Verbreiterung der Autobahn A12

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Landtag Brandenburg                       Drucksache   3/2830 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1045 der Abgeordneten Liane Hesselbarth Fraktion der DVU Drucksache 3/2636 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1045: Verbreiterung der Autobahn A 12 Berlins Stadtentwicklungssenator Strieder (SPD) ist der Meinung, dass nach der für das Jahr 2004 geplanten Osterweiterung der Europäischen Union der Region Berlin - Brandenburg der Verkehrs- kollaps droht. Die Verkehrswege von Berlin nach Osten seien zum Teil auf Nachkriegsniveau. Autobahnen und Schienenwege sollten deshalb ausgebaut werden. Dringlich sei unter anderen die Ver- breiterung der Autobahn A 12 Berlin - Frankfurt (Oder) von 4 auf 6 Spuren. Ich frage die Landesregierung: 1.   Teilen Sie diese Ansicht? 2.   Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um zur Verbesserung der Verkehrswege beizutragen? 3.   In welchem Zeitrahmen soll die Verbesserung der Verkehrs- wege erfolgen? 4.   Bestehen bereits Absprachen über die Aufteilung der hier- durch entstehenden Kosten: a)   durch Übernahme von Kosten durch den Bund, b)   durch Übernahme von Kosten durch die Republik Polen, c)   durch Übernahme der Kosten seitens des Landes Branden- burg? Datum des Eingangs: 18.05.2001 / Ausgegeben: 23.05.2001
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Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadt- entwicklung, Wohnen und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Fragen 1 und 2: Mit der EU-Osterweiterung werden besonders im Personenverkehr auf der Straße starke Zuwächse erwartet. Die Hauptzuführungsstraßen BAB 12    Berlin - Frankfurt (Oder) - (Polen) BAB 13/15 Berlin - Cottbus - Forst/Lausitz - (Polen) und  BAB 11    Berlin - Pomellen (Land Mecklenburg-Vorpommern) - (Polen) werden seit Jahren für den bereits vorhandenen und zu erwar- tenden Verkehr schrittweise saniert. Im Hinblick auf die  EU-Osterweiterung hat das Land Brandenburg den sechsstreifigen  Ausbau der BAB 12 zwischen dem Autobahn- dreieck Spreeau und  der Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-West beim Bund im Rahmen  der Überarbeitung des Bundesverkehrswege- planes angemeldet. Analog zu den vorgenannten Bundesautobahnen betreffen diese Maßnahmen die Schienenwege in Richtung Stettin, Frankfurt/Oder und Cottbus. Die Sanierung und der Ausbau der Schienenwege ist ebenso erforderlich. Die Ausbauplanung für die Strecken nach Frankfurt/Oder bzw. Stettin wird von Seiten der DB AG betrieben und von der Lan- desregierung begrüßt. Zu Frage 3: Eine Aussage dazu, ob und zu welchem Zeitpunkt der sechsstrei- fige Ausbau der BAB 12 erfolgen wird, kann erst nach Vorliegen des neuen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen gemacht wer- den. Bei den Schienenwegen handelt es sich um Bundesschienenwege, für deren Ausbau der Bund Verantwortung trägt, die Ein- wirkungsmöglichkeit des Landes Brandenburg ist daher be- schränkt. Im Investitionsprogramm des Bundes für die laufende Legisla- turperiode (1998 - 2002) sind Maßnahmen, die die Strecken nach Stettin, Frankfurt/Oder und Cottbus betreffen, enthalten. Aus Landessicht wären aber weitere Maßnahmen und Anstrengungen notwendig, um erste Verbesserungen wie eine Reduzierung der Fahrtzeit bereits mittelfristig spürbar werden zu lassen. Des- halb wurden diese Strecken als vordringliche Vorhaben zur Auf- nahme in das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) im Rahmen der Verwendung der Verkaufserlöse der UMTS-Lizenzen vorgeschlagen (Mittelverwendung bis 2006).
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Zu Frage 4: Für den Ausbau der BAB 12 bestehen keine gesonderten Abspra- chen zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und der Republik Polen. Die Kostentragung durch den Bund ist gesetzlich geregelt, d.h. der Bund ist Straßenbaulastträger gem. § 5 Bundesfernstraßen- gesetz. Für den Bereich der Bundesschienenwege sind der Bund und der Netzeigner DB AG verantwortlich. Erschwerend ist, dass die Vorstellungen des Infrastruktureigners der Schienenstrecken bisher noch nicht hinreichend präzisiert sind.
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