Vergütung im Rahmen des Landesprogramms "Arbeit für Brandenburg"
Landtag Brandenburg Drucksache 5/2724 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1014 des Abgeordneten Andreas Büttner Fraktion der FDP Drucksache 5/2588 Vergütung im Rahmen des Landesprogramms "Arbeit für Brandenburg" Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1014 vom 21.12.2010: Vorbemerkung: Seit dem Start des Landesprogramms „Arbeit für Brandenburg“ am 01. Juli dieses Jahres betont die Landesregierung, dass die Vergütung der Arbeit der Programmteilnehmer mindestens 7,50 Euro beträgt und damit auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes liegt, den SPD und LINKE seit langem fordern. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie am 24. November 2010 wurden die Probleme in der Umsetzung des Landesprogramms kritisiert, die insbesondere darauf zurückzu- führen sind, dass es die Landesregierung verpasst hat, für eine grundsolide finanzielle Absicherung des Programms zu sorgen. In der Folge wurde erneut die Forderung laut, das Landesprogramm durch das Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ zu ersetzen. Bei der Bürgerarbeit erhalten Langzeitarbeitslose bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden eine Vergütung in Höhe von 720 Euro monatlich. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden beträgt der Monatsverdienst 1.080 Euro. Dies entspricht jeweils einer Vergütung von 9 Euro pro Stunde (Arbeitnehmer-Brutto). Der an diesem Tag anwesende Staatssekretär Prof. Dr. Schroeder wies darauf hin, dass die Bürgerarbeit nur als Begleitinstrument zum Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ in Frage käme, da das Arbeitnehmer-Netto bei der Bürgerarbeit unter der von der Landesregierung angestrebte Mindestvergütung von 7,50 Euro pro Stunde liege. Diese Argumentation wird von den Regierungsfraktionen, Minister Baaske und Prof. Schroeder öffentlich regelmäßig wiederholt. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann die Regierung bestätigen, dass es sich bei der im Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ vorgesehenen Vergütung von mindestens 7,50 Euro pro Stunde um das Arbeitnehmer-Brutto und NICHT um das Arbeitnehmer-Netto handelt? 2. Sofern es sich hierbei um das Arbeitnehmer-Brutto handelt: Wie gestaltet sich der monatliche Bruttoverdienst bei einem Beschäftigungsumfang von 30 Wochenstunden bei „Arbeit für Brandenburg“ im Verhältnis zum Brutto-Verdienst beim von CDU und FDP aufgelegten Bundesprogramm Bürgerarbeit? Datum des Eingangs: 19.01.2011 / Ausgegeben: 25.01.2011
2 3. Welche Konsequenzen für die öffentliche Kommunikation zur Vergütung beim Landes- und Bundesprogramm wird die Landesregierung aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 ziehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Darstellung in der Vorbemerkung zur Fragestellung, wonach „Bürgerarbeit“ in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie am 24.11.2010 durch Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Schröder „nur als Begleitinstrument“ des Landesprogramms „Arbeit für Brandenburg“ beschrieben worden sei, ist unzutreffend. In seinen Ausführungen hat er das Landesprogramm vielmehr als „Dach“ charakterisiert, unter dem verschiedene Ansätze öffentlich geförderter Beschäftigung, zu denen auch „Bürgerarbeit“ gehört, subsumiert werden können. „Bürgerarbeit“ steht 2011 insofern als zusätzliches Fun- dament des Landesprogramms zur Verfügung.Im Kontext der Vorbereitung der 4. Phase des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“, in der bis 01.01.2012 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Bereich zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten eingerichtet und besetzt werden können, ist zwingend zwischen den Vogaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Entlohnung der in „Bürgerarbeit“ Beschäftigten sowie der Höhe der Zuschüsse des Bundes zu den Lohnkosten zu unterscheiden. Hinsichtlich der Entlohnung hat das BMAS für Beschäftigungsverhältnisse im Umfang von 30 Wochenstunden eine Lohnuntergrenze von 900 € Arbeitnehmer-Brutto vorgegeben (bei 20 Wochenstunden Beschäftigungsumfang mindestens 600 € Arbeitnehmer-Brutto). Zur Finanzierung dieser Lohnkosten gibt das BMAS einen Festbetragszuschuss von monatlich 1.080 € bei 30 Wochenstunden Beschäftigung (bei 20 Wochenstunden 720 €), um neben dem Arbeitnehmer-Brutto auch die Kosten für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung) sowie möglicher gesetzlicher Umlagen ganz oder teilweise zu decken. Frage 1: Kann die Regierung bestätigen, dass es sich bei der im Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ vorgesehenen Vergütung von mindestens 7,50 Euro pro Stunde um das Arbeitnehmer-Brutto und NICHT um das Arbeitnehmer-Netto handelt? zu Frage 1: Ja (vgl. Nummer 4.5 der Förderrichtlinie „Arbeit für Brandenburg“, die im Internet unter www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.216150.de abgerufen werden kann). Frage 2: Sofern es sich hierbei um das Arbeitnehmer-Brutto handelt: Wie gestaltet sich der monatliche Bruttoverdienst bei einem Beschäftigungsumfang von 30 Wochenstunden bei „Arbeit für Brandenburg“im Verhältnis zum Brutto-Verdienst beim von CDU und FDP aufgelegten Bundesprogramm Bürgerabeit?
3 zu Frage 2: Ausgehend von einem Beschäftigungsumfang von 30 Wochenstunden und einer Vergütung von mindestens 7,50 € pro Stunde ergibt sich im Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ ein ArbeitnehmeBrutto pro Monat in Höhe von mindestens 945 €. Zur Berechnung dieses Betrages wurde eine Monatsarbeitszeit von 126 Stunden (21 Arbeitstage x 6 Stunden/Tag) zugrundegelegt. Auf der Grundlage des vom BMAS für die Beschäftigung bei „Bürgerarbeit“ festgelegten MindestArbeitnehmer-Brutto von 900 € pro Monat errechnet sich bei 126 Arbeitsstunden pro Monat ein Stundenlohn von 7,14 € Arbeitnehmer-Brutto (900 €/126 Stunden = 7,14 €/Stunde). Damit wird im Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ eine um 45 € pro Monat bzw. 0,36 € pro Stunde geringere Mindest-Entlohnung als im Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ erreicht. Frage 3: Welche Konsequenzen für die öffentliche Kommunikation zur Vergütung beim Landes- und Bundesprogramm wird die Landesregierung aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 ziehen? zu Frage 3: Die Landesregierung sieht mit ihren Antworten auf die Fragen 1 und 2 keinen Widerspruch zu ihren bisherigen Ausführungen zur Entlohnung bei „Arbeit für Brandenburg“ und „Bürgerarbeit“. Die Vorgaben des BMAS zum Programm „Bürgerarbeit“ können im Übrigen über das Informationsangebot des Bundes im Internet unter www.bmas.bund.de sowie www.bva.bund.de abgerufen werden.