Bau von Synagogen im Land Brandenburg

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Landtag Brandenburg                                      Drucksache 5/3788 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1481 des Abgeordneten Jens Lipsdorf FDP-Fraktion Drucksache 5/3641 Bau von Synagogen im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1481 vom 14.07.2011: Die Landesregierung bekennt sich zu einem Neubau einer Synagoge im Land Brandenburg und hat bereits Mittel für einen Synagogen-Neubau in Potsdam zugesagt. Derzeit ist das Projekt wegen offensichtlicher Diskrepanzen gestoppt. Gleichzeitig hat nun die jüdische Gemeinde in Cottbus ebenfalls Pläne für einen Synagogen-Neubau. Die jüdische Gemeinde Cottbus hat nach eigenen Angaben etwa 1000 Mitglieder. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung an dem Projekt Synagogen-Neubau in Potsdam fest? 2. Wenn nein, erwägt die Landesregierung dadurch frei werdende Mittel den Schulen in evangelischer Trägerschaft in Brandenburg zur Verfügung zu stellen? 3. Inwieweit erwägt die Landesregierung eine Unterstützung der jüdischen Gemeinde in Cottbus? 4. Wenn ja, welche Mittel stehen dafür in welcher Höhe zur Verfügung? 5. Inwieweit wurden oder werden durch das Land Brandenburg andere religiöse Gemeinschaften beim Bau von Gotteshäusern oder Gebetsräumen finanziell unterstützt? 6. Wenn nein, warum nicht? 7. Wenn ja, welche Mittel, in welcher Höhe standen bzw. stehen dafür zur Verfügung? Datum des Eingangs: 12.08.2011 / Ausgegeben: 17.08.2011
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Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Fragen 1 und 2: Hält die Landesregierung an dem Projekt Synagogen-Neubau in Potsdam fest? Wenn nein, erwägt die Landesregierung dadurch frei werdende Mittel den Schulen in evangelischer Trägerschaft in Brandenburg zur Verfügung zu stellen? zu Fragen 1 und 2: Zum Bau einer Synagoge in Potsdam gibt es zwischen den in erster Linie betroffenen jüdischen Gemeinden keinen Konsens, den die Landesregierung aber als äußerst wichtig ansieht. Daher sah sich die Landesregierung gezwungen, das konkrete Bauvorhaben derzeit nicht weiter voranzutreiben. Die Landesregierung hält dennoch für die Errichtung des Bauwerks das hierfür benötigte Grundstück und einen Betrag von bis zu 4,5 Mio. Euro aus dem EP 12 vor. Fragen 3 und 4: Inwieweit erwägt die Landesregierung eine Unterstützung der jüdischen Gemeinde in Cottbus? Wenn ja, welche Mittel stehen dafür in welcher Höhe zur Verfügung? zu Fragen 3 und 4: Gemäß Staatsvertrag mit der Jüdischen Landesgemeinde vom 11. Januar 2005 plant die Landesregierung nur in der Landeshauptstadt einen Synagogenbau. Das Land gewährt dem Landesverband aufgrund dieses Staatsvertrages und der dazu ergangenen Gemeinsamen Erklärung vom 15. September 2010 Leistungen in nicht unerheblicher Höhe, in den Jahren 2010 und 2011 jeweils mehr als 400.000,- €. Der Landesverband reicht einen Teil der empfangenen Mittel an die ihm angehörenden Ortsgemeinden weiter. Fragen 5 bis 7: Inwieweit wurden oder werden durch das Land Brandenburg andere religiöse Gemeinschaften beim Bau von Gotteshäusern oder Gebetsräumen finanziell unterstützt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Mittel, in welcher Höhe standen bzw. stehen dafür zur Verfügung? Zu Fragen 5 bis 7 Das Land finanziert den Bau von Gotteshäusern und Gebetsräumen grundsätzlich nicht, da die Religionsgemeinschaften gehalten sind, die materiellen Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben selbst sicherzustellen und die benötigten Mittel aus eigenen Anstrengungen aufzubringen. Allerdings unterstützt das Land in nicht unerheblichem Umfang die Erhaltung und Sanierung bestehender Gotteshäuser. Nach dem Evangelischen Kirchenvertrag Brandenburg vom 8. November 1996 stellt das Land hierfür jährlich 1,534 Mio. € und nach dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl vom 12. November 2003 jährlich 100.000,- € bereit. Aufgrund der herausgehobenen landespolitischen Bedeutung des Brandenburger Doms wird ein Betrag von jährlich 1,022 Mio. € für Aufgaben des Domstifts Brandenburg, die auch die Erhaltung des Brandenburger Doms umfassen, zur Verfügung gestellt.
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Weiterhin hat das Land in unterschiedlichem Umfang Sanierungsarbeiten an Kirchengebäuden aus Programmen der Förderung des ländlichen Raums und zur Stadtkernerneuerung unterstützt, da dies in der Zielrichtung der jeweiligen Förderprogramme lag.
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