Neues markt- und leistungsorientiertes Steuerungs- und Finanzierungssystem im Bereich der institutionalisierten Kindertagesbetreuung und seine zu erwartenden Auswirkungen auf integrative Kindergärten wie auf die sog. Einzelintegration in der Regelkindertagesbetreuung
Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/12037 17.04.2003 Schriftliche Anfrage welche Möglichkeiten sie sieht, diesem Widerspruch zu begegnen? der Abgeordneten Narnhammer SPD vom 11.02.2003 Neues markt- und leistungsorientiertes Steuerungs- und Finanzierungssystem im Bereich der institutionalisierten Antwort Kindertagesbetreuung und seine zu erwartenden Aus- des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, wirkungen auf integrative Kindergärten wie auf die sog. Familie und Frauen Einzelintegration in der Regelkindertagesbetreuung vom 26.03.2003 Ich frage die Staatsregierung: Zu 1.: Der Modellversuch zur Erprobung der kindbezogenen För- 1. Wie viele integrative Kindergärten bzw. Regelkindergär- derung findet im Landkreis Landsberg am Lech, in der kreis- ten, die Einzelintegration betreiben, wurden vom Staats- freien Stadt Bayreuth sowie in vier Gemeinden des Land- ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und kreises Bayreuth statt. Einbezogen wurden alle dort befind- Frauen in die Erprobungsphase des – Neuen Förderkon- lichen Kindergärten, Horte und Kinderkrippen. Die Teilnah- zeptes – einbezogen und welche ersten Ergebnisse liegen me am Modellversuch erfolgt freiwillig auf vertraglicher bezüglich der genannten Problematik vor? Grundlage. 2. Ist aus Sicht des zuständigen Ressortministeriums die Unter den insgesamt 109 am Modellversuch teilnehmenden Faktoren-/und Nutzungszeitskala des Neuen Förderkon- Einrichtungen befinden sich 11 Kindergärten mit integrati- zeptes ausreichend, um notwendige weitere (dritte) Fach- ven Gruppen und 21 Kindergärten, die Einzelintegration be- kräfte zur Integration bzw. Einzelintegration einzustel- treiben. len, bzw. besteht gemäß der Auffassung des Ministeri- ums nicht eine gravierende Diskrepanz zwischen Neuem Integrative Kindergärten weisen bei einer Gruppenstärke Fördermodell und dem Integrationsauftrag? von in der Regel 15 Kindern 3 bis 5 behinderte oder von Be- hinderung bedrohte Kinder auf. Einzelintegration liegt vor 3. Gewährleistet das Neue Förderkonzept in Bezug auf die bei Einrichtungen mit 1-2 behinderten oder von Behinderung Integrationskindergärten bzw. die Einzelintegration in- bedrohten Kindern. Diese Kinder mit erhöhtem Betreuungs- haltlich-pädagogisch genügend notwendige Beständig- bedarf werden in der kindbezogenen Förderung generell mit keit, was die Kindergruppe an sich, aber auch eine ange- einem Gewichtungsfaktor von 4,5 berücksichtigt. messene fachliche Qualifikation und Betreuungskon- stanz des Personals angeht? Dieser Gewichtungsfaktor ist ausreichend, die Zahl der Kin- der in der Einrichtung zu reduzieren bzw. die empfohlene 4. Wie kann aus Sicht der Staatsregierung vor dem Hinter- Gruppenreduzierung von 25 Kindern auf 15 Kinder zu fi- grund neuer Maßgaben dem „Sammeln“ von so genann- nanzieren. Bei 5 behinderten oder von Behinderung bedroh- ten Faktorenkindern von Einrichtungen bzw. Trägern ten Kindern ermöglicht dieser Gewichtungsfaktor darüber vorgebeugt werden? hinaus die Finanzierung mindestens einer heilpädagogischen Zusatzkraft in Teilzeit. 5. Wie kann die zz. landesweit kontraproduktive Konkur- renzsituation zwischen den generell noch kostenfreien Um hier wie bei anderen in dem ergebnisoffenen Modellver- SchulVorbereitendenEinrichtungen zu den integrativen such zur Entwicklung und Erprobung eines neuen Finanzie- Tageseinrichtungen aufgelöst werden? rungskonzepts noch klärungsbedürftigen Fallgestaltungen einzelfallgerechte Lösungen zu erhalten, werden derzeit für 6. Nachdem Kindergartenbeitragsfinanzierungen durch bestimmte Spezialfälle Überlegungen zu auf die betreffen- Leistungsentgelte von (z.B.) Sozialhilfeempfängern und den Einrichtungen zugeschnittene Sonderförderungen ange- allen Erziehenden mit geringem Einkommen in sich stellt. defizitär und daher nicht geeignet sind, Defizite durch nutzungszeitbedingte Fördergelder wettzumachen und außerdem vor dem genannten Hintergrund (Integration) Zu 2.: die Gefahr eines teilweisen Rückzugs der Bezirke aus der Zusätzliches heilpädagogisches Fachpersonal wird aus Mit- Finanzierung besteht, wenn auf eine unzulässige Doppel- teln des Staatshaushalts lediglich bei integrativen Einrich- förderung verwiesen wird, frage ich die Staatsregierung, tungen mit mindestens 3 behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern gefördert. Voraussetzung ist eine kom-
Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/12037 munale Beteiligung an den Kosten in mindestens gleicher gesstätten ist die gemeinsame Betreuung, Erziehung und Bil- Höhe. Die Fördervoraussetzungen sind jährlich unter Be- dung zusammen mit Kindern ohne Behinderung. Aufgrund rücksichtigung der Veränderungen erneut zu prüfen. des in der Regel höheren Betreuungsbedarfs behinderter Kinder wurde bisher davon ausgegangen, dass in einer Grup- Im Bereich der Einzelintegration ist lediglich eine Senkung pe von 15 Kindern maximal 5 behinderte Kinder bei 2 bis 3 der Gruppenstärke vorgesehen. Notwendige Kosten für zu- Fachkräften Erfolg versprechend integriert werden können. sätzliches Fachpersonal trägt ggf. der Bezirk als überört- Zur Qualitätssicherung bezüglich des Personal-Kind-Ver- licher Sozialhilfeträger. hältnisses wurde für das System der kindbezogenen Förde- rung der so genannte Anstellungsschlüssel entworfen. In die- Ein Zusammenhang zwischen Nutzungszeitfaktoren und der sem Schlüssel werden die Arbeitszeitstunden des Fachperso- Möglichkeit, zusätzliches Fachpersonal zu beschäftigen, nals und die Nutzungszeitstunden der Kinder ins Verhältnis speziell für integrative Einrichtungen, konnte nicht festge- gesetzt. Dieser Anstellungsschlüssel ist bislang nur für die stellt werden. Generell ist der kindbezogenen Förderung sys- Regeleinrichtung eingeführt. Der Anstellungsschlüssel für temimmanent, dass längere Nutzungszeiten zu einer höheren Sonderfälle wie integrative Einrichtungen befindet sich noch Förderung führen und damit entsprechend längere Arbeits- in der Entwicklung. Einzurechnen ist in dem bisherigen zeiten des Fachpersonals finanziert werden können. Die Nut- Schlüssel die erforderliche Reduzierung der Kinderzahlen zungszeitskala sollte allgemein nach Auffassung der Mo- für eine individuelle Betreuung, Bildung und Erziehung. dellteilnehmer bei den längeren Nutzungszeiten bei gleich Durch diese Vorgabe wird einem „Sammeln“ von Kindern bleibendem Basiswert noch weiter differenziert werden. Die mit erhöhtem Förderbedarf vorgebeugt. Personalkostenförderung differenziert bis zur 6. Stunde, die Ein zweiter Weg, der diskutiert wird, um diesem Vorgehen kindbezogene Förderung derzeit bis zur 7. Stunde. entgegenzuwirken, ist die Entwicklung von Standards für von den Bezirken anerkannte integrative Kindertageseinrich- Eine Diskrepanz zwischen neuem Fördermodell und dem In- tungen. tegrationsauftrag besteht nicht. Die kindbezogene Förderung An den Modellstandorten konnte die Befürchtung des Sam- hat sich vielmehr für die integrativen Einrichtungen bewährt. melns von „Faktorenkindern“ im Übrigen nicht festgestellt Der Vorteil gegenüber der Förderung nach dem Bayerischen werden. Die Träger halten sich an die Empfehlungen zur in- Kindergartengesetz besteht darin, dass die höheren Förder- tegrativen Arbeit. Durch die Eltern ergibt sich ein weiteres mittel ohne bürokratischen Aufwand und ohne vorherige Regulativ, weil diese auf angemessene Rahmenbedingungen Einzelfallentscheidung ausgereicht werden. Ausreichend ist für die Betreuung ihrer Kinder achten. Die kindbezogene der Nachweis eines Anspruchs der Kinder auf Eingliede- Förderung setzt bewusst auf diese mittelbare Steuerung rungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz (z.B. durch durch Stärkung der Elternrechte. Vorlage des Förderbescheids). Im Bereich der Einzelintegra- tion versetzt der höhere Gewichtungsfaktor die Träger in die Zu 5.: Lage, günstigere pädagogische Rahmenbedingungen bereit- Die Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE´s) stehen zustellen. Dies ist eine signifikante Besserstellung im Ver- nicht in Konkurrenz zu den integrativ arbeitenden Kinderta- gleich zur Situation nach dem Bayerischen Kindergartenge- gesstätten, sondern bieten parallel Fördermaßnahmen für be- setz. Insgesamt trägt der erhöhte Gewichtungsfaktor in der hinderte Kinder an. Beide Angebote haben infolge der unter- kindbezogenen Förderung zur Planungssicherheit des Trä- schiedlichen Betreuungs- und Förderbedürfnisse der behin- gers von integrativen Kindertageseinrichtungen bei. Dies derten Kinder und der Wünsche ihrer Eltern ihre Berechti- kommt unmittelbar den Kindern zugute. gung. Der Tatsache, dass SVEs generell kostenfrei sind, wird dabei nur eine geringe Bedeutung zugemessen, da bedürftige Zu 3.: Familien, deren Kinder in integrativen Kindergärten betreut Der Modellversuch zur Entwicklung und Erprobung eines werden, durch die Jugendhilfe- bzw. Sozialhilfeträger unter- neuen Finanzierungskonzepts ist noch nicht abgeschlossen. stützt werden können. Der Modellversuch ist ergebnisoffen. Somit unterliegt die kindbezogene Förderung einer fortwährenden Weiterent- Zu 6.: wicklung. Schon jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass die kind- Richtig ist, dass der Anteil an Elternbeiträgen als Gegenleis- bezogene Förderung die inhaltlich-pädagogische Beständig- tung für die Inanspruchnahme der Leistungen einer Kinder- keit integrativer Arbeit nicht in Frage stellt. Der erhöhte Ge- tageseinrichtung in aller Regel nicht ausreicht, die Betriebs- wichtungsfaktor für den höheren pflegerischen und erziehe- kosten zu decken. Die Mehrzahl der Kindertageseinrichtun- rischen Aufwand der Kinder sichert die notwendige Bestän- gen finanzieren sich durch die erheblichen öffentlichen Gel- digkeit der Rahmenbedingungen für die integrative Arbeit der und durch Eigenleistungen der Träger. Die staatlichen (Verkleinerung der Gruppengröße). Die Beschäftigung einer und kommunalen Fördermittel werden dabei unabhängig ggf. zusätzlich erforderlichen pädagogischen Kraft für die von der individuellen Leistungsfähigkeit der Eltern der in Dauer der notwendigen Integrationsarbeit soll über eine den Kindertageseinrichtungen aufgenommenen Kinder er- Sonderförderung sichergestellt werden (s. Frage 1). Die Ein- bracht. stellung von Fachpersonal mit angemessener Qualifikation Die kindbezogene Förderung erhebt für sich nicht den An- ist dabei unabdingbar. spruch, Defizite wettmachen zu können. Die kindbezogene Förderung beabsichtigt und bedingt insbesondere keine Er- Zu 4.: höhung der Elternbeiträge. Vielmehr sollen die Finanzie- Grundlage der Integration behinderter Kinder in Kinderta- rungsanteile insgesamt durch die geplante Änderung der Fi-
Drucksache 14/12037 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Seite 3 nanzierung nicht verändert werden. An dem bewährten Die Einführung eines neuen Fördersystems für Kindergärten Schlüssel von 40 (Staat): 40 (Gemeinde): 20 (Träger bzw. El- bedeutet eine Überführung der bisherigen Personalkosten- ternanteil) wird festgehalten. förderung in die kindbezogene Förderung. Davon unberührt bleiben die Förderungen durch die Bezirke als Träger der So- Das in Erprobung befindliche Finanzierungskonzept sieht zialhilfe. Eine Verweisung auf eine unzulässige Doppelför- zwar eine (kostenneutrale) Staffelung der Elternbeiträge ent- derung ist insofern unzutreffend, als sich die Förderbereiche, sprechend der Nutzungszeiten vor, dies hat jedoch nach den wie schon bisher, zwar berühren, aber nicht überschneiden. bisherigen Ergebnissen an den Modellstandorten zu keiner Ein damit begründeter Rückzug der Bezirke ist deshalb nicht Verringerung der Finanzierungsanteile geführt. Die Bu- zu erwarten und aufgrund des individuellen Anspruchs des chungszahlen sind vielmehr in beiden Modellregionen stabil, Kindes auf Eingliederungshilfe gegenüber dem Sozialhilfe- im Landkreis Landsberg am Lech sogar leicht ansteigend. träger auch nicht möglich.