Ortsumgehung Potsdam

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Landtag Brandenburg                               Drucksache 3/7144 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2624 der Abgeordneten Anita Tack Fraktion der PDS Drucksache 3/6979 Wortlaut der Kleinen Anfrage Ortsumgehung Potsdam Die Ortsumgehung Potsdam (früher Netzverknüpfung B 1 − B 2 − B 273) wurde in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Dabei finden sich die Ab− schnitte "B 1, Potsdam/Werder − A 10" sowie "B 1, OU Potsdam (B 1 − L 40)" als neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag im Vor− dringlichen Bedarf und der Abschnitt "B 1, OU Potsdam (B 273 − B 1)" im Weiteren Bedarf. Der Abschnitt "B 2n, B 273 − B 2" wurde als neues Vorhaben mit festge− stelltem hohen ökologischen Risiko in den Weiteren Bedarf eingeordnet. Das Raumordnungsverfahren, welches seit September 1998 läuft, wurde ausgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden die Stadt Potsdam und der Landkreis Potsdam− Mittelmark beauftragt, ein abgestimmtes integriertes Verkehrskonzept vorzulegen, auch um bereits erkennbare Konflikte auszuräumen. Ich frage die Landesregierung: 1.      Warum wurde bisher das Raumordnungsverfahren nicht eingestellt, obwohl das gemäß § 6 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) möglich wäre? 2.     Welche Anforderungen stellt die Landesregierung zur Fortführung des Raumordnungsverfahrens? 3.     Werden neue Untersuchungen zum Bedarf und eine neue Umweltverträg− lichkeitsprüfung vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Datum des Eingangs: 01.03.2004 / Ausgegeben: 08.03.2004
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4.     Mit welcher Begründung hat sich die Landesregierung um eine Aufnahme der Straßen in den neuen Bundesverkehrswegeplan bemüht? 5.     Inwieweit wurden bei der Anmeldung des Projekts für den neuen Bundes− verkehrswegeplan Vorbehalte verschiedener Interessengruppen berücksich− tigt? 6.     Welche nächsten Schritte wird die Landesregierung unternehmen und wie wird sie sicher stellen, dass die Konfliktlösung voran gebracht wird? 7.     Werden bei der Fortsetzung des Raumordnungsverfahrens alle schon durchgeführten Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange vor dem Hin− tergrund der zwischenzeitlich veränderten Bedingungen erneut durchgeführt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Netzverknüpfung der Bundesstraßen 1, 2, und 273 im Raum Potsdam                       wurde seitens der gemeinsamen Landesplanungsabteilung mit Wirkung vom 8. März 1999 förmlich ausgesetzt, um damit zu erreichen, "dass den Forderungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgerinitiativen zu vertiefenden Untersuchungen Rechnung getragen wird." Da die Gründe, die dazu geführt hatten, dass das Raumordnungsverfahren länger als sechs Monate ruht, nicht von der Straßenbauverwaltung als Träger des Vorhabens zu vertreten waren, hat die Landesplanungsabteilung das Verfahren bisher nicht eingestellt. zu Frage 2: Die Anforderungen zur Fortführung des Raumordnungsverfahrens entsprechen denen der Einleitung eines neuen Raumordnungsverfahrens. Sie sind im § 3 der Verordnung über die einheitliche Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen            Planungsraum           Berlin/Brandenburg        (Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung − GROVerfV) formuliert (siehe Anlage). Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 6. zu Frage 3: Der     Bedarf     wurde     aktuell    im   Rahmen       der   Fortschreibung   des Bundesverkehrswegeplanes (Beschluss der Bundesregierung vom 02.07.2003) nachgewiesen.       Die Unterlage für das Raumordnungsverfahren wird eine
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aktualisierte         Umweltverträglichkeitsstudie        enthalten.        Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Raumordnungsverfahren durchgeführt. zu Frage 4: Das Vorhaben ist Bestandteil des geltenden Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. Die Überprüfung erfolgte auf der Grundlage von § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes. Danach ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen jeweils nach Ablauf von 5 Jahren unter besonderer Beachtung der Belange der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Städtebaus zu überprüfen. zu Frage 5: Die Generalplanungsebene der Bundesverkehrswegeplanung schließt ab mit der Entscheidung darüber, ob ein hinsichtlich Vernetzung, Ausbautyp und Investitionskosten beschriebenes Projekt planerisch weiter zu verfolgen ist und nachfolgende planerische Schritte zu seiner Realisierung einzuleiten sind. Der Bedarfsplan kann deshalb Entscheidungen auf den nachfolgenden Planungsstufen, und dazu gehört auch die Abwägung von Vorbehalten oder auch Zustimmungen von verschiedenen Interessengruppen, nicht vorwegnehmen oder ersetzen. zu Frage 6: Die Straßenbauverwaltung hat die abgestimmten integrierten Verkehrskonzepte der Stadt Potsdam und des Landkreises Potsdam−Mittelmark angefordert. Sobald diese vorliegen, wird geprüft werden, ob nunmehr die Voraussetzungen vorliegen, die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren zu überarbeiten. Neben den Ergebnissen der Verkehrsentwicklungspläne der Stadt Potsdam und des Landkreises Potsdam−Mittelmark wird auch die gegenüber der ursprünglichen Netzverknüpfung geänderte Abschnittsbildung Grundlage einer Überarbeitung der ROV−Unterlage sein. Aufgrund der Komplexität der Problemstellungen und der Vielzahl der Betroffenheiten muss für das Gesamtvorhaben ein über das übliche Maß hinaus gehender längerfristiger Planungszeitraum vorgesehen werden. zu Frage 7: Ja.
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