WD 8 - 009/18 Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene

Umwelt, Bildung, Forschung

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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                         Seite 11 WD 8 - 3000 - 009/18 leisten müssen: Deutschland hat bis 2020 eine Minderungsanforderung von 14% (gegen- über 2005) zu erbringen, das entspricht minus 20 Prozent gegenüber 1990. Zusammen entsprechen die Reduktionsziele aus dem ETS und der Lastenentscheidung dem Gesamtreduktionsziel von 20% im Vergleich zu den Emissionen von 1990. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Mitteilungen zu ihren jährlichen Emissionen (inklu- sive der Differenzierung zwischen EHS-Sektoren und Nicht-EHS-Sektoren) zu machen (Monitoring-System). Auch Abhilfemaßnahmen sind vorgesehen: „Wenn die Mitgliedstaa- ten ihre Obergrenzen überschreiten, erfolgt ein Abzug von den Emissionszuweisungen des Mitgliedstaats für das folgende Jahr in Höhe dieser die zulässigen Emissionen überschrei- tenden Menge in Tonnen, multipliziert mit dem Minderungsfaktor 1,08". Des Weiteren kommt es zu einer vorübergehenden Aussetzung des Anspruchs des betreffenden Staats, einen Teil seiner Emissionszuweisung und seiner CDM-Rechte einem anderen Mitglied- staat zu übertragen.“ „Ein Mitgliedstaat, der gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 18 525/2013 als keine ausreichenden Fortschritte erzielt bewertet wird“, muss der Kommis- sion innerhalb von drei Monaten einen Aktionsplan vorlegen. 19 2.3.    Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ Im Oktober 2014 hat der Europäische Rat einen „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ beschlossen , der auf dem Klima- und Energiepaket 2020 aufbaut und „das Langfristziel 20 18    Europäisches Parlament. Entscheidung über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten ihre Emissionen in nicht vom ETS erfassten Sektoren zu reduzieren: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+IM-PRESS+20081208BKG44004+0+DOC+XML+V0//DE 19    BMUB (2017). Klimaschutz in Zahlen. Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik. Ausgabe 201. Stand April 2017. Berlin: 17: https://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/klima- schutz_in_zahlen_2017_bf.pdf 20    Dabei bauten die Beratungen auf dem im März 2013 von der Kommission veröffentlichtem Grünbuch „Ein Rah- men für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2013) 169 final) auf.
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                            Seite 12 WD 8 - 3000 - 009/18 einer Senkung der Treibhausgas-Emissionen der EU um 80% bis 95% bis 2050 in möglichst kos- tenwirksamer Weise umsetzen soll“. Danach verpflichtet sich die EU auf die folgenden verbindli- chen Klimaziele für 2030: •   die Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990, •   die Steigerung des Anteil erneuerbarer Energien auf mindestens 27 % am gesamten Endenergieverbrauch und •   die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 % gegenüber einer Entwicklung ohne Effizienzmaßnahmen (Möglichkeit einer Anhebung auf 30 % nach einer Über- prüfung bis 2020).     21 Zur Senkung der Treibhausgasemissionen ist für die vierte Handelsperiode von 2021-2030 für den Emissionshandel festgelegt worden, dass die Minderung 43% gegenüber 2005 betragen soll (Richtlinienvorschlag der Kommission: Rats-Dok-Nr. 11065/15; Ende 2017 dazu Einigung im Tri- log, formaler Beschluss muss noch erfolgen). Für die nicht dem ETS unterliegenden Sektoren be- trägt das EU-weite Minderungsziel 30% gegenüber 2005. Die dazu gehörige Lastenteilungsent- scheidung liegt im Verordnungsvorschlag der Kommission vor (Rats-Dok-Nr. 11483/16), zu dem Ende 2017 auch eine Einigung im Trilog erfolgte. (Am 17.1.2018 gab es eine weitere Eignung mit dem Europäischen Parlament; dieses wird am 24.1. über die Zielverteilungsverordnung entschei- den. Im Anschluss muss das Ergebnis noch formal vom EU-Ministerrat bestätigt werden. ). Da-                22 nach beträgt die Treibhausgasminderungsanforderung Deutschlands für die nicht dem ETS un- terliegenden Bereiche bis 2030 38%. Insgesamt liegen die Minderungsbeiträge der Mitgliedstaa- 23 ten zur EU-weiten Reduzierung bis 2030 im Rahmen der Lastenteilung für die Nicht-ETS-Sekto- ren zwischen 0% und -40% gegenüber dem Stand von 2005. 24 Der Link zur tabellarischen Aufbereitung zu den jeweiligen un- terschiedlichen nationalen Minderungszielen für die Nicht ETS-Sektoren findet sich in der vorangehenden Fußnote: Der Mitgliedstaat mit dem geringsten BIP pro Kopf (Bulgarien) muss die Emissionen gegenüber 2005 stabilisieren (0%), die reichsten 21     Hinzukommt die Integration der Emissionsminderung durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Fort- wirtschaft (Verordnungsvorschlag der Kommission. Rats-Dok Nr. 11494/16, Einigung im Trilog Ende 2017, for- maler Beschluss muss noch folgen). 22     Vgl. BMUB (2018). Pressedienst Nr. 007/18. Europa geht voran bei der Umsetzung des Pariser Abkommens 23     S. dazu die ANHÄNGE zu dem Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissio- nen im Zeitraum 2021-2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtun- gen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Be- richterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen: http://eur-lex.eu- ropa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0482&from=de 24     BMUB (2017). Klimaschutz in Zahlen: 17: https://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschue- ren/klimaschutz_in_zahlen_2017_bf.pdf
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Wissenschaftliche Dienste                  Sachstand                                                        Seite 13 WD 8 - 3000 - 009/18 Mitgliedstaaten (Luxemburg und Schweden) müssen bis 2030 ihre Emissionen um 40% gegenüber 2005 senken (Deutschland 38%). EU-Fahrplan auf dem Weg zu einer emissionsarmen Wirtschaft im Jahr 2050, einschließlich der Emissionsreduktionsziele innerhalb des Emissionshandels: 25 2.4.     Projektionen zum Erreichen des europäischen 2020-Klimaschutzziels Laut Angaben der Europäischen Umweltagentur von 2017 ist die EU auf einem guten Weg, ihre EU-weiten THG-Emissionsminderungsziele, das Ausbauziel der erneuerbaren Energien und das Effizienzziel (bei zum Teil weiteren notwendigen Maßnahmen) zu erreichen. “The EU is well on track to achieve its GHG emission reduction target of a 20 % decrease com- pared with 1990 levels by 2020.” Auch wenn – wie schon in Kapitel 1 erwähnt, die TGH-Emissi- onen 2015 wieder leicht anstiegen, wird für 2016 davon ausgegangen wieder das Niveau von 2014 zu erreichen (ca. 23%). Entsprechend wird geschlussfolgert: „The latest national projections available from Member States indicate that by 2020, EU GHG emissions will remain well below the 2020 target.” Bezogen auf die Beiträge aus dem Emissionshandel und aus der Lastenteilungs- entscheidung (ESD) wird konstatiert: “Emissions from stationary installations under the EU ETS in 2015 were 24% less than in 2005 and, according to preliminary estimates ('proxy'), were 27% less in 2016. These reductions were mainly the result of lower emissions in the energy industry sectors. Emissions covered by the ESD show a decrease of 12% in 2015 compared with 2005, but an increase compared with 2014. In 2016, preliminary estimates suggest again a small increase compared with 2015, resulting in an emission reduction of 11% compared with 2005. Emission reductions in the ESD sectors were mainly a result of efforts in the buildings and industry sec- tors.”26 25     BMUB (2017). Klimaschutz in Zahlen: 18: https://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschue- ren/klimaschutz_in_zahlen_2017_bf.pdf 26     European Environment Agency (2017). Progress of the European Union towards its greenhouse gas emission targets. 24.11.2017: https://www.eea.europa.eu/themes/climate/trends-and-projections-in-europe/trends-and- projections-in-europe-2017/progress-of-the-eu-towards
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Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                            Seite 14 WD 8 - 3000 - 009/18 Bezogen auf die zu erbringenden deutschen Minderungsziele, im Rahmen der Lastenteilungsent- scheidung für die Nicht-Emissionshandels-Sektoren von minus 14%, wäre davon auszugehen, dass diese auf der Grundlage bestehender Maßnahmen nicht erreicht würden: „According to the latest projections available from Member States, with existing national policies and measures in place, 2020 ESD emissions will be lower than 2020 ESD targets in 21 Member States. For seven Member States (Austria, Belgium, Finland, Germany, Ireland, Luxembourg and Malta), existing measures will not be sufficient to meet their 2020 ESD targets.”Allerdings: “If no domestic measures are implemented in addition to those already included in projections, five of these seven Member States (Austria, Belgium, Finland, Germany and Luxembourg) could close the pro- jected gap between the emission target in 2020 and actual emissions by transferring surplus AEAs (Annual Emission Allocations) from the earlier years to the later years of the period 2013- 2020. Two Member States (Ireland and Malta) would need to rely on additional flexibilities to close their gaps, such as transferring AEAs from other Member States.”            27 28 The ‘with existing measures’ (WEM) scenario reflects existing policies and measures, while the ‘with additional measures’ (WAM) scenario takes into account the additional ef- fects of planned measures reported by Member States. These projections were re- ported in 2017. 27    European Environment Agency (2017). Progress towards Member States' greenhouse gas emission targets. 19.12.2017: https://www.eea.europa.eu/themes/climate/trends-and-projections-in-europe/trends-and-projec- tions-in-europe-2017/progress-towards-member-states-greenhouse 28    Ebd: https://www.eea.europa.eu/themes/climate/trends-and-projections-in-europe/trends-and-projections-in- europe-2017/progress-towards-member-states-greenhouse
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                         Seite 15 WD 8 - 3000 - 009/18 Bezüglich des EU-weiten 20%-Ziels zum Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 am Gesamte- nergieverbrauch geht die Europäische Umweltagentur davon aus, dass die EU gegenwärtig auf dem Weg ist, das Ziel zu erreichen. 2015 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien 16,7%, erste Schätzungen für 2016 gehen von einer leichten Steigerung auf 16,9% aus.              29 30 Bezüglich der jeweils nationalen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien wird dargestellt: “In all Member States except three (France, Luxembourg and the Netherlands), the share of RES (Renewable Energy Sources) in 2015 was equal to, or higher than, the average for this period based on the indicative trajectories set under the RED (Renewable Energy Directive of the EU). According to preliminary EEA estimates and last year's trend, this situation remained unchanged in 2016.” Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat allerdings im November 2017 eine Trend- analyse vorgelegt, nach der davon auszugehen sei, dass unter den derzeitigen Bedingungen der 29    European Environment Agency (2017). Progress of the European Union towards its renewable energy targets. 24.11.2017: https://www.eea.europa.eu/themes/climate/trends-and-projections-in-europe/trends-and-projec- tions-in-europe-2017/progress-of-the-european-union 30    European Environment Agency (2017). Progress towards Member States' renewable energy targets. 24.11.2017: https://www.eea.europa.eu/themes/climate/trends-and-projections-in-europe/trends-and-projections-in-europe- 2017/progress-towards-member-states-renewable
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Wissenschaftliche Dienste                 Sachstand                                                             Seite 16 WD 8 - 3000 - 009/18 Anteil der erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland bis 2020 nur auf bis zu 16% steigen werde und somit (auch für Deutschland) das EU-Ziel verfehlt würde.                        31 Laut Europäischer Umweltagentur ist davon auszugehen, dass das Energieeffizienzziel von 20% eingehalten werden kann. Allerdings: “Recent statistics show, however, that energy consumption levels are increasing slightly. In 2015, the EU's primary energy consumption was 10.7% below 2005, with an increase of 1.4% compared with 2014. This increase in energy consumption means that Member States need to make greater efforts to keep the EU on track towards its 2020 tar- get.” In Bezug auf die für die Mitgliedstaaten festgelegten Zielwerte für 2020 zum Primär- und 32 Endenergieverbrauch wird gegenwärtig konstatiert: “In 2015, 23 Member States had reduced or limited the increase in their primary energy consumption to below that of the linear trajectories between 2005 levels and the 2020 targets.” “Five Member States (Bulgaria, Estonia, France, Ger- many and the Netherlands) had not achieved sufficient savings in primary energy consumption to stay below the linear trajectory level in that year. For final energy consumption, only 19 Mem- ber States were on or below their target paths in 2015. Austria, Belgium, Bulgaria, France, Ger- many, Hungary, Lithuania, Malta and Slovakia had not sufficiently reduced their final energy consumption to stay below their final energy trajectories.”             33 3.    Nationale Klimaschutzziele: Energiekonzept 2010 und Klimaschutzplan 2050 Die Bundesregierung hat sich erstmalig 2007 als nationales Ziel gesetzt, die Treibhausgas-Emissi- onen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Seither hat 31    Angeführt wird: „In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor weitge- hend stagniert (13% im Jahr 2016 zu 12,4% im Jahr 2014) sowie im Verkehrssektor sogar leicht zurückgegangen (5,2% im Jahr 2016 zu 5,5% im Jahr 2014). Im Stromsektor gab es in den vergangenen Jahren zwar deutliche Zuwächse, diese konnten die Stagnation in den beiden anderen Sektoren aber nicht ausgleichen. Aufgrund re- duzierter Ausbaukorridore und der teilweisen Verlagerung von Installationszeiträumen in die Zukunft (nach 2020) wird der Stromsektor trotz des noch verbleibenden Nettoausbaus in Höhe von einigen GW/a ohne erhebli- che Korrekturen die Lücke nicht auffüllen können. Zugleich ist der Bruttoenergieverbrauch in den vergangenen Jahren im Verkehrs- und Wärmesektor (auch temperaturbereinigt) entgegen der Prognosen der Bundesregierung gestiegen, was den Anteil der Erneuerbaren Energien nach unten drückt.“ BBE (2017). BEE-Analyse: Die ver- pflichtende EU-Vorgabe, 2020 den gesamten Bruttoendenergieverbrauch zu 18 Prozent mit Erneuerbaren Ener- gien abzudecken, ist nur noch mit großer Anstrengung erreichbar: https://www.bee-ev.de/fileadmin/Publikatio- nen/Positionspapiere_Stellungnahmen/BEE/20171025_BEE_Hintergrund_zur_EU-Vorgabe_f%C3%BCr_Erneu- erbare_Energien_2020.pdf 32    “Under the EED (Energy Efficiency Directive) Member States have set energy efficiency targets, which are trans- lated into indicative, non-binding targets for primary and final energy consumption for 2020. For primary en- ergy consumption, targets range from a 19.4 % reduction to a 20.4 % increase compared with 2005 levels. For final energy consumption, targets range from a 21.0 % reduction to a 65.8 % increase compared with 2005 lev- els. No indicative trajectory has been formally set to monitor progress towards these targets.” European Environ- ment Agency (2017). Progress of the European Union towards its 2020 energy efficiency targets. 27.11.2017: https://www.eea.europa.eu/themes/climate/trends-and-projections-in-europe/trends-and-projections-in-europe- 2017/progress-of-the-european-union-1 33    European Environment Agency (2017). Progress towards Member States' energy efficiency targets. 24.11.2017: https://www.eea.europa.eu/themes/climate/trends-and-projections-in-europe/trends-and-projections-in-europe- 2017/progress-towards-member-states-energy
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                          Seite 17 WD 8 - 3000 - 009/18 sich jede folgende Bundesregierung zu diesem Ziel bekannt. Damit geht sie bei der Emissions- minderung über bestehende internationale Zielvereinbarungen für 2020 (Kyoto 2. Periode und europäisch rechtverbindliche Zielsetzungen ) hinaus . Um das Ziel zu erreichen, hat die Bun- 34         35 desregierung klima- und energiepolitische Programme beschlossen. Das „Energiekonzept 2010“ und der im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050“ einbeziehen Festschreibungen der national gesetzten Zielsetzungen von einer THG-Emissionsminderung bis 2030 um mindes- tens 55%, bis 2040 um mindestens 70% und bis 2050 um mindestens 80-95% (jeweils unter das Niveau von 1990) und zum Ausbau der erneuerbaren Energien für Energieeffizienz bis 2050. 3.1.    Das nationale 2020-Klimaschutzziel: Meseberger Beschlüsse, „Energiekonzept 2010“ und „Vierter Monitoringbericht zur Energie der Zukunft“ Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Meseberg beschloss die deutsche Bundesregierung im August 2007 die Eckpunkte eines „Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)“. Dieses Pro- gramm vom Dezember 2007, das mit 14 Gesetzen und Verordnungen und im darauffolgenden Jahr weiteren Rechtssetzungsvorhaben umgesetzt wurde, ist daher auch unter dem Namen Mese- berger Beschlüsse bekannt. Mit dem Programm sollten die europäischen Richtungsentscheidun- gen vom Frühjahr 2007 (zum „Klima- und Energiepaket 2020“) bezüglich der Emissionsminde- rungen, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in ein nationales Maß- nahmenpaket umgesetzt werden. Darin sind als Ziele für 2020 formuliert: die Senkung der THG- Emissionen um 40% gegenüber 1990, die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion auf 25-30%, die Verdopplung des Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopp- lung auf etwa 25% oder die Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien am Wärmever- brauch auf 14%. Das nationale 40%-Emissionsminderungsziel wurde von der nachfolgenden Bundesregierung im „Energiekonzept 2010“ bestätigt. In dem Energiekonzept wurden darüber hinaus erstmals auch 36 die langfristigen Energie- und Klimaschutzziele für Deutschland verabschiedet. Dazu gehörten auch das 80- 95 %-Minderungsziel bis 2050 und die Einführung von Zwischenzielen für 2030 und 2040: - 55% bis 2030, - 70% bis 2040. Zahlreiche weitere Effizienz- und Ausbauziele für er- neuerbare Energie kamen hinzu: 34    Im Gegensatz zu der europäischen Vorgabe für eine deutsche Emissionsreduktion von rund 34% (s. BMUB: https://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutz_in_zahlen_kli- maziele_bf.pdf ) für 2020 gegenüber 1990 (laut der Entscheidung zur Verteilung von Lasten, wonach Deutsch- land seine THG-Emissionen außerhalb des EU-Emissionshandels verglichen mit 2005 um 14% senken muss zuzüglich der Anforderungen im Rahmen des Emissionshandels), gibt sich Deutschland mit 40%-Reduktionsan- forderung eine deutlich ambitioniertere Klimaschutzzielvorgabe für 2020. 35    Daneben bestehen auch noch die Verpflichtungen Deutschlands zu den schon genannten Klimazielen im Rah- men der Europäischen Union zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. 36    Vgl. Energiekonzept. Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversor- gung 28. September 2010: https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/_Anlagen/2012/02/en- ergiekonzept-final.pdf;jsessionid=2B8BBC7EFD657FBA26336F6F83B39EF4.s4t2?__blob=publicationFile&v=5
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Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                           Seite 18 WD 8 - 3000 - 009/18 •   die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 18%. Danach sollte folgende Entwicklung anzustreben sein: 30% bis 2030, 45% bis 2040, 60% bis 2050; •   die Steigerung des Anteils an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Brut- tostromverbrauch bis 2020 auf 35%. Danach soll eine Steigerung angestrebt werden: 50% bis 2030, 65% bis 2040, 80% bis 2050. •   die Senkung des Primärenergieverbrauchs 2020 gegenüber 2008 um 20% und bis 2050 um 50%. Auf der Grundlage eines alle drei Jahre durchzuführenden wissenschaftlich fundierten Moni- torings sollte zu ermitteln sein, ob sich der tatsächliche Fortschritt im Korridor des beschrie- benen Entwicklungspfads bewegt und inwieweit Handlungsbedarf ausmachen ist. Die Regierungskoalition ab 2013 erneuerte die Festlegung auf das 40%-Ziel in zahlreichen Kabi- nettsbeschlüssen. Zuletzt erfolgte die Festlegung im Dezember 2016 im „Fünften Monitoringbe- richt Energie der Zukunft“ (wie zuvor auch schon im vierten Monitoringbericht 2015 oder dem 37 ersten Fortschrittsbericht zur Energiewende 2014). Auch der Deutsche Bundestag erneuerte die Unterstützung für die nationalen Klimaziele 2020 (2030, 2040, 2050) im Vorfeld der Pariser Kli- makonferenz.    38 3.2.    „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“: Verstärkung der Anstrengungen Im Dezember 2014 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlos- sen, um die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen auszuweiten, damit das Ziel einer Minderung der nationalen Treibhausgas-Emissionen um 40% gegenüber 1990 noch erreichbar bleibt. Mit un- terschiedlichen Maßnahmen (u.a. „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)“, die „Strate- gie klimafreundliches Bauen und Wohnen“) sollte eine identifizierte Minderungslücke von 5-8% geschlossen werden. Mit mehr als 100 Einzelmaßnahmen, soll sich durch deren Umsetzung ein Beitrag in Höhe von 62-78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zur Schließung der Klimaschutz- lücke ergeben. Die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 wird seit 2015 in jährlichen Klima- schutzberichten überprüft. 2015 betrug die Emissionsminderung 27% (gegenüber dem Zielwert 40% 2020). 37    Fünfter Monitoring-Bericht. Die Energie der Zukunft. Berichtsjahr 2015: https://www.bmwi.de/Redak- tion/DE/Publikationen/Energie/fuenfter-monitoring-bericht-energie-der-zukunft.pdf?__blob=publication- File&v=38 38    U.a. Deutscher Bundestag. Antrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD. BT-Drs. 18/6642 vom 10.11.2015: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf
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Wissenschaftliche Dienste             Sachstand                                                      Seite 19 WD 8 - 3000 - 009/18 39 3.3.   „Klimaschutzplan 2050“ von 2016: Emissionsminderungsziele nach Sektoren Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wurde auch festgelegt, im Jahr 2016 erstmalig einen nati- onalen Klimaschutzplan 2050 zu verabschieden. Vereinbart wurde dies bereits mit dem Koaliti- onsvertrag der 18. Legislaturperiode. Danach sollten die weiteren Emissionsreduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80-95% im Jahr 2050 festgeschrieben werden. Nach einem breiten Dialogprozess wurde der „Klimaschutzplan 2050“ im November 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Darin werden neben den bestätigten Reduktionszielen (2020: -40%, 39    UBA (2016). Klimaschutzziele Deutschlands: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimaschutzziele- deutschlands#textpart-2
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Wissenschaftliche Dienste            Sachstand                                                         Seite 20 WD 8 - 3000 - 009/18 2030 -55%, 2040 -70%, 2050 -80-95%; der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien bis 2050 auf 60% Prozent am Endenergieverbrauch, 2030 30%, 2040 45%; und der Senkung des Pri- märenergieverbrauch bis 2050 um 50% gegenüber 2008, 2020 – 20%) erstmals auch sektorspezi- fische Transformationspfade (für Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirt- schaft) beschrieben. „Dabei skizziert das Leitbild für jedes Handlungsfeld eine Vision für das Jahr 2050, während die Meilensteine und Maßnahmen auf das Jahr 2030 ausgerichtet sind“.                 40 Zielemissionen für die Sektoren sind demnach: 41 40    Maßnahmen: Das Spektrum an Instrumenten und Maßnahmen schließt Gesetze und Verordnungen sowie För- derprogramme, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ein. Beispiele für zentrale Rechtsvorschriften mit Bezug zum Klimaschutz sind das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die Energieeinsparverordnung, die Vorschriften zum EU-Emissionshandel und das Bundesimmissionsschutzgesetz. 41    Bundesregierung; BMUB (2016). Klimaschutzplan 2050: 8: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Da- ten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf
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