Unbesetzte Stellen in Leitungsfunktionen des brandenburgischen Schulwesens
Landtag Brandenburg Drucksache 2/1631 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 480 des Abgeordneten Harald Petzold und Dr. Andreas Trunschke Fraktion der PDS Drucksache 2/1369 Unbesetzte Stellen in Leitungsfunktionen des brandenburgischen Schulwesens Noch immer sind zahlreiche Stellen in Leitungsfunktionen des brandenburgischen Schulwesens unbesetzt oder nur kommissarisch besetzt. Damit wird eine erfolgreiche und kontinuierliche Arbeit an den betroffenen Schulen bzw. in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten erheblich erschwert. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wieviele Schulleiterstellen sind in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg noch unbesetzt bzw. nur kommissarisch besetzt? 2. Wieviele Stellen in übrigen Leitungsfunktionen des Schulwesens in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten sind derzeit, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte, unbesetzt bzw. nur kommissarisch besetzt? 3. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die unbesetzten Stellen entsprechend Frage 1 und 2? 4. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung dadurch? 5. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant, den mit den Fragen 1 und 2 angesprochenen Zustand zu beenden?
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1631 Datum des Eingangs: 20.10.1995 / Ausgegeben: 25.10.1995 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg sind per 01.08.1995 insgesamt 67 Schulleiterstellen kommissarisch besetzt. Auf die einzelnen Schulstufen bzw. Schulformen bezogen sind dies - 19 Schulleiterstellen an Grundschulen, - 17 Schulleiterstellen an Gesamtschulen, - 6 Schulleiterstellen an Gymnasien, - 6 Schulleiterstellen an Realschulen, - 10 Schulleiterstellen an Förderschulen, - 8 Schulleiterstellen OSZ, - 1 Schulleiterstelle an der Abendschule Die Verteilung auf die einzelnen Kreise bzw. kreisfreien Städte sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Unbesetzte Schulleiterstellen gibt es nicht. Zu Frage 2: Übrige Leitungsfunktionen im Schulwesen des Landes Brandenburg sind: - stellv. Schulleiter/-in, - Abteilungsleiter/-in an OSZ, - Oberstufenkoordinatoren/-innen an Gymnasien bzw. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, - Primarstufenleiter, - Kreis- bzw. Stadtschulräte. Kommissarisch besetzt ist zur Zeit die Stelle des Kreisschulrates des staatlichen Schulamtes für den Landkreis Havelland. Alle anderen Stellen der Kreis-/Stadtschulräte sind endgültig besetzt. Des weiteren sind die Stellen der Abteilungsleiter/-innen (insgesamt 120) an OSZ und die Stellen der Primarstufenleiter/- innen (insgesamt 84) an Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe kommissarisch besetzt. 27 Stellen der Oberstufenkoordinatoren/-innen sind landesweit kommissarisch besetzt sowie 165 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen. Die Verteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte im einzelnen sind wiederum der beigefügten 2
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1631 Anlage zu entnehmen. Auf die einzelnen Schulformen verteilen diese sich wie folgt: - 78 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen an Grundschulen, - 9 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen an Realschulen, - 19 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen an Förderschulen, - 7 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen an Gymnasien, - 40 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen an Gesamtschulen, - 11 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen an OSZ, - 1 Stelle des/der stellv. Schulleiters/-in an der Abendschule Zu Frage 3: a) Kommissarisch besetzte Stellen der Schulleiter/-innen bzw. der stellv. Schulleiter/-innen Grundsätzlich ist zum Auswahlverfahren zur Besetzung von Schulleitungsfunktionen zu bemerken, daß die Bewerber auf ihre fachliche und persönliche Eignung hin überprüft werden. Für alle Bewerberinnen und Bewerber wird eine dienstliche Beurteilung erstellt, die aus der Bewertung der bisherigen Tätigkeit, der Beobachtung einer Unterrichtsstunde sowie deren Reflektion besteht. Des weiteren haben die Bewerber eine Unterrichtsstunde eines/-er Kollegen/-in zu begutachten und mit dem/der Kollegen/- in auszuwerten, eine Konferenz zu leiten und sich einem schulfachlichen Kolloquium zu stellen. Nach Erstellung der entsprechenden Unterlagen durch das zuständige staatliche Schulamt werden alle Bewerberinnen und Bewerber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur schulaufsichtlichen Bestätigung vorgelegt. Die bestätigten Bewerberinnen und Bewerber werden der Schulkonferenz vorgestellt. Diese hat die Möglichkeit, nach erfolgter Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber einen Vorschlag an das staatliche Schulamt zur Besetzung der entsprechenden Stelle abzugeben. Erst nach Abschluß des Verfahrens wird der/die Schulleiter/-in bzw. stellv. Schulleiter/-in durch das staatliche Schulamt bestellt. Das Verfahren hat sich nach Auffassung der Landesregierung voll bewährt. Nicht zuletzt die Tatsache, daß die Stellen auf Lebenszeit besetzt werden, erfordert ein qualifiziertes Auswahlverfahren. Darüberhinaus legt die Landesregierung großen Wert auf die Beteiligung schulischer Gremien. Angesichts des V e r f ahrens ist der S t a n d d e s B e s e t z u n g s v e r f a h r e n s zufriedenstellend. Von den insgesamt 2.340 zu besetzenden Stellen sind 232 derzeit kommissarisch besetzt, das sind 9,91 %. Von den 1.170 Stellen der Schulleiter/-innen sind 67 (= 5,7 %) und von den 1.170 Stellen der stellv. Schulleiter/-innen sind 165 (= 14,1 %) kommissarisch besetzt. 3
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1631 In 50 % der zur Zeit noch kommissarisch besetzten Stellen haben die Auswahlverfahren bereits begonnen bzw. stehen kurz vor dem Abschluß. Diese Stellen werden in nächster Zeit endgültig besetzt sein. In 25 % der derzeit kommissarisch besetzten Stellen mußte eine Neuausschreibung vorgenommen werden. Gründe hierfür waren: - bisher ungeklärte Schulentwicklungsplanung, - Ausscheiden des/der bisherigen Schulleiter/-in bzw. stellv. Schulleiters/-in, - Entbindung von der Funktion auf eigenen Wunsch bzw. durch nicht erfolgreich beendete Erprobungszeit. Die verbleibenden 25 % der zur Zeit kommissarisch besetzten Stellen wurden nicht ausgeschrieben bzw. die Auswahlverfahren wurden nicht eröffnet, da der Schulstandort nicht gesichert ist. b) Oberstufenkoordinatoren/-innen Die Ausschreibung der Stellen der Oberstufenkoordinatoren/-innen erfolgte im August/September 1993. Das Auswahlverfahren ist ähnlich gestaltet wie das zur Besetzung der Stellen für Schulleitungsfunktionen. Die entsprechenden Auswahlverfahren sind - ausgenommen für neu errichtete Gymnasien bzw. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sowie an Schulen, an denen die gymnasiale Oberstufe nicht auf Dauer gesichert ist - eröffnet worden. Es ist davon auszugehen, daß diese Stellen spätestens Ende dieses Schuljahres endgültig besetzt sein werden. c) Abteilungsleiter/-innen an OSZ Die Stellen der Abteilungsleiter/-innen an OSZ sind derzeit ausschließlich kommissarisch besetzt. Die Ursache hierfür liegt in der durch die Großkreisbildung bedingten Umstrukturierung der Oberstufenzentren und der noch nicht in allen Kreisen abgeschlossenen schulentwicklungsplanerisch en Entscheidungen. Die Ausschreibung dieser Stellen mit dem Ziel der endgültigen Besetzung wird noch in diesem Schuljahr erfolgen. d) Primarstufenleiter an Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe Die Stellen der Primarstufenleiter/-innen sind derzeit kommissarisch besetzt. Grund hierfür ist, daß ein Teil der Gesamtschulen mit angegliederter Primarstufe lediglich befristete Genehmigungen hatte, diese Primarstufe zu führen und damit nicht gesichert ist, ob diese Struktur auf Dauer erhalten bleibt. Ein weiterer Grund für das Zurückstellen der endgültigen Besetzung dieser Stellen ist, daß das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Schwerpunkt erst einmal auf die Besetzung 4
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1631 der Stellen der Schulleiter/-innen bzw. stellv. Schulleiter/- innen legte. Dort, wo schulentwicklungsplanerisch der Bestand von Primarstufe mit Gesamtschule auf Dauer gesichert ist, wird die Ausschreibung dieser Stellen im laufenden Schuljahr erfolgen. e) Kreisschulrat bzw. Kreisschulrätin des staatlichen Schulamtes für den Landkreis Havelland Das Verfahren zur Besetzung dieser Stelle ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 4: Alle Leitungsstellen im Bereich des Schulwesens im Land Brandenburg sind zumindest kommissarisch besetzt. Die Aufgabenwahrnehmung ist damit sichergestellt. Insofern ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Arbeit in den Schulen. Zu Frage 5: Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, sollen die noch nicht besetzten Stellen im laufenden Schuljahr besetzt werden. In einigen Fällen werden aufgrund der gefährdeten Schulstandorte - insbesondere im Bereich der Grundschulen - Stellen weiterhin kommissarisch besetzt bleiben. Darüber hinaus wird immer ein gewisser Anteil der Funktionsstellen aufgrund natürlicher Fluktuation neu zu besetzen sein. 5
Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/1631 Die Anlagen (Tabellen) liegen nur in schriftlicher Form vor. 6