Hochschuldidaktik

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Landtag Brandenburg                       Drucksache 2/1643 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 456 des Abgeordneten Dr. Andreas Trunschke Fraktion der PDS Drucksache 2/1297 "Hochschuldidaktik" Wortlaut der Kleinen Anfrage 456 vom 01.09.1995: Die Lehre sollte gegenüber der Forschung wieder mehr Gewicht an den Hochschulen bekommen, so zumindest eine sehr verbreitete Auffassung. Dem können verschiedene Maßnahmen dienen, wie z.B. die Evaluierung der Lehre, die höhere Bewertung von Lehrleistungen bei Berufungen. Eine Voraussetzung wäre außerdem, die hochschuldidaktische Qualifikation der Lehrenden zu verbessern. Ich frage daher die Landesregierung: 1.   Welchen Stellenwert besitzen für die Landesregierung die Lehrleistungen bei den Berufungen an brandenburgischen Hochschulen? 2.   Welche hochschuldidaktischen Qualifikationsmöglichkeiten werden an den einzelnen brandenburgischen Hochschulen angeboten? 3.   Welche finanziellen und personellen Mittel werden für die Hochschuldidaktik an den einzelnen Hochschulen aufgewendet? 4.   Wie gedenkt die Landesregierung darauf hinzuwirken, die hochschuldidaktische Qualifikation an den brandenburgischen Hochschulen zu verbessern?
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Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode              Drucksache 2/1643 Datum des Eingangs: 20.10.1995 / Ausgegeben: 25.10.1995 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung mißt der pädagogischen Eignung             von Hochschullehrern große Bedeutung bei - siehe § 52              des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Zu Frage 2: Mit dem weiteren Auf- und Ausbau der Hochschulen werden Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Hochschuldidaktik entwickelt. So können sich an der Universität Cottbus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Angebote der Professur Betriebliche Bildung didaktisch fortbilden. An der Universität Potsdam werden hochschuldidaktische Fragen zum einen über die vom Senat beschlossene Evaluation der Lehre, zum anderen über das Potsdamer Modell der Lehrerbildung thematisiert. Die Umsetzung des Potsdamer Modells der Lehrerbildung wird in den Erziehungswissenschaften und darüber hinaus in den einzelnen Fächern auch unter hochschuldidaktischen Aspekten ausgewertet. Zu Frage 3: In den Hochschulhaushalten sind keine Mittel speziell für Zwecke der Hochschuldidaktik eingestellt. Zu Frage 4: Nach § 7 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes obliegt es den Hochschulen, u.a. durch geeignetes Zusammenwirken untereinander, die Hochschuldidaktik zu fördern. Die Landesregierung wird, soweit erforderlich, die Hochschulen dabei unterstützen. 2
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