Drogenprävention im Land Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 4/730 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 225 des Abgeordneten Torsten Krause Fraktion der PDS Landtagsdrucksache 4/517 Drogenprävention im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 225 vom 25.01.2005: In der Landtagssitzung vom 20. Januar 2005 äußerte der Abgeordnete Petke den Wunsch nach mehr Prävention im Bereich des Drogenkonsums. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Welche Ministerien förderten mit je wie viel Geld in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Projekte, die der Drogenprävention dienten? 2. Wie viele Beratungsstellen gab es in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 in Brandenburg? 3. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter arbeiteten in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 in diesen Beratungsstellen? 4. Sieht die Landesregierung auch in Zukunft einen Bedarf zur Drogenpräven− tion? 5. Mit welchen Mitteln soll dieser Bedarf gedeckt werden? Datum des Eingangs: 24.02.2005 / Ausgegeben: 01.03.2005
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie stellte für Maßnahmen der Suchtprävention Landesmittel in folgender Höhe zur Verfügung: Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 500.000 DM 500.000 DM 255.700 255.700 252.300 Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert sowohl im Bereich der Schu− len als auch in den Bereichen der Jugendhilfe Maßnahmen zur Suchtprävention, insbesondere Fortbildungsangebote, Fachveranstaltungen und Projekte. Im Rah− men des Beratungs− und Unterstützungssystems für die staatlichen Schulämter und Schulen (BUSS) erhalten Lehrkräfte als Beraterinnen und Berater für Gesundheit seit dem Jahr 2002 Anrechnungsstunden. In den Jahren davor wurden für soge− nannte Koordinatorinnen und Koordinatoren für Gesundheit ebenfalls Anrech− nungsstunden vergeben. Eine spezifische Aufschlüsselung der für die genannten Maßnahmen eingestellten Haushaltsmittel ist wegen der Verknüpfung mehrerer Themen und der Pauschalzuweisungen von VZE (1 Vollzeiteinheit entspricht 1 Lehrerstelle) an die staatlichen Schulämter nicht möglich. Das Ministerium des Innern förderte mit nachfolgend benannten Mitteln Projekte, die der Drogenprävention dienten: Durch den Landespräventionsrat "Sicherheitsoffensive Brandenburg" (LPR), des− sen Schwerpunkt auch die Prävention von Drogenkriminalität ist, wurden kriminal− präventive Projekte und Maßnahmen von Akteuren der Drogenprävention im Land Brandenburg gefördert. Das Gesamtvolumen betrug für die Jahre 2000 bis 2004 ca. 55.300 . Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 LPR − 10.481 21.500 − 23.328 projektbezogene Ausgaben − − − 10.620 − aus Lottomittel Darüber hinaus wurde im Jahr 2004 ein landesweiter Kreativwettbewerb "Mitei− nander − sinnvolle Freizeit ohne Drogen" ausgelobt. Als Preisgelder wurden 5.500 an Akteure der Drogenprävention ausgereicht, die in deren Projektarbeit einflossen. Des Weiteren wurden im Innenressort Mittel für die Polizeiliche Prävention einge− setzt. Diese wurden für die gesamte Breite der Präventionsaktivitäten genutzt. Eine spezifische Aufschlüsselung auf die Prävention im Themenbereich "Drogenkrimina− lität" ist nicht möglich.
Zudem wurden durch das MI im Rahmen der Mitgliedschaft zum Programm Polizei− liche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) und zur Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) Ausgaben für die Prävention getä− tigt. Das ProPK ist ein von den Ländern und dem Bund gemeinsam getragenes Pro− gramm, das die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und anderen Präventionsträ− ger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhin− derung aufklärt. Der Finanzbedarf wird von Bund und Ländern gemeinsam festge− legt. Der auf das Land Brandenburg entfallende Kostenanteil (Königsteiner Schlüs− sel) beträgt jährlich ca. 36.000 . Das DFK soll den gesamtgesellschaftlichen Ansatz von Prävention fördern und eine nationale und internationale Informations− und Servicestelle der Kriminalprävention sein. Das Land Brandenburg trat mit Kabinettbeschluss vom 21. Dezember 2004 dem DFK bei, hat allerdings bereits vor seinem Beitritt zur Gewährleistung der Durchführung anstehender Präventionsprojekte an das DFK Zahlungen geleistet. Die Projekte und Informationen des ProPK und des DFK, die auch auf die Präven− tion von Drogenkriminalität ausgerichtet sind, stehen dem Land Brandenburg zur Verfügung und werden vielfältig genutzt. Eine spezifische Aufschlüsselung für den Bereich der Drogenprävention ist nicht möglich. zu Frage 2: Unter dem Begriff "ambulante Beratungs− und Behandlungsstellen für Suchtkranke" (BBS) werden die ambulant therapeutischen Einrichtungen für Suchtkranke im wei− testen Sinne verstanden, die sich seit etwa 1990 im Land Brandenburg in der heu− tigen Form entwickelt haben. Eine jährliche Erfassung über die Anzahl der BBS liegt der Landesregierung nicht vor. Im Jahre 1998 wurde im Auftrag des MASGF eine Bestandsaufnahme der BBS durchgeführt. Dazu wurden insgesamt 33 Einrichtungen angeschrieben (vgl. Bran− denburgisches Landesprogramm 2001). Bei der Auswertung wurden nur solche Einrichtungen berücksichtigt, die nicht ausschließlich in der Nachsorge tätig sind und deren Angebote deutlich breiter als die von niedergelassenen ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxen sind. Schließlich wurden 28 Einrichtungen im enge− ren Sinne als BBS angesehen. Dabei handelte es sich um 20 Beratungsstellen in freier Trägerschaft, sechs Einrichtungen an Gesundheitsämtern und zwei Einrich− tungen in Anbindung an eine Klinik, wobei mit den Einrichtungen an Gesundheits− ämtern ausnahmslos die Sozialpsychiatrischen Dienste gemeint waren. In einer Befragung der Brandenburgischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. und des Fachausschusses Sucht der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände Brandenburg im Jahre 2004 konnten 20 BBS erfasst werden, mit zusätzlich 28 Außenstellen und 24 ergänzenden Angeboten (wie z.B. Betreutes Wohnen, Kontakt−Cafe, Beschäftigungsangebote).
zu Frage 3: Eine jährliche Erfassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungs− und Behandlungsstellen liegt der Landesregierung nicht vor. Unter Bezug auf die oben genannte Befragung der Brandenburgischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. und des Fachausschusses Sucht der LIGA kann festgestellt werden, dass die durchschnittliche personelle Ausstattung der BBS mit Fachpersonal im Jahr 2002 bei 3,3 Vollzeitstellen und im Jahr 2004 bei 2,65 Voll− zeitstellen lag. zu Frage 4: Ja. Mit Blick auf den steigenden Konsum von legalen und illegalen Suchtmitteln sowie auf die damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Folgen liegt für die Landesregierung ein wesentlicher Schwerpunkt in der Präventionsarbeit. Die Landesregierung favorisiert gemäß dem Brandenburgischen Landesprogramm gegen Sucht 2001 einen ganzheitlichen und ursachenorientierten Ansatz, wie er auch von der WHO in der sog. Ottawa−Charta vertreten wird. Suchtprävention be− zeichnet dabei die Strategien, die durch Umsetzung von medizinischen und psy− chosozialen Erkenntnissen auf eine Vermeidung von Suchtmittelmissbrauch und −abhängigkeit zielen. Bei der Weiterentwicklung suchtpräventiver Maßnahmen und der Verbesserung der Versorgung Suchtkranker müssen alle Kompetenzen gebündelt werden. Um das Wissenspotenzial zu nutzen, wurde unter Federführung des MASGF gemeinsam mit dem MBJS, dem MI und dem MdJ die Landessuchtkonferenz aktiviert. Das im De− zember 2001 vom Kabinett verabschiedete Landessuchtprogramm sah die Grün− dung einer Landessuchtkonferenz vor. Die Landessuchtkonferenz hat für das Handlungsfeld "Sucht" Gesundheitsziele sowieund Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beschlossen. Die Einbindung von Akteuren, insbesondere aus den Be− reichen Gesundheit, Schule, Kinder, Jugend, Familie und Polizei sowie weiteren mit der Thematik befasste Institutionen und Träger, kann Synergieeffekte durch aufei− nander abgestimmtes Handeln befördern. Der in Gang gesetzte Gesundheitsziele− prozess wird als ein erfolgreiches Ergebnis des Landessuchtprogramms gewertet. Überdies werden weiterhin sucht− und drogenpräventive Maßnahmen durch die beteiligten Ressorts der Landesregierung initiiert, durchgeführt bzw. unterstützt. So bildet die Prävention der Drogenkriminalität einen Schwerpunkt polizeilicher Arbeit. Mit einem Handlungskonzept der Polizei des Landes Brandenburg (Rauschgiftbe− kämpfungskonzept) vom 09.03.2004 hat das MI die Strategie der Polizei formuliert und einen Handlungsrahmen für die Umsetzung aufgezeigt. Der Zielgruppe der Kinder− und Jugendlichen kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu.
Zudem sind die gemeinsamen Aktivitäten der Zusammenarbeit von Polizei und Schule (Schulpartnerschaften) gemäß dem gemeinsamen Runderlass von MI und MBJS vom 10.09.2002 auch auf die Verstärkung der Drogenprävention ausgerich− tet. Darüber hinaus wird auf Initiative des Landespräventionsrates unter Federfüh− rung des MBJS und unter Einbindung von MASGF, MI, MLUV, MWFK und MdJ ein Rahmenkonzept für die Präventionsarbeit an Schulen des Landes Brandenburg (PIT − Prävention im Team) erarbeitet. Dieses Rahmenkonzept wird als ein Modul auch die Suchtprävention beinhalten. zu Frage 5: Der Bedarf soll wie bisher unter anderem mit Landesmitteln gedeckt werden. Für die Haushaltsjahre 2005 / 2006 sind Landesmittel in der Höhe des Ansatzes der Jahre 2003 / 2004 veranschlagt.