Fernstudium an der Landwirtschaftlichen Fachschule in Senftenberg, Anerkennung der Abschlüsse, Finanzierung des Studiums

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Landtag Brandenburg                        Drucksache 1/549 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung Kleine Anfrage 82 der Abgeordneten Beate Thrams, Fraktion der PDS-LL, Drucksache 1/447 Von FernstudentInnen der Landwirtschaftlichen Fachschule in Senftenberg wurde mir mitgeteilt, daß ihnen vom Arbeitsamt Cottbus der Abbruch ihres Fernstudiums angeraten wurde. Einmal sei die Anerkennung der Abschlüsse nicht gesichert, zum anderen die Finanzierung des Studiums für diejenigen StudentInnen unklar, die inzwischen arbeitslos sind und für die damit der "delegierende" Betrieb wegfällt. Schließlich seien sie als FernstudentInnen wegen des Studientages schwer neu vermittelbar. Dies steht dem Willen der          o.  g.   StudentInnen    nach Weiterqualifizierung entgegen. Ich frage die Landesregierung nach ihren Konzeptionen bezüglich der kurzfristigen Unterstützung der FernstudentInnen. Namens der Landesregierung beantworte ich die o. g. Anfrage wie folgt: Studentinnen und Studenten in den Bildungsgängen der DDR- Fachschulen genießen, hinsichtlich der Möglichkeit ihr Studium zu Ende zu bringen, Vertrauensschutz. Seitens der Landesregierung gibt es keinerlei Einschränkungen zur Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs. Ebenso ist die formale Anerkennung der Abschlüsse nach DDR-Recht nach Artikel 37 des Einigungsvertrages gesichert. Grundsätzlich gelten diese Aussagen auch für Fernstudentinnen und Fernstudenten an Fachschulen. Wenn Fernstudentinnen oder Fernstudenten ihren Arbeitsplatz verlieren, so haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, die sicherlich kein Hindernis bei der Fortsetzung des Fernstudiums sein kann. Da im Fernstudium ein sogenannter "Studientag" vorgesehen ist, ist denkbar, daß potentielle neue Arbeitgeber kein weitergehendes Interesse an einer Fortsetzung dieser Studien haben und die Freistellung für diesen Studientag nicht gewähren wollen. Datum des Originals: 14.11.1991 / Ausgegeben: 21.11.1991
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In diesen Fällen gibt es allerdings für die Landesregierung wie für die Arbeitsverwaltung keine Möglichkeit einzugreifen, außer an das Verständnis des neuen Arbeitgebers zu appellieren, den Abschluß des Studiums zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Umwandlung des Fernstudiums in ein Abendstudium oder die Verlegung des Studientages auf den Sonnabend setzt das Einverständnis aller Teilnehmer voraus. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob der Übergang ins Direktstudium für arbeitslose Fernstudentinnen oder Fernstudenten möglich ist.
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