Frauen in Leitungsfunktionen des Öffentlichen Dienstes
Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/12475 12.06.2003 Schriftliche Anfrage 77,6 % auf interne und 22,4 % auf öffentliche Ausschreibun- gen. der Abgeordneten Münzel BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Auf jede intern ausgeschriebene Stelle bewarben sich nach vom 28.01.2003 den vorliegenden Angaben statistisch betrachtet lediglich 0,75 Frauen. Demgegenüber stehen 3,9 Männer. Dies ent- Frauen in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes spricht einem Frauenanteil an den Bewerbungen von rd. 16,13 %. Laut zweitem Gleichstellungsbericht der Staatsregierung ist der Frauenanteil im öffentlichen Dienst von steigender Ten- Bei den öffentlich ausgeschriebenen Stellen gingen für jede denz und hat in manchen Bereichen schon die Zahl der zu besetzende Stelle durchschnittlich 25,35 Bewerbungen männlichen Beschäftigten überrundet. Allerdings bewegt von Frauen ein. Die Zahl der Bewerbungen von Männern be- sich der Frauenanteil in Leitungsfunktionen mit 20,1 % lief sich dabei auf 41,70. Dies entspricht einem Frauenanteil (2002) auf einem erschreckend niedrigen Niveau. Dies gilt an den Bewerbungen von 37,8 %. auch für die Besetzung von Führungspositionen des gehobe- nen und höheren Dienstes, wo im Berichtszeitraum nur 23,6 Bewertung der Zahlen % der Stellen an Frauen vergeben wurden (s. S. 22 des Be- – Die vorstehenden, im Rahmen einer Ressortumfrage be- richts). zogen auf das Jahr 2002 erhobenen Daten sind nicht als repräsentativ für den Freistaat Bayern anzusehen, da ih- nen lediglich die Angaben einzelner Ressorts bzw. Deshalb frage ich die Staatsregierung: Dienststellen zugrunde liegen und sich daraus keine Rückschlüsse auf die Beschäftigungssituation beim Frei- 1. Wie viele Frauen und wie viele Männer bewerben sich staat Bayern insgesamt ableiten lassen. Die Zahlen sind im Durchschnitt um Führungspositionen. allenfalls als Tendenz zu werten. (Bitte aufschlüsseln nach intern und öffentlich ausge- schriebenen Stellen.) – Der Hauptgrund dafür ist, dass eine Vielzahl von Dienst- stellen des Freistaates Bayern von einer Ausschreibung 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Beurteilung und der zu besetzenden Führungspositionen absieht. Eine all- Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber? gemeine Verpflichtung zur Stellenausschreibung besteht nicht. Art. 12 Abs. 1 BayBG gibt den jeweiligen Dienst- 3. Welche Gründe werden für die Ablehnung von Bewer- stellen lediglich die Möglichkeit, Bewerber durch Stel- berinnen am häufigsten genannt? lenausschreibungen zu ermitteln, schreibt dies jedoch nicht verbindlich vor. 4. Welche Gründe werden für die Einstellung von Bewer- bern am häufigsten genannt? Die Zahlen haben deshalb keine Aussagekraft hinsicht- lich der letztlich bei der Vergabe der Dienstposten 5. Wie viel Prozent der teilzeitfähigen Führungsstellen, tatsächlich berücksichtigten Frauen und des entsprechen- die als solche ausgeschrieben wurden, werden in Teil- den Verhältnisses gegenüber Männern. zeit vergeben? – Das erbetene Zahlenmaterial steht zudem vielen Behör- 5.a) Wie viel Prozent davon an Männer und wie viele an den nicht zur Verfügung. Die Besetzung freier Führungs- Frauen? positionen erfolgt unabhängig vom Geschlecht. Es be- steht daher keine Notwendigkeit oder Verpflichtung, ge- 6. Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergrei- schlechterspezifische Daten zu erheben. Eine nachträgli- fen, um die Dienststellen dazu zu bewegen, verstärkt che Ermittlung des gewünschten Zahlenmaterials ist des- Frauen in Führungspositionen einzustellen? halb nicht oder nur durch einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen. Antwort – Ursächlich für das Fehlen umfassenden Datenmaterials des Staatsministeriums der Finanzen ist auch die Tatsache, dass bei vielen Dienststellen im vom 04.05.2003 Kalenderjahr 2002 keine Führungspositionen neu zu be- setzen waren. Zu 1.: Führungspositionen werden nur teilweise ausgeschrieben. – Eine einheitliche Vergleichsgrundlage ist aufgrund der in Bei den ausgeschriebenen Führungspositionen entfallen den einzelnen Ressorts geltenden unterschiedlichen Defi-
Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/12475 nitionen von Führungspositionen nicht gegeben. Entspre- – Die Ausführungen zu Frage 1 gelten entsprechend. Die chend dem jeweiligen Fachbereich werden teilweise ver- vorliegenden Zahlen sind nicht vollständig und daher schiedenartige Anforderungen an die Bewerber gestellt. nicht repräsentativ. Insbesondere berücksichtigen sie nicht, dass bei vielen Dienststellen eine Besetzung von – Das unterschiedliche Anforderungsprofil trägt auch dazu Führungspositionen in Teilzeit ohne vorherige Aus- bei, dass sich auf bestimmte Führungspositionen sehr we- schreibung erfolgt. Das Ergebnis ist daher ebenfalls le- nig bzw. keine Frauen bewerben. Dies ist besonders im diglich als Tendenz, nicht jedoch als Abbild der tatsäch- technischen bzw. naturwissenschaftlichen Bereich fest- lichen Situation zu werten. stellbar. – Der Anteil der in Teilzeit vergebenen Führungspositio- Zu 2.: nen liegt mit 6,63 % deutlich unter der in der gesamten Bei der Vergabe von Führungspositionen ist nach den beam- Verwaltung des Freistaates Bayern bestehenden Quote an tenrechtlichen Grundsätzen das Leistungsprinzip (Art. 33 Teilzeitbeschäftigungen von 29,7 %. Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 BV, Art. 12 BayBG) anzuwenden, wonach bei der Entscheidung für einen Bewerber aus- – Der Frauenanteil bei den im öffentlichen Dienst des Frei- schließlich dessen Eignung, Befähigung und fachliche Lei- staates Bayern Teilzeitbeschäftigten beträgt 84,4 %. Der stung maßgebend ist. Anteil bei den in Teilzeit vergebenen Führungspositionen liegt damit in etwa in derselben Größenordnung. Zu 3.: – Häufig konnten in Fällen, in denen Führungspositionen Die Auswahl der Bewerber richtet sich nach dem Leistungs- als teilzeitfähig ausgeschrieben wurden, keine entspre- prinzip. Eine Ablehnung von Bewerberinnen und Bewerbern chenden Bewerbungen verzeichnet werden. Es mangelt erfolgt, unabhängig vom Geschlecht, aus Gründen einer ge- daher nicht an der Bereitschaft der Dienststellen, ringeren Fach-, Führungs- oder Sozialkompetenz gegenüber Führungspositionen in Teilzeit zu vergeben, sondern oft- dem oder der zu berücksichtigenden Bewerber/in. mals an teilzeitinteressierten Bewerbern. Zu 4.: Entsprechend den obigen Ausführungen erfolgt die Ent- Zu 6.: scheidung für eine Bewerberin oder einen Bewerber, wenn Die Bereitschaft der personalverwaltenden Stellen zur ver- diese/r unter Beachtung des Leistungsprinzips und des je- stärkten Berufung weiblicher Führungskräfte ist uneinge- weiligen Anforderungsprofils am geeignetsten erscheint. schränkt gegeben. Die Anwendung des Leistungsgrundsat- zes bei der Besetzung von Führungspositionen lässt aller- Zu 5. und 5. a): dings, außer bei gleicher Eignung, keinen Spielraum für eine Von den ausgeschriebenen und teilzeitfähigen Führungsstel- bevorzugte Berücksichtigung weiblicher Bewerber. Konkre- len konnten insgesamt nur 6,63 % in Teilzeit vergeben wer- te Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungs- den, davon 87 % an Frauen. Die Teilzeitmöglichkeit wurde positionen im Sinne einer generellen Bevorzugung von Frau- entsprechend nur von einem geringem Anteil der Männer en können deshalb seitens der Staatsregierung nicht ergriffen (13 %) in Anspruch genommen. werden. Es kann lediglich an die Frauen appelliert werden, so weit Führungspositionen ausgeschrieben sind, sich ver- Bewertung der Zahlen stärkt um diese Dienstposten zu bewerben.