Antrag auf Genehmigung Ganztagsschule

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Landtag Brandenburg                                 Drucksache 3/6210 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2307 des Abgeordneten Thomas Domres Fraktion der PDS Drucksache 3/6075 Antrag auf Genehmigung Ganztagsschule Wortlaut der Kleinen Anfrage 2307 vom 24.06.2003: Vor wenigen Tagen wurden Schulleiter in der Prignitz darüber informiert, dass ent− sprechende Anträge gestellt werden können. Auch Schulen, die bereits Ganztags− schulen sind. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis darauf, dass dies nur für Schulen gilt, deren weiterer Bestand gesichert ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann dürfen Anträge auf Genehmigung von Ganztagsschulen gestellt werden? 2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Auswahl entsprechender Schulen? 3. Wann endet für Schulen, die keinen Antrag stellen bzw. einen solchen nicht stellen dürfen, der Status einer Ganztagsschule? 4. Wann kann eine Schule davon ausgehen, dass ihr Bestand gesichert ist? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Antrags− und Genehmigungsverfahren zur Einrichtung des Ganztagsbetriebs ist in den Verwaltungsvorschriften über Ganztagsschulen in der Sekundarstufe vom 26.10.2000 im Punkt 7 beschrieben. Demnach sind Anträge bis zum 01. Dezember Datum des Eingangs: 11.08.2003 / Ausgegeben: 18.08.2003
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für das jeweils folgende Schuljahr einzureichen. Seit dem Schuljahr 1992/1993 wurden bisher Genehmigungen zur Einrichtung des Ganztagsbetriebs erteilt. Zu Frage 2: Die Auswahl der Schulen erfolgt durch die staatlichen Schulämter auf der Grundlage der jeweils geltenden VV−Ganztag , ergänzt durch folgende Auswahlkriterien: − gesicherter Schulstandort unter Berücksichtigung besonderer schulentwick− lungsplanerischer Eckpunkte (Ganztagsschulen sollen zukünftig vorrangig in den höherstufigen zentralen Orten ab der Zentralitätsstufe Grundzentrum/ Mittelzentrum eingerichtet werden), − bisherige Unterversorgung mit Ganztagsangeboten (regionale Ausgewo− genheit), − verbindliche Aussagen im pädagogischen Konzept zu Kooperationsmöglich− keiten mit freien Trägern der Jugendhilfe oder anderen Trägern. Zu Frage 3: Die Genehmigung für die Einrichtung als Ganztagsschule endet, wenn die Schul− konferenz die Beendigung beantragt und das staatliche Schulamt den Antrag ge− nehmigt. Darüber hinaus kann das staatliche Schulamt den Ganztagsbetrieb zum Schuljahresende beenden, wenn schulaufsichtliche Überprüfungen bzw. Evaluati− onsergebnisse ergeben, dass die Mindestanforderungen der "Qualitätsmerkmale für Ganztagsschulen" nur unzureichend oder gar nicht eingehalten werden. Zu Frage 4: Mit dem kommenden Schuljahr 2003/2004 wechseln erstmals die geburtenschwa− chen Jahrgänge aus den Grundschulen in die weiterführenden Schulen der Se− kundarstufe I. Dies führt dazu, dass in einer Vielzahl weiterführender Schulen zu− nächst keine 7. Klassen mehr eingerichtet werden können. Dieser Entwicklungs− prozess wird noch einige Jahre andauern. Die Schulen zu benennen, die aufgrund des regionalen Schüleraufkommens und der Elternwünsche betroffen sein werden, ist Inhalt der Schulentwicklungsplanung. Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwal− tungsaufgabe wahr. Alle Schulen, für die eine solche Standortgefährdung über− zeugend ausgeschlossen werden kann, gelten als in ihrem Bestand gesichert.
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