Jugend im ländlichen Raum

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bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung, 52 Jugendliche Ausrüstungsbeihilfe für Arbeitskleidung und Geräte, 397 Jugendliche Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und 11 Jugendliche Trennungskostenbeihilfe bei getrennter Haushaltsführung sowie 11 Jugendliche Umzugskostenbeihilfe für einen Umzug wegen einer Arbeitsaufnahme. Diese Leistungen werden überwiegend als Darlehen gewährt. Mobilitätshilfen unterstützen die Aufnahme einer Beschäftigung oder den Eintritt in ein Aus- bildungsverhältnis (Quelle: Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg, Leistungen der Arbeitsför- derung). Im Rahmen der freien Förderung gem. § 10 SGB III wird seit 01.01.2001 von den brandenburgi- schen Arbeitsämtern einheitlich der “Jobbonus” in Höhe von 5.000 DM als verlorener Zuschuss gewährt. Er soll die finanzielle Belastung mindern, die durch die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des Tagespendelbereichs entsteht. Bis einschließlich Juli 2001 haben 3.832 Bran- denburgerinnen und Brandenburger hiervon profitieren können. Allerdings ist hier keine Aus- sage zum Alter möglich, da dies nicht getrennt erfasst wird. Da nach Angaben der Arbeitsämter diese Mobilitätshilfe nicht ausreicht, um junge Arbeitslose zu ermutigen, einen Arbeitsplatz außerhalb des Tagespendelbereiches anzunehmen, werden ab dem 01.01.2001 auch Mobilitätshilfen nach § 11a der Richtlinien zur Durchführung des Sofort- programms der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit gewährt, um den Jugendlichen zusätzliche Anreize zu Arbeitsaufnahme außerhalb des Wohnumfeldes von 100 Kilometern zu bieten. Im Jahr 2001 (Januar bis Juni) erhielten insgesamt 194 brandenburgische Jugendliche diese Art der Mobilitätshilfe zum Zwecke der Aufnahme einer Beschäftigung (Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit). Frage 36:        Wie hoch ist der Anteil von jungen Leuten (männlich/weiblich) in den einzelnen Landkreisen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind? Die Daten der jungen Sozialhilfeempfänger (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Ein- richtungen) sind beigefügter Übersicht (siehe Tabellen Anlage 8 - 12) zu entnehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Daten nur für die Altersgruppe der 15-25-Jährigen verfügbar sind, nicht für die 14-25-Jährigen. Für das Jahr 2000 konnten von der Landesregierung noch keine Raten berechnet werden, da die entsprechenden Bevölkerungsdaten noch nicht vorliegen. Wird die Entwicklung im Zeitverlauf betrachtet, so zeigt sich, dass die Absolutzahlen auch 2000 noch einmal gestiegen sind, die Raten (bezogen auf alle jungen Menschen im Alter von 15 bis 25) waren dagegen bereits 1999 gegenüber 1998 leicht rückläufig. Davor (1995-1998) sind auch die Raten gestiegen. In der regionalen Differenzierung zeigen sich 1999 überdurchschnittlich hohe Raten zum einen bei den kreisfreien Städten (Ausnahme: Potsdam), zum anderen bei einigen Landkreisen an der Peripherie des Landes (Uckermark, Oberspreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin). Im Geschlechtervergleich zeigt sich die deutlich stärkere Betroffenheit junger Frauen; eine besondere Risikogruppe stellen dabei vermutlich allein erziehende Mütter dar.
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Frage 37:              Wie hoch ist der Anteil von jungen Leuten (männlich/weiblich) in den einzelnen Landkreisen, die als Langzeitarbeitslose gelten? Bestand an arbeitslosen Jugendlichen insgesamt, langzeitarbeitslosen (arbeitslos länger als 1 Jahr) Jugendlichen insgesamt, Frauen und Männer (unter 25 Jahren) sowie deren Anteil an allen arbeitslosen Jugendlichen; Land Brandenburg, Stichtag September 2000: September 2000 Kreise                             arbeitslose         langzeitarbeitslose Jugendliche                   Anteil an allen Jugendliche                                                              arbeitslosen Jugendlichen insgesamt        insgesamt         insgesamt        weiblich                        1) in Prozent Dahme-Spreewald                      1.229              47                20              27                   3,8 Elbe-Elster                          1.519              93                50              43                   6,1 Oberspreewald-Lausitz                1.873             131                62              69                   7,0 2) Spree-Neiße                          3.232             260               127             133                   8,0 Barnim                               1.925              97                60              37                   5,0 Uckermark                            2.023              99                44              55                   4,9 Märkisch-Oderland                    2.151              83                53              30                   3,9 3) Oder-Spree                           2.946             108                44              64                   3,7 Havelland                            1.472              76                42              34                   5,2 Oberhavel                            1.926             109                51              58                   5,7 Ostprignitz-Ruppin                   1.265              59                24              35                   4,7 Prignitz                             1.033              57                30              27                   5,5 4) Potsdam-Mittelmark                   3.867             156                83              73                   4,0 Teltow-Fläming                       1.350              88                44              44                   6,5 Land Brandenburg                    27.811            1.463              734             729                   5,3 Quelle:      Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg. In den Statistiken des LAA werden die kreisfreien Städte mit den Landkreisen, in denen sie liegen, zusammengefasst. Im September 2000 waren im Land Brandenburg 1.463 Jugendliche unter 25 Jahren langzeit- arbeitslos. Davon waren 734 männlich und 729 weiblich. (Ein Anteil an der Bevölkerung in der jeweiligen Region konnte nicht ausgewiesen werden, da vom Landesbetrieb für Datenver- arbeitung und Statistik noch keine Bevölkerungszahlen für 2000 veröffentlicht wurden.) Insgesamt ist festzuhalten, dass die Betroffenheit der arbeitslosen Jugendlichen durch Langzeit- arbeitslosigkeit im Vergleich mit allen Arbeitslosen deutlich unterproportional ist. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen liegt bei 38,8 Prozent. Bezogen auf die arbeitslosen Jugendlichen liegt er lediglich bei 5,3 Prozent. 1) in der jeweiligen Region 2) einschließlich Cottbus Stadt 3) einschließlich Frankfurt (Oder) 4) einschließlich Brandenburg und Potsdam Stadt
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Frage 38:         Wie stellt sich der Zusammenhang zwischen Ausbildungsabschlüssen (schulisch und beruflich) und der Arbeitslosigkeit Jugendlicher in den jeweiligen    Lan dkr ei- sen dar ? Diese Frage ist von der Landesregierung nicht umfassend beantwortbar. Der Verbleib der Jugendlichen nach der Ausbildung wird - wie schon in der Antwort zur Großen Anfrage 27 der Fraktion der PDS auf die Frage 20 dargestellt - nicht erfasst. Nur bei in Auftrag gegebenen Studien oder Evaluationen sind auch Verbleibsdaten erhoben worden. In den von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Studien “ Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg”, Ergebnisse der ersten bis fünften Welle des Betriebspanels in Brandenburg - erarbeitet von der SÖSTRA Sozialökonomische Strukturanalysen GmbH Berlin in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit - wird ein sich in den letzten Jahren vollziehender Abwärtstrend bei der Übernahme von Auszubildenden nach abgeschlossener Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis konstatiert. Wurden im Land Brandenburg im Jahr 1999 noch 50% der Jugendlichen vom Ausbildungs- betrieb nach erfolgreichem Abschluss der Lehre eingestellt, waren es im Jahr 2000 nur noch 39%. Die Durchschnittswerte für Ostdeutschland betrugen im genannten Zeitraum 48% bzw. 46%. Bei öffentlich voll finanzierten Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Ausbildungsplatz- programme Ost lässt die Landesregierung die Programme evaluieren. Eine erste Verbleibs- untersuchung der Absolventen des Kooperativen Modells mit Prüfungszeitraum Sommer 2000 liegt mit dem von Wissenschaftlern der Freien Universität Berlin (FU) im Ergebnis einer Evalua- tion des Kooperativen Modells erstellten zweiten Zwischenbericht vom Juni 2001 vor. Ergeb- nisse einer Verbleibsanalyse von 125 Teilnehmer/innen (davon 27% duales System) des Ausbildungsjahrgangs 1997 werden hier dargestellt. Vier Wochen nach der Abschlussprüfung hatten 19,8% der Auszubildenden des Kooperativen Modells gegenüber 32,4% des dualen Systems eine Anstellung vorzuweisen. Sechs Monate nach erfolgter Abschlussprüfung hat sich das Bild grundlegend geändert, 41,8% bzw. 41,2% der jeweiligen Gruppen wiesen Beschäfti- gungsverhältnisse auf. Die FU ist bereits von der Landesregierung Brandenburg mit einer Anschlussevaluation betraut worden. Ergebnisse über die Verbleibsanalysen werden in den Jahren bis 2003 laufend vor- gelegt werden. Auch die betriebsnahen Plätze werden ab diesem Jahr durch das PIW-Progress- Institut für Wirtschaftsförderung GmbH Bremen evaluiert und auch in diesem Rahmen Verbleibs- analysen erstellt. Ergebnisse können erst zur gegebenen Zeit präsentiert werden. Das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg erfasst jeweils im September des Jahres Struktur- merkmale der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren. Vor Arbeitslosmeldung waren in betrieblicher oder sonstiger Ausbildung im Jahr 1996 18,3% und im Jahr 2000 17,2% der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren. Insbesondere die jungen Frauen haben Übergangs- probleme von der Ausbildung in die Beschäftigung. Im Jahr 2000 betrug der Anteil der weibli- chen Jugendlichen 20,0%, der der männlichen Jugendlichen 15,3% der arbeitslosen Jugendli- chen unter 25 Jahren. Die nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Entwicklung des Anteils der vor der Arbeitslosmeldung in betrieblicher oder sonstiger Ausbildung befindlichen Jugendlichen unter 25 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen Jugendlichen dieser Altersgruppe sowie auch eine geschlechtsspezifische Differenzierung seit dem Jahr 1997.
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Arbeitslose Jugendliche im Land Brandenburg, die sich vor ihrer Arbeitslosmeldung in einem betrieblichen oder sonstigen Ausbildungsverhältnis befanden, Stand: September des jeweiligen Jahres 1996             1997          1998          1999         2000 jugendliche Arbeitslose                              18.404           24.074       24.726        25.960        27.811 unter 25 Jahre insgesamt davon:           Frauen                          keine Angaben        11.242       10.703        11.421        11.301 Männer                          keine Angaben        12.832       14.023        14.539        16.510 vor Arbeitslosmeldung in betriebli-                   3.363            3.558        4.470         4.358         4.785 cher/sonst. Ausbildung insgesamt davon:           Frauen                          keine Angaben         1.899        2.311         2.205         2.265 Männer                          keine Angaben         1.659        2.159         2.153         2.520 vor Arbeitslosmeldung in betriebli-                   18,4              14,8         18,1          16,8          17,2 cher/sonst. Ausbildung in Prozent der arbeitslosen Jugendlichen in der jeweili- gen Gruppe davon:           Frauen                          keine Angaben          16,9         21,6          19,3          20,0 Männer                          keine Angaben          12,9         15,4          14,8          15,3 Quelle: Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg, Strukturmerkmale der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren; September 1996 bis September 2000 Landkreisbezogen liegen keine Ergebnisse vor, weil die Erhebungen nicht landkreisbezogen erfolgten. Frage 39:           Welche Strategie entwickelt die Landesregierung, um dem Problem der Abwan- derung von jungen Leuten zu begegnen? Mehrfach ist zur Abwanderung von Jugendlichen zur Ausbildung in andere Bundesländer und zu den diesbezüglichen Maßnahmen der Landesregierung im Landtag schon Stellung genom- men worden, so z.B. im Rahmen der Fragestunde zur 25. Landtagssitzung am 15. November 2000 und zu den dortigen Antworten der Landesregierung auf die mündlichen Fragen 451 und 454. Die Chancen, junge Menschen in Brandenburg zu halten, sind im Wesentlichen abhängig von solchen Faktoren wie Lebensqualität einschließlich der Freizeitangebote, sozialem Zusammen- halt und vor allem Berufs- und Ausbildungschancen. Die Landesregierung Brandenburg unternimmt - wie in der Antwort zu Frage 10 ausführlich dargelegt - seit geraumer Zeit gemeinsam mit der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit erhebliche Anstrengungen, jedem ausbildungswilligen Jugendlichen, der zu Beginn eines Ausbildungsjahres keinen betrieblichen Ausbildungsvertrag abschließen konnte, einen Aus- bildungsplatz im Land Brandenburg anzubieten. Sie stimmt dabei ihre Maßnahmen eng und vertrauensvoll mit den Kammern sowie den Sozialpartnern ab, um jungen Menschen eine Perspektive im Land anzubieten. So konnten seit 1993 allein durch die Anstrengungen von Bund und Land über 34.000 zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten werden. Diese Aktivitäten werden fortgesetzt.
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Die Kampagne “Schnurstracks los”, an der mehrere Ressorts beteiligt sind, ermuntert junge Leute mit Hochschulreife dazu, ihre Startposition für das Berufsleben zu verbessern, indem sie ohne Umweg ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule beginnen. Dies hilft gleichzeitig, die Konkurrenz um die knappen Ausbildungsplätze im dualen System zu verringern. Die Arbeitsmarktsituation im Lande lässt es grundsätzlich nicht zu, dass alle jungen Menschen, die ohne Ausbildungsabschluss oder nach Abschluss einer Ausbildung (an der zweiten Schwel- le) auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, diesen umstandslos hier finden. Die Landes- regierung fördert den Berufseinstieg junger Arbeitsloser. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen wird zusätzliche Initiativen für Jugendliche beim Übergang in den Arbeitsmarkt anbieten. Pro Arbeitsamtsbezirk soll ein Angebot geschaffen werden, das Jugend- lichen die individuelle Betreuung, die in eine Berufswegplanung münden soll, sowie die Beglei- tung bei den ersten Umsetzungsschritten ermöglicht. Ein entsprechender Ideenwettbewerb soll im IV. Quartal diesen Jahres gestartet werden. Weiterhin sind Angebote in Planung, die die wachsende Zahl der jugendlichen Sozialhilfeempfänger/innen mit schlechtem oder ohne Schulabschluss gezielt durch Qualifizierung auf einen Berufseinstieg vorbereiten. Im Rahmen des Modellprojekts „Enterprise“ wird jungen Existenzgründer/innen im Alter von 18 - 27 Jahren vor, während und nach der Gründung Unterstützung gewährt. Sie erhalten individuell zugeschnittene Gründungsberatung sowie Qualifizierungsangebote, die ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Zudem können sie einen rückzahlbaren Gründungszuschuss in Höhe von bis zu 12.000 DM beantragen. Die Landesregierung hat sich eingesetzt für die Fortsetzung des Jugendsofortprogramms der Bundesregierung und bemüht sich in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern darum, dass die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient an der zweiten Schwelle eingesetzt werden. Die Landesregierung sieht im Übrigen in einer „normalen” Pendlerbewegung, die sich aus den Berufswünschen der Jugendlichen und dem Angebot an Ausbildung und Arbeit in anderen Regionen ergibt, für die Wirtschaftsregion Brandenburg noch keine gravierenden Probleme. In einzelnen Regionen droht der übliche Mobilitätsgrad allerdings überschritten zu werden. Die Landesregierung stimmt mit der brandenburgischen Wirtschaft daher darin überein, dass mithilfe von so genannten “Abwanderungsprämien” der Wegzug ostdeutscher bzw. brandenbur- gischer Jugendlicher oder Fachkräfte landesseitig nicht noch gefördert werden sollte. Frage 40:         Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die finanzielle Förderung der Arbeitsplatzsuche in den westlichen Bundesländern durch das Arbeitsamt? Die Landesregierung erkennt an, dass die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit mit der überregionalen Vermittlung das im SGB III festgeschriebene Ziel verfolgen, für den über- regionalen Ausgleich am Arbeitsmarkt zu sorgen. Hervorzuheben ist, dass sich die Möglich- keiten der Förderung der Mobilität im Rahmen der Freien Förderung gemäß § 10 SGB III (Job- Bonus) wie auch im Rahmen des Jugendsofortprogramms ausdrücklich an Arbeitslose, nicht jedoch an Ausbildungsplatzsuchende richten. Zudem macht sie darauf aufmerksam, dass die Mobilitätsförderung nicht nur bei Abwanderung aus dem Land Brandenburg in die prosperieren- den süddeutschen Bundesländer, sondern generell bei Arbeitsaufnahme außerhalb des Ta- gespendelbereichs gewährt werden kann, d.h. konkret, wenn der Beschäftigungsort mehr als 100 km oder mehr als 1 1/2 Stunden Fahrzeit vom ursprünglichen Wohnort entfernt ist. Für die Beurteilung der Effizienz dieser Förderung fehlen Angaben darüber, in welchem Umfang die Mobilitätsförderung Mitnahmeeffekte erzeugt. Die Landesregierung bedauert, dass die
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Mobilitätsförderung zur Abwanderung junger Fachkräfte beiträgt, für die mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt auch im Land Brandenburg voraussichtlich eine erhebliche Nachfrage bestehen dürfte. Gleichzeitig hält sie es für eine individuell richtige Entscheidung, statt hier im Land arbeitslos zu sein und dadurch Qualifikationsverluste und soziale Ausgrenzung zu erleiden, Einkommens- und Qualifizierungschancen anderorts zu ergreifen. Die zunehmende Lebens- qualität im Lande und die auch bei Abwanderung zumeist bestehen bleibenden Bindungen an Land und Leute dürften die Rückkehr bei einem entsprechenden Arbeitsplatzangebot und sich entspannender Lage auf dem Arbeitsmarkt erleichtern. Dies bestätigt die für den 2. Landes- jugendbericht in Auftrag gegebene Studie. Sie belegt auch, dass junge Menschen aufgrund von Bildungs- und Ausbildungsprozessen die Region nur zeitweise verlassen, um dann nach Abschluss der Ausbildung wieder zurückzukehren. Für die Landesregierung steht die Erhöhung der Beschäftigung nach wie vor im Mittelpunkt ihrer Politik. Für die Rückkehrbereitschaft wird eine wesentliche Rolle spielen, ob die im Land Brandenburg erzielbaren Arbeitseinkommen eine Angleichung an das West-Niveau erfahren. Frage 41:         Die ländlichen Räume Brandenburgs mit ihrer zum Teil dünnen Besiedlung machen eine Vernetzung der Kinder- und Jugendarbeit auf allen Gebieten notwendig. Wie schätzt die Landesregierung die Qualität der Vernetzung und Kooperation von Jugendamt, freien Trägern, Sozialarbeitern und anderen Beratungs- und Betätigungsangeboten ein? Die Qualität der Vernetzung hat sich in den vergangenen Jahren auf den verschiedenen Handlungsebenen spürbar verbessert. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Frage 42:         Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der Berlin-Brandenburgischen Landjugend e. V. und welche Möglichkeiten nutzt die Landesregierung, diesen Verein zu unterstützen? Die Berlin-Brandenburgische Landjugend e.V. (B.B.L.) ist ein Jugendverband, der sich als Sprachrohr der Jugend im ländlichen Raum versteht. Entsprechend seiner Satzung setzt der Verband seine Schwerpunkte: -       Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum, -       Verbesserung der Lebenssituation der Jugend des ländlichen Raumes durch politisches Engagement und offene Jugendarbeit, -       Förderung kultureller Interessen, -       Unterstützung selbst organisierter und verwalteter Jugendarbeit, -       Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Jugendverbänden im In- und Ausland, -       Zusammenarbeit mit anderen Trägern von Jugend- und Bildungsarbeit, -       militaristischen, nationalistischen, rassistischen, rassendiskriminierenden und antidemo- kratischen Tendenzen entgegenwirken. Diese Aufgaben versucht der Verband, durch offene Angebote in der Jugendarbeit umzusetzen. Zielgruppen sind dabei Jugendliche im Alter zwischen 14 und 26 Jahren, wobei zunehmend jüngere Altersgruppen die Jugendarbeit frequentieren. Die B.B.L. zählte im vergangenen Jahr etwa 1000 Mitglieder und ist vorwiegend in den Land- kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Märkisch-Oderland, Havelland, Potsdam- Mittelmark, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße aktiv. Insgesamt betreute die B.B.L. im vergangenen Jahr 60 Jugendeinrichtungen im ländlichen Raum Brandenburgs. Wöchentlich nutzen etwa 4.000 Kinder und Jugendliche die Jugendklubs,
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25.000 Kinder und Jugendliche zusätzlich die Discos, Konzerte und andere Kinder- und Jugend- veranstaltungen des Verbandes. Neben der Jugendclubbetreuung, der Jugendarbeit und der Vermittlung bei Konflikten zwischen Gemeinden und Jugendgruppen bietet der Verband eine Reihe von Veranstaltungen der politischen Bildung an. Im Vordergrund steht die Ausbildung von Jugendgruppenleitern, um die ehrenamtliche Struktur in den Clubs zu stärken. Weitere Angebote beziehen sich auf Wochen- endfahrten und Exkursionen, z.B. zur Internationalen Grünen Woche nach Berlin, zur Branden- burgischen Landwirtschaftsausstellung in Paaren/Glien und zu vielen anderen Zielen. In der Zukunft will der Verband die agrarpolitischen Angebote verstärken, allerdings sind dem Engagement der B.B.L. durch das Fehlen von Fachreferenten enge Grenzen gesetzt. Einen wichtigen Aspekt in der Arbeit nehmen die Kontakte zur polnischen Landjugend (ZMW) in der Region Poznan ein, es gibt enge Partnerschaftsbeziehungen und in jedem Jahr finden etwa 4 deutsch-polnische Seminare und zwei Kinder- und Jugendaustausche statt. Dieses vielfältige Leben versucht die B.B.L., durch Information, Beratung, Betreuung von Jugendgruppen und Vernetzung sowie den Austausch von Informationen über die verschieden- sten Medien, über Fax oder ihre kleine Zeitung oder aktuell einen SMS-Service und über das Internet zu unterstützen. Die B.B.L. wird aus dem Landesjugendplan im Rahmen der Regularien für die im Landes- jugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände gefördert, d.h., der Hauptausschuss des Landesjugendrings beschließt über die im Rahmen des Zentralstellenverfahrens um- zusetzende Verteilung der zur Verfügung gestellten Landesmittel. Das Zentralstellenverfahren kommt in den Förderbereichen Außerschulische Jugendbildung, Internationale Begegnung, Fortbildungsveranstaltungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Großveranstaltungen, Maßnahmen und Arbeitsmittelbeschaffung sowie Personal- und Ver- waltungskosten an die dem Landesjugendring angehörenden Jugendverbände und Organisa- tionen. Im Rahmen des Zentralstellenverfahrens stehen dem Landesjugendring im Jahr 2001 insgesamt 3.322.000 DM zur Verteilung an die Mitgliedsverbände zur Verfügung. Daneben erhält die B.B.L. für einzelne Projektvorhaben im Wege von Einzelentscheidungen Förderungen aus verschiedenen Ressorts der Landesregierung, z.B.: -        Im Jahr 2000 erhielt die B.B.L. aus Lottomitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 10.000 DM für die Ausstattung mehrerer Jugendclubs mit Multimediasyste- men. -        Die B.B.L. erhält vom Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumplanung eine Zuwendung für die „Koordinierungsstelle für Projektarbeit der Landjugend“, im Jahr 2001 in Höhe von 100.000 DM. -        Die B.B.L. erhält vom Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumplanung im Jahr 2001 eine Zuwendung für die „Ausstattung und Renovierung von Jugend- clubs“ in Höhe von 50.000 DM. -        Die B.B.L. hat im Jahr 2001 aus Lottomitteln der Landesregierung 30.000 DM für zwei Ferienlager mit Kindern und Jugendlichen aus den von der Flut betroffenen Regionen erhalten. -        Der B.B.L. wurde im Frühjahr 2001 für das laufende Jahr die Kofinanzierung von zwei SAM-Stellen im Rahmen der Gemeinsamen Richtlinie über die Gewährung von Zu- wendungen für Strukturanpassungsmaßnahmen nach § 272 ff. in Verbindung mit § 415 SGB III bewilligt, die aus einem von einem Jugendamt nicht ausgenutzten SAM- Kontingent zur Verfügung gestellt werden konnten. Ideelle Unterstützung erhält die B.B.L. im Rahmen ihrer „48-Stunden-Aktion“, die in den ver- gangenen Jahren mehrmals vom Minister für Bildung, Jugend und Sport sowie von anderen
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Mitgliedern der Landesregierung besucht worden ist. Die Berlin-Brandenburgische Landjugend (B.B.L.) entwickelt sich zu einem wichtigen freien Träger der Jugendarbeit im ländlichen Raum Brandenburgs. Ihre Arbeit als Jugendverband wird als eine wichtige Möglichkeit für junge Menschen aus ländlichen Gebieten eingeschätzt, sich für ihre Interessen zu engagieren. Frage 43:        Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Unterstützung des Landesjugendringes im ländlichen Raum? Zur Förderung aus dem Landesjugendplan und der Förderstruktur wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. Auch die anderen Jugendverbände haben Angebote im ländlichen Raum. Frage 44:        Wie hoch ist der Anteil Jugendlicher an der Zahl der Abgeordneten in den Kom- munalvertretungen? Wie hat sich dieser Anteil in den Wahlperioden seit 1990 entwickelt? Es gibt keine Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren als Abgeordnete in Kommunalvertretun- gen, weil sie weder das aktive noch das passive Wahlrecht besitzen. Über Jugendliche im Alter von 18-25 Jahren liegen keine Angaben vor; das Alter der Abgeordneten in Kommunalver- tretungen wird generell nicht erfasst. Frage 45:        Wie hat sich das Engagement (wenn möglich Mitgliedschaft) Jugendlicher in Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen, freiwilligen Feuerwehren und auf weite- ren vergleichbaren Tätigkeitsfeldern seit 1990 entwickelt? Da das beschriebene freiwillige Engagement von Jugendlichen nicht meldepflichtig ist, kann diese Frage nicht erschöpfend für alle Bereiche ehrenamtlichen Engagements von Jugendlichen und für Jugendliche beantwortet werden. Junge Menschen engagieren sich vielfach, ohne Mitglieder in Vereinen oder Verbänden zu werden, z. B. in den Clubräten der Jugendclubs. Dieses Engagement soll im Rahmen einer Clubrätetagung vom 09.-11.11.2001 im Jugend- bildungszentrum Blossin, die mit Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gefördert wird, gewürdigt werden. Der Landesregierung liegen zur Entwicklung des Engagements Jugendlicher in Vereinen, Verbänden etc. folgende Daten vor: Die Entwicklung der Mitgliederzahlen wird von den meisten Jugendverbänden und aus diesem Grunde auch durch den Landesjugendring nicht systematisch erfasst. Die Zahl der Mitglieder der Jugendverbände, die im Landesjugendring organisiert sind, beträgt ca. 350.000. Insbesondere die Jugendverbände, deren Profil einen ausgeprägten Themen- bzw. Aktivitäten- bezug hat, wie beispielsweise Johanniter-Jugend, DLRG-Jugend, Naturschutzjugend, Jugend- feuerwehr und Pfadfinderverbände, berichten von einem stetigen, teilweise starken Zuwachs der Mitgliederzahl. In entlegeneren Gemeinden und Dörfern stellen die Angebote der Jugend- verbände oftmals die einzige, direkt am Ort befindliche Freizeitmöglichkeit dar. In den Berlin nahen Regionen, die einen starken Bevölkerungszuwachs aus Berlin oder den alten Bundeslän- dern verzeichnen, werden zudem Gruppen von früher in der Herkunftsregion Aktiven aufgebaut. Für die nachfolgenden Vereine und Verbände liegen konkrete Angaben vor:   Landesfeuerwehrverband Brandenburg
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Die Mitgliederzahl der Jugendfeuerwehren im Land Brandenburg stieg von 1992 bis 2000 von 2.530 auf 16.148. Aus den Jahren 1990 und 1991 sind keine Angaben vorhan- den.           Landessportbund Brandenburg Waren es 1990 bei insgesamt ca. 262.000 Mitgliedern im Landessportbund Brandenburg fast 63.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren (24 %), so waren es im Jahr 2000 fast 95.000 Kinder und Jugendliche bei insgesamt ca. 278.000 Mitgliedern in der Dachorganisation des organisierten Sports (34 %). Da-rüber hinaus engagiert sich ein großer Teil Jugendlicher im Kreis der ca. 30.000 ehrenamtlichen Übungsleiter im organisierten Sport des Landes.           Brandenburg.Johanniter-Unfall-Hilfe Die Zahl der jugendlichen Mitglieder stieg von 1990 bis 2001 von 0 auf 800.           Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft Die Zahl der jugendlichen Mitglieder stieg von 1992 bis 2000 von 506 auf 1.024. Aus den Jahren 1990 und 1991 sind keine Angaben vorhanden.           Deutsches Rotes Kreuz Die Zahl der jugendlichen Mitglieder stieg von 1990 bis 2000 von 1.600 auf ca. 2.000.           Arbeiter-Samariter-Bund Die Zahl der jugendlichen Mitglieder stieg von 1990 bis 2001 von 468 auf 1.325. Malteser Hilfsdienst Die Malteser haben im Land Brandenburg derzeit keine Jugendgruppe aktiviert. Der Aufbau von Schulsanitätsdiensten in Potsdam, Werder und Wriezen ist für dieses Jahr geplant. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Landesverband Berlin/Brandenburg/Sachsen-Anhalt) Die Zahl der jugendlichen Mitglieder im Land Brandenburg stieg von 1990 bis 2001 von 0 auf 127. In der Studie „Lebenslagen und -perspektiven junger Menschen in ländlichen Regionen des Landes Brandenburg“ des DJI und des IFK, die für den 2. Kinder- und Jugendbericht erarbei- tet wurde, wurde auch ehrenamtliches Engagement junger Menschen untersucht. Danach gibt es sowohl aufseiten der Jugendlichen als auch der Erwachsenen eine vergleichsweise große Bereitschaft, sich zu engagieren. Es wird davon ausgegangen, dass dafür vielfach auch Verbundenheit mit der Region ausschlaggebend ist. An dieser Einschätzung wird sicht- bar, dass die Vereine für das dörfliche Leben insgesamt eine wichtige Rolle spielen. Indem die Eltern ihre Kinder mit in die Vereine hineinnehmen, werden sie mit in das Dorfleben inte- griert. Diese Integration bezieht sich vor allem auf die Sicherung der sozialen Beziehungen und Bindungen auf dem Dorf. Das steht anderslautenden Einschätzungen gegenüber, die von einer Auflösung dieser Dorfzentrierung bei vielen Vereinen sprechen. Erstmals liegen mit einer vom BMFSFJ (Kohlhammer, Stuttgart, 2000) geförderten Untersu- chung „Freiwilliges Engagement in Deutschland – Ergebnisse der Repräsentativerhebung zu Ehrenamt, freiwilliger Arbeit und bürgerschaftlichem Engagement“ wissenschaftlich gesicher- te Zahlen über die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor. Diese erste bundesweite Studie stellt die notwendigen Diskussionen um eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements in seinen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine gesicherte Grundlage: 34 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Verbänden, Initiativen und Projekten. Ein weiteres Drittel ist aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch ehrenamtliche Aufgaben zu über- nehmen. Damit sind insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Das freiwillige Engagement ist damit erheb-
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lich größer als bisher angenommen. Bislang wurde es auf 18 Prozent geschätzt und hätte damit erheblich unter dem Mobilisierungsgrad vergleichbarer Länder in Europa und Amerika gelegen. Die Untersuchung zeigt: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutsch- land ist groß und durchaus mit anderen Ländern vergleichbar. Dieses Engagement ist in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen unterschiedlich verteilt. Sport und Bewegung, Engagement in Schule, Kindergarten und Kirche sind die at- traktivsten Betätigungsfelder, während das soziale und politische Ehrenamt weit weniger gefragt ist. Auch wenn das ehrenamtliche Engagement - so die Studie - in den neuen Bundesländern - durch die wendebedingten Brüche, die geringere kirchlich-religiöse Basis, das geringere politische Interesse, die ökonomische Situation mit der höheren Arbeitslosigkeit usw. - noch deutlich hinter dem der alten Bundesländer zurückbleibt (28 % in den neuen und 35 % in den alten Bundesländern; Baden-Württemberg mit 40% an erster Stelle und Brandenburg mit 28% an zweitletzter Stelle vor Berlin mit 24%) ist das Potenzial derer, die an einem freiwilligen Engagement interessiert sind, in den neuen und in den alten Ländern mit 27% gleich hoch. Jugendliche im Alter von 14 - 24 Jahren sind eine besonders aktive Altersgruppe. Zum einen ist die Aktivität im Sinne des „Mitmachens“ in Vereinen, Gruppierungen und Projekten stärker ausgeprägt als in allen anderen Altersgruppen. Zum anderen ist auch die Zahl der ehren- amtlich Engagierten mit 37 % sehr hoch. Dennoch sind deutliche Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern festzustellen: Aktuelles und potenzielles Engagement aktuell Engagierte        am Engagement Interessierte       nicht Interessierte alte Länder     neue Länder    alte Länder      neue Länder alte Länder     neue Länder bis 19 Jahre       40 %           32 %             39 %            45 %        21 %             23 % zu Frage 46: Vor welche zentralen jugendpolitischen Aufgaben sieht sich die Landesregie- rung gestellt? Die Berücksichtigung der Besonderheit der Lebenssituation junger Menschen in ländlichen Regionen hat bei der Ausgestaltung der Jugendpolitik große Bedeutung. Deshalb ist die Situation der jungen Menschen in ländlichen Regionen in den Mittelpunkt des 2. Kinder- und Jugendberichts gestellt worden, der am 08.09.1998 verabschiedet und dem Landtag vor- gelegt wurde (Landtagsdrucksache Nr. 2/5664). Als Anlage ist dem 2. Kinder- und Jugendbe- richt die Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts und des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung "Lebenslagen und -perspektiven junger Menschen in ländlichen Regionen des Landes Brandenburg" beigefügt. Im Teil I sind unter Ziffer 3.1 des Berichts die jugendpolitischen Grundsätze der Landesregie- rung zusammengefasst. Unter Ziffer 4 (Teil II) werden die allgemeinen Herausforderungen und Perspektiven der Jugendpolitik und der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt. Beides hat nach wie vor Aktualität. Es werden die zentralen jugendpolitischen Aufgaben der Landes- regierung beschrieben und die Strategien und Schwerpunkte der Jugendpolitik ausgeführt. Frage 47          Welche ressortübergreifenden Aufgaben müssen durch die Landesregierung und 48:           in Angriff genommen werden, um die Chancen für Jugendliche auf gesell- schaftliche Integration im ländlichen Raum Brandenburgs deutlich zu verbes- sern? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, um einem Auseinanderklaffen
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