WD 2 - 156/15 Ansätze zur Kontrolle von Migration und Flucht aus Ländern der MENA-Region

Auswärtiges, Völkerrecht, Verteidigung, Menschenrechte

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Wissenschaftliche Dienste Sachstand Ansätze zur Kontrolle von Migration und Flucht aus Ländern der MENA-Region © 2016 Deutscher Bundestag                             WD 2 - 3000 - 156/15
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                          Seite 2 WD 2 - 3000 - 156/15 Ansätze zur Kontrolle von Migration und Flucht aus Ländern der MENA-Region Aktenzeichen:                       WD 2 - 3000 - 156/15 Abschluss der Arbeit:               6. November 2015 Fachbereich:                        WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
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Wissenschaftliche Dienste         Sachstand                                Seite 3 WD 2 - 3000 - 156/15 Inhaltsverzeichnis 1.          Einleitung                                                   4 2.          Gesamtansatz für Migration und Mobilität                     6 3.          Europäische Beschlüsse für eine bessere Steuerung der Migration                                                    7 3.1.        Europäische Migrationsagenda                                 7 4.          Bilaterale Abkommen, Prozesse, Instrumente und Maßnahmen zur Steuerung und Eindämmung von Migration und Sicherung der EU-Außengrenzen in Abstimmung mit der EU                                        8 4.1.        Sichere Herkunftsstaaten                                     8 4.2.        Mobilitätspartnerschaften                                    9 4.2.1.      Beispiel Marokko                                             9 4.2.2.      Beispiel Tunesien                                            9 4.3.        Hot Spots                                                   11 4.3.1.      Zum Stand des Aufbaus von Hot Spots in Griechenland         11 4.3.2.      Zum Stand des Aufbaus von Hot Spots in Italien              12 4.4.        Grenzpolizeiliche Unterstützung innerhalb der Europäischen Union                                                       12 4.5.        Maßnahmen des Grenzmanagements im Rahmen bilateraler Grenzpolizeiprojekte mit Staaten der MENA-Region            14 4.6.        Multifunktionszentren                                       15 4.7.        Rückkehrpolitik                                             17 4.7.1.      Rückkehrpolitik der Europäischen Union                      17 4.7.2.      Bilaterale Rückübernahmeabkommen                            18 4.7.3.      Bilaterale Absprachen                                       19 4.7.4.      Umsetzung des integrierten Rückkehrmanagements              19 4.7.4.1.    Kosovo Rückkehrprojekt URA 2                                19 4.7.4.2.    DIMAK Kosovo                                                20 4.8.        Projektorientierte Sonderinitiative des BMZ „Stabilisierung Nordafrika und Nahost“                                      20
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                          Seite 4 WD 2 - 3000 - 156/15 1.    Einleitung Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, welche nationalen und europäischen Beschlüsse den aktuellen Rahmen bilden für eine verbesserte Kontrolle und Eindämmung von irregulärer und unerwünschter Migration und Flucht aus der Region des Nahen Ostens und Nordafrikas (MENA-Region), hin zu einer gesteuerten Migration, wie sie die Bundesregierung etwa mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien innerhalb ihres ersten und zweiten humanitären Aufnah- meprogrammes anstrebt. Vor dem Hintergrund einer dramatischen Entwicklung im Bürgerkriegs- land Syrien und der Flucht von bislang 4,1 Millionen Menschen ins Ausland sowie 7,6 Millionen Binnenflüchtlingen bei einer Bevölkerungszahl von 22 Millionen Menschen (Stand: September1 2015) hat die Bundesregierung im Mai 2013 ein erstes humanitäres Hilfsprogramm aufgelegt, dem im Dezember 2013 und im Juli 2014 zwei weitere Programme folgten. Sie bilden die Grund- 2 lage für eine – zunächst auf zwei Jahre befristete - Aufenthaltserlaubnis für insgesamt 20.000 syri- sche Flüchtlinge aus den Anrainerstaaten Syriens, dem Libanon, Jordanien, der Türkei und auch aus Ägypten, von denen laut Auskunft des Bundesministerium des Innern vom 4. November 2015 bisher 19.900 syrische Flüchtlinge in Deutschland sind. Gegenstand dieses Gutachtens ist die Darstellung bilateraler Abkommen, Prozesse, Instrumente und Maßnahmen, mithilfe derer das Ziel der Migrationskontrolle umgesetzt werden soll. Dabei beschränkt sich dieser Sachstand darauf, einen Überblick über die zivilen Maßnahmen und In- strumente zu geben, die vom Bundesministerium des Innern, des Auswärtigen Amtes oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Koordination mit der EU und der europäischen Flüchtlingspolitik auf den Weg gebracht wurden, um auf Migration in den afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten stärker einzuwirken. Mit Blick auf die militärischen Einsätze in Nordafrika sowie auf zivile Sicherheitskooperatio- nen, etwa Sicherheitssektorreformen mit wichtigen Staaten der MENA-Region wie Ägypten, Tu- nesien oder Libyen, in die der deutsche Zoll, Geheimdienst oder die Bundespolizei einbezogen 1     United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (September 2015). Syrian Arab Republic. Abrufbar unter: http://www.unocha.org/syria, (letzter Zugriff: 7. Oktober 2015). 2     Bundesministerium des Innern (Mai 2013). Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß §23, Absatz 2, Absatz 3 i.V. mit §24 Aufenthaltsgesetz zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens. Abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/The- men/MigrationIntegration/AsylZuwanderung/aufnahmeanordnung.pdf?__blob=publicationFile, (letzter Zugriff: 2. Juli 2015).
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                           Seite 5 WD 2 - 3000 - 156/15 sind, wird auf eine Expertise der Stiftung Wissenschaft und Politik sowie auf Antworten der 3 Bundesregierung zu diesem Thema verwiesen. 4 Die aktuelle innenpolitische Diskussion über die Flüchtlingspolitik fokussiert zunehmend auf Maßnahmen, Mechanismen und Instrumente zur Begrenzung des Flüchtlingszuzugs nach Deutschland, etwa mithilfe so genannter Transitzonen zur wirksameren Kontrolle nationaler Grenzen und rascheren Rückführung von Migranten oder Einreisezentren für die Weitervertei- lung von Antragstellern. Auch über die nationale Ebene hinaus ist die Bestimmung sicherer Her- kunftsstaaten und die logistisch-organisatorische Unterstützung beim Aufbau von Erstaufnahme- einrichtungen an den EU-Außengrenzen Gegenstand der Diskussion. Des Weiteren werden Fra- gen einer europäischen Lastenverteilung im Sinne eines permanenten Verteilungsmechanismus im Krisenfall debattiert, wie ihn die EU-Kommission vorschlägt. Vor diesem Hintergrund ist auch der Versuch der Umsiedlung von zunächst 40.000 in Italien und Griechenland angekommenen Flüchtlingen und Migranten innerhalb Europas zu sehen. Die Umverteilung von Flüchtlingen geht auf einen Beschluss des Europäischen Rates vom 14. September 2015 zurück, deren Zahl sich gegenwärtig auf 160.000 Menschen beläuft (Stand 27. Oktober 2015) . Die Schwierigkeiten 5 hierbei werden anhand den Zahlen deutlich: Von 160.000 Flüchtlingen sind bisher 86 zunächst in Italien untergebrachte Menschen innerhalb der EU verteilt worden.               6 Nachfolgend wird auf der Grundlage von Sachständen verschiedener Bundesministerien darge- stellt, auf welchem Stand sich die Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur effektive- ren Steuerung und Begrenzung von Migration befindet und wie die einzelnen Schritte miteinan- der verzahnt sind. Als wichtige Informationsquelle für dieses Gutachten dienen auch Antworten der Bundesregierung im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts. Im Weiteren wird auf folgende Punkte eingegangen:     Den europäischen Rahmen, in den die deutsche Migrations- und Flüchtlingspolitik einge- bettet ist;     Die Migrationsagenda der Europäischen Kommission vom 13. Mai 2015 zur effektiveren Steuerung von Migration;     Mobilitätspartnerschaften; 3      Siehe etwa: Mölling Christian und Isabele Werenfels (Oktober 2014). Tunesien: Sicherheitsprobleme gefährden die Demokratisierung. SWP-Aktuell 62. Abrufbar unter: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/pro- ducts/aktuell/2014A62_mlg_wrf.pdf, (letzter Zugriff: 28. Oktober 2015). 4      Bundesregierung (5. November 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien.“ Drucksachen 18/3054 und 18/2719. Und: Bundesregierung (19. Oktober 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Vorbereitungen zur Valletta Conference on Migration in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration.“ Drucksachen 18/6450 und 18/6014. 5      Rat der Europäischen Union (14. September 2015). Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Ta- gung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 14. September 2015. Abrufbar unter: http://www.consilium.eu- ropa.eu/de/meetings/jha/2015/09/14/, (letzter Zugriff: 28. Oktober 2015). 6      Frankfurter Allgemeine Zeitung (4. November 2015). EU gibt Millionen für Syrienflüchtlinge.
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Wissenschaftliche Dienste           Sachstand                                                 Seite 6 WD 2 - 3000 - 156/15     Nationale Maßnahmen zur Unterstützung der Mittelmeer-Anrainerstaaten bei der erken- nungsdienstlichen Registrierung, Prüfung von Asylanträgen und möglichen Rückführung in Herkunftsländer;     Prozesse, wie die Entsendung deutschen Personals zum Aufbau von Erstaufnahmeeinrich- tungen und zur Sicherung der EU-Außengrenzen sowie der Stand der so genannten Hot Spots in Griechenland und Italien;     Grenzpolizeiliche Unterstützung innerhalb der Europäischen Union;     Maßnahmen des Grenzmanagements im Rahmen bilateraler Grenzpolizeiprojekte mit Staaten der MENA-Region;     Pilotprojekte, wie der Aufbau eines multifunktionellen Zentrums in Niger, das afrikani- sche Transitmigranten besser über Risiken und Gefahren im Zuge der Migration informie- ren und Schutzmöglichkeiten bieten soll;     Bilaterale Rückübernahmeabkommen und Arbeits- sowie Beschäftigungsprogramme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Unterstützung der Rückansiedlung von Mig- ranten. 2.     Gesamtansatz für Migration und Mobilität Der Europäische Rat hat am 15. und 16. Oktober 1999 in Tampere erstmals von einem „umfas- senden Migrationskonzept“ gesprochen. Im Jahr 2005 beschloss der Rat der EU vor dem Hinter- grund wachsender Schwierigkeiten mit irregulärer Migration den Gesamtansatz zur Migrations- frage. Er beschäftigt sich mit den Flucht- und Migrationsbewegungen aus den im Umbruch be- findlichen Ländern Nordafrikas und regt Maßnahmen zum Ko-Management von Migration, Mo- bilität, Integration und besserem Schutz von Flüchtlingen in Kooperation mit den Transit- oder Herkunftsländern an. Im ersten Halbjahr 2011 wurde dieser erste Gesamtansatz evaluiert und weiterentwickelt, da eine größere Kohärenz und engere Verzahnung mit relevanten EU-Politikfel- dern sowie eine bessere thematische und geografische Ausgewogenheit als notwendig erachtet wurden. Als Ergebnis dieser Evaluierung hat die Kommission am 18. November 2011 den „Ge- samtansatz für Migration und Mobilität" (GAMM) vorgelegt, der als Grundlage für eine neue und stärker strategisch ausgerichtete sowie effizientere Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration dienen soll. Dieser verfolgt das Ziel, einerseits irreguläre Migration wirksamer zu bekämpfen, an- dererseits die Menschenrechte von Migranten in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu stärken. Der neue, stärker vernetzte Gesamtansatz 2011 basiert auf vier Pfeilern, die gleiche Prio- rität genießen sollen:     die Organisation und Erleichterung der regulären Migration;     die Verhinderung und Eindämmung von irregulärer Migration und des Menschenhandels;     die Förderung des internationalen Schutzes von Flüchtlingen und die Stärkung der au- ßenpolitischen Dimension der Asylpolitik;     bessere Verzahnung von Entwicklung und Migration. Der geografisch auf die Länder der EU-Nachbarschaftspolitik, der EU-Afrika-Partnerschaft sowie die Länder im Osten Europas konzentrierte Gesamtansatz soll den übergeordneten Rahmen für die externe Dimension der EU-Migrationspolitik bieten.
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Wissenschaftliche Dienste                  Sachstand                                                         Seite 7 WD 2 - 3000 - 156/15 3.    Europäische Beschlüsse für eine bessere Steuerung der Migration 3.1. Europäische Migrationsagenda In Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen hat die Europäische Kommission mit der Migra- tionsagenda vom 13. Mai 2015 vier Schwerpunkte für eine bessere Steuerung von Migration fest- gelegt:7    Anreize für die irreguläre Migration reduzieren,    Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen,    eine starke Asylpolitik,    eine neue Politik der legalen Migration .         8 Darüber hinaus hat die EU-Kommission folgende Sofortmaßnahmen beschlossen:    Verdreifachung der Kapazitäten und Ressourcen für die gemeinsamen Operationen Triton und Poseidon der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Au- ßengrenzen (FRONTEX) in den Jahren 2015 und 2016;    Aktivierung der Notfallklausel nach Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeits- weise der Europäischen Union im Hinblick auf eine bessere Verteilung der Asylsuchen- den;    Neues Brennpunkt-Konzept: Unter Federführung der EU-Kommission entsenden die Asyl-Schutz Organisation der EU (EASO), FRONTEX und Europol sowie auch die Mitgliedstaaten Mitarbeiter in die Mit- gliedstaaten an den EU-Außengrenzen, um ankommende Migranten vor Ort schnell erken- nungsdienstlich zu behandeln, zu registrieren, ihre Fingerabdrücke abzunehmen und Rückführungen zu koordinieren;    Bereitstellung zusätzlicher 60 Millionen Euro als Soforthilfe für die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen;    Bereitstellung von 50 Millionen Euro für ein Neuansiedlungsprogramm mithilfe dessen 20.000 Personen sicher und legal nach Europa gebracht werden sollen;    Bereitstellung von 30 Millionen Euro für die regionalen Entwicklungs- und Schutzpro- gramme (RDPP), die 2015/2016 mit Nordafrika und dem Horn von Afrika beginnen;    Zerschlagung von kriminellen Netzwerken durch Zusammenführen von Information unter der Verwaltung von Europol und unter Mitwirkung aller Agenturen der Europäischen Union;    Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Mittelmeer, um Schleuserboote aufzubringen und zu zerstören; 7     Europäische Kommission (13. Mai 2015). Europäische Migrationsagenda 2015 – vier Schwerpunkte für eine bessere Steuerung der Migration. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/eu- ropean-agenda-migration/background-information/docs/summary_european_agenda_on_migration_de.pdf, (letzter Zugriff: 15. Oktober 2015). 8     Europäische Kommission (13. Mai 2015). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Die Europäische Migrati- onsagenda, COM(2015) 240 final. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1- 2015-240-DE-F1-1.PDF, (letzter Zugriff: 15. Oktober 2015).
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                             Seite 8 WD 2 - 3000 - 156/15    Aufbau eines multifunktionalen Zentrums in Niger als Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit der IOM und dem UNHCR;    Entsendung europäischer Migrationsbeauftragter als Teil der EU-Delegationen in wichti- gen Transitländern; 4.    Bilaterale Abkommen, Prozesse, Instrumente und Maßnahmen zur Steuerung und Ein- dämmung von Migration und Sicherung der EU-Außengrenzen in Abstimmung mit der EU 4.1. Sichere Herkunftsstaaten Nach dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ist der Gesetzgeber ermächtigt, Staaten zu be- stimmen, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politi- schen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch un- menschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Mensch aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die eine gegenteilige Annahme begründen.           9 Die Frage der sicheren Herkunftsstaaten und einer gemeinsamen EU-Liste als „sicher“ ausgewie- sener Länder wird innerhalb der Europäischen Union insbesondere mit Blick auf die Türkei kontrovers diskutiert. Befürworter wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker plädieren dafür, die Türkei zu einem sicheren Herkunftsland zu erklären und bieten dafür finanzielle Un- terstützung, Visafreiheit und eine Beitrittsperspektive. Demgegenüber mahnen Kritiker wie der 10 österreichische Außenminister Sebastian Kurz davor, der Türkei mit der Sicherung der EU-Au- ßengrenze Aufgaben zu übertragen, welche die EU selbst erfüllen müsse, wenn sie nicht in die „totale Abhängigkeit“ der Türkei geraten wolle.           11 Der Bundesrat hat am 16. Oktober einem umfangreichen Gesetzespaket zugestimmt, von dem wichtige Regelungen bereits am 24. Oktober in Kraft traten. Das Gesetz sieht neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung vor. Dem Gesetz zufolge sind über die bereits bestehenden sicheren Herkunftsstaaten Bosnien und Herze- gowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien, Ghana und Senegal auch Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt worden, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber 9     Cremer, Hendrik (Juni 2013). Die Asyldebatte in Deutschland: 20 Jahre nach dem „Asylkompromiss“, Deut- sches Institut für Menschenrechte. Essay Nr. 14. S. 8. 10    ZeitOnline (6. Oktober 2015). Juncker will Türkei auf Liste sicherer Herkunftsstaaten setzen. Abrufbar unter: http://www.zeit.de/news/2015-10/06/eu-juncker-will-tuerkei-auf-liste-sicherer-herkunftsstaaten-setzen- 06130402, (letzter Zugriff: 5. November 2015). 11    Frankfurter Allgemeine Zeitung (4. November 2015). „Wir sind am Ende unserer Kapazitäten angelangt.“ Inter- view mit dem österreichischen Außenminister Sebastian Kurz.
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                               Seite 9 WD 2 - 3000 - 156/15 aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.          12 4.2. Mobilitätspartnerschaften Mobilitätspartnerschaften sind ein wichtiges politisches Instrument zur Umsetzung des EU-Ge- samtansatzes für Migration und Mobilität. Sie bilden den Rahmen für die praktische Projektzu- sammenarbeit zwischen interessierten EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Drittstaaten im Be- reich der Eindämmung und Rückführung irregulärer Migration, zur Bekämpfung von Menschen- handel und Schleusernetzwerken, für eine verbesserte Zusammenarbeit bei legaler Arbeitsmigra- tion und Entwicklung auf der Basis einer Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten. Befürworter der Programme versprechen eine „Triple-Win-Situation“, bei der Mig- 13 rantinnen und Migranten eine legale Wanderungsperspektive geboten wird, die Herkunftsländer entwicklungspolitisch Unterstützung erfahren und die EU-Staaten dringend benötigte Fachkräfte erhalten. Der umfassende politische Dialog von Mobilitätspartnerschaften bietet einen Kooperati- onsrahmen zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat auf operativer Ebene etwa zur Implementierung des EU-Visakodexes für einen bestimmten Personenkreis sowie für einen verbesserten Menschenrechtsschutz. Deutschland ist gegenwärtig an den Mobilitätspartnerschaf- ten der EU mit folgenden Ländern beteiligt: Marokko, Tunesien, Jordanien, Moldau, Georgien und Armenien.                    14 4.2.1.        Beispiel Marokko Marokko ist im Juni 2013 als erstes Land des Mittelmeerraums eine Mobilitätspartnerschaft mit der EU eingegangen. Die Gemeinsame Erklärung zur Gründung einer Mobilitätspartnerschaft zwi- schen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten vom 3. Juni 2013 bietet in seinem Annex eine Übersicht aller neun teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU und ihrer Projekte. Die von deutscher Seite angekündigten Projekte sehen eine bilaterale Zu- sammenarbeit im Hochschulbereich (BMBF), bei der Einführung von Unternehmensgründungen (BMZ) ebenso vor wie den Aufbau eines nationalen Asylsystems in Marokko nach internationa- len Standards (BMI/BAMF). Marokko hat sich zunehmend zum Transitland für Migranten aus Westafrika entwickelt. 4.2.2.        Beispiel Tunesien Deutschland ist mit Tunesien im März 2014 eine Mobilitätspartnerschaft eingegangen, im Rah- men derer ein Projekt zur Förderung der legalen Mobilität hochqualifizierter Fachkräfte zwischen 12     Die Bundesregierung (2015). Effektive Verfahren, frühe Integration. Abrufbar unter: https://www.bundesregie- rung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-15-asyl-fluechtlingspolitik.html, (letzter Zugriff: 28. Oktober 2015). 13     Europäische Kommission (2013). EU und Marokko unterzeichnen Partnerschaftsabkommen zur Steuerung von Migration und Mobilität. Pressemitteilung IP/13/513 vom 7. Juni 2013. 14     Auswärtiges Amt (16. Januar 2015). Migration. Abrufbar unter: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Eu- ropa/Migration_Inneres_Justiz/Migration-node.html, (letzter Zugriff: 28. Oktober 2015).
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Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                          Seite 10 WD 2 - 3000 - 156/15 beiden Ländern aufgenommen wurde. Tunesien wie auch Jordanien unterstützt Deutschland beim Aufbau nationaler Asylsysteme. Folgende Maßnahmen im Bereich Asyl werden derzeit (Stand: April 2015) auf Ebene der Europä- ischen Union bzw. von Deutschland betrieben: Ein Projekt im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, dessen Ziel es ist, die tunesischen Behörden mit dem Mandat, den Werkzeugen und Instrumenten von der Asyl-Schutz-Organisation der EU (EASO) und Europäischen Agentur für die operative Zu- sammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) sowohl im Bereich Asylsystem als auch des eu- ropäischen Grenzschutzes, vertraut zu machen. Dieses Projekt entstand auf Vorschlag von EASO und FRONTEX und wird bereits umgesetzt. Somit haben EASO und FRONTEX die Möglichkeit, 15 den Bedarf an technischer Unterstützung im Bereich Asyl und Grenzschutz zu ermitteln und ent- sprechend die benötigte Expertise und Beratung den tunesischen Behörden bereitzustellen. Auf Vorschlag der EU-Kommission sollen die zuständigen tunesischen Behörden geschult wer- den, um ein nationales Schutzsystem aufzubauen mit dem Ziel ein tunesisches Asylgesetz auszu- arbeiten. Die Schulung soll der UNHCR vornehmen. Dieses Projekt ist noch in der Vorbereitung. Die EU plant zudem die Entwicklung eines neuen Regionalen Schutz- und Entwicklungspro- gramm (RDPP) für Nordafrika. Es soll in den Ländern Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten (mit möglichen Aktivitäten in anderen Ländern, wie Niger und Mauretanien) die Kapa- zitäten im Bereich Asyl stärken und den Aufbau von nachhaltigen Schutzsystemen unterstützen. Die Teilnahme Deutschlands wird derzeit geprüft. Deutschland erwägt eine Unterstützung des RDPP für Nordafrika mit Personal- und Sachmitteln. Das Auswärtige Amt hat bereits im November 2014 einen Studienaufenthalt für Verantwortliche für Asylrecht und -verfahren aus tunesischen Behörden in Deutschland, u. a. beim BAMF in Nürnberg, organisiert. Diese Initiative geht auf einen Projektvorschlag von Deutschland zur Stär- kung der Kapazitäten im Bereich der Flüchtlingshilfe und in der Ausbildung von Fachkenntnis- sen im Bereich Asyl zurück.     16 15    Bundesregierung (2. April 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Deutschlands Beitrag zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien.“ Drucksa- chen 18/4550 und 18/4235. 16    Ebenda.
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