Flexible Eingangsphase (FLEX)
Landtag Brandenburg Drucksache 3/6974 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2581 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion der PDS Drucksache 3/6763 Flexible Eingangsphase (FLEX) Wortlaut der Kleinen Anfrage 2581 vom 04.12.2003: Nachdem die Flexible Eingangsphase zwei Jahre lang als Modellversuch an meh− reren Schulen Brandenburgs erprobt wurde, konnten sich mit dem Schuljahr 2003/04 Schulen regulär um die Einrichtung von FLEX−Klassen bewerben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schlußfolgerungen wurden aus dem Modellversuch gezogen? 2. Wie wurden sie für die weitere Einführung von FLEX nutzbar gemacht? 3. Wie viele FLEX−Schulen gibt es seit Beginn des Schuljahres 2003/04 in Bran− denburg (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 4. Wie viele Bewerbungen lagen vor (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 5. Konnten alle Bewerbungen berücksichtigt werden oder wurden welche zurück− gewiesen? Und wenn ja, warum? (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken) 6. Wie viele der FLEX−Schulen liegen im inneren Verflechtungsraum und wie viele im äußeren Entwicklungsraum? 7. Welche Anreize wurden den Schulen zur Einführung von FLEX geboten? 8. Wie viele ausgebildete Sonderpädagogen stehen den FLEX−Schulen mehr zur Verfügung als "normalen" Schulen (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 9. Wie viele VZE hat das MBJS für die FLEX−Schulen zusätzlich zur Verfügung Datum des Eingangs: 22.01.2004 / Ausgegeben: 27.01.2004
gestellt (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 10. Wurden VZE in anderen Bereichen gekürzt zugunsten von FLEX? 11. Wie viele sind wirklich für FLEX genutzt worden? 12. Wie viele Gelder wurden für die FLEX−Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken)? 13. Welche speziellen Fortbildungen wurden für die Lehrer angeboten, die in FLEX− Klassen unterrichten? 14. Wie waren diese Veranstaltungen frequentiert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im Februar 2004 vorliegen. In der Zwi− schenauswertung vom Januar 2003 wurden bisher folgende Schlussfolgerungen gezogen: Die Ergebnisse bestätigten die Erwartungen, die seitens der Schulen, aber auch seitens der öffentlichen Diskussion, z.B. des Berichts der Bildungskommission Berlin − Brandenburg, in den Modellversuch gesetzt worden sind. Aufgrund dieser Er− gebnisse wurde bereits in 2003/2004 mit der Ausweitung gemäß dem § 13 der Grundschulverordnung sowie dem Rundschreiben (RS) 14/03 vom 31. Juli 2003 begonnen. Die pädagogischen Standards wurden erprobt und auch unter den unterschiedlichen regionalen Bedingungen von den Schulen als notwendig und erfüllbar beschrieben. Die Mitarbeit von Sonderpädagoginnen ist in den FLEX−Schulen stetig zu veran− kern, da allein über einen sonderpädagogischen Kompetenztransfer fehlende son− derpädagogische Kompetenzen für Prävention und förderdiagnostische Begleitung entwickelt werden können. Das hatte zur Folge, dass die Mindestausstattung in der VV−Unterrichtsorganisation festgelegt wurde. Die Ausbildung von funktionierenden Unterstützungssystemen vor Ort ist ein wich− tiger Faktor für die Einführung von FLEX; ebenso die Fortbildung der Lehrkräfte für ihre Arbeit in den FLEX−Klassen. Dies wurde im RS 14/03 vom 31. Juli 2003 fest− gelegt. Die FLEX−Handbücher wurden mit den FLEX−Schulen am Ende der Er− probung überarbeitet und ergänzt. Nun stehen sie als veröffentlichte Handbücher allen FLEX−Schulen sowie allen Grundschulen, die FLEX einführen wollen, zur Verfügung. Die FLEX−Handbücher sind vom Land Nordrhein−Westfalen über− nommen worden und stehen auf dem dortigen Bildungsserver.
Zu Frage 3: Seit Beginn des Schuljahres 2003/2004 wird FLEX an 77 Grundschulen des Landes Brandenburg angeboten (siehe Anlage 1). Zu Frage 4: Gemäß Nummer 12 des RS 14/03 vom 31. Juli 2003 bedarf die Einrichtung einer flexiblen Schuleingangsphase der Genehmigung des staatlichen Schulamtes. Alle Schulen, für die eine Genehmigung zur Einrichtung von FLEX−Klassen durch die jeweiligen staatlichen Schulämter vorlag, wurden durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bestätigt. 77 Schulen haben zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 mit FLEX begonnen. Zu Frage 5: Hierzu liegen keine detaillierten Daten vor. Eine Zurückstellung von Bewerbungen durch die staatlichen Schulämter erfolgte nur, wenn gemäß Nummer 12 des RS 14/03 vom 31. Juli 2003 die sächlichen und personellen Voraussetzungen nicht gegeben waren bzw. durch die staatlichen Schulämter nicht geschaffen werden konnten. Zu Frage 6: Im inneren Verflechtungsraum befinden sich 15 Schulen, im äußeren Entwick− lungsraum 62 Schulen. Zu Frage 7: Es gab keine Anreize in Form von Anrechnungsstunden o. Ä. Gemäß Nummer 11 des RS 14/03 vom 31. Juli 2003 erhielten die beteiligten Lehrkräfte vor der Einfüh− rung von FLEX eine Fortbildung. Für die Fortbildung ist das jeweilige staatliche Schulamt zuständig. Der Fortbildungsumfang beträgt für die Klassenlehrkräfte, die Lehrkräfte für den Teilungsunterricht und für die sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräfte 40 Fortbildungsstunden. Weiterhin organisieren die staatlichen Schul− ämter einen Hospitationsservice, der den Lehrkräften die Möglichkeit bietet, den Unterrichtsalltag konkret kennen zu lernen. Zu Frage 8: Gemäß den statistischen Angaben für das Schuljahr 2001/2002 arbeiten 73 Per− sonen mit einem ca. 95 %igen Beschäftigungsumfang an "normalen" Grundschulen. Das entspricht einem Umfang von ca. 70 VZE. Im Schuljahr 2003/2004 sind ca. 95 Personen für sonderpädagogische Förderung in FLEX−Klassen eingesetzt. Das entspricht einem Umfang von ca. 34 VZE. Zu Frage 9: Der Stellenbedarf für die Schulkapitel wird nach der erwarteten Schülerzahl und der Relation Schüler je Lehrer (S/L−Relation) unter Berücksichtigung von Ergänzungs−
sachverhalten im Haushaltsplan veranschlagt, wobei das Kabinett die S/L−Relatio− nen mit Beschluss zum Schulressourcenkonzept (SRK) im Dezember 2002 ab dem Schuljahr 2003/2004 bis 2007/2008 festgelegt hat. Die S/L−Relation 2003/2004 umfasst in der Primarstufe den Zusatzbedarf für FLEX mit landesweit 118 Stellen. Das MBJS stellt den staatlichen Schulämtern nach dem Maßstab Schülerzahl und hierfür maßgebliche Schüler/Lehrer−Relation die in den Schulkapiteln des Haus− haltsplans jeweils veranschlagten Stellen zur Verfügung. Mit der Zumessung der Stellen nach der vorgenannten S/L−Relation haben die staatlichen Schulämter auch den 2003/2004 auf sie entfallenden Stellenanteil zur Organisation flexibler Ein− gangsphasen erhalten, wobei allerdings die alle Aufgabenbereiche betreffenden haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen die Zahl tatsächlich verfügbarer Stellen auch für diesen Sachverhalt einschränken. Zu Frage 10: Da der Aufwand für FLEX als Zusatzbedarf in die S/L−Relation eingeflossen ist, wurde die VZE−Ausstattung für den übrigen Unterrichtsbedarf hierfür nicht gekürzt. Zu Frage 11: Das MBJS geht davon aus, dass die zugewiesenen VZE von den staatlichen Schulämtern bedarfsgerecht eingesetzt werden. Detailinformationen zum Einsatz von VZE für FLEX liegen für das laufende Schuljahr noch nicht vor. Zu Frage 12: Die höheren finanziellen Belastungen der Schulträger für FLEX werden im Schul− lastenausgleich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz besonders berücksichtigt. Gemäß § 15 Abs. 2 GFG 2002/2003 werden seit 2002 die Schülerinnen und Schüler in FLEX mit 110 vom Hundert gewichtet. Dagegen werden Schülerinnen und Schüler an Grundschulen ohne FLEX nur mit 90 vom Hundert gewichtet. Die Schulträger erhalten also für die Schülerinnen und Schüler in FLEX einen höheren Betrag pro Schülerin/Schüler als in Grundschulen ohne FLEX. Das GFG 2004 sieht diese Gewichtung ebenso vor. Für die Jahre 2002 und 2003 stellt sich dies rechne− risch wie folgt dar: Jahr Sockelbetrag Zuweisung pro Zuweisung pro Mehrbetrag pro Schüler in FLEX Schüler in Grund− Schüler in FLEX (100 %) (110 %) schulen (90 %) 2002 221,22 243,34 199,10 44,24 2003 229,17 252,09 206,25 45,84 Für den Schullastenausgleich ist allerdings anzumerken, dass dieser nicht zusätz− lich vom Land bereitgestellt wird. Es wird durch den Schullastenausgleich ein Teil der im kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten Steuerverbundmittel aufgrund der Belastungen durch die Schulträgerschaft finanz− und steuerkraftunabhängig
besonders verteilt. Zu Frage 13: Jedes staatliche Schulamt ist für die Entwicklung eines regionalen Fortbildungs− konzepts sowie dessen Durchführung selbstständig verantwortlich. Die Lehrkräfte erhalten am Ende der Fortbildung ein Zertifikat. Zu Frage 14: Nach Kenntnis des MBJS waren die Veranstaltungen hoch frequentiert. Alle Lehr− kräfte, die derzeit in FLEX arbeiten, haben Fortbildungen absolviert. Dies sind der− zeit ca. 400 Lehrkräfte und die betreffenden Schulleitungen.
Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2581 Kurzliste aller an FLEX beteiligten Schulen des Landes Brandenburg Stand: 06. Oktober 2003 Nr. Schule Ort Schulamtsbereich 1 Städt. Grundschule "Gebrüder Brandenburg Brandenburg Grimm" Grundschule im Kirchsteigfeld Potsdam Brandenburg 2 3 Grundschule Brück Brück Brandenburg 4 W.−Busch−Grundschule Brandenburg Brandenburg 5 Georg−Klingenberg− Brandenburg Brandenburg Schule 6 Luckenberger Schule Brandenburg Brandenburg 7 Kooperationsschule Friesack Brandenburg 8 Grundschule Fichtenwalde Fichtenwalde Brandenburg 9 Waldstadt Grundschule (27) Potsdam Brandenburg 10 Gesamtschule "Theodor Fon− Potsdam Brandenburg tane" mit Primarstufe 11 Grundschule I Teltow Brandenburg 12 Grundschule " Am Weinberg" Rathenow Brandenburg 13 11. Grundschule Cottbus Cottbus 14 5. Grundschule Cottbus Cottbus 15 Grundschule Schomberg Spremberg Cottbus 16 Grundschule Forst Mitte Forst Cottbus 17 Grundschule Eulo Forst Cottbus 18 Grundschule Wadelsdorf Wadelsdorf Cottbus 19 Grundschule Burg/Werben Burg Cottbus 20 3. Grundschule Cottbus Cottbus 21 7. Grundschule Cottbus Cottbus 22 20. Grundschule Cottbus Cottbus 23 21. Grundschule Cottbus Cottbus 24 Europa−Grundschule Cottbus Cottbus 25 Grundschule Sielow Cottbus Cottbus 26 W.−Nevoigt−Grundschule Cottbus Cottbus 27 Berg−Grundschule Doberlug−Kirchhain Cottbus 28 "Astrid−Lindgren−Grundschule" Falkenberg Cottbus
Nr. Schule Ort Schulamtsbereich 29 "R.−Lakomy−Grundschule" Groß Gaglow Cottbus 30 Grundschule Peitz Peitz Cottbus 31 Grund− und Gesamtschule Schlieben Cottbus Schlieben 32 Grundschule Friedrichshain Felixsee Cottbus 33 Grundschule Großräschen Großräschen Cottbus 34 Schröter−Grundschule Guben Cottbus 35 Friedensschule Guben Cottbus 36 Gustav−Bruhn−Grundschule Angermünde Eberswalde 37 1. Grundschule Bernau Eberswalde 38 Grundschule Grüntal Grüntal Eberswalde 39 3. Grundschule Bernau Eberswalde 40 Grundschule Biesenthal Biesenthal Eberswalde 41 Grundschule Britz Britz Eberswalde 42 Grundschule Lychen Lychen Eberswalde 43 Grundschule Seelow Seelow Frankfurt (O.) 44 Hegermühlen−Grundschule Strausberg Frankfurt (O.) 45 Gesamtschule mit integrierter Neu Zittau Frankfurt (O.) Grundschule Neu Zittau 46 Schönfließer−Grundschule Eisenhüttenstadt Frankfurt (O.) 47 Grundschule "Mitte" Erkner Frankfurt (O.) 48 Grundschule Fünfeichen Fünfeichen Frankfurt (O.) 49 Grundschule Görzig Görzig Frankfurt (O.) 50 Grundschule Lindenberg Lindenberg Frankfurt (O.) 51 Grundschule "Altstadt" Storkow Frankfurt (O.) 52 Grund− und Gesamtschule Bad Saarow Frankfurt (O.) 53 Grundschule "Birkenschule" Frankfurt (Oder) Frankfurt (O.) 54 Grundschule "Astrid Lindgren" Frankfurt (Oder) Frankfurt (O.) 55 Grundschule "Käthe Kollwitz" Bad Freienwalde Frankfurt (O.) 56 Katholische Grundschule Petershagen Frankfurt (O.) 57 Grundschule Karstädt Karstädt Perleberg 58 Grundschule I Wittenberge Perleberg
Nr. Schule Ort Schulamtsbereich 59 3. Grundschule Perleberg Perleberg 60 Grund− und Gesamtschule Bad Bad Wilsnack Perleberg Wilsnack 61 Grund− und Gesamtschule Flecken−Zechlin Perleberg Flecken−Zechlin 62 Grundschule Berge Berge Perleberg 63 Waldschule Dossow Dossow Perleberg 64 Grundschule IV Wittenberge Perleberg 65 Grundschule Lenzen Lenzen Perleberg 66 Grundschule Mildenberg Mildenberg Perleberg 67 "Rosa−Luxemburg−Grund− Neuruppin Perleberg schule" 68 "Friedrich−Ludwig−Jahn− Pritzwalk Perleberg Grundschule" 69 Friedrich−Ebert−Grundschule Luckenwalde Wünsdorf 70 Grundschule Dahme Dahme Wünsdorf 71 "Ingeborg−Feustel−Grund− Blankenfelde Wünsdorf schule" 72 Lindengrundschule Jüterbog Wünsdorf 73 Grundschule Glienick Glienick Wünsdorf 74 Grundschule Gröditsch Gröditsch Wünsdorf 75 Grundschule "Wilhelm Busch" Königs Wuster− Wünsdorf hausen 76 Grundschule Niederlehme Niederlehme Wünsdorf 77 Grundschule II Lübben Wünsdorf