Bekämpfung des Graffiti-Unwesens

/ 2
PDF herunterladen
                                  !#"$ %"'& 3. Wahlperiode ( )+*-, .0/* der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1554 des Abgeordneten Sigmar-Peter Schuldt Fraktion der DVU Drucksache 3/4047 Bekämpfung des Graffiti-Unwesens Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1554 vom 15.03.2002: Nachdem sich der Bundesgesetzgeber noch nicht entschließen konnte, den Begriff des Verunstaltens in § 303 StGB aufzunehmen, stellt sich die Frage, welche anderen Maß- nahmen auf Landes- bzw. Kommunalebene möglich sind. In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Graffiti-Bekämpfungsverordnung verabschiedet. Aufgrund dieser Verordnung hat 1 der Rostocker Oberbürgermeister eine Stadt-Verordnung erlassen. Um den Narrenhänden in der Stadt wirksam zu begegnen, kann gegen dem Täter eine Geldbuße bis zu 5.000 festgesetzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1.      Plant die Landesregierung eine Graffiti-Bekämpfungsverordnung, um den Verunstal- tungen im Land wirksamer begegnen zu können? 2.      Wie hoch sollte das Bußgeld maximal im Rahmen dieser Verordnung festgesetzt werden? 3.      Sollten aufgrund dieser Verordnung auch die Gemeinden in die Lage versetzt werden durch eigene Verordnungen oder Satzungsbestimmungen, dass Graffiti-Unwesen gezielter bekämpfen zu können? 4.      Wie hoch sind die Schäden, die in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg angerichtet worden sind? 5.      Wie hoch sind die Kosten, die für die Beseitigung von Graffiti an einer Hauswand bzw. für den Neuanstrich durchschnittlich pro Quadratmeter aufgewandt werden müssen?Kennt die Landesregierung entsprechende Handwerkerrechnungen? Datum des Eingangs: 16.05.2002 / Ausgegeben: 21.05.2002
1

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Meinungsbildung in der Landesregierung zu einer solchen Verordnung ist noch nicht abgeschlossen. zu den Fragen 2 und 3: Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Frage 1 entfällt eine Stellungnahme zu den Fragen 2 und 3. zu den Fragen 4 und 5: In der Landesregierung werden keine entsprechenden Erhebungen durchgeführt.
2