EZE-KZEJahresplanungspapier2020_2020_0017050
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung des BMZ von Vorhaben der kirchlichen Hilfswerke“
-9- Zudem ist es den kirchlichen Zentralstellen ein zentrales Anliegen, nicht-nachhaltige Produktionsmuster weltweit zu verändern und dabei insbesondere die Industrieländer in die Pflicht zu nehmen. Deshalb sind für die kirchlichen Zentralstellen politische Lobbyarbeit, Bildungsarbeit und eine Diskussion über Lebensstilfragen in Deutschland und Europa unerlässlich. Sie unterstützen auch entwicklungspolitische Vorhaben, die im globalen Norden angesiedelt sind, deren Wirkungen aber auch den globalen Süden umfassen. Das Einbringen der Position der Benachteiligten und Ausgegrenzten in den Diskurs zu den Wachstums- und Entwicklungsdebatten bleibt dabei ein Kernanliegen. 3.1.7 Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) Im Jahr 2050 werden Prognosen zufolge zwei Drittel der Menschheit in Städten leben. Bereits jetzt leben viele der in die Städte abgewanderten armen Menschen in informellen Siedlungen, deren Situation sich in den letzten Jahrzehnten oft kaum verbessert hat. Neben Wohnraum und tendenziell hohen Energie bzw. Nahrungsmittel und Mobilitätskosten zählen der Mangel an Arbeitsplätzen und beruflichen Perspektiven insbesondere für die jüngere Generation zu den grundlegenden Problemen der städtischen Armen. Vielfach geht dies mit einer steigenden Gewaltbereitschaft als Ausdruck von Armut und Perspektivlosigkeit einher. Vor diesem Hintergrund ist den kirchlichen Zentralstellen eine nachhaltige städtische Entwicklung, die niemanden zurücklässt auch im Jahr 2020 ein zentrales Anliegen. Im Zentrum der Förderung stehen daher Vorhaben des Aufbaus und der Stärkung lokaler Selbsthilfeorganisationen sowie die Bildung und Stärkung regionaler, nationaler und internationaler Netzwerke der städtischen Armen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Vertretung der Rechte besonders benachteiligter städtischer Bevölkerungsgruppen, wie Landlose, Obdachlose, Straßenkinder, Jugendliche und Migrant*innen. Dabei geht es insbesondere um die Stärkung ihrer Teilhabe an nationalen oder kommunalen und planerischen Entscheidungen (Politiken und Programme). Hierzu zählen Bodenrechtsfragen, der Zugang zu Land, die Sicherung der Wohn- und Bleiberechte, der Schutz vor Vertreibungen, der Zugang zu Einkommen und Ernährungssicherheit, oder die Bereitstellung von Basisdienstleistungen wie beispielsweise Zugang zu Wasser- und Abwasser, Energie/Strom, Transport, Schulen und Gesundheitsdienstleistungen sowie eine inklusive und barrierefreie Stadtentwicklung, die sowohl Menschen mit als auch Menschen ohne Behinderung zugutekommt. 3.1.8 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16) Freiheit von Gewalt und destruktiven Konflikten ist ein grundlegendes Menschenrecht und unabdingbares Fundament für jede Art von Entwicklung. Für viele Menschen sind jedoch nach wie vor Frieden, Gerechtigkeit sowie der Zugang zu rechenschaftspflichtigen und inklusiven Institutionen keine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil; es gibt eine deutliche Zunahme von niederschwelligen Konflikten sowie national und religiös besetzten Rivalitäten, deren lokaler Ursprung sehr schnell regionale Ausmaße erreicht, wie etwa im Nahen Osten. In anderen Kontexten verstetigen sich Zustände krimineller Gewalt durch organisierte Gruppen wie z. B. in Zentralamerika. Auf allen Kontinenten besteht dabei ein auffallender Widerspruch zwischen existierenden Rechtsnormen und der Realität von Menschenrechtsverletzungen, Straflosigkeit und Dysfunktion der Rechtssysteme. Die Tatsache, dass Regierungen und die Justiz nicht selten zugunsten des Mächtigen und der Unternehmensinteressen entscheiden, verschärft nochmals die Straflosigkeit und Verteilungs- und Beteiligungsungerechtigkeit. Dies ist gerade im Umfeld der Extraktion natürlicher Ressourcen zu beobachten. Gewalt ist oft Ausgangspunkt von Migration. Die globale Vernetzung und die zunehmende Konkurrenz um schwindende Ressourcen sowie die Folgen des Klimawandels befördern Migrationsbewegungen und Konflikte, die ihrerseits zu Vertreibungen und Flucht führen. Hinzu kommt, dass weltweit der Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliche Akteure schrumpft; auch in Demokratien. Vor dem Hintergrund dieser tiefgreifenden Wandlungsprozesse ist für die kirchlichen Zentralstellen auch im Jahr 2020 die Förderung und Sicherung demokratischer Strukturen und der Aufbau einer unabhängigen, starken Zivilgesellschaft ein Kernanliegen. Mit dem Ziel die aktive Teilhabe an Entscheidungsprozessen für alle zu stärken, setzen die kirchlichen Zentralstellen daher auf einen
- 10 - Mehr-Ebenen-Ansatz. Auf der lokalen Ebene werden vor allem kleinbäuerliche Kooperativen und Genossenschaften, Nachbarschaftsvereinigungen, Bürgerkomitees, Frauengruppen etc. aufgebaut und gestärkt, um ihre sozialen, bürgerlichen und politischen Rechte eigenmächtig einzufordern und Prozesse der Lokalentwicklung mitzugestalten. Auf der regionalen Ebene sind es meistens Verbünde solcher lokaler Vereinigungen mit dem Ziel, der Interessensvertretung gegenüber staatlichen Strukturen oder der Beeinflussung der öffentlichen Meinung und der politischen Willensbildung sowie die Mitsprache bei der Verteilung öffentlicher Haushalte. Auf der nationalen Ebene sind es Vorhaben, die geeignet sind zur Stärkung der (vor)parlamentarischen Willensbildung, der Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben, der Erschließung öffentlicher Mittel für Zwecke der Armutsbekämpfung etc. Darüber hinaus unterstützen die kirchlichen Zentralstellen die Sensibilisierung, Informationsverbreitung, Dialog und Debatte, etwa zur Änderung von Werten, Haltungen oder Verhalten gesellschaftlicher Akteure. Im Bereich der Friedensförderung, Konfliktschlichtung und Krisenbewältigung fördern die kirchlichen Zentralstellen auch im Jahr 2020 unterschiedlichste Projekte, die an verschiedenen Hebeln ansetzen. Die Vorhaben reichen von Überlebens- und Wiederaufbauprojekten über Flüchtlingsarbeit bis zur Wiederherstellung arbeitsfähiger zivilgesellschaftlicher Organisationsstrukturen und Mediationsverfahren. Grundlegend sind die Verknüpfung der verschiedenen Ebenen in der Förderung ziviler Konfliktbearbeitung sowie die Anwendung des Do-No-Harm-Ansatzes. Mit dem Ziel der Gewaltprävention werden vor allem konfliktmindernde Maßnahmen und Versöhnungs-„Strukturen“ gefördert. Dazu zählen Vorhaben, die durch Aufklärung und Erziehung zu friedlicher Konfliktlösung sowie demokratischer Staatsbürgerschaft, durch gemeinsame Freizeitgestaltung, durch Sicherung/Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit und durch den Schutz der Menschenrechte zu stabileren politischen und sozialen Verhältnissen beitragen. Dabei gilt es gleichzeitig die Konfliktursachen anzugehen und einen konfliktmindernden Dialog und Interessenausgleich zwischen allen beteiligten Konfliktparteien zu stärken. Auch nach Beilegung von offenen Konflikten, bleiben die Ursachen und Traumata der Konflikte in der Regel auch noch über Jahrzehnte hinweg weiterhin latent bestehen. Die häufig hohe Rate intrafamiliärer Gewalt, die sich vor allem gegen Frauen und Kinder richtet und zum Teil auch auf sexuelle Gewalterfahrungen zurückgeht, ist hierfür ein Beispiel. Häufig ist die Verbindung von nothilfebezogenen mit entwicklungsstabilisierenden Elementen Voraussetzung für den Erfolg der Arbeit. Bei Krisen und Naturkatastrophen unterstützen die kirchlichen Zentralstellen in der Regel eine Kombination von längerfristig orientierter Gemeinwesenarbeit mit einer materiellen Verbesserung der Lebensumstände. Im Bereich der Menschenrechtsarbeit verfolgen die kirchlichen Zentralstellen auch im Jahr 2020 einen rechtebasierten Ansatz und zielen vorrangig auf Achtung, Schutz und Gewährleistung international verbriefter Menschenrechte, sowohl bürgerlich-politischer als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen (WSK-)Rechte. Dazu zählen Vorhaben der Rechtssicherung, -hilfe und - ausbildung, der Schaffung von juristischen Präzedenzfällen (Rechtsentwicklung), Aufklärung über staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, sowie nationale bzw. internationale Advocacyarbeit und Vernetzung. Im Rahmen der WSK-Rechte wird der Zugang armer Bevölkerungsgruppen zu Grunddienstleistungen gefördert. Im Hinblick auf indigene Völker, deren kulturelle Identität und territorialen Rechte, sind Vorhaben von besonderer Bedeutung, die zum Recht auf Zugang zu Land, Wald und Wasser, zum freien Umgang mit Saatgut, zum ungehinderten Zugang zu traditionellen Fischgründen sowie zum Zugang zu staatlichen Hilfsprogrammen und Fördermitteln arbeiten. Zudem fördern die kirchlichen Zentralstellen verstärkt Vorhaben, die sich für Religionsfreiheit und Toleranz einsetzen, da die (soziale) Diskriminierungen gegenüber religiösen Minderheiten zunehmen und religiöse Identität immer häufiger für politische Ziele missbraucht wird. Die kirchlichen Zentralstellen unterstützen darüber hinaus Vorhaben, die die Auswirkungen der eigenen (deutschen und europäischen) Politiken auf die Menschenrechte in den Förderländern aufzuzeigen und auf eine kohärente Menschenrechtspolitik aller Akteure und über alle Politikbereiche hinweg dringen. 3.1.9 Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung stärken (SDG 17) Die kirchlichen Zentralstellen folgen dem in der Agenda 2030 postulierten Leitmotiv „eine neue globale Partnerschaft zu schließen, die die starke Vernetzung der Welt widerspiegelt und von dem
- 11 - Bewusstsein geprägt ist, dass eine langfristige Sicherung von Wohlstand nur möglich ist, wenn auch die Zukunftsperspektiven anderer Länder – das globale Gemeinwohl – berücksichtigt werden.“ Um eine solche globale Partnerschaft aufbauen zu können, bedarf es einer gemeinsamen Wertegrundlage und der Kooperation auf Augenhöhe. Auf der Basis des gemeinsamen Lernens ist es den kirchlichen Zentralstellen daher auch im Jahr 2020 ein Kernanliegen das gegenseitige Verständnis zu stärken sowie die Dialog- und Auskunftsfähigkeit der kirchlichen Zentralstellen zu qualifizieren. Im Vordergrund steht hierbei eine dialogisch angelegte Zusammenarbeit mit ihren Partnerorganisationen, um die notwendige Offenheit für die Förderung pluraler Entwicklungsansätze und Problemlösungen zu gewährleisten. In diesem Kontext spielt angesichts abnehmender Zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume auch der Schutz der Partner vor Ort, wie auch im Hinblick auf den offenen Informationsaustausch und Datentransfer mit den kirchlichen Zentralstellen eine immer wichtigere Rolle. Ein übergreifender Tätigkeitsbereich, der im Kontext von abnehmenden Zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen und wachsender Anforderungen an die Entwicklungszusammenarbeit, langfristig über die Eigenständigkeit der Entwicklungsarbeit in den Ländern des globalen Südens entscheidet, ist die Organisationsentwicklung. Schrumpfende zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume haben die Rahmenbedingungen für viele Partnerorganisationen und damit auch für die Förderung der Zentralstellen geändert. Das Partnerspektrum wird enger und eine (Weiter-) Qualifizierung ist vielerorts nötig, um den neuen Rahmenbedingungen und gestiegenen Herausforderungen des zivilgesellschaftlichen Engagements weiterhin begegnen zu können. Neben dem Kapazitätsaufbau und der Stärkung qualifizierter und transparenter Trägerstrukturen, ist die Weiterentwicklung der Instrumente und Projektansätze ein wichtiges Anliegen der Zentralstellen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Förderung von einheimischen Fach- und Beratungsorganisationen, entwicklungsfördernden Netzwerken und zentralen Trägern gelegt. Mit dieser Förderung sind auch Aspekte der Dezentralisierung und Stärkung verantwortlicher Partner verbunden, umgesetzt durch Organisationsentwicklung, Förderung entwicklungsbezogener Fachberatung, sowie Süd-Süd-Austausch zwischen Organisationen und Gruppen aus dem gleichen oder auch aus unterschiedlichen Ländern. Die Förderung in sogenannten Schwellenländern erfordert von den kirchlichen Zentralstellen überdies die Unterstützung von innovativen Projekten, die andere Formen der Kooperation, neue Zielgruppen und ungewöhnliche Interventionsstrategien ausloten. Denn die Frage nach der ODA-Fähigkeit verstärkt die Notwendigkeit Förder-Exit-Strategien zu entwickeln. Das Prinzip der Stärkung von Eigenverantwortung ist in diesem Zusammenhang mit den wachsenden Bemühungen der kirchlichen Zentralstellen zu sehen, das lokale Fundraising der Projektpartner zu unterstützen und damit die Mitteldiversifizierung, Partnerautonomie und den Dialog mit der eigenen Gesellschaft zu stärken. Zur Förderung des Kapazitätsaufbaus setzen die kirchlichen Zentralstellen im Rahmen der personellen Förderung u. a. auf einen punktuellen und bedarfsorientierten Ausbau von Dialog- und Verbindungsstellen (KZE) / Auslandsbüros und einem Netzwerk an Beratungs- und Unterstützungsdiensten (EZE), den Einsatz von Kurzzeitberater*innen aus dem Norden und vermehrt aus dem Süden, oder bei Bedarf auf die Vermittlung von internationalen Entwicklungsfachkräften über die Organisationen Dienste in Übersee gGmbH bzw. Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V (AGEH). Zudem fördert EZE/ Brot für die Welt ein Fachberatungsprojekt für besondere Aufgabenfelder (z. B. Wirkungsorientierung, Management und Empowerment). 3.2 Langfristige regionale Orientierung In der Anlage werden je Zentralstelle 3 Gruppen von Ländern unterschieden: mit "a" werden längerfristig gültige Schwerpunktländer bezeichnet, in denen im Allgemeinen die Partner mit insgesamt mehr als € 1,0 Mio. pro Jahr gefördert werden. Die kirchlichen Zentralstellen haben dort eine breite Partnerstruktur und es erfolgt eine intensive inhaltliche Befassung mit dem Land. mit "b" werden Länder gekennzeichnet, in denen bei durchschnittlich gleichmäßiger Förderung den Partnern weniger als € 1,0 Mio. pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die
- 12 - Zentralstellen haben hier eine begrenzte Anzahl von Partnerorganisationen, mit denen sie jedoch in intensivem Dialog stehen. mit "c" werden Länder gekennzeichnet, in denen Partner bislang wenig gefördert wurden, wo sie jedoch auf Grund besonderer politischer Relevanz oder besonders sich verschlechternder Armutssituation mit einem bewusst ansteigenden Fördervolumen rechnen können. Die kirchlichen Zentralstellen fördern darüber hinaus Vorhaben in weiteren Ländern, die im Sinne dieser Liste (vgl. Anlage) nicht Schwerpunktländer sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn über die Arbeit geeigneter Partnerorganisationen besonders benachteiligte Zielgruppen erreicht werden. Diese Länder sind daher nicht unter den o. g. Kategorien “a bis c“ erfasst. Dominante Faktoren bei der regionalen Auswahl sind: die jeweilige Armutssituation der Zielgruppen, die Einschätzung der Armutssituation im Gesamtkontext der entwicklungs-politischen Relevanz sowie das Vorhandensein leistungsfähiger Partnerorganisationen in einem möglichst entwicklungsfördernden Umfeld (vgl. Grundlagenpapier 2019 – 2023). Dies gilt auch für die Förderung in den Armutsregionen Südosteuropa/Balkan sowie in den DAC-gelisteten Ländern Osteuropas, wo kirchliche Einrichtungen der Bildung und Daseinsfürsorge noch weiterhin gefördert werden müssen, um einerseits strukturelle Defizite auszugleichen und andererseits ergänzende Akzente zu setzen, damit eine zivilgesellschaftlich eingebundene Trägerstruktur die von ihr erwartete Rolle der Erneuerung und Systementwicklung leisten kann. Die KZE arbeitet in diesen Regionen gemäß dem Mandat der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Hilfswerk Renovabis, da es über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kirchlichen Partnerorganisationen und Fachstellen verfügt, eng zusammen. Schwerpunkt der Förderung wird auch im Jahr 2020 die Befähigung zu und Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement sein, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Jugend als zentrale Akteure des sozialen Wandels. Friedens- und Konfliktarbeit in Verbindung mit einer Stärkung einer inklusiven Zivilgesellschaft bleiben angesichts der zunehmend volatilen Situation in den Ländern des Balkans und der Ukraine wichtig. Die EZE trägt mit der Förderung mit Bundesmitteln in der Region Südosteuropa und der Ukraine seit 2016, der weiterhin prekären Situation in diesen Ländern Rechnung, die von Armut, einer hohen Jugendarbeitslosigkeit, wachsenden HIV-Neuinfektionsraten, einer doppelten Migrationsproblematik und – im Fall der Ukraine – einem offenen militärischen Konflikt gezeichnet ist. Die EZE wird daher auch im Jahr 2020 in dieser Region wieder Vorhaben mit Bundesmitteln fördern, und zwar in den Bereichen Menschenhandel, Geschlechtsspezifischer Gewalt, Schutz der Menschenrechte und sozio- ökonomische Stärkung von vor allem Frauen. 4. Personelle Förderung Die Arbeit der Personaldienste der Kirchen umfasst die Auswahl, Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung von Entwicklungsfachkräften. Diese werden insbesondere von Partnern aus Afrika, Asien und Lateinamerika nachgefragt und von ihnen in den Bereichen Organisationsberatung und - entwicklung, Professionalisierung sozialer Dienstleistungen, Vermittlung globaler entwicklungspolitischer Themen und der Stärkung der Verhandlungsposition ziviler Akteure eingesetzt. Intensiv werden die Möglichkeiten des Zivilen Friedensdienstes in Anspruch genommen. Für Fachkräfte aus dem Süden, die als Stipendiaten*innen oder frei Eingereiste ihre Fortbildung abgeschlossen haben, bieten die Personaldienste gezielte Reintegrationsmöglichkeiten in ihre Heimatländer an.
- 13 - Die kirchlichen Personalvermittlungsdienste haben für das kommende Jahr folgende Vermittlungen geplant (ohne Fachkräfte im Zivilen Friedensdienst): AFRIKA ASIEN LAT.AM. EUROPA WELTW. Ges. AGEH 2019 24 10 6 1 0 41 2020 21 8 7 0 0 36 2019 12 7 8 1 0 28 CFI 2020 13 5 7 1 0 26 EWDE/ 2019 29 27 17 0 0 73 DÜ 2020 27 25 17 0 0 69 5. Evaluierungsplanung Gemäß den „Leitlinien zur ziel- und wirkungsorientierten Erfolgskontrolle im Bereich der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen“ werden Evaluierungen auf Förderbereichsebene, auf Sektor-, Programm- und Metaebene und auf Einzelprojektebene durchgeführt. Im Jahr 2020 wird die fünfte Förderbereichsevaluation (FBE V) zum Förderbereich Friedensförderung und Konfliktbearbeitung von den kirchlichen Zentralstellen fortgeführt. Grundlage der Evaluationen sind jeweils ca. 250 Projekte der finanziellen und personellen Förderung aus allen Kontinenten, in denen die kirchlichen Zentralstellen aktiv sind. Brot für die Welt und Misereor haben bereits im Sommer 2019 Gutachter*innenteams unter Vertrag genommen und mit den Deskphasen im September 2019 begonnen. Diese enden im März/April 2020 mit einer gemeinsamen Diskussion der Deskstudien mit dem BMZ. Im Sommer und Herbst 2020 schließen sich Feldphasen zur Vertiefung spezifischer Fragestellungen in ausgewählten Ländern an. Die Synthesephase beginnt im November 2020 und endet mit dem finalen Bericht im März 2021. Wie jedes Jahr steht auch im Jahr 2020 in Übereinstimmung mit den oben genannten Leitlinien die Durchführung von Evaluationen in Form von Querschnitts-, Einzelprojekt-, und Instrumentenevaluationen an. Diese liegen zum Teil in der Verantwortung der Partnerorganisationen der kirchlichen Zentralstellen. Ein kleinerer Teil der Evaluationen wird von den Evaluierungseinheiten der Zentralstellen koordiniert. Bei allen Evaluationen wird auf die Einhaltung der DeGEval-Standards und OECD-DAC-Kriterien geachtet. Ergebnisse und Empfehlungen aus den Evaluationen fließen bei der Fortführung der Kooperation in die Folgephasen ein. Evaluierungsberichte mit ihren Anhängen werden in Evaluationsdatenbanken gespeichert und damit allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht, wodurch das institutionelle Lernen aus Evaluationen verbessert wird. Zusammenfassungen von Evaluationen stehen auf den jeweiligen Websites zur Verfügung. In der EZE sind für das Jahr 2020 ca. 100 Evaluationen auf Einzelprojektebene geplant. Darüber hinaus sind für 2020 verschiedene weitere Evaluationen geplant, u. a. zur Breitenwirksamkeit von Projekten der Ernährungssicherung und zum Gendermainstreaming in Partnerorganisationen und ihren Projekten. Ebenso ist eine Metaevaluation von Projekten zum Problemfeld Kinderarbeit geplant. Zu Beginn des Jahres 2020 wird der weitere Bedarf an Querschnitts- und Programmevaluationen in den verschiedenen Abteilungen erhoben. Laut aktuellem Planungstand sind bei KZE / MISEREOR für das Jahr 2020 ca. 45 mit den Partnern gemeinsam verantwortete Einzelprojektevaluationen vorgesehen (davon 22 in Afrika, 15 in Asien und 8 in Lateinamerika). Darüber hinaus sind für das Jahr 2020 eine Metaevaluierung der gemeinsam verantworteten Evaluierungseinsätze 2016/2017-2019 sowie eine Querschnittsevaluierung zum Instrument der BaZ (Berater auf Zeit) geplant. Hinzu kommen rund 50 ELBEs, die vor allem in Lateinamerika durchgeführt werden. Diese Evaluierungen werden ergänzt durch die von KZE/MISEREOR beauftragten Gutachtereinsätze für Beratungen, Studien und Trainings in Afrika, Asien und Lateinamerika (insgesamt ca. 31). Aachen/Berlin, im Oktober 2019