Sorge um das Projekt Zentrum "Von Frauen - für Frauen"

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Landtag Brandenburg                       Drucksache 2/1074 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 272 des Abgeordneten Prof. Dr. Bernhard Gonnermann Fraktion der PDS Drucksache 2/852 Sorge um das Projekt Zentrum "Von Frauen für Frauen" (Kurzbezeichnung des Wortlauts der Kleinen Anfrage 272 vom 31.05.1995) Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 272 vom 31.05.95: Sorge um das Projekt Zentrum "Von Frauen - für Frauen" In Sorge um das Projekt Zentrum "Von Frauen - für Frauen" in Altlandsberg, Landkreis Märkisch-Oderland haben die dortigen Mitarbeiterinnen Zweifel an der Förderpolitik des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen erhoben, da nach dem Ablehnungsbescheid vom 24.01.1995 nun auch die Kofinanzierung durch die LASA gestrichen wurde mit der Begründung "Kofinanzierung nur für "neue" Projekte ...". Ich frage die Landesregierung: 1.   Wie versteht die Landesregierung ihre soziale Verantwortung gegenüber den Bürgern und Wählern, wenn sie Fördermittel, die für die Existenz von Projekten unverzichtbar sind, streicht und ist es den verantwortlichen VertreterInnen der Ministerien      klar,    daß   die    Gewährung     einer "Anschubfinanzierung" oft nicht reicht, um Projekte überleben zu lassen? 2.   Welche Chancen haben heute noch Initiativen freier Träger, die die Worte der Ministerien Frau Dr. Hildebrandt - nicht auf Hilfe von oben zu warten, sondern selbst etwas zu tun -ernst nehmen und Selbsthilfearbeit leisten? 3.   Wieviel der so entstandenen Initiativen und Projekte arbeiten heute unter immer schwierigeren Bedingungen oder haben schon aufgegeben?
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Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode              Drucksache 2/1074 Datum des Eingangs: 12.07.1995 / Ausgegeben: 17.07.1995 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin, Frau Dr. Regine Hildebrandt, die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Fördermittel, die für die Existenz von Projekten unverzichtbar sind, werden nicht ohne triftigen Grund nicht weiter bewilligt. Bei den Frauenprojekten bestand in der ersten Legislaturperiode das Interesse darin, überhaupt erst einmal eine selbständige und plurale Frauenverbandsstruktur zu schaffen, die es zuvor nicht gab. Nunmehr geht es darum, daß vorrangig Frauenvereinigungen auf Landesebene und solche mit regionaler Bedeutung gefördert werden können. Die Gewährung einer Anschubfinanzierung für Projekte im sozialen Bereich verfolgt den Zweck, den Übergang der Projektfinanzierung von der Landesebene auf die kommunale Ebene vorzubereiten. Damit dies gelingt, müssen aber letztlich Träger und Kommunen kontinuierlich die dafür nötigen Voraussetzungen schaffen, soweit die Kommunen dazu über die notwendigen Mittel verfügen. zu Frage 2: Es ist mir nach wie vor ernst mit meinem Appell an die Bürgerinnen und Bürger, nicht auf Hilfe von oben zu warten, sondern selbst etwas zu tun. Die finanzielle Hilfe der Landesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewährt. Dies ist nicht so zu verstehen, daß jede Initiative zu jeder Zeit und auf Dauer unterstützt werden kann. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen unterstützt mittels des Programms "Qualifizierung und Arbeit" nach wie vor die Förderung von Projekten, insbesondere für arbeitslose Frauen, die den Schritt in eine Unternehmensgründung gehen wollen. Trotz der wesentlich schwierigeren Rahmenbedingungen bei § 249 h und ABM bietet die Förderung, vorwiegend für Frauen im ländlichen Raum, eine Chance zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Das dokumentiert auch die Nachfrage nach diesem Programm. Insgesamt 445 Frauen arbeiten gegenwärtig in 49 Projekten in den Bereichen ökologischer Gartenbau, Tourismus, Umweltschutz, Dienstleistungen, Handwerk, Bau. Davon werden 7 Projekte in diesem Jahr ausgründen. 2
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Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode             Drucksache 2/1074 zu Frage 3: Seit der Wende hat sich die Zahl der in Brandenburg registrierten Frauenvereinigungen von eins auf über 100 erhöht. Fast alle diese Vereine bestehen nach wie vor. Der Landesregierung sind aus dem Bereich der Frauenverbände und Frauenvereine keine Projektträger bekannt, die eine wichtige und qualifizierte Arbeit geleistet haben und letztlich diese allein aus finanziellen Gründen aufgeben mußten. Die überaus günstigen Förderbedingungen der unmittelbaren Nachwendezeit mußten zwischenzeitlich auf ein geringeres Maß zurückgeführt werden. Die derzeit schwierigen Bedingungen der Projektförderung stehen in engem Zusammenhang mit den Problemen bei § 249 h AFG und ABM. Dies ist nicht vorrangig eine Angelegenheit der Landespolitik, sondern des Bundes und kann daher von der Landesregierung auch nicht allein gelöst werden. 3
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