Bericht Innenrevision: Verwaltungsermittlungen zum Vorgang Prof. Dr. Maninger

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Seite 1 von 16 Stabsstelle lnnenrevision Az-12 0107 - 77/21 Lübeck, 19. November 2021 (Geschwärzt) Vertrauliche Personalsache BETREFF          Verwaltungsermittlungen zum Vorgang Prof. Dr. Maninger HIER             Abschlussbericht BEZUG            Weisung vom 5. August 2021 Anlagen: - 5 - Übersichten Anhörungen und BuzzFeed-Artikel vom 5. August 2021 Abschlussbericht 1 Ereignis 1.1 Unter dem Datum 5. August 2021 erschien - nach vorangegangener Kommunikation zwischen der BPOL und lppen lnvestigativ – die hinlänglich bekannte 24-seitige Publikation mit dem Titel “Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik“. Der Artikel erhebt nachfolgende summarisch-komprimierte Kernvorwürfe: •   Herr Prof. Dr. Maninger soll ein Gründungsmitglied des „lnstituts für Staatspolitik" gewesen sein, welches als Denkfabrik der Neuen Rechten gelte und mittlerweile vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt werde. •   Er sei Autor diverser rechter Publikationen in rechten Medien und habe sich in Südafrika für die „Aafricans Front“ engagiert. •   1998 sei er auf einer Veranstaltung als Redner aufgetreten, an der auch Unterstützer aus dem NSU- Umfeld teilnahmen. •   Die Publikation mündet in folgender These: „Die entscheidende Frage ist vielleicht ob Maninqers zumindest früher vertretene Positionen Einfluss auf seinen Unterricht heute haben, auf die Art, wie er Bundespolizisten und Angehörige von Spezialeinheiten ausbildet, welches Weltbild, welche Denkmuster er ihnen vermittelt – oder ob das nicht der Fall ist." •   Abschließend wird auf einen Vorfall abgestellt, wonach Herr Prof. Dr. Maninger Im Unterricht – bezogen auf die gleichgeschlechtliche Ehe – geäußert haben soll, dass man jetzt ja auch bald sein Hausschwein heiraten könne.
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Seite 2 von 16 1.2 Unter dem Datum 28. August 2021 folgte eine Publikation mit dem Titel „Bundespolizei-Professor mit rechter Vergangenheit: Bundestag fordert Aufklärung“. Die in der vorhergehenden Publikation erhobenen Vorwürfe werden in zusammengefasster Form wiederholt. Anschließend wird das Bundesinnenministerium zitiert, welches auf entsprechende Anfrage erklärte: „…derzeit laufe eine Untersuchung, bei der unter anderem auch Maningers Rolle in Südafrika und seine Verbindung zum Institut für Staatspolitik untersucht würden. Die Überprüfung dauere noch an. Neben Studierenden würden dafür auch Dozentinnen und Dozenten befragt“. In der Folge werden Aussagen von • Frau Irene Mihalic, Die Grünen, Innenpolitische Sprecherin im Bundestag, • Herrn Dr. jur. Konstantin von Notz, Die Grünen, Mitglied Im Parlamentarischen Kontrollgremium, • Frau Martina Renner, Die Linke, stellvertretende Vorsitzende, • Herrn Konstantin Kuhle, FDP, innenpolitischer Sprecher im Bundestag, • Frau Ute Vogt SPD, innenpolitische Sprecherin im Bundestag, • Herrn Dr. jur. Mathias Middelberg, CDU/CSU-Fraktion, innenpolitischer Sprecher im Bundestag zitiert. 2 Auftrag Die Stabsstelle lnnenrevision (StSt IR) der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) wurde von Herrn (geschwärzt) erstmals am 27. Juni 2021 über den Vorgang und die zu erwartende Publikation telefonisch informiert und mit der Durchführung von Verwaltungsermittlungen (Vwe) beauftragt. In der Folgezeit wurden dieser Auftrag und die Durchführung im Zuge einer regelmäßigen Kommunikation angepasst bzw. konkretisiert. Die StSt IR der BPOLAK hat dabei den Kontakt zum Bundespolizeipräsidium, Leitungsstab 3 gehalten und über den jeweiligen Sachstand der Vwe berichtet. 3 Dienstlicher Werdegang Prof. Dr. Maninger Herr Prof. Dr. Maninger, geb. 23.11.1967 war von September 2001 bis Februar 2009 Dozent an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Arbeitsverwaltung. Unmittelbar anschließend, seit März 2009 bis Juni 2010, war er zunächst befristet abgeordnet als Dozent an der Hochschule des Bundes (HS Bund), Fachbereich BPOL tätig. Im Zeitraum von Juni 2010 bis August 2016 schloss sich eine Verwendung als Fachlehrer an der Bundespolizeiakademie an. Dann wechselte er erneut ab September 2016 an die HS Bund, FB BPOL und ist dort bis heute als hauptamtlich Lehrender im Studienbereich Staats- und Gesellschaftswissenschaften tätig. Mit Wirkung vom 19. August 2019 wurde Herr Prof. Dr. Maninger für einen Zeitraum von sechs Jahren befristet, in ein Professorenverhältnis an der HS Bund, FB BPOL berufen.
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Seite 3 von 16 4 Chronologie, Methodik, Umfang und summarische Teilergebnisse der Vwe 4.1 Studierende 75. Studienjahrgang Der 75. Studienjahrgang (SJ) befand sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Phase der Vorbereitung zur Abschlussprüfung. Zeitraum der Vwe:         August 2021 Umfang der Vwe:           13 Lehrgruppensprecherinnen/Lehrgruppensprecher Methodik::                3 Anhörungen mdl./pers., 10 Anhörungen mittels schriftlichem Anhörungsbogen, alle Anhörungen mit Belehrung Den Studierenden wurde folgender Sachverhalt als Anlass der Befragung zur Kenntnis gegeben: In Buzzfeed ist unter dem Datum 05.08. 2021 ein Artikel mit der Überschrift: „Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik“ erschienen. In dem Artikel wird u. a. „der Einfluss“ von Herrn Prof. Dr. Maninger „auf die Ausbildung künftiger Bundespolizisten“ thematisiert. Verwendeter Fragenkatalog: 1. Wie oft haben Sie – grob geschätzt – an Unterrichten bei Herrn Prof. Dr. Maninger teilgenommen? 2. Aus Sicht der Studierenden werden Unterrichtende und die Unterrichtsgestaltung subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen. Wie würden Sie persönlich die Unterrichtungen von Herrn Prof. Dr. Maninger einordnen; auf einer Skala von 0 - 15? 3. Hat Herr Prof. Dr. Maninger im Kreise der Studierenden einen „ Spitznamen"? 4. War Im Rahmen der Unterrichtung für Sie eine politische Grundausrichtung von Hern Prof. Dr. Maninger erkennbar? 5. Hat Herr Prof. Dr. Maninger Im Rahmen einer Unterrichtung rassistisch oder radikal geprägte Äußerungen getätigt, die Sie persönlich als „bedenklich" empfanden? 6. Hat Herr Prof. Dr. Maninger Im Rahmen der Unterrichtung sinngemäß die Äußerung getätigt, dass „man in Deutschland jetzt ja auch bald sein Hausschwein heiraten könne"? 7. Im September sind Bundestagswahlen. Hatten Sie den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Maninger Im Rahmen seiner Unterrichtungen versucht hat, die Studierenden diesbezüglich zu beeinflussen? 8. Im Juni 2021 haben Journalisten Studierende zu Herrn Prof. Dr. Maninger befragt; dies ereignete sich vor dem REWE-Supermarkt gegenüber. Waren Sie selbst dabei oder kennen Sie Studierende, die davon berichtet haben? 9. Haben Sie von anderen Studierenden ein Meinungsbild über Herrn Prof. Dr. Maninger erfahren? 10. Möchten Sie darüber hinaus noch etwas hinzufügen? Summarisches Ergebnis: Die Unterrichte wurden überwiegend positiv bewertet. Hinweise auf Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen, die geeignet erscheinen, eine dienstrechtliche Relevanz entfalten zu können, wurden nicht vorgetragen.
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Seite 4 von 16 Die Antworten sind in der beigefügten Anlage 1 in einer Matrix anonymisiert zusammengefasst; eine personenbezogene Zuordnung ist hier möglich. In der Matrix ausgewiesene grüne Unterlegungen stehen für positive Aussagen. 4.2 Studierende 74. und 73. Studienjahrgang Diese Studienjahrgänge beendeten die Ausbildung Im August 2020 und 2019. Die Bundespolizeidirektionen/Stabsstellen lnnenrevision wurden vorab über die Anhörungen ihrer jeweils betroffenen Beamtinnen und Beamten informiert. Zeitraum der Vwe:         August bis September 2021 (1 Anhörung im November 2021) Umfang der Vwe:           Ehemalige Lehrgruppensprecherinnen und Lehrgruppensprecher des 74. SJ (11 Befragungen) und des 73. SJ (18 Befragungen) Methodik:                 Alle Anhörungen wurden telefonisch nach Belehrung vorgenommen. Die Antworten wurden sinngemäß protokolliert. Auf eine Versendung der Protokolle zwecks Gegenzeichnung wurde verzichtet, da sich keine verfahrensrelevanten Aussagen ergaben (s. unten: Ergebnis) Den Studierenden wurde folgender Sachverhalt als Anlass der Befragung sinngemäß zur Kenntnis gegeben: In Buzzfeed ist unter dam Datum 05.08.2021 ein Artikel mit der Überschrift „Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik“ erschienen. In dem Artikel wird u. a. „der Einfluss" von Herrn Prof. Dr. Maninger „auf die Ausbildung künftiger Bundespolizisten“ thematisiert. Der beim 75. SJ verwendete Fragenkatalog wurde für diese Jahrgänge verkürzt/verändert: •   Die dortige Frage 6 wurde gestrichen, da der Vorfall zwischenzeitlich der Lehrgruppe 22 des 74. SJ zugeordnet warden konnte (s. nachfolgend 2. 3). •   Die dortige Frage 7 wurde umformuliert (Bezug zur Bundestagswahl gestrichen) •   Die dortige Frage 8 wurde gestrichen, da die Studierenden dieses SJ ihre Ausbildung zum Zeitpunkt der Befragung durch die Reporter bereits beendet hatten. •   Die dortige Frage 9 wurde aufgrund des Zeitablaufes seit Beendigung der Ausbildung nicht mehr gestellt. Verwendeter Fragenkatalog (sinngemäße Formulierung): 1. Wie oft haben Sie – grob geschätzt – an Unterrichten bei Herrn Prof. Dr. Maninger teilgenommen? 2. Aus Sicht der Studierenden werden Unterrichtende und die Unterrichtsgestaltung subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen. Wie würden Sie persönlich die Unterrichtungen von Herrn Prof. Dr. Maninger einordnen; auf einer Skala von 0 – 15? 3. Hat Herr Prof. Dr. Maninger im Kreise der Studierenden einen "Spitznamen“? 4. War im Rahmen der Unterrichtung für Sie eine politische Grundausrichtung von Herrn Prof. Dr. Maninger erkennbar? 5. Hat Herr Prof. Dr. Maninger im Rahmen einer Unterrichtung rassistisch oder radikal geprägte Äußerungen getätigt, die sie persönlich als „ bedenklich“ empfanden? 6. Hatten Sie den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Maninger im Rahmen seiner Unterrichtungen versucht hat, die Studierenden politisch zu beeinflussen? 7. Möchten Sie darüber hinaus noch etwas hinzufügen?
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Seite 5 von 16 Summarisches Ergebnis: Die Unterrichte wurden überwiegend positiv bewertet. Hinweise auf Sachverhalte in Sinne der Fragestellungen, die geeignet erscheinen, eine dienstrechtliche Relevanz entfalten zu können, wurden nicht vorgetragen. Die Antworten sind In den beigefügten Anlagen 2 und 3 anonymisiert zusammengefasst; eine personenbezogene Zuordnung ist hier möglich. In der Matrix ausgewiesene grüne Unterlegungen stehen für positive Aussagen. 4.3 Ehemalige Angehörige der Lehrgruppe 22 des 74. SJ Im Zuge der Vwe ergaben sich Hinweise, dass die oben unter 1.1 aufgeführte Äußerung („dass man jetzt ja auch bald sein Hausschwein heiraten könne“) im Rahmen der Unterrichtung der Lehrgruppe 22 des 74. SJ getätigt worden sein soll. Umfang, Methodik und Zeitraum der Vwe: Zu diesem Sachverhalt wurden im September 2021 telefonisch befragt: •    Die ehemaligen Angehörigen dieser Lehrgruppe (16 Personen) • Ein Mitglied des örtlichen Personalrates •    Ein Studienbegleiter Im Zuge der Anhörungen der Dozentenschaft des Studienbereichs Staats- und Gesellschaftswissenschaften (s. nachfolgend 4.4) wurden außerdem der Leiter sowie drei Dozenten dieses Studienbereichs zu diesem Sachverhalt angehört bzw. in einem Fall eine schriftliche Einlassung eingeholt. Summarisches Ergebnis: Es steht zweifelsfrei fest, dass Herr Prof. Dr. Maninger sinngemäß eine derartige Äußerung getätigt hat; dies wird auch von ihm selbst eingestanden (umfassende Darstellung unten unter 5.7). 4.4 Dozentenschaft des Studienbereichs Staats- und Gesellschaftswissenschaften Zeitraum der Vwe:         August bis Oktober 2021 Umfang der Vwe:           Der Fachkoordinator sowie alle Angehörigen dieses Studienbereichs, insgesamt 11 Personen. Methodik:                 7 Personen wurden persönlich angehört, von 4 Personen liegen schriftliche Einlassungen vor. In jedem Fall wurden die Personen vorab belehrt. Dem vorgenannten Personenkreis wurde folgender Sachverhalt als Anlass der Befragung sinngemäß zur Kenntnis gegeben: In BuzzFeed ist unter dem Datum 05.08.2021 ein Artikel mit der Überschrift: „Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik“ erschienen; dies ist Gegenstand dieser Anhörung. Grundsätzlich verwendeter Fragenkatalog (in Einzelfällen durch Zusatzfragen ergänzt): 1. Seit wann sind Sie im FB BPOL tätig? 2. Erläutern Sie bitte Art, Häufigkeit und Umfang
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Seite 6 von 16 a)lhrer privaten b)lhrer dienstlichen Kontakte zu Herrn Prof. Dr. Maninger 3.  Haben Sie Unterrichten von Herrn Prof. Dr. Maninger beigewohnt bzw. bei diesen hospitiert? 3 a) Falls Frage 3 bejaht wird: Hatten Sie den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Maninger im Rahmen dieser Unterrichtung versucht haben könnte, die Studierenden politisch zu beeinflussen? 4.  War für Sie Im Rahmen Ihrer Kontakte (Bezug zu 2. und 3.) eine politische Grundausrichtung von Herrn Prof. Dr. Maninger erkennbar? 5.  Sind Ihnen seit Ihrer Tätigkeit an der HS Bund/FB BPOL rassistisch oder radikal geprägte Äußerungen von Herrn Prof. Dr. Maninger bekannt geworden, die sie persönlich als „bedenklich“ empfanden? 6.  Sind Ihnen seit Ihrer Tätigkeit an der HS Bund/FB BPOL Beschwerdevorgänge von Dozentinnen/ Dozenten oder Studierenden gegen Herrn Prof. Dr. Maninger bekannt geworden, die einen politischen oder rassistischen Hintergrund hatten? 7.  Wie bewerten Sie den Inhalt des besagten Artikels in einer Gesamtbetrachtung zu Ihrem persönlichen Bild von Herrn Prof. Dr. Maninger? 8.  Ich bitte um sonstige Angaben/Ausführungen, die aus Ihrer Sicht In dieser Angelegenheit relevant erscheinen. Summarisches Ergebnis: Es wurde deutlich. dass innerhalb dieses Studienbereichs zwei konkurrierende Lager bestehen, die grundsätzlich den beiden Fachrichtungen „Grundrechte“ vers. „Sicherheltspolitik" zugeordnet werden können. Demgemäß wurden Konflikte vorgetragen. die nicht der Zielrichtung der Sachverhaltsaufklärung entsprechen. Diese Konfliktfelder wurden im Zuge der Vwe – mangels Sachzusammenhang – in diesem Verfahren nicht weiter aufgegriffen. In Einzelfällen tätigten die Befragten kritische Einzelmeinungen zu politischen Ansichten von Herrn Prof. Dr. Maninger bzw. zu den Inhalten seiner Publikationen. Hinweise auf Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen. die geeignet erscheinen, eine dienstrechtliche Relevanz entfalten zu können, wurden grundsätzlich nicht vorgetragen. 4.5 Ehemalige Vorgesetzte Zeitraum:         August 2021 Umfang:           2 ehemalige Vorgesetzte aus der Zeit 2010-2016 Methodik:         Persönliche Anhörungen mit Belehrung Dem vorgenannten Personenkreis wurde folgender Sachverhalt als Anlass der Befragung sinngemäß zur Kenntnis gegeben: In BuzzFeed ist unter dem Datum 05.08.2021 ein Artikel mit der Überschrift: „Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik“ erschienen Nach hiesiger Kenntnis sollen Sie mit Herrn Prof. Dr. Maninger im Zeitraum [wurde jeweils konkret angegeben] zusammengearbeitet haben. Dies ist Gegenstand dieser Anhörung. Verwendeter Fragenkatalog: 1. Wann/in welcher Funktion haben Sie mit Herrn Prof. Dr. Maninger zusammengearbeitet?
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Seite 7 von 16 2.    Erläutern Sie bitte Ihre dienstlichen und privaten Kontakte zu Herrn Prof. Dr. Maninger. 3.    War für Sie im Rahmen Ihrer Aufgabenwahrnehmung eine politische Grundausrichtung von Herrn Prof. Dr. Maninger erkennbar? 4.    Sind Ihnen im Rahmen Ihrer Aufgabenwahrnehmung rassistisch oder radikal geprägte Äußerungen von Herrn Prof. Dr. Maninger bekannt geworden, die Sie persönlich als „bedenklich" empfanden? 5.    Gab es in dieser Zeit Beschwerdevorgänge von Lehrgangsteilnehmenden gegen Herrn Prof. Dr. Maninger, die einen politischen oder rassistischen Hintergrund hatten? 6.    Wie bewerten Sie den Inhalt des besagten Artikels in einer Gesamtbetrachtung? 7.    Möchten Sie darüber hinaus noch etwas hinzufügen? Summarisches Ergebnis: Insgesamt wurde eine positive Resonanz zu den von Herrn Prof. Dr. Maninger abgehaltenen Vorträgen aus dieser Zeit gezeichnet und darüber hinaus auf zahlreiche Dankschreiben verwiesen. Hinweise auf Sachverhalte im Sinne der Fragestellungen, die geeignet erscheinen, eine dienstrechtliche Relevanz entfalten zu können, wurden nicht vorgetragen. 4.6 Internetrecherche Durch das BPOLP, LS 3 wurde eine Internetrecherche – durchgeführt durch die Dienststelle Einsatz- und Ermittlungsunterstützung BPOL – zu Herrn Prof. Dr. Maninger veranlasst. Hinweise auf Sachverhalte oder noch nicht bekannte Publikationen, die geeignet erscheinen, eine dienstrechtliche Relevanz entfalten zu können wurden nicht erkannt. 4.7 Anhörung Prof. Dr. Maninger Herr Prof. Dr. Maninger wurde am 2. November 2021 in Anwesenheit seines Beistandes, Herrn (geschwärzt) (BPOLAK, Lehrbereich Aus- und Fortbildung) nach vorheriger Belehrung persönlich angehört. Verwendeter Fragenkatalog: 1. In dem besagten BuzzFeed-Artikel werden mehrere Textstellen aus Ihren Publikationen in der „Jungen Freiheit“ zitiert. Wurden diese Zitate korrekt wiedergegeben? 2. Wie bewerten Sie diese Zitate aus Ihrer heutigen Sicht? Gibt es Textstellen oder Inhalte, die Sie heute so nicht mehr formulieren oder von denen Sie sich heute distanzieren würden? 3. Wurden derartige Publikationen jemals von Angehörigen der Bundespolizei kritisch hinterfragt? Sind Sie in Diskussionen verwickelt worden, wenn Ja, mit wem? 4. Sind Sie seit Zugehörigkeit zur Bundespolizei von rechts- oder linksgerichteten Parteien, Organisationen, Vereinen zu Vortragen angefragt worden? a) Wenn ja, welche waren das und wann war die Anfrage? b) Wie haben Sie darauf reagiert? (E-Mails, sonstiger Schriftverkehr) 5. Wissenschaftliches Arbeiten lebt vom Diskurs. Können Sie neben den bekannten Kritikern Ihrer früheren Texte auch Befürworter benennen? Wie sind Befürworter politisch einzuordnen? 6. Wie würden Sie Ihre politische Grundausrichtung beschreiben?
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Seite 8 von 16 7. Stehen oder standen Sie in Kontakt mit einer der nachfolgend genannten Personen, welche in dem BuzzFeed-Artikel benannt wurden: Götz Kubitschek, Karlheinz Weißmann, Andreas Kapke, Ralf Wohlleben, „Anja" Nnu. (aus Jena), Tino Brandt, Mario Brehme, Peter Dehoust, Claus Nordbruch. 8. In welcher Verbindung stehen bzw. standen Sie zum „lnstitut für Staatspolitik“? 9. Sie gehörten lt. hier vorliegender Informationen zu den Gründungsköpfen. Was hat dazu geführt, dass Sie sich gelöst haben? Gab es ein Schlüsselerlebnis? 10.In dem BuzzFeed-Artikel wurde erwähnt, dass Sie sich unmittelbar nach dem 22. Südafrika-Seminar in Coburg bei den Veranstaltern mit einem Schreiben vom Verhalten eines Großteils des Publikums distanziert hätten. Können Sie uns dieses Schreiben zukommen lassen? 11.In dem besagten Artikel wird ausgeführt: „Stephan Maningers Name findet sich in den NSU-Ermittlungsakten. Auf einer Notiz, die vermutlich ein Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes am 28. September 1998 nach einem Gespräch mit einem V-Mann anlegte. Das Dokument ist als „Verschlusssache" eingestuft und trägt einen Stempel, der auf "Quellenschutz" hinweist. Bevor lppen lnvestigativ ihn damit konfrontierte, wusste Maninger nach Auskunft seines Anwalts noch nicht einmal, dass sein Name hier steht.“ Bestätigen Sie diese Angabe? Herr Prof. Dr. Maninger war nach vorangegangener Belehrung bereit, sich ausführlich zu den Fragestellungen und den vorgetragenen Vorwürfen äußern. Ferner übergab er den anhörenden Beamten mehrere Unterlagen, welche seine Aussagen untermauem bzw. ergänzen sollen (Übersicht der Unterlagen, s. beigefügte Anlage 4 zu diesem Abschlussbericht). Auf seine Antworten wird unten unter 5. eingegangen. 5. Feststellungen zu den einzelnen Vorwürfen des BuzzFeed-Artikels mit Bewertung 5.1 Ausführungen des Artikels: .,Die Neue Rechte und ihr Weg in die lnstitutionen" .Maninger war einer der Gründerväter des „Instituts für Staatspolitik“, das als Denkfabrik der Neuen Rechten gilt und mittlerweile vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird.“ Feststellungen: Ausweislich der Chronik des Instituts für Staatspolitik (IFS) erfolgte die Gründung im Mai 2000. Die Chronik weist für das Jahr 2000 zwei und für das Jahr 2001 fünf Veranstaltungen aus. Unter den dort jeweils angeführten Dozenten wird Herr Prof. Dr. Maninger nicht genannt1. Unstrittig ist, dass Herr Prof. Dr. Maninger an der .Gründungsveranstaltung teilgenommen hat. Belegt ist, dass Herr Prof. Dr. Maninger gem. Protokoll der Vorstandssitzung vom 15 . Dezember 2001- an der er selbst nicht (mehr) teilnahm – spätestens zu diesem Zeitpunkt 1 Homepage     IFS, Stand 12.11.2021.
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Seite 9 von 16 ausgetreten ist.2 Zu seinem Austritt erklärte er, dass es ursprünglich eine gemeinsame Erwartungshaltung gegeben, diese sich aber auseinanderentwickelt habe. Herr Prof. Dr. Maninger betonte in seiner Anhörung, dass seinerzeit ein Verein gegründet wurde. Dies deckt sich mit dem vorgenannten Protokoll, wonach „die Gemeinnützigkeit noch nicht geklärt sei“. Herr Prof. Dr. Maninger fügte hinzu, dass es sich bei den Teilnehmern der Veranstaltung des IFS Im Jahr 2000 um einen angesehenen, politisch renommierten Personenkreis handelte. Hierzu führte er als Bespiel die Teilnehmer Prof. Dr. Reinhart Maurer (Philosoph)3, Prof.Dr. Alexander Schuller (Medizinsoziologe)4 an. Abschließend gab Herr Prof. Dr. Maninger an, dass er wahrend des Beobachtungszeitraums des IFS durch den Verfassungsschutz weder einen organisatorischen noch einen anderen Austausch zum IFS hatte. Bewertung: Unstrittig ist, dass Herr Prof. Dr. Maninger an der Gründung des IFS, bzw. des Vereins im Jahr 2000 beteiligt war und im Jahr 2001 wieder austrat. Erkenntnisse, wonach es Im IFS bereits zu diesem Zeltpunkt extremistische Bestrebungen oder rassistische Sichtweisen gegeben haben könnte, liegen nicht vor. 5.2 Ausführungen des Artikels: „Dutzende Texte In rechten Medien“ „Er ist auch Autor diverser rechter Publikationen und veröffentlichte jahrelang in der Zeitschrift ,Junge Freiheit' und anderen neurechten Medien. In seinen Texten warnte er vor einem ,Ethnosuizid’ und forderte, man müsse ,Demographie als Waffe begreifen’.“ Feststellungen: In dem BuzzFeed-Artikel vom 5. August 2021 wurden lediglich einzelne Passagen aus Publikationen von Herrn Prof. Dr. Maninger zitiert, teilweise ohne Angabe des Mediums oder Veröffentlichungsdatums. Auf Anfrage der Bundespolizeiakademie, StSt ÖA reichte der BuzzFeed-Autor Marcus Engert die Belegfundstellen der zitierten Textstellen nach. Demnach stammen die zitierten Textstellen aus Veröffentlichungen der Jahre 1996-2000. Herr Prof. Dr. Maninger übergab im Rahmen seiner Anhörung ein Gutachten, in welchem darauf eingegangen wird, inwieweit seine Textstellen korrekt zitiert wurden. Darüber hinaus werden in dem Gutachten der Inhalt der Textstellen sowie die Auswahl der Zitate beleuchtet. In mehreren Fällen wird ein fehlender sachlicher Kontext und eine manipulative Verkürzung festgestellt. 2 Email Herr Kubitschek vom 19. Dezember 2001 (liegt hier vor). 3 Siehe http://www.reinhartmaurer.de/. 4 Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Schuller.
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Seite 10 von 16 Herr Prof. Dr. Maninger gab in seiner Anhörung an. dass er sich, im Kontext der damaligen Zeit von nichts, was er geschrieben habe, distanzieren müsse. Er fügte hinzu, dass man sich davon abgesehen natürlich auch weiterentwickle und Erkenntnisprozesse mache. Bewertung: Für eine Bewertung der schriftlichen Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Maninger ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese bereits über 20 Jahre zurückliegen und damit auch in dem damaligen gesellschaftlichen Kontext zu werten sind. Ferner ist van Relevanz, dass es sich ausnahmslos um Publikationen handelt, welche Herr Prof. Dr. Maninger veröffentlichte, noch bevor er Dozent an der Hochschule des Bundes war. Für eine abschließende Bewertung, ob sich die zitierten Aussagen innerhalb der Grenzen der freiheitlich- demokratischen Grundordnung bewegen oder mit dieser nicht in Einklang zu bringen sind, ist ggf. ein Rechtsgutachten erforderlich. 5.3 Ausführungen des Artikels: „Eine Vergangenheit in Südafrika" „Zuvor hatte Maninger sich In Südafrika für eine Bewegung eingesetzt, die einen Volksstaat für Weiße in dem afrikanischen Land forderte und in Teilen bereit war, diesen auch mit Gewalt zu erstreiten“. „In dieser Zeit tritt Maninger als Pressesprecher der „Afrikaaner Volksfront" (AVF) in Erscheinung, einer separatistischen Koalition, die einen eigenen Volksstaat für Weiße in Südafrika fordert – für die Buren.“ Feststellungen: Eine hier durchgeführte Internetrecherche ergab keine Erkenntnisse, wonach die AVF rechtsextremistische Sichtweisen vertrat. Vielmehr handelte es sich um einen Zusammenschluss konservativer Parteien, Gewerkschaften und Bauernverbänden Anfang der 1990er Jahre, deren gemäßigte Mehrheit entscheidend zur friedlichen Transformation Südafrikas 1993/1994 beitrug. Bewertung: Die Rolle von Herrn Prof. Dr. Maninger In der AVF erscheint nicht geeignet, eine dienstrechtliche Relevanz entfalten zu können. 5.4 Ausführungen des Artikels: „Wusste Maninger, mit wem er sich da einließ?“ „Er sprach zudem als Redner auf einer Veranstaltung an der auch Unterstützer aus dem NSU-Umfeld teilnahmen.“ (gemeint ist das Südafrika-Seminar In Coburg am 12./13.09.1998) Feststellungen Herr Prof. Dr. Maninger übergab im Rahmen seiner Anhörung ein Schreiben vom 15.September 1998, mit welchem er sich damals an das Hilfskomitee Südliches Afrika e. V. wandte. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass er das Südafrika-Seminar vorzeitig verließ, als er feststellte, dass auch Nazis anwesend waren. Das Verhalten von einem außerordentlich
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