Ausbildungsunwillige und ausbildungunfähige Jugendliche im Land Brandenburg

/ 2
PDF herunterladen
Landtag Brandenburg                       Drucksache   3/2002 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 757 der Abgeordneten Birgit Fechner Fraktion der DVU Landtagsdrucksache 3/1845 Ausbildungsunwillige und ausbildungsunfähige Jugendliche im Land d Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 757 vom 12.10.2000: Der Landesausschuss für Berufsbildung hat auf seiner Sitzung am 13. Juli 2000 die aktuellen Zahlen eingehend erörtert. Aufgrund der Erfahrungen der Entwicklung in den Vorjahren schätzte er ein, dass sich bis zum Beginn des Ausbildungsjahres die Ausbil- dungsplatzlücke real auf ca. 6.000 Ausbildungsplätze verringern werde. Durch die Bereitstellung von mehr betrieblichen Ausbildungsplät- zen sowie von 5.900 Ausbildungsplätzen, die die Landesregierung z.T. gemeinsam mit dem Bund, z.T. alleine im Ausbildungsplatz- programm Ost 2000 zur Schließung der Ausbildungsplatzlücke fi- nanziert, werde es möglich sein, jedem bei einem der Brandenbur- ger Arbeitsämter gemeldeten ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen die Chance einer beruflichen Ausbildung zu geben. Ich frage die Landesregierung: 1.   Wie definiert die Landesregierung den Begriff "ausbildungs- unwillige Jugendliche"? 2.   Wie viele ausbildungsunwillige und ausbildungsunfähige Jugendliche gibt es nach den Erkenntnissen der Landesregie- rung (Stand: 30.09.2000)? 3.   Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die unter 1. bis 2. genannten ausbildungsunwilligen Jugendli- chen zu motivieren, einen Ausbildungsplatz anzunehmen? Datum des Eingangs: 14.11.2000 / Ausgegeben: 20.11.2000
1

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Ausbildungswillig sind alle diejenigen Jugendlichen, die sich durch eigene Suchaktivitäten oder durch die Meldung beim Ar- beitsamt um einen Ausbildungsplatz bemühen. Alle anderen Jugend- lichen streben offenbar andere Berufs- und Lebensperspektiven an. Die Definition “ausbildungsunwillig” trifft hier nicht zu. zu Frage 2: Etwa 40 % der Absolventinnen und Absolventen der 10. Klassen und 70 % der 13. Klassen streben keine Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf an. zu Frage 3: Die Grundlagen für eine zukunftsorientierte individuelle Berufs- wahlentscheidung werden im Rahmen des Faches Arbeitslehre an den Schulen sowie durch die Berufsberatung der Arbeitsämter gelegt. Zusätzlich gibt es Projekte zur Unterstützung der Übergangsphase von der Schule in die Berufsausbildung.
2