WD 2 - 156/15 Ansätze zur Kontrolle von Migration und Flucht aus Ländern der MENA-Region
Auswärtiges, Völkerrecht, Verteidigung, Menschenrechte
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 11 WD 2 - 3000 - 156/15 4.3. Hot Spots Die Staats- und Regierungschefs haben sich beim Europäischen Rat am 23. September auf die Un- terstützung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen durch Einrichtung von Registrierungsstel- len, so genannten Hot Spots, bis Ende November 2015 sowie der Gewährleistung der Umsiedlung und Rückkehr bzw. Rückführung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen geeinigt. 17 Die Europäische Union will mit der Einrichtung so genannter Hot Spots oder Registrierungszen- tren an den Außengrenzen der EU, die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge unmittelbar überprü- fen und Menschen ohne Asylgrund eine Einreise in die EU verweigern. Durch EU-Agenturen, 18 die Mitgliedstaaten und den UNHCR sollen Staaten an den EU-Außengrenzen beim Screening, der Registrierung von Migranten und Flüchtlingen, der Identifizierung von Schutzbedürftigen und Nicht-Schutzbedürftigen, Fingerabdrucknahme, Information, Schleuserbekämpfung, Rück- führung sowie Vorbereitung von Asylverfahren unterstützt werden. Zudem sollen Aufnahmezen- tren auch der geordneten Umverteilung von Flüchtlingen in alle europäischen Länder dienen , 19 allerdings läuft die Umverteilung bislang schleppend an. Nur Schweden und Finnland sollen bisher 86 Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen Italiens aufgenommen haben (siehe Seite 5). Aufnahmezusagen aus den meisten europäischen Mitgliedstaaten stehen noch aus. 20 Zu klären ist, wie viele Flüchtlinge jeder einzelne Mitgliedstaat aufnehmen sollte bzw. könnte. Die bisherige Aufnahmepraxis basiert auf freiwilliger Zusage, solange nicht ein generell verbind- licher Verteilungsmechanismus beschlossen wird. 4.3.1. Zum Stand des Aufbaus von Hot Spots in Griechenland In Griechenland ist der Aufbau einer Koordinierungseinheit EU Regional Task Force in Piräus sowie operative Einheiten auf den fünf Inseln Lesbos, Kos, Leros, Samos und Chios geplant. Mit Stand 12. Oktober waren die Einheiten nach Angaben des Bundesministeriums des Innern noch nicht funktionsfähig. Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergaben sich in folgenden Punkten: 21 unzureichend einheitliche Registrierungsverfahren; fehlende Eurodac-Geräte; fehlendes Bedienungspersonal; 17 Europäischer Rat (23. September 2015). Informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs. Abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2015/09/23/, (letzter Zugriff: 27. Oktober 2015). 18 FAZOnline (27. August 2015). Flüchtlingskommissar kritisiert zurückhaltende EU-Staaten. Abrufbar unter: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/eu-aussengrenzen-fluechtlingskommissar-kritisiert-zurueck- haltende-eu-staaten-13770874.html, (letzter Zugriff: 15. Oktober 2015). 19 Stabenow, Michael (27. Oktober 2015). Mission Flankenschutz. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 20 Kirchner, Thomas (26. Oktober 2015). Zwischenstation Hot Spots. In: Süddeutsche Zeitung. Nuspliger Niklas (28. Oktober 2015). Oft sind uns die Hände gebunden. In: Neue Zürcher Zeitung. 21 Bundesministerium des Innern (12. Oktober 2015). Sachstände zu Hot Spots, Multifunktionszentrum in Niger sowie Rückkehrpolitik.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 12 WD 2 - 3000 - 156/15 unzureichende Internet-Breitband-Anbindung auf Inseln; keine adäquaten Aufnahmebedingungen für Gastbeamte unzureichende Beteiligung der zuständigen griechischen Behörden. Für die Erstaufnahme standen 4.384 Plätze zur Verfügung. Bis Dezember 2015 sind bis zu 2.200 weitere Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen geplant. Der deutsche Beitrag zur Unterstützung Griechenlands beim Aufbau von Hot Spots belief sich auf der Entsendung von 15 Grenzpolizisten, einem Verbindungsbeamten der Bundespolizei und ei- ner Verbindungsbeamtin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Des Weiteren ist die Übergabe von 12 Fingerabdruckgeräten durch die Bundespolizei vorgesehen. 4.3.2. Zum Stand des Aufbaus von Hot Spots in Italien Seit September 2015 sind die vier Häfen in Pozzallo, Porto Empedocle, Trapani (alle Sizilien) und Lampedusa als „Hot Spots“ gekennzeichnet. In Lampedusa steht eine fertig ausgestattete Einrichtung zur Erstaufnahme mit einer Kapazität für etwa 1.500 Personen zur Verfügung für die Voridentifizierung, Registrierung und die Abnahme von Fingerabdrücken. Zwei weitere Hot Spots in Augusta und Taranto sollen bis Ende 2015 fertiggestellt werden. Insgesamt sollen die Erstaufnahmeeinrichtungen eine Gesamtkapazität von über 2.500 Plätze bis Ende 2015 bieten. Koordiniert wird die Einrichtung von Registrierungszentren in Italien von der EU Regional Task Force (EURTF) in Catania. In ihr arbeiten FRONTEX, EUROPOL, EASO, EUROJUST mit den itali- enischen Behörden und der EU-Operation EUNAVFOR MED zusammen. 22 4.4. Grenzpolizeiliche Unterstützung innerhalb der Europäischen Union Der Bundesregierung zufolge entsendet die Bundespolizei nach gegenwärtigem Stand in 2015 etwa 300 Polizeivollzugsbeamte (an insgesamt rund 14.000 Einsatztagen) in bilaterale und FRONTEX-koordinierte Einsätze, primär entlang der Westbalkanroute (Ungarn, Kroatien, Grie- chenland, Serbien und Albanien). Darüber hinaus unterstützen etwa 20 grenzpolizeiliche Verbin- dungsbeamte und 45 Dokumenten- und Visumsberater die Kooperation in prioritären Drittstaa- ten. Seit 1. November 2015 unterstützt die Bundesregierung FRONTEX mit 50 zusätzlichen Be- 23 amten des Bundes und der Länder (Anlage 1). Die ersten Beamten wurden nach Griechenland 24 entsandt. 25 In dem vom Präsidenten der Europäischen Kommission am 25. Oktober 2015 als Ergebnis der Westbalkan-Konferenz vorgestellten 17-Punkte-Plan ist u.a. der zusätzliche Einsatz von 400 Poli- 22 Bundesministerium des Innern (5. Oktober 2015). Sachstände zu Hot Spots, Multifunktionszentrum in Niger sowie Rückkehrpolitik. 23 Bundesministerium des Innern (4. November 2015). Sachstand zu FRONTEX/Bundespolizei. 24 Zu personellen Defiziten bei FRONTEX und EASO siehe Anlage 1. 25 Ebenda.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 13 WD 2 - 3000 - 156/15 zisten in Slowenien vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine bilaterale Unterstützungsmaß- nahme der EU, die nicht von FRONTEX koordiniert wird. Die Bundesrepublik hat fünf Beamte der Bundespolizei nach Slowenien entsandt, um die konzeptionelle Vorbereitung des europäi- schen Polizeieinsatzes zu unterstützen. 26 In ihrer Antwort vom 10. August 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die LINKE infor- mierte die Bundesregierung über grenzpolizeiliche Unterstützung innerhalb der EU. Zu diesem 27 Zweck hat die Bundespolizei 38 Polizeivollzugsbeamte als Unterstützungskräfte oder Berater ein- gesetzt (Stand: 27. Juli 2015). 26 Eine ausführliche Darstellung des Engagements der Bundespolizei im Ausland in Bezug auf Grenzmanagement ist in: Bundesregierung (24. August 2015). Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2015).“ Drucksachen 18/5814 und 18/5721. 27 Bundesregierung (8. August 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union.“ Drucksache 18/5747.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 14 WD 2 - 3000 - 156/15 Grenzpolizeiliche Unterstützungskräfte im Ausland Land Innen-/Außengrenze Anzahl Grundlage Griechenland Innengrenze 6 Unterstützungsbe- Bilaterale Vereinba- amte rung Italien Innengrenze 2 Unterstützungsbe- Bilaterale Vereinba- amte rung Kroatien Innengrenze 1 Unterstützungsbe- Bilaterale Vereinba- amter rung Albanien Außengrenze zu Grie- 12 Unterstützungsbe- Bilaterale Vereinba- chenland amte rung Ungarn Außengrenze zu Ser- 9 Unterstützungsbe- FRONTEX bien amte Bulgarien Außengrenze zu Ser- 2 Unterstützungsbe- FRONTEX bien (1) und zur Tür- amte kei (1) Kroatien Außengrenze zu Ser- 3 Unterstützungsbe- FRONTEX bien (2) und Mon- amte tenegro (1) Griechenland Außengrenze zur Tür- 1 Unterstützungsbe- FRONTEX kei amter Italien „Mittelmeer“ 2 Unterstützungsbe- FRONTEX amte Quelle: Bundesregierung (8. August 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union.“ Drucksachen 18/5747 und 18/5647. Für die auf bilateraler Basis entsandten Beamten sind laut Bundesregierung im Juli 2015 Kosten in Höhe von 57.500 Euro entstanden. Im Gesamtjahr 2015 seien für den gleichen Personenkreis Kosten in Höhe von 384.000 Euro angefallen. Kosten für die von FRONTEX entsandten Beamten würden vollständig aus dem FRONTEX Haushalt refinanziert. 4.5. Maßnahmen des Grenzmanagements im Rahmen bilateraler Grenzpolizeiprojekte mit Staaten der MENA-Region Nach einem Beschluss des Europäischen Rates vom 23. April 2015 hat sich die EU auf ein umfas- sendes migrations- und flüchtlingspolitisches Maßnahmenpaket und als ein Element dieses An- satzes auf die Unterstützung Tunesiens, Ägyptens, Sudans, Malis und Nigers bei der Überwa-
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 15 WD 2 - 3000 - 156/15 chung und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege verständigt. Der Europäische Aus- wärtige Dienst ist mit der Umsetzung beauftragt. Dabei wird dieser sich auf bestehende Missio- nen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Region und auf die regionale Zusammenarbeit (Rabat- und Khartum-Prozess) stützen. Der Auftrag der zivilen Mission EUCAP Sahel Niger wurde deshalb bereits angepasst, um die Unterstützung beim Grenzschutz und der Bekämpfung krimineller Schleusungen zu ermöglichen. Eine Anpassung der zivilen Mission 28 EUCAP Sahel Mali wird ebenfalls geprüft. Die Bundesregierung fokussiert auf die zivilen GSVP- Missionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger. Die Bundesregierung fördert Maßnahmen des Grenzmanagements an ausgewählten Grenzab- schnitten im Rahmen bilateraler Grenzpolizeiprojekte etwa in Tunesien aus Mitteln der Transfor- mationspartnerschaft. 29 Im Bereich Rechtstaatlichkeit unterstützt sie auch überregionale Vorhaben im Grenz- und Poli- zeibereich in Subsahara-Afrika, u.a. im Sudan, in Mali und Niger. Die Kooperation im Grenzma- nagement ist eigenen Angaben zufolge auch Gegenstand der Mobilitätspartnerschaften der EU mit Tunesien und wird von der EU-Kommission gefördert. Im Auftrag der Bundesregierung un- 30 terstützt die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf Ebene der Afrikanischen Union und auf nationaler Ebene die rechtliche und physische Festlegung von Grenzverläufen, die grenzüberschreitende Kooperation sowie die Stärkung von Institutionen. Dies betrifft die Län- der Mali - durch seine Maßnahmen an den Grenzen zu Burkina Faso, Senegal und Guinea - und Niger durch Maßnahmen an den Grenzen zu Algerien, Burkina Faso und Benin. 31 4.6. Multifunktionszentren Einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Mai 2015 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zufolge plant die EU das Pilotprojekt eines multifunktionales Zentrum in Agadez/Niger in Zu- 28 Bundesregierung (1. September 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Unterstützung von sicherheitspolitischen EU-Projekten in der Sahel-Region.“ Drucksachen 18/5895 und 18/5671. 29 Bundesregierung (19. Oktober 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Vorbereitungen zur Valletta Conference on Migration in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration.“ Drucksachen 18/6450 und 18/6014. 30 Ebenda 31 Bundesregierung (19. Oktober 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Vorbereitungen zur Valletta Conference on Migration in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration.“ Drucksachen 18/6450 und 18/6014.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 16 WD 2 - 3000 - 156/15 sammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Hohen Flücht- lingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR). Dazu soll eine bereits bestehende Einrich- 32 tung der IOM unterstützt und ausgebaut werden. Diese soll den Angaben zufolge bis Ende des Jahres einsatzbereit sein, auf Vorarbeiten und Strukturen der IOM zurückgreifen und gemeinsam mit dem UNHCR die Zusammenarbeit mit den Behörden Nigers verbessern. Die EU verfolgt damit das Ziel, Transitmigranten in der Region Agadez zu helfen, diese über die Risiken aufzuklären, die mit einer Weiterreise über die west- und zentralafrikanischen Migrati- onsrouten verbunden sind. Daneben sollen lokale Schutzmöglichkeiten geschaffen werden und 33 gegebenenfalls die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsregion unterstützt werden. Wie dies konkret aussehen soll, ist bislang unklar. Im Zentrum steht das so genannte Non-Refoulement- Prinzip. Informationen der Bundesregierung zufolge sollen in Zusammenhang mit dem Zent- 34 rum in Agadez keine Asylverfahren aus der EU ausgelagert werden, wenngleich in der EU extra- territoriale Asylverfahren anfänglich bei der Konzeptionierung solcher Zentren zunächst disku- tiert wurden. Vorgesehen ist, dass Asylanträge in Registrierungszentren in Griechenland, Italien und möglicherweise weiteren EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, die Bearbeitung vereinheitlicht und beschleunigt werden. Die Bundesregierung hat ihre Unterstützung für das Multizweckzentrum 35 Agadez zugesagt. Zudem vertritt sie die Auffassung, dass Multifunktionszentren auch in anderen Herkunfts- und Transitstaaten einen Beitrag zur Bekämpfung irregulärer Migration leisten können. Auf eine ge- meinsame deutsch-französische Initiative geht der Vorschlag für ähnliche Projekte in wichtigen Transit- und Herkunftsländern wie Mauretanien, Mali und Äthiopien zurück. 36 32 Europäische Kommission (13. Mai 2015). MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLA- MENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN DIE EUROPÄISCHE MIGRATIONSAGENDA COM(2015) 240 final. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-240-DE-F1-1.PDF, (letzter Zugriff: 5. Oktober 2015). 33 Rat der Europäischen Union (11. September 2015). Migration: EU-Maßnahmen, aktueller Stand und nächste Schritte. Ratsdokument 11782/1/15. Seite 14. Abrufbar unter: http://data.consilium.eu- ropa.eu/doc/document/ST-11782-2015-REV-1/de/pdf, (letzter Zugriff: 15.Oktober 2015). 34 Das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 33 wird weithin als Bestandteil des Völ- kergewohnheitsrechts anerkannt. Das bedeutet, dass auch Staaten, die der Genfer Flüchtlingskonvention nicht beigetreten sind, den Grundsatz des Verbots der Ausweisung und Zurückweisung eines Flüchtlings in Staaten zu beachten haben, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. 35 Die Bundesregierung (4. September 2015). One goal – accelerated processing of requests for asylum. Abrufbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/EN/Artikel/2015/09_en/2015-09-04-fluechtlinge-ge- samt_en.html, (letzter Zugriff: 15. Oktober 2015). 36 Bundesregierung (19. Oktober 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Vorbereitungen zur Valletta Conference on Migration in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration.“ Drucksachen 18/6450 und 18/6014.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 17 WD 2 - 3000 - 156/15 Nach Auffassung des Auswärtigen Amtes könnten weitere so genannte Multizweckzentren (Bera- tungs-, Informations- und Notaufnahmezentren) mit Mitteln aus dem Europäischen Entwick- lungsfonds und dem Instrument für Stabilität und Frieden im Umfang von 9 Millionen Euro auf- gebaut werden. Bisher freigegeben wurden nach Information des Bundesministeriums des Innern 1,5 Millionen Euro aus dem Instrument für Stabilität und Frieden für das multifunktionelle Zent- rum in Agadez (Niger). 37 Darüber hinaus prüft die EU derzeit im Rahmen des Khartum-Prozesses die Errichtung bzw. Un- terstützung von bestehenden Informations- und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Mig- ranten entlang der Migrationsrouten am Horn von Afrika und inwieweit Multifunktionszentren auch in anderen Herkunfts- und Transitstaaten einen Beitrag zur Bekämpfung irregulärer Migra- tion leisten können. 4.7. Rückkehrpolitik Die Rückkehrpolitik stellt nach Angaben der Bundesregierung einen integralen Bestandteil und wichtiges Steuerungsmittel der Migrationspolitik dar. Darunter fällt sowohl die freiwillige Rück- kehr, die Rückführung durch Abschiebung oder Zurückweisung, die Rückübernahme ausreise- pflichtiger Personen durch ihre Herkunftsstaaten, die Rückkehrförderung und die Reintegration im Herkunftsland. 4.7.1. Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union Das Ziel von Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Drittstaaten ist, dass diese Staaten jene Personen wieder aufnehmen, die aus ihrem Territorium irregulär in die EU eingereist sind. Bislang hat die Europäische Union 17 Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, weitere wer- den verhandelt (Stand: Oktober 2015). Außerdem enthält auch das Cotonou-Abkommen aus dem Jahre 2000 zwischen der EU und 79 AKP-Staaten eine Rückübernahmeklausel. Im Jahr 2014 38 hat die EU 252.003 Drittstaatsangehörige ausgewiesen, davon wurden 161.309 Drittstaatsangehö- rige tatsächlich rückgeführt, 40 Prozent davon freiwillig. 39 Auf seiner Tagung am 25./26. Juni 2015 hat der Europäische Rat eine Liste mit Maßnahmen fest- gelegt, um die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Rückführung irregulärer Migranten zu verbes- sern. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wird die Rückkehrmaßnahmen der 37 Bundesministerium des Innern (5. Oktober 2015). Sachstände zu Hot Spots, Multifunktionszentrum in Niger sowie Rückkehrpolitik. Und: European Commission (14. Oktober 2015). Managing the refugee crisis: State of Play of the Implementation of the Priority Actions under the European Agenda on Migration. Kommissionsdokument COM(2015)510 final. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/propo- sal-implementation-package/index_en.htm, (letzter Zugriff: 15. Oktober 2015). 38 Europäischer Rat (2015). Migrationsgipfel 2015 in Valletta – Hintergrundinformationen über EU-Maßnahmen. Abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/11-valletta-sum- mit-press-pack/, (letzter Zugriff: 3. November 2015). 39 Ebenda.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 18 WD 2 - 3000 - 156/15 Mitgliedstaaten finanziell unterstützen, für die diese selbst im Rahmen ihrer nationalen Pro- gramme im Zeitraum 2015-2020 mehr als 800 Millionen Euro bereitstellen. 40 In seinen Schlussfolgerungen zur Zukunft der Rückkehrpolitik vom 8. Oktober 2015 bekräftigt der Rat, dass eine kohärente, glaubwürdige und wirksame Politik im Hinblick auf die Rückkehr illegal sich aufhaltender Drittstaatsangehöriger, die die Menschenrechte und die Würde der Be- troffenen sowie den Grundsatz der Nichtzurückweisung in vollem Umfang wahrt, ein wesentli- cher Bestandteil einer umfassenden Migrationspolitik der EU ist. Zudem werden höhere Rück- kehrquoten angestrebt, um von irregulärer Migration abzuschrecken. Der Rat erwartet hierzu 41 Kommissionsvorschläge. Fortschritte bei Rückführungen und Rückübernahme sind auch ein zentrales Handlungsfeld, mit dem sich der so genannte Valletta-Gipfel befassen wird (siehe An- lage 2). 42 Den Anstoß für den Valletta-Gipfel hatte der Europäische Rat auf seiner außerordentlichen Ta- gung vom 23. April 2015 mit dem Beschluss gegeben, die politische Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern auf allen Ebenen zu intensivieren, um die Ursachen irregulärer Migra- tion anzugehen und Schleusung und Menschenhandel zu bekämpfen. Zudem stehen diese The- men mit der Afrikanischen Union auf einem Gipfeltreffen in Malta zur Erörterung an. Eingela- 43 den sind neben den EU-Staats- und Regierungschefs die Mitgliedstaaten des Khartum – und Ra- bat-Prozesses, die Afrikanische Union sowie die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staa- ten (ECOWAS), der VN-Generalsekretär, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und die Internationale Organisation für Migration. 4.7.2. Bilaterale Rückübernahmeabkommen Mit dem Ziel der Rückführung hat die Bundesregierung eine Vielzahl bilateraler Rückübernah- meabkommen, Durchbeförderungsabkommen und Durchreiseabkommen zur Konkretisierung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger mit den Her- kunftsstaaten sowie mit Staaten abgeschlossen, über deren Außengrenze Migranten oder Flücht- linge eingereist sind (siehe Anlage 3). Eine genaue Auflistung der Maßnahmen und Flüge sowie 44 40 Europäischer Rat (8. Oktober 2015). Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Rückkehrpolitik. Abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/10/08-jha-conclusions-return-policy/, (letzter Zugriff: 3. November 2015). 41 Ebenda. 42 Bundesregierung (19. Oktober 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Vorbereitungen zur Valletta Conference on Migration“ in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migra- tion.“ Drucksachen 18/6450 und 18/6014. 43 Ebenda. 44 Eine Liste der bilateralen Rückübernahmeabkommen Deutschlands, ist diesem Sachstand beigefügt (siehe An- lage 3). Sie entstammt dem Bundesministerium des Innern (April 2015). Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer. Abrufbar unter: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Down- loads/DE/Themen/MigrationIntegration/AsylZuwanderung/RueckkehrFluechtlinge.pdf?__blob=publicationFile, (letzter Zugriff: 27.Oktober 2015).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 19 WD 2 - 3000 - 156/15 Zielländer von Rückführungen im Rahmen von gemeinsamen Rückführungsoperationen inner- halb der Europäischen Union oder Joint Return Operations sind einer Antwort der Bundesregie- rung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu entnehmen (siehe Anlage 4). Die Bun- 45 desregierung tritt zudem für eine Beschleunigung der Verhandlungen über weitere EU-Rück- übernahmeabkommen mit afrikanischen Staaten ein. 46 4.7.3. Bilaterale Absprachen Zudem sind bilaterale Gespräche und Demarchen mit Botschaftern von Herkunftsstaaten Instru- mente, um langwierige völkerrechtliche Vertragsverhandlungen zu vermeiden und verkürzte An- kündigungszeiten von Rückführungen bei den Behörden der Drittstaaten zu erreichen. 47 4.7.4. Umsetzung des integrierten Rückkehrmanagements Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde am 17. Dezember 2014 auf Beschluss der Innenministerkonferenz eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanage- ment eingerichtet, der auch die Länder, Kommunen und Bundespolizei angehören. Es ist Auf- 48 gabe der Koordinierungsstelle, für eine kohärente Rückkehrpolitik bei Rückführungen, freiwilli- ger Rückkehr und Überstellungen im Dublin-Verfahren sowie Reintegration zu sorgen. Die Koor- dinierungsstelle sollte dabei alle beteiligten Akteure (BAMF, Bundespolizei, den Bundesländern und Kommunen) einbeziehen. 4.7.4.1. Kosovo Rückkehrprojekt URA 2 Das Projekt Unterstützung bei der Reintegration von Kindern "URA 2" bietet kosovarischen Rück- kehrerinnen und Rückkehrern umfassende Beratungsleistungen und Maßnahmen zur Reintegra- tion und Unterstützung an. Sein Fokus liegt insbesondere auf der Unterstützung und Reintegra- tion von Kindern ins Schulleben und auf der Zusammenarbeit mit Behörden, Ausbildungsstätten und Schulen. Ziel ist es, den Menschen eine nachhaltige Wiedereingliederung in ihrer alten Hei- mat zu ermöglichen und das Rückkehrmanagement insgesamt weiter zu verbessern. „URA 2“ ist 49 das Folgeprojekt eines Rückkehrprojektes, das die Europäische Kommission von Januar 2006 bis Oktober 2008 förderte. Das Projekt „URA 2“ wird seit Januar 2009 vom BAMF umgesetzt und rein 45 Bundesregierung (8. August 2015). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Finanzierung von Si- cherungsmaßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union.“ Drucksachen 18/5747 und 18/5647. 46 Bundesministerium des Innern (5. Oktober 2015). Sachstände zu Hot Spots, Multifunktionszentrum in Niger sowie Rückkehrpolitik. 47 Ebenda. 48 Bundesministerium des Innern (2015). Rückkehrpolitik. Abrufbar unter: http://www.bmi.bund.de/DE/The- men/Migration-Integration/Aufenthaltsrecht/Rueckkehr/rueckkehr_node.html (letzter Zugriff: 27. Oktober 2015). 49 BAMF (2015). Kosovo-Rückkehrprojekt URA 2, Unterstützung bei der Reintegration von Kindern. Abrufbar un- ter: http://www.bamf.de/DE/Rueckkehrfoerderung/ProjektKosovo/projektkosovo-node.html, (letzter Zugriff: 27. Oktober 2015).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 20 WD 2 - 3000 - 156/15 national gefördert. Dazu haben sich – aufbauend auf dem ersten Projekt – der Bund und die Bun- desländer Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verständigt. 4.7.4.2. DIMAK Kosovo Vor dem Hintergrund einer stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden aus dem Kosovo Anfang des Jahres 2015 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung den Deutschen Informationspunkt für Migration, Ausbildung und Karriere (DIMAK) in Pris- tina geschaffen. DIMAK wird bis 31. März 2015 mit bis zu 250.000 Euro aus Mitteln des Stu- 50 dien- und Fachkräftefonds gefördert. Betrieben wird DIMAK von der Gesellschaft für Internatio- nale Zusammenarbeit, dem Sprachlernzentrum sowie dem Deutschen Akademischen Austausch- dienst, um zu Möglichkeiten und Voraussetzungen der legalen Migration nach Deutschland zu informieren. Neben Beratung bietet DIMAK auch Workshops zu Existenzgründungen, Beschäfti- gungsmöglichkeiten und Bewerbungen an. 4.8. Projektorientierte Sonderinitiative des BMZ „Stabilisierung Nordafrika und Nahost“ Im Bereich der Jugend- und Beschäftigungsförderung, wirtschaftlichen Stabilisierung, Demokrati- sierung und Stabilisierung von Nachbarländern in Krisensituationen setzt das Bundesministe- rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eigenen Angaben zufolge Pro- jekte um, mit denen die Kapazitäten in den Aufnahmeregionen und die Lebensgrundlagen der Flüchtlinge sowie der aufnehmenden Bevölkerung gestärkt werden sollen. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) betreibt mit finanzieller Unterstüt- zung durch die Sonderinitiative beispielsweise Bildungsprogramme für Flüchtlingskinder im Libanon und in Jordanien sowie den Aufbau sanitärer Einrichtungen. Im Rahmen der Sonderinitiative werden auch Hochschulstipendien an syrische Flüchtlinge in Jordanien vergeben. 51 Im Fokus einer weiteren Maßnahme des BMZ steht die Unterstützung syrischer Flücht- linge und zugleich der aufnehmenden Gemeinden in Jordanien bei der Trink- und Abwas- serversorgung. Im Flüchtlingslager Za'atari etwa, das mehr als 80.000 Flüchtlingen Schutz bietet, wird mit Unterstützung der deutschen EZ der Bau eines Abwasserentsorgungssys- tems gefördert. Zusätzlich dazu werden im Rahmen der Sonderinitiative durch den Bau einer Wasserleitung bis 2017 rund 800.000 Flüchtlinge und Mitglieder der lokalen Bevöl- kerung einen verbesserten Zugang zu Trinkwasser haben. 52 50 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Oktober 2015). Sachstand Migrati- onsdruck verringern. Und: Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (2015). Auswandern oder bleiben? Die GIZ berät Kosovaren auf der Suche nach Arbeit. Abrufbar unter: https://www.giz.de/de/mediathek/34575.html, (letzter Zugriff: 27. Oktober 2015). 51 BMZ (2015). Fluchtursachen bekämpfen. Stabilisierung der Aufnahmeregionen. Abrufbar unter: https://www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/Sonderinitiative-Fluchtursachen-bekaempfen-Fluechtlinge- reintegrieren/deutsche_politik/aktionsfeld_2/index.html, (letzter Zugriff: 27. Oktober 2015). 52 Ebenda.