanzielle Mehraufwand für die Rückdeichung sichergestellt ist. zu Frage 7: Beim Neubau und bei der Rekonstruktion von Hochwasserschutzanlagen sollen künftig auf der Grundlage neuer Rechtsvorschriften landschaftsökologische Belange stärker berücksichtigt werden, ohne die Hauptfunktion der Anlage zu vernachlässigen. Bei der Sanierung von Deichen z. B. ist bereits in der Planungsphase u. a. bei den Standsicherheitsberechnungen abzuschätzen, wo und welche Gehölze auf den Böschungen verbleiben können bzw. wie ein standortüblicher Rasen wieder aufgebracht werden kann. Einzelheiten sind im Wassergesetz und im Naturschutzgesetz geregelt sowie in der DIN 19712 und im DVWK Merkblatt 226/1993 aufgeführt. zu Frage 8: Aus den bisherigen Erkenntnissen zeichnet sich für den Bereich Lenzen-Wus-trow folgende mögliche Trasse für die weiteren Untersuchungen ab: - Deichbeginn am Elbe-km 476,5, - max. Rückverlegung hinter den alten Deich bis zu 1,8 km, - Anbindung an den alten Deich am Elbe-km 483,8. Der alte Deich könnte zur deutlichen Führung der Strömung - in der Krümmung "Böser Ort" auf etwa 600 m in voller Höhe als Leitdeich, - für die weiteren 6,5 km als abgesenkte, künstliche Uferrehne bestehen bleiben. Ein aus ökologischen Gründen gewünschtes frühzeitiges Fluten des Vorlandes wäre durch Schlitze im als Uferrehne zu erhaltenden
Altdeich bei anlaufendem Hochwasser - bei etwa 900 m³/s vom Unterwasser, - bei etwa 1200 m³/s vom Oberwasser zu ermöglichen. zu Frage 9: Der Mehraufwand für die technische Planung (einschließlich Vermessung, Baugrunduntersuchungen, UVS) und Baudurchführung des rückverlegten Deiches zwischen Lenzen und Wustrow wird auf ca. 11,5 Mio. DM eingeschätzt. Konkrete Angaben sind nach dem bisherigen Stand der konzeptionellen Bearbeitung des Vorhabens z. Z. nicht möglich. Hinsichtlich des Flächenaufkaufs für den Naturpark ist davon auszugehen, daß ca. 600 ha, die im wesentlichen als Grünland und zu einem geringeren Teil als Acker und Wald genutzt werden, überwiegend von privaten Eigentümern kleiner Flächenanteile und der Stadt Lenzen erworben werden. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von ca. 2,7 Mio.DM wurden über ein EU-Life-Projekt zur Verfügung gestellt. Detaillierte Größenangaben für die zu erwerbenden Flächen sind erst nach dem Feststehen des Verlaufs der Deichverlegungstrasse und anhand der dann durchgeführten Vemessungen möglich. Für die anderen möglichen Deichrückverlegungsabschnitte können gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden, da das "ob" und "wie" möglicher Trassenänderungen bisher nicht in Erwägung gezogen worden ist. zu Frage 10: Überwiegend besteht bei den Eigentümern Verkaufsbereitschaft, was auch durch den bereits über 50 % realisierten Flächenankauf dokumentiert wird. Außerdem ist die Naturparkverwaltung in der Lage, Austauschflächen den Grundstücksbesitzern anzubieten. Auf der Basis von Betroffenheitsuntersuchungen werden Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, um eine Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Unternehmen, die als Pächter die zu erwerbenden Flächen bewirtschaften, auszuschließen.