WD 4 - 012/18 Wesentliche Änderungen im amerikanischen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Erbschaftsteuerrecht durch die US-Steuerreform
Haushalt, Finanzen
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 11 WD 4 - 3000 - 012/18 – Voraussetzung ist, dass die empfangende US-Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von 731 Tagen für mehr als 365 Tage zu mindestens 10 Prozent an der ausschüttenden auslän- dischen Gesellschaft beteiligt ist. Wegen des Wechsels zum territorialen Steuersystem wird eine einmalige Steuer auf die nicht 7 ausgeschütteten ausländischen earnings and profits (E&P) nach 1986 fällig („toll tax“). – Die Steuersätze betragen 15,5 Prozent auf Gewinne in Form von liquiden Aktiva und 8 Pro- zent auf Gewinne in Form von illiquide Vermögenswerten, zum Beispiel Sachanlagen. – Es werden die entsprechenden E&P am 2. November 2017 und am 31. Dezember 2017 er- mittelt, zu versteuern sind die höheren. – Die Steuerbelastung aus der „toll tax“ darf auf Antrag über einen Zeitraum von acht Jahren oder weniger verteilt werden, wobei in den letzten drei Jahren höhere Zahlungen fällig wer- den. – Die Kapitalgesellschaft kann sich entscheiden, nicht auf die Verlustvorträge zur Tilgung der Steuerschuld zuzugreifen. 3.5. Dividends-received deduction (DRD) Dividendenausschüttungen von US-amerikanischen Kapitalgesellschaften an US-amerikanische Kapitalgesellschaften werden zu einem bestimmten Prozentsatz freigestellt, um mögliche Mehr- fachbesteuerungen zu verhindern. Für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, gilt Folgendes: – bei einem Anteilsbesitz von mehr als 20 Prozent: Senkung des 80prozentigen Abzugs auf 65 Prozent; – bei einem Anteilsbesitz von weniger als 20 Prozent: Senkung des 70prozentigen Abzugs auf 50 Prozent. 3.6. Net operating losses (NOLs) Verluste aus laufender Geschäftstätigkeit (net operating losses, NOLs) konnten bisher grundsätz- lich 2 Jahre zurück- und 20 Jahre vorgetragen werden. – Für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 enden, entfallen diese Zeiträume. – Verluste können nur noch vorgetragen werden, dafür zeitlich unbegrenzt. 7 Der Begriff earnings and profits (E&P) ist gesetzlich nicht definiert. Der Begriff zielt darauf ab, den Gewinn, der zur Ausschüttung zur Verfügung steht, zu messen. Er wird auf Basis angemessener Rechnungslegung (reasonable accounting concepts) ermittelt. Auch steuerfreies Einkommen der Körperschaft erhöht daher die E&P. Auf der anderen Seite mindern Ausgaben auch dann die E&P, wenn diese steuerlich nicht abzugsfähig sind (zum Beispiel Bundessteuern).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 12 WD 4 - 3000 - 012/18 – Ein Verlustvortrag kann im Steuerjahr nur noch bis zur Höhe von 80 Prozent des zu ver- steuernden Einkommens genutzt werden. 3.7. Abschaffung der alternative minimum tax (AMT) Für Kapitalgesellschaften gab es eine Mindeststeuer von 20 Prozent auf das „alternative mini- mum taxable income - AMTI“. Beim AMTI handelte es sich um das Bruttoeinkommen ohne Be- rücksichtigung von bestimmten Steuervergünstigungen, zum Beispiel beschleunigten Abschrei- bungen oder steuerfreien Zinserträgen. Die Steuer wurde nur insoweit erhoben, als die reguläre Körperschaftsteuerschuld mit gewissen Modifizierungen und einem Freibetrag von bis zu 40.000 US $ übersteigt. Die gezahlte alternative minimum tax stand als Steuerkürzungsbetrag in künftigen Jahren zur Verfügung, in denen die reguläre Körperschaftsteuerschuld die alternative minimum tax überstieg. Seit der Steuerreform gilt für Steuerjahre nach dem 31. Dezember 2017: – Das AMT-Gesetz wird abgeschafft. – Zuvor gezahlte AMT wird zurückerstattet. 3.8. Global intangible low-taxed income (GILTI) In den USA gibt es bereits sehr komplexe Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, auch Subpart F (nach der Bezeichnung im Gesetz) oder CFC-rules genannt. Eine CFC, eine controlled foreign corporation, ist eine beherrschte ausländische Gesellschaft. Dabei handelt es sich um eine ausländische Kapitalgesellschaft, deren Anteile (Stimmrechte oder Wert) sich zu über 50 Prozent in den Händen von US-Anteilseignern befinden. Dabei gilt ein Steuerinländer in den USA als US-Anteilseigner, wenn er mindestens 10 Prozent der Anteile dieser CFC besitzt. Zukünftig werden solche – ausländischen - Einkünfte der CFC aus immateriellen Wirtschaftsgü- tern hinzugerechnet, die nicht bereits der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen und die über einen Routineertrag hinausgehen. – Bei der Ermittlung des GILTI-Hinzurechnungsbetrages wird unter anderem der pauscha- lierte Ertrag des Sachanlagevermögens der CFC von den Einkünften des Anteilseigners ab- gezogen. – Alle CFCs werden für die Berechnung des Hinzurechnungsbetrages aggregiert. – Der GILTI-Hinzurechnungsbetrag unterliegt der Körperschaftsteuer in Höhe von 21 Prozent, es wird aber ein Abzug in Höhe von 50 Prozent des GILTI- Hinzurechnungsbetrags gewährt, sodass es zu einem effektiven Steuersatz in Höhe von 10,5 Prozent kommt. – Es werden 80 Prozent der im Ausland auf den GILTI-Hinzurechnungsbetrag gezahlten Steuer angerechnet. Deshalb greift die Regelung erst, wenn der ausländische Steuersatz we- niger als 13,125 Prozent (80 Prozent von 13,125 Prozent = 10,5 Prozent) beträgt.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 13 WD 4 - 3000 - 012/18 – Für Steuerjahre nach dem 31. Dezember 2025 erhöht sich der effektive Steuersatz auf 13,125 Prozent. 3.9. Foreign-Derived Intangible Income (FDII) Als Anreizsystem und als Gegenpol zum Sanktionsmechanismus GILTI wird die begünstigte Be- steuerung von aus dem Ausland stammenden Einkünften aus immateriellen Wirtschaftsgütern (Foreign-Derived Intangible Income) im Inland gesehen. – Es handelt sich um Einkünfte, die eine US-amerikanische Körperschaft durch den Verkauf, die Vermietung oder die Lizensierung von (US-) Wirtschaftsgütern an ausländische Perso- nen oder Unternehmen erzielt sowie Dienstleistungen, die an ausländische Personen oder Unternehmen erbracht werden. – Für das begünstigte FDII kann für Steuerjahre nach dem 31. Dezember 2017 ein Steuerab- zug in Höhe von 37,5 Prozent in Abzug gebracht werden. Dadurch verringert sich der effek- tive Steuersatz auf 13,125 Prozent [(100-37,5) * 21 Prozent Körperschaftsteuer]. – Ab 1. Januar 2026 dürfen nur noch 21,875 Prozent in Abzug gebracht werden, sodass sich der effektive Steuersatz auf 16,406 Prozent erhöht. 3.10. Base erosion and anti-abuse tax (BEAT) Kapitalgesellschaften müssen gegebenenfalls eine base erosion and anti-abuse tax entrichten, wenn sie ihre Gewinne durch steuerlich abzugsfähige Zahlungen an im Ausland ansässige ver- bundene Personen und Unternehmen mindern. Zur Berechnung dieser Steuer werden folgende Schritte durchgeführt: – Es wird geprüft, ob der Betrag eines Anteils von 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkom- mens der Kapitalgesellschaft (inklusive ihrer Zahlungen an ausländische Konzerngesell- schaften) größer ist als ihre tatsächliche Steuerlast unter Berücksichtigung der abzugsfähi- gen Zahlungen. – Wenn der oben genannte Betrag höher ist, muss die Kapitalgesellschaft eine base erosion and anti-abuse tax in Höhe von 10 Prozent auf ihren Gewinn plus bestimmter Zahlungen an ausländische Konzerngesellschaften berechnen und die Differenz zusätzlich zu ihrer tat- sächlichen Steuerlast entrichten. – Für das Steuerjahr 2018 gilt für die base erosion and anti-abuse tax ein Steuersatz von 5 Prozent. Der Steuersatz steigt von 10 Prozent auf 12,5 Prozent für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezem- ber 2025 beginnen. 4. Erbschaft- und Schenkungsteuer In den USA erhebt die Bundesebene eine Erbschaft- und Schenkungsteuer (federal estate and gift taxes).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 14 WD 4 - 3000 - 012/18 Die Erbschaftsteuer ist in den USA eine Nachlasssteuer, die den Nachlass als Gesamtheit erfasst und nicht den einzelnen Erbanteil beim Erben. Auf den ermittelten „steuerpflichtigen Nachlass“ wird der Steuertarif angewendet. Die sich daraus ergebende vorläufige Steuer wird um bestimmte Steueranrechnungsbeträge gekürzt, dazu gehört auch der „einheitliche Steuerabzugsbetrag“ (uni- fied transfer tax credit). Dieser wird, begrenzt auf den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2017 bis vor dem 1. Januar 2026, auf 10 Mio. $ erhöht. Dieser befriste erhöhte unified transfer tax credit gilt auch für die Schenkungsteuer des Bundes. Der unified transfer tax credit wirkt wie ein Freibetrag, das heißt, sofern die Summe aus dem ge- meinen Wert des steuerpflichtigen Nachlasses zuzüglich der seit 1976 getätigten steuerpflichti- gen Schenkungen 10. Mio. $ nicht übersteigt, fällt grundsätzlich keine Erbschaft- und Schen- kungsteuer an. Der Betrag kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. ****