Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners im Land Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 5/683 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 189 des Abgeordneten Dieter Dombrowski CDU-Fraktion Drucksache 5/517 Wortlaut der Kleinen Anfrage 189 vom 25.02.2010 Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners im Land Brandenburg Der ursprünglich von der Iberischen Halbinsel stammende Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) kommt bevorzugt in warm-trockenen Regionen vor und bevorzugt die lichten Bereiche der Eichenwälder bzw. Eichenmischwälder. Mittlerweile verbreitet sich die Schmetterlingsart aber auch im Land Brandenburg stark. Die über fünf Zentimeter langen Raupen können die Eichenbestände durch Laubfraß derart stark dezimieren, dass bei mehrjährigem Befall die Bäume absterben. Zudem besitzen die Raupen des Eichenprozessionsspinners ab dem dritten Raupenstadium Brennhaare, die beim Menschen durch Kontakt mit den Brennhaaren z. B. zu Raupen-Dermatitis oder beim Einatmen der Brennhaare zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten oder Asthma führen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Gebieten des Landes Brandenburg breitete sich der Eichenprozessionsspinner in den vergangenen fünf Jahren besonders stark aus (bitte nach einzelnen Jahren separat ausweisen)? 2. Wie groß sind die unter Frage 1) genannten Gebiete, die vom Befall durch den Eichenprozessionsspinner gekennzeichnet sind? 3. Wie schätzt die Landesregierung die gesundheitliche Gefährdung der Bürger durch den Eichenprozessionsspinner in den Regionen mit großen Populationsdichten ein? 4. Welche Methoden (mechanisch und unter Einsatz von Pestiziden) zur Eindämmung und Bekämpfung der Eichenspinnerpopulation werden bei kritischen Populationsdichten in den Schwerpunktgebieten im Land Brandenburg angewendet? 5. Inwieweit werden die Bürger und Waldspaziergänger in den stark vom Eichenprozessionsspinner befallenen Gebieten auf die gesundheitliche Gefahr, die von den Raupen des Eichenprozessionsspinners ausgeht, hingewiesen? Datum des Eingangs: 23.03.2010 / Ausgegeben: 29.03.2010
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Gebieten des Landes Brandenburg breitete sich der Eichenprozessionsspinner in den vergangenen fünf Jahren besonders stark aus (bitte nach einzelnen Jahren separat ausweisen)? Frage 2: Wie groß sind die unter Frage 1. genannten Gebiete, die vom Befall durch den Eichenprozessionsspinner gekennzeichnet sind? Zu Frage 1 und 2: In den vergangenen fünf Jahren wurden folgende Befallsgebiete in Wäldern festgestellt: Jahr Landkreis/kreisfreie betroffene Gebiete betroffene Fläche Stadt 2 Potsdam-Mittelmark Dahlen 30 ha 004 Oberhavel Oberkrämer einzelne Vorkommen Potsdam einzelne Vorkommen 2 Oberhavel Oberkrämer 10 ha 005 2 Potsdam-Mittelmark Dahlen 45 ha 007 Lehnin 3 ha Treuenbrietzen 10 ha Oberhavel Oberkrämer 170 ha Havelland Döberitzer Heide Keine Angabe Friesack/Zootzen 3 ha Ostprignitz-Ruppin Neustadt 3 ha Prignitz Gadow einzelne Vorkommen 2 Oberhavel Oberkrämer 150 ha 008 Liebenwalde einzelne Vorkommen Potsdam einzelne Vorkommen Potsdam-Mittelmark Dahlen 45 ha Ferch 25 ha Wiesenburg 5 ha Treuenbrietzen 90 ha Havelland Finkenkrug 20 ha Friesack/Zootzen 5 ha Ostprignitz-Ruppin Neustadt 3 ha Prignitz Gadow 5 ha 2 Oberhavel Oberkrämer 5 ha 009 Liebenwalde einzelne Vorkommen Potsdam- Mittelmark Ferch 20 ha Lehnin 5 ha Wiesenburg 3 ha Treuenbrietzen 10 ha Havelland Finkenkrug 100 ha
Friesack/Zootzen 10 ha Ostprignitz-Ruppin Dechtow 10 ha Prignitz Gadow 30 ha Im Jahr 2010 sind ähnliche Verbreitungsschwerpunkte wie im Vorjahr zu erwarten. Frage 3: Wie schätzt die Landesregierung die gesundheitliche Gefährdung der Bürger durch den Eichenprozessionsspinner in den Regionen mit großen Populationsdichten ein? Zu Frage 3: Wie Untersuchungen zeigen, kann es in Regionen mit großen Populationsdichten an Eichenprozessionsspinnern erhebliche gesundheitliche Gefährdungen der Bürger geben. Besonders gefährdet sind Beschäftigte im Forstbereich, Erholungssuchende und durch unmittelbare Berührung mit den Raupen und ihren Nestern spielende Kinder. In der Vermeidung des Kontaktes zu Raupen, Brennhaaren und Nestern besteht die einzige Möglichkeit eines wirksamen Schutzes. Deshalb sind Befallsareale zu meiden und Gespinstnester generell sowohl am Baum als auch am Boden nicht zu berühren. Frage 4: Welche Methoden (mechanisch und unter Einsatz von Pestiziden) zur Eindämmung und Bekämpfung der Eichenspinnerpopulation werden bei kritischen Populationsdichten in den Schwerpunktgebieten im Land Brandenburg angewendet? Zu Frage 4: Die mechanische Bekämpfung wird hauptsächlich an Einzelbäumen außerhalb des Waldes praktiziert. Sicherste angewendete Methode ist das Absaugen der Nester. Möglich ist auch der Einsatz von Wasserglas als Bindemittel. Die Verbrennung der Nester erfolgt im Anschluss in Müllverbrennungsanlagen. Pflanzenschutzmittel kommen zum Einsatz, wenn eine akute flächige Gefährdung von Waldbeständen prognostiziert wird. Außerhalb des Waldes werden Pflanzenschutzmittel ggf. auch an befallenen Alleen eingesetzt. Z.Z. stehen Insektizide aus zwei Wirkstoffsegmenten (Bakterienpräparate, Häutungshemmer) zur Verfügung. Die Ausbringung erfolgt luftgestützt. Frage 5: Inwieweit werden die Bürger und Waldspaziergänger in den stark vom Eichenprozessionsspinner befallenen Gebieten auf die gesundheitliche Gefahr, die von den Raupen des Eichenprozessionsspinners ausgeht, hingewiesen? Zu Frage 5: Die kommunalen Gesundheitsbehörden wurden über das verstärkte Auftreten des Eichenprozessionsspinners sowie über die Gesundheitsgefährdungen im Jahr 2008 durch die Landesregierung unterrichtet. Seitdem informieren die lokalen Behörden die Öffentlichkeit verstärkt mit Merkblättern, Faltblättern, Pressemitteilungen und Internetauftritten über die Besonderheiten des Eichenprozessionsspinners. Auf bekannte, befallene Gebiete werden die Bürger seitens der Kommune bzw. des Landkreises hingewiesen. In den Befallsgebieten wird durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) über die lokale Presse auf den Eichenprozessionsspinner und die damit verbundenen Gefahren
hingewiesen. Informationsmaterial ist auch bei den Dienststellen des LFB erhältlich. Mögliche Pflanzenschutzmitteleinsätze werden öffentlich bekannt gemacht. Die Waldgebiete werden während des Einsatzes gesperrt. Die Forstbehörden haben auch die Möglichkeit, Waldgebiete gemäß § 18 Abs. 3 Waldgesetz des Landes Brandenburg zum Schutz der Waldbesucher zu sperren. Diese Sperrungen werden ortsüblich bekannt gemacht und an den Waldwegen entsprechend gekennzeichnet.